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Die Anfänge der ehemaligen
Synagogengemeinde Bad Neuenahr
Spuren führen zurück nach
Heimersheim
Ausführlich der unten stehende Artikel mit Fußnoten und Abbildungen siehe
unter
https://www.kreis-ahrweiler.de/kvar/VT/hjb1999/hjb1999.22.htm
Seite über "Jüdische Betstube in Heimersheim" siehe
https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-245705
Hans Kleinpass
Erste Erwähnungen
Erst vom 17. Jahrhunden ab gibt es gesicherte Hinweise.
dass auch im heutigen Gebiet von Bad Neuenahr einst Juden gelebt haben, zwar mit
Unterbrechungen und zunächst nur in ganz geringer, vereinzelter Zahl.1)
Vor allem ist bei dieser historischen Rückschau zu beachten, daß die
Zivilgemeinde "Neuenahr" erst 1875 aus den Orten Beul, Hemmessen und
Wadenheim gebildet wurde. Etwa ab 1860 zogen verstärkt auch Juden in das spätere
Stadtgebiet von Bad Neuenahr.
Schon 1618 wird eine Wiese in Wadenheim 'längs der
Judengasse" erwähnt. Diese Wiese lag in der Nähe der Ahr. westlich der späteren
Telegrafenstraße. Die ehemalige Johanniter-Kommende in Adenau hatte 1654 im
Kirchspiel Wadenheim u. a. auch einen Wingert 'hinter der Judengaß"
verpachtet, außerdem Ölzinsen von zwei Hofrechten zu Wadenheim an der
"Judengasse" zu fordern. Schulte berichtet, Hirz der Jude habe 1629
seinen Wohnsitz in Wadenheim aufgegeben, ..weil er den Tribut nicht hat zahlen können",
eine jährliche Abgabe, die von den Juden für die Aufenthaltserlaubnis an den
Landesherrn zu zahlen war. 1639-1640 gab es keine Juden in der damaligen
Grafschaft Neuenahr. 1649 schuldete die Gemeinde Wadenheim 29 Gläubigern Geld für
aufgenommenes Kapital, darunter dem Juden Gumprecht zu Ahrweiler 14 Reichstaler
und dem Juden Abraham zu Ahrweiler 10 Reichstaler. Für die Zeit vom 1.4.1669
bis 31.3.1670 zahlte der damals in Hemmessen wohnhafte Jude Aaron vier
Goldgulden für die Aufenthaltserlaubnis. Aarons Sohn Jonas Schay (auch Schey)
zog 1672 nach Wadenheim und erhielt schließlich auch die Erlaubnis, seinen
wegen hohen Alters nicht mehr arbeitsfähigen Vater Aaron bei sich wohnen zu
lassen. Beide waren damals die einzigen Juden in der ehemaligen 'Grafschaft
Neuenahr". Schulte erwähnt. Jonas Schey sei bis 1699 als Weinhändler in
Wadenheim "vergleidet" gewesen.
Nach der Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch die
Franzosen im Jahre 1794 wurden auch hier den Juden zunächst die gleichen vollen
Rechte zuerkannt, wie sie bereits 1791 im Zuge der Französischen Revolution den
Juden in Frankreich zugestanden worden waren. Mit Dekret vom 17. März 1808 schränkte
Napoleon jedoch die Freiheiten der Juden drastisch ein, beschnitt u. a. ihre
eben gewonnene Freizügigkeit und erlaubte ihnen Handel und Gewerbe ab l. Juli
1808 nur gegen ein jährlich zu erneuerndes 'Patent", welches vom Präfekten
des jeweils zuständigen Departements auszustellen war. Gemäß Dekret Napoleons
vom 20. Juli 1808 mußten die Juden sich schließlich auch feste und vor allem
auch erbliche Vor- und Familiennamen zulegen. Der damalige Heimersheimer Bürgermeister
Steinheuer hat am 9./10. November 1808 die entsprechenden Erklärungen für 27 jüdische
Personen (Erwachsene und Kinder) beurkundet. darunter die meisten von
Heimersheim, aber auch Juden von Lohrsdorf, Green und Nierendorf.
