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in Würzburg
Würzburg (Unterfranken)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt
Texte zur Geschichte des Rabbinates in Würzburg im 19./20. Jahrhundert
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Würzburg wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht über die Rabbiner in Würzburg zwischen 1813 und
1940:
Abraham Bing (geb. 1752 in Frankfurt am Main, gest. 1841 in Würzburg): Schüler von Rabbi Nathan Adler aus Frankfurt. Mitschüler von Rabbi Mose Schreiber
("Chatam Sofer"). Seit 1792 amtierte er als Rabbiner in Heidingsfeld.
Bing verlegte den Rabbinatssitz 1813 von Heidingsfeld nach Würzburg, wo
damals erst 15 jüdische Familien lebten. Unter seinen Schülern war Rabbi Jakov Ettlinger
("Aruch Laner"). Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in
Höchberg.
Seligmann Bär Bamberger (geb. 1807 in Wiesenbronn, gest. 1878 in
Würzburg): Rabbiner in Würzburg von 1840 bis 1878. Verfasser von Amirah le Beth Jaakob (1853),
Melechet Schamaijm (1855), Jizchak j’rannen (1861/62), Morej leSobchim (1864),
Nachala deBasch (1867), Kore b’Emeth (1867) zusammen mit Adler/Aschaffenburg und Lehmann/Mainz, Übersetzung des Pentateuch.
Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in
Höchberg.
Nathan Bamberger (geb. 1842 in Würzburg als Sohn von Rabbiner Seligmann
Bär Bamberger s.o., gest. 1919 in Würzburg): Rabbiner in Würzburg
von 1878 (zunächst Rabbinatsverweser, dann Distriktsrabbiner) bis 1919. Verfasser von Pekudat haleviim, Leitfaden für den israelischen Religionsunterricht, zusammen mit seinem Bruder
Rabbiner Simcha Bamberger (siehe Aschaffenburg)
Kommentar über Brachot und Taanith von Ahron
halevi.
Dr. Siegmund Hanover (geb. 1880 in Wandsbek bei Hamburg, gest. 1964 in Haifa/Israel):
Studium in Halberstadt, Hamburg und am Rabbinerseminar Berlin; 1906 bis 1920
zweiter Rabbiner in Köln; Rabbiner in Würzburg
von 1920 bis 1939, emigrierte im März 1939 über England in die USA; 1940 bis
1963 Rabbiner der Gemeinde Shaare Hatikvah in New York, danach im Ruhestand in
Israel.
Dr. Selig S. Auerbach (geb. 1906 in Hamburg, gest. 1997 in Rochester, Monroe
NY): Studium am Rabbinerseminar Berlin und an den Universitäten Marburg, Berlin
und Würzburg, 1932 bis 1934 zweiter Rabbiner (Jugendrabbiner) in Würzburg, von 1934 bis zu seiner Emigration in die USA 1939 letzter Rabbiner
von Recklinghausen; nach England emigriert und dort weitere Studien in London,
1941 in die USA; Rabbiner in verschiedenen Gemeinden (vgl. Strätz I,63), 1958 bis
1961 in Torrington, Conn., ab 1961 Rabbiner in Lake Placid/NY.
Dr. Jakob Jekutiel Neubauer (geb. 1895 in Leipzig, ermordet 22.3.1945 im
KZ
Bergen-Belsen): Studien u.a. in Krakau und Leipzig; seit 1926 Seminarrabbiner an der ILBA Würzburg
(vgl. Texte auf Seite zur ILBA).
Dr. Magnus Weinberg (geb. 1867 Schenklengsfeld, umgekommen 1943 im Ghetto
Theresienstadt): Bezirksrabbiner in der Oberpfalz und Niederbayern (Texte siehe
bei Sulzbürg, Neumarkt
und Regensburg). Pensionierung 1936. Geistliche Betreuung der Würzburger Gemeinde nach der Auswanderung Rabbiner Hanovers.
Hinweis: die meisten Texte auf dieser Seite
müssen noch abgeschrieben werden, können jedoch durch Anklicken der
Textabbildungen bereits gelesen werden.
Verzicht von Rabbiner Bing auf das Rabbinat (1838)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20.