Im Zusammenhang mit der Ernennung von Kommissaren für die
Aufsicht über die Synagogen der israelitischen Gemeinden des damaligen Rhein-
und Moseldepartements gab es 1812 einen regen Schriftwechsel zwischen dem seit
1811 in Bonn ansässigen Israelitischen Konsistorium des Rhein- und
Moseldepartements und der französischen Präfektur in Koblenz. Am 9.11.1812
hatte das Israelitische Konsistorium zwölf Kommissare für verschiedene Kantone
des Rhein- und Moseldepartements benannt, darunter Samuel Jacques Coppenhagen
aus Bonn für den Kanton Bonn mit den Synagogen 'Bonn, Godesberg. Heimersheim,
Poppelsdorf, Remagen und Sinzig". Der französische Präfekt d'Oazan
stimmte diesen Vorschlägen mit Schreiben vom 20.11.1812 zu und ließ sie veröffentlichen.2)
Daraus geht hervor. daß es bereits 1812 in Heimersheim eine Synagoge gegeben
hat, d. h. Räumlichkeiten, in denen die Juden ihren Gottesdienst abhielten, während
von einer Synagoge in Ahrweiler damals noch keine Rede ist.
Synagoge in Heimersheim
Nach einer vom Landrat in Ahrweiler am 29.9.1856
aufgestellten Übersicht3) wurde seinerzeit in Heimersheim ein Zimmer
im Hause des M. Borg4) als 'Synagoge" benutzt. Für dieses
Zimmer wurde keine Miete erhoben, da es 'nach dem Willen eines früheren
Hausbesitzers" als Eigentum der jüdischen Gemeinde galt. ihr demnach
unentgeltlich zur Verfügung stand. Nach heutigen Maßen5) war dieses
Zimmer etwa 4.87 m lang. etwa 3.14 m breit und rd. 2,20 m hoch. also nicht
sonderlich groß. und es fehlte auch die sonst in Synagogen übliche Empore für
die Frauen. Für die Beerdigung von Heimersheimer Juden bestand 1856 'in
Gemeinschaft mit den Juden zu Sinzig ein eigener Kirchhof zwischen Ehlingen und
Sinzig". Im übrigen hatte die jüdische Gemeinde in Heimersheim damals
weder Vermögen noch Stiftungen.
Bildung von Synagogengemeinden
Nach dem preußischen 'Gesetz über die Verhältnisse der
Juden" vom 23.7.18476) sollten die Juden in 'Synagogengemeinden" vereinigt werden. Entsprechend dem dazu von der
Regierung Koblenz erlassenen Reglement7) umfasste die seinerzeit
gebildete Synagogengemeinde Ahrweiler zunächst die Kreise Adenau und Ahrweiler
sowie die Gemeinden Burgbrohl und Niederweiler des Kreises Mayen. Heimersheim
und das Gebiet der späteren Gemeinde Neuenahr gehörten seitdem formell bis
1895 zur Synagogengemeinde Ahrweiler. In dem preußischen Gesetz von 1847 ist
von Rabbinern, welche sich vor allem die vielen kleinen jüdischen Gemeinden
ohnehin nicht leisten konnten, keine Rede. Dementsprechend waren auch in der
Synagoge zu Heimersheim jeweils Mitglieder der jüdischen Gemeinde mit der
Leitung des Gottesdienstes und der hebräischen Thora-Lesung betraut. In einem
Schreiben an das Israelitische Konsistorium in Bonn vom 2.2.1855 hatte der
Vorsteher der Synagogengemeinde Sinzig, Hirsch, auch Heimersheim gemeint, wenn
er schrieb, es sei sehr betrübend, wenn in einigen Gemeinden der Dienst in der
Synagoge von Privatleuten versehen werde. Immerhin gab es nach der amtlichen
Statistik 1858 in Heimersheim 37 Juden8). während das spätere Bad
Neu-enahr insofern noch keine Rolle spielte. Nach einer Aufstellung des Landrats
von Groote vom 24.11.18629) gab es damals in Ahrweiler 33. in
Heimersheim 34 und in der Gemeinde Wadenheim drei Juden. Da in diesen Zahlen natürlich
auch die Kinder erfasst waren, mag es oft schwierig gewesen sein, das 'Minjan"-Gebot
einzuhalten, wonach für den jüdischen Gottesdienst mindestens zehn männliche
Beter nötig waren, die zudem mindestens 13 Jahre alt sein mussten. Nur unter
dieser Voraussetzung konnte jüdischer Gottesdienst abgehalten werden, ohne dass
es dazu eines Rabbiners bedurfte. Über das jüdische Schulwesen berichtet die 'Statistik des Kreises Ahrweiler" von 1863 (S. 53):
'Judenschulen sind
keine vorhanden; von den ca. 108 jüdischen Schulkindern besuchen 98 die
verschiedenen katholischen Elementarschulen, 6 besuchen Privatschulen und 4
erhalten Privatunterricht". Auch in den damals noch zweiklassigen
katholischen Volksschulen von Heimersheim und Wadenheim hat es demnach jüdische
Schulkinder gegeben.
Entsprechend dem damaligen Einzugsbereich der
Synagogengemeinde Ahrweiler waren in ihr auch Mitglieder von Heimersheim in
leitenden Funktionen tätig. So wurde am 27.1.1864 in den dreiköpfigen Vorstand
u. a. auch Abraham Borg von Heimersheim gewählt, als einer der drei
Stellvertreter Gottfried Borg von Wadenheim. Zu den damals gewählten neun Repräsentanten
gehörten von Heimersheim: Abraham Borg, Salomon Wolff. Michel Borg und Marx
Borg.10)
Exkurs: Familie Kreuzberg
Heimersheim sollte jedoch seine führende Rolle als
Synagogen-Standort schon bald verlieren. Mit der Entdeckung des
Apollinaris-Brunnens im Jahre 1852 durch Georg Kreuzberg11) und der
anschließenden Erbohrung verschiedener warmer Quellen im damaligen Dorf Beul
war gleichsam der Grundstein für das moderne Bad Neuenahr gelegt worden. Der
Großvater von Georg Kreuzberg, ein reicher und angesehener Jude namens
Seeligman, entstammte übrigens einer seit Anfang des 17. Jahrhunderts in
Ahrweiler ansässigen Familie. Vor seinem Tode am 15.2.1763 ermahnte er seine
beiden jüngeren Brüder und seine Frau mit den vier Kindern, sich katholisch
taufen zu lassen. Die Beweggründe des alten Seeligman scheinen nicht überliefert
zu sein. Jedenfalls wurden nach entsprechendem Taufunterricht (durch
Franziskanermönche auf dem damaligen Kalvarienberg, auch "Kreuzberg"
genannt) die beiden Brüder am 18.9.1763 und seine Witwe mit den vier Kindern am
30.10.1763 in Ahrweiler getauft12) und nahmen damals den
Familiennamen 'Creuzberg" an. Die Witwe und die vier Kinder bzw. deren
Nachkommen wählten später die Schreibweise 'Kreuzberg", die beiden Brüder
und deren Nachkommen dagegen die Schreibweise 'Kreutzberg".
Auf dem Weg zur Synagogengemeinde Neuenahr
Durch die weitere Erschließung der Heilquellen im Bereich
des Apollinarisbrunnens kam es hier nach 1852 zu einer ungeahnten Aufwärtsentwicklung
mit wachsender Bevölkerungszahl und verstärkter Bautätigkeit. 1860 ließ sich
Gottfried Borg13) von Heimersheim mit seiner Familie in Wadenheim
nieder, gründete 1860 das 'Hotel Landskron" (späterer "Bergischer
Hof") und überließ ab 1866 in seinem Hotel den jüdischen
Glaubensgenossen einen Raum zur Feier des Gottesdienstes. Jahre später heißt
es dazu in einem Bericht der Gemeinde Neuenahr14):
'Schon 1866 stellte sich das Bedürfnis zur Abhaltung eines israelitischen
Gottesdienstes heraus. In einem Zimmer des Hotels Landskron (Besitzer: Gottfried
Borg) wurde Gottesdienst abgehalten. Die Mitglieder der Gemeinde Heimersheim
nahmen ab, wogegen ihre Zahl in Neuenahr wuchs, und im Jahre 1870 wurden die
Gesetzesrollen aus Heimersheim endgültig nach Wadenheim übergeführt."
Die wirtschaftlich damals nicht eben günstige Lage im unteren Ahrtal war der
Hauptgrund für diese 'Bevölkerungsbewegung". Man hoffte und das nicht
ohne Grund, in dem aufblühenden Badeort bessere Möglichkeiten für den
Lebensunterhalt zu finden. Bei der Volkszählung am 2.12.1895 gab es folglich in
Heimersheim nur noch 13 Juden, in Neuenahr dagegen 44. Einen ersten Versuch, für
Neuenahr eine eigene Synagogengemeinde zu bilden, gab es bereits 189215).