September 1838: |
Zur
Besetzung des Rabbinates (1839)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Oktober
1839: |
Zum Tod von Rabbiner Abraham Bing
(1841)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 27. März 1841: |
Überlegungen
zur Gründung eines Rabbiner-Seminars (1846)
Artikel
in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 22. September
1846: |
Besuch von König Ludwig II. in Würzburg - Rabbiner
Bamberger wird empfangen (1866)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1866: |
Zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1878)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Oktober
1878: |
Berichte zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger in der Zeitschrift "Der Israelit"
(1878)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Oktober
1878: |
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Weiterer Bericht
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Oktober
1878: |
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Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5.
November 1878:
"Seeligmann Bär Bamberger.
Wiederum ist ein Mann von hinnen geschieden, der in der Geschichte des
Judentums seinen Platz einnimmt und dessen Mann neben den Persönlichkeiten,
welche im Leben und in der Wissenschaft gewirkt und neue Bahnen
eingeschlagen haben, mit Verehrung genannt zu werden verdient. Weithin ist
die erschütternde Kunde gedrungen, dass der Distriktsrabbiner Bamberger
in Würzburg am Laubhüttenfeste während des Gottesdienstes, ja, wie die
Blätter meldeten, vor der geöffneten Bundeslade (= Toraschrein)
plötzlich verschieden sei; ein Herzschlag machte seinem Leben ein
Ende.
Diesem würdigen Manne ein Wort der Erinnerung in dieser Zeitung zu
widmen, erscheint mir, seinem ehemaligen Schüler, als eine Pflicht, als
ein Akt der Pietät.
Seligmann Bär Bamberger oder R. Jizchak Dob Halewi, unter welchem Namen
er in rabbinischen Kreisen bekannte ist, wurde im Jahre 1909 in Wiesenbronn,
einem Dorfe nicht weit von Würzburg, geboren. Er besuchte die im ersten
Viertel dieses Jahrhunderts noch blühende Fürther Jeschiwah, wo er ganz
nach nach alter Weise unter dem bekannten Wolf Hamburger dem Studium des
Talmud oblag. Hamburger, dessen Lieblingsschüler er war und dessen Werke
er vor der Drucklegung zuweilen kopierte, übte einen wesentlichen
Einfluss auf seine spätere Denk- und Handlungsweise aus. Nach
mehrjährigem Aufenthalte in Fürth kehrte er in die Heimat zurück; er
begründete eine Familie und ward - Geschäftsmann. Schon damals ein
tüchtiger Talmudist, widmete er in seinem frommen Eifer seine Tätigkeit
mehr dem Studium als dem Geschäfte, das er seiner Frau überließ, sodass
das Kapital, das er als Heiratsgut erhielt, in dem Maße abnahm, als seine
Familie sich vergrößerte. Bald waren seine Mittel erschöpft und das
Geschäft löste sich auf. -
Im Jahre 1839 trat der greise Oberrabbiner Abraham Bing von seiner Stelle
zurück, und das große Oberrabbinat Würzburg, zu dem noch verschiedene
Ansbach'sche, Fulda'sche und andere Gemeinden gehörten, wurde gemäß
Erlass des bayerischen Ministeriums in mehrere Distriktsrabbinate geteilt.
Da entschloss sich Bamberger, durch die Verhältnisse gedrängt und durch
seine Freunde ermuntert, als Kandidat für das Rabbinat Würzburg
aufzutreten. Seine Anhänger vermochten es durchzusetzen, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, welche sich auch über deutsche
Sprache und Elementargegenstände erstreckte, ihm erlassen und er als
Distriktsrabbiner von Würzburg am 19. März 1840 gewählt wurde. Trotz
mancher Kämpfe, welcher er namentlich in den ersten Jahren seiner
Amtsführung zu bestehen hatte, erwarb er sich die Liebe und Achtung
seiner Gemeinde; auch diejenigen, welche seiner Richtung nicht huldigten
und ihren eigenen Weg gingen, schätzen ihn wegen seiner ungeheuchelten
Frömmigkeit und seines biederen
Charakters..." |
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Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. November
1878: |
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Publikation
von Rabbiner Nathan Bamberger über seinen Vater Seligmann Bär Bamberger (1897)
Nathan Bamberger: Rabbiner Seligmann Bär Bamberger - dessen Leben und
Wirken. Beigabe zum Jahresberichte pro 1896/97 der von demselben begründeten
und während der ersten dreizehn Jahre geleiteten israelitischen
Lehrerbildungs-Anstalt zu Würzburg vom Sohne und derzeitigen Vorstand Nathan
Bamberger. Würzburg 1897. Eingestellt
als pdf-Datei.