Levi Mayer, Philipp Vos, Abraham Borg und David Gottschalk richteten am
5.12.1892 ein schriftliches Gesuch an Landrat Heising mit der Bitte, gütigst
veranlassen zu wollen, dass den Israeliten des Bürgermeisterei-Bezirkes
Neuenahr behufs Bildung einer Synagogengemeinde die Korporationsrechte16)
verliehen werden möchten, und zwar im Anschlüsse an die Synagogengemeinde
Ahrweiler. Zur Begründung führten die Antragsteller an, in Neuenahr wohnten zwölf
jüdische Familien mit 44 Seelen, sie entbehrten 'jeder geregelten Kultusordnung". für die schulpflichtigen jüdischen Kinder gebe es keinen
Religionsunterricht und die in Neuenahr wohnenden Juden besäßen auch keinen
eigenen Begräbnisplatz. Diesen Übelständen - so meinten die Antragsteller - könne
durch Anschluß an die Synagogengemeinde Ahrweiler abgeholfen werden. Etwa zwei
Jahre vorher, so geht aus diesem Gesuch hervor, hatte die Regierung Koblenz vor
Erteilung der Korporationsrechte an die Synagogengemeinde Ahrweiler den Juden
von Neuenahr nahegelegt, derselben beizutreten. Die Neuenahrer hatten das jedoch
seinerzeit abgelehnt, weil sie irrtümlich geglaubt hatten, bei einem Anschluss an Ahrweiler auch zum dortigen Synagogenbau beitragen zu müssen. Vom Landrat
ging das Gesuch auf dem Dienstweg an die Synagogengemeinde Ahrweiler. Deren
Vorsitzender. Friedrich Heymann, schrieb am 7.2.1893 zurück, die
Gemeindeversammlung habe am 5.2.1893 einstimmig beschlossen, dem Antrag der
Israeliten von Neuenahr stattzugeben, jedoch erstens nur unter der Bedingung, daß
der für die Synagogengemeinde Ahrweiler anzustellende Religionslehrer und
Kantor - auch nach Anschluss von Neuenahr - zu allen Zeiten seine Funktionen nur
in Ahrweiler auszuüben habe. die Kinder von Neuenahr also zum
Religionsunterricht nach Ahrweiler kommen müssten. Zweitens sollten die
aufzunehmenden Mitglieder von Neuenahr bei speziellen Angelegenheiten der jüdischen
Gemeinde Ahrweiler. wie z. B. Synagogenbau, nicht mitzustimmen haben. Umgekehrt
würden die Mitglieder von Ahrweiler bei Angelegenheiten, die nur die
Spezial-Gemeinde Neuenahr beträfen. auf ihr Stimmrecht verzichten. Dieser
Bericht ging am 21.2.1893 an den Koblenzer Regierungspräsidenten, der in seiner
Verfügung vom 1.3.1893 zu dem Schluß kam, eine Vereinigung der Juden des Bürgermeisterei-Bezirks
Neuenahr mit der Synagogengemeinde Ahrweiler sei 'nur im Wege völliger
Einverleibung" und nach entsprechender Anerkennung der Statuten dieser
Gemeinde möglich. Das ging den Israeliten von Neuenahr dann doch wohl zu weit,
und mit Schreiben vom 20.3.1893 nahmen sie von ihrem 1892 eingereichten Gesuch
auf Erteilung der Korporationsrechte Abstand.