(Pdf-Datei erhalten von W. Schönfeld,
Zaberfeld)
Anregung für ein Gedenkbuch zum 100-jährigen Geburtstag des
Würzburger Raws (1907)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 31. Mai 1907: |
50. Jahrestag des Todes von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1928)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. September 1928: |
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Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 2.
Oktober 1928: |
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Gedächtnisfeier für Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1928)
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung"
vom 15. Oktober 1928: |
Veröffentlichung
zum 50. Todestag von Rabbiner Seligmann Bamberger durch seinen Enkel Rabbiner
Dr. Seckel Bamberger (Bad Kissingen, 1928)
Artikel
in der "Deutsch-Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8.
November 1928: "Anlässlich des 50. Todestages des 'alten Würzburger
Raw' veröffentlicht sein Enkel, Herr Rabbiner Dr. S. Bamberger - Bad
Kissingen, unter dem Titel netiah schäl simchah eine Reihe
interessanter Fragen und Antworten, die sich aus einem Briefwechsel
Seligmann Bär Bambergers - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen
- Bad Kissingen ergeben haben. Das Buch, das die erste geschlossene
Sammlung des besonders tiefgründigen und für die halachische Praxis überaus
wichtigen Antworten (Responsen) dieses Großen darstellt, wird
jedem Gelehrten eine Quelle schönsten Genusses sein. Das Werk ist zu
beziehen durch den Verlag J. Rawer, Frankfurt am Main, Batonnstraße 9,
Preis 4
Mark." |
Rede von Rabbinatsverweser Nathan Bamberger in der
Synagoge (1879)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. April 1879:
|
Neue Bemühungen um die Besetzung der Rabbinerstelle
nach Ablauf des Trauerjahres für den verstorbenen Rabbiner Seligmann Bär
Bamberger (1879)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Oktober
1879: |
Ausschreibung der Distrikt-Rabbinerstelle in Würzburg
(1880)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 20. Januar 1880: |
Wahl von Dr. Koref als Rabbiner im Distrikt Würzburg
(1880)
Anmerkung: Zur Wahl des Distriktrabbiners am 13. Mai 1880 gab es die Kandidaten:
Nathan Bamberger, Sohn von Seligmann Bär Bamberger und Kandidat der orthodox
geprägten Gemeindeglieder und der liberale Rabbiner Dr. Koref. Zwar erhielt
Nathan Bamberger mehr Stimmen als Dr. Koref, dennoch erklärte der überwiegend
aus Liberalen zusammengesetzte Wahlausschuss einige der Wahlzettel für
ungültig, da auf ihnen der Stand und Wohnort des Kandidaten nicht vermerkt war.
So ging zunächst Dr. Koref als Sieger aus der Wahl hervor, was durch den
königlichen Wahlkommissar bestätigt wurde. Die Anhänger Bambergers legten
hierauf entschieden Protest ein, was zu einer monatelangen Auseinandersetzung
führte, die am 19. April 1881 durch die bayerische Regierung beendet wurde. Nun
wurde Bamberger als gewählt erkannt.
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Juni
1880: "Würzburg, 14. Mai (1880). Gestern fand hier die Wahl
des Rabbiners für den hiesigen Distrikt statt und wurde Herr Dr. Koref
mit Majorität gewählt. Sein Gegenkandidat war ein Sohn des verstorbenen
Rabbiners, der Rabbinatsverweser Nathan Bamberger, zu dessen Gunsten auch
Herr Lehmann in Mainz ein Flugblatt zu versehen so - freundlich war. Die
hiesigen Gemeindemitglieder, welche sich um Lehrmann und Konsorten sehr
wenig kümmern, haben bei der diesmaligen Wahl den Ausschlag." |
Rundschreiben des Wahlkomitees zur Bestätigung von Rabbiner
Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner (1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881: "Würzburg,
11. Mai (1881). Das Komitee, welches es sich zur Aufgabe gemacht hatte,
für die Wahl des Herrn Rabbiner Nathan Bamberger zu wirken, hat ein
Rundschreiben erlassen, in welchem es den Gesinnungsgenossen die erfolgte
Bestätigung des Genannten zum Distrikts-Rabbiner mitteilt und dieselben
ersucht, dahin zu streben, das alte gute Einvernehmen in den Gemeinden zu
erhalten und zu befestigen.