Bildung der Synagogengemeinde Neuenahr
Einer der Hauptgründe für die Bildung einer selbständigen
Synagogengemeinde Neuenahr war 1895 der fehlende Religionsunterricht für die jüdischen
Kinder der Bürgermeisterei Neuenahr. Landrat Heising schrieb am 22.8.1895 an
den Regierungspräsidenten in Koblenz: 'Die stimmfähigen jüdischen Einwohner
der Bürgermeisterei Neuenahr. zur Zeit 18 an der Zahl. haben die Bildung einer
Synagogengemeinde für den Umfang der Bürgermeisterei beantragt. deren
Einrichtung analog der in Ahrweiler bestehenden erfolgen soll. Der Hauptgrund
dazu besteht darin, daß die Kinder der Juden bisher des Religionsunterrichtes
entbehren und dass die Anstellung eines Religionslehrers erst erfolgen kann,
wenn eine Synagogengemeinde gebildet sein wird...". Der Regierungspräsident
genehmigte daraufhin die Bildung der Synagogengemeinde Neuenahr am 13.9.189517)
und ernannte den Landrat für die erste Wahl eines Vorstandes zum Wahlkommissar
mit der Befugnis. sich dabei der Hilfe des Neuenahrer Bürgermeisters Faulhaber18)
zu bedienen. Bürgermeisler Faulhaber hat die erste Vorstandswahl am 9.10.1895
auch veranlasst. Einen gegen die Wahl erhobenen Protest hielt der Regierungspräsident
für unbegründet, weil die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten
nur den Zweck habe, die Statuten der neuen Synagogengemeinde zu entwerfen und
vorzulegen. Später sei dann vielleicht eine Neuwahl erforderlich, falls die gewählten
Mitglieder nicht den Bestimmungen des Statuts entsprächen. Die ..Statuten für
die Synagogen-Gemeinde Neuenahr" vom 27.10.189519), vom Oberpräsidenten
der Rheinprovinz in Koblenz am 21.3.1896 'bestätigt", lehnen sich in
allen wesentlichen Punkten an das Statut der Synagogengemeinde Ahrweiler vom
8.9.1891 an und umfassen wie dieses insgesamt 110 Paragraphen. In § 1 der
Neuenahrer Statuten heißt es: ..Die Synagogen-Gemeinde zu Neuenahr umfasst die
Gemeinden Neuenahr und Heimersheim". Bei Unterschriften und im Siegel führte
die Gemeinde nach § 22 die Bezeichnung: 'Synagogen-Gemeinde zu
Neuenahr".
Quellen/Dokumente
Hinweis auf Dokumente der
Kreisverwaltung Ahrweiler von 1987. Am 27. Juli 1987 gab die Kreisverwaltung
Ahrweiler dem Internationalen Suchdienst in Arolsen Auskünfte über das
Schicksal der jüdischen Opfer der NS-Zeit. Die Dokumente sind eingestellt (pdf-Dateien).
Es empfiehlt sich, diese Angaben zu vergleichen mit den gegebenenfalls
aktuelleren Angaben in den
Listen des
Bundesarchives Berlin.
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Schreiben der
Kreisverwaltung mit Nennung von drei Personen aus Sinzig, je einer Person
aus Heimersheim und Remagen sowie zwei Personen aus Dernau, über
deren weiteres Schicksal der Kreisverwaltung keine schriftlichen
Informationen vorlagen; weiteres Schreiben betreffs dem früheren Schüler
am Gymnasium in Ahrweiler Erich Hertz (Anmerkung: die genannten Personen
werden außer den beiden Personen aus Dernau im Gedenkbuch des Bundesarchives
genannt).
- Anlage von
Anfang 1942: "Aufstellung über die noch hier karteimäßig genannten Juden im
Kreise Ahrweiler". Genannt werden 160 Personen (mit Geburtsdatum,
Geburtsort und derzeitiger Adresse), die damals in Adenau, Ahrweiler, Bad
Neuenahr, Dernau, Gelsdorf, Heimersheim, Königsfeld, Niederbreisig,
Niedermendig, Niederzissen, Nierendorf, Oberzissen, Remagen, Sinzig wohnten.
- Eine vom Kreisarchiv Ahrweiler
1987
zusammengestellte Liste "Opfer des Holocaust" mit Nennung von
Personen aus Adenau, Ahrweiler, Bodendorf, Brohl, Burgbrohl, Dedenbach,
Dernau, Galenberg (sc. falsch für Hallenberg), Gelsdorf,
Heimersheim, Kempenich, Königsfeld, Löhndorf, Neuenahr, Niederbreisig,
Niederzissen, Oberzissen, Oberbreisig, Oberwinter, Remagen, Sinzig, Wehr,
Westum (Namen jeweils aufgeteilt auf Geburtsort und Wohnort). Zusätzlich
eine Liste über die auf dem jüdischen Friedhof in Niederzissen genannten
"Opfer des Holocaust", |
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