Das Komitee spricht die Überzeugung aus, dass Herr Rabbiner Nathan
Bamberger in gleicher Weise wirken und es ihm gleich seinem
unvergesslichen Vater auch gelingen wird, alle Parteien zu
vereinigen." |
Zur Wahl von Rabbiner Nathan Bamberger
(1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881:
"Würzburg, im Mai (1881). Bei dem lebhaften Interesse, das ein
großer Teil Ihres Leserkreises an der Wiederbesetzung der hiesigen
Rabbinatsstelle nimmt und bei der Freude, welche die nunmehrige
Bestätigung des Herrn Nathan Bamberger, als Distrikts-Rabbiner bei so
vielen erregt, dürfte es auch interessieren, den Verlauf der Sache und
die letztinstanzlichen Ausführungen kennen zu lernen.
Bekanntlich wurde Herr Nathan Bamberger bei der am 13. Mai vorigen Jahres
stattgehabten Wahl mit einer Mehrheit von 30 Stimmen gewählt. Da sich
jedoch unter den für ihn abgegebenen Wahlzetteln 43 bloß mit Vor- und
Zunamen ohne Angabe des Standes und Ortes fanden, so erkannte der in
seiner Mehrheit aus der Gegenpartei bestehende Wahlausschuss dieselben
für ungültig, wodurch die Mehrheit der Stimmen auf den Gegenkandidaten
Herrn Dr. Koref kamen und dieser vom königlichen Wahlkommissär, entgegen
seiner früheren Bekanntgebung, für gewählt proklamiert wurde. Gegen
diesen Beschluss des Wahlausschusses wurde von den Wählern Bambergers
sofort und auch später bei königlicher Regierung Protest eingelegt. Die
Kultus-Verwaltung, die etwaigen Folgen dieses Protestes in Betracht
ziehend, bewirkte durch Generalversammlung einen Gemeindebeschluss auf
Lostrennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke und stellte bei
königlicher Regierung den Antrag hierzu mit dem besonderen Bemerken, dass
die Entscheidung hierüber vor der Bestätigung des Wahlresultates
erfolgen möge. Aber auch hiergegen wurde von der Partei Bambergers
Protest erhoben.
Unter dem 16. Dezember vorigen Jahres erfolgte nun, wie seinerzeit
berichtet, von der königlichen Kreisregierung Entschließung dahin, dass
die vom Wahlausschuss für ungültig erklärten Stimmzettel, als
rechtmäßig zu erkennen seien, da es nur darauf ankomme, die Identität
des Gewählten, d.h. die richtige Bezeichnung desselben daraus zu
ermitteln; im vorliegenden Falle könne kein Zweifel bestehen, wer der
Bezeichnete sei und könnte diese Zettel nicht ausgeschieden werden.
Nathan Bamberger sei demnach der durch Majorität Gewählte. Nachdem
jedoch der königliche Wahlkommissär das provisorische Wahlresultat vor
der Prüfung der Zettel, also vor Beendigung der Wahlhandlung bekannt
gemacht, so sei damit eine wesentliche Form, das Wahlgeheimnis, verletzt
worden, in Folge dessen der Wahlausschuss auch in seinem Urteil
beeinflusst worden und es müsse der ganze Wahlakt für ungültig
angesehen und auf Neuwahl erkannt werden. Von der Anordnung desselben
solle aber so lange angesehen werden, als bis dem Antrage der
Kultusverwaltung gemäß, auch über die Trennung, wozu weitere Erhebungen
erforderlich, entschieden sei.
Gegen diesen Regierungsentschluss wurde nun von beiden Seiten Rekurs an
das königliche Staatsministerium ergriffen; von der Kultusverwaltung
wegen der Gültigkeitserklärung der fraglichen Zettel, respektive
Verwerfung der Wahl des Dr. Koref, da man das Urteil des Wahlausschusses
hierüber als allein maßgebend hielt; von der Partei Bambergers wegen der
Erkennung auf Neuwahl und Hereinziehung der hier nicht in Betracht
kommenden Trennungsfrage, respektive der Nichtbestätigung des Gewählten
vor Lösung derselben.
Darauf erfolgte unter dem 19. April im Wesentlichen folgende
Entschließung vom königlichen Ministerium: In Bezug auf die vorwürfigen
Zettel schließt sich dasselbe dem Regierungsentschluss vollständig an
mit der noch weiteren Begründung, dass eine gesetzliche Form für die
für ähnliche Fälle in Verwendung kommende Zettel nicht bestehe, sie
sind nur in dieser Form als 'geschäftsfördernd empfohlen', es
widerspricht hingegen der Ansicht der I. Instanz, dass wegen der
verfrühten Bekanntmachung des provisorischen Wahlresultats, der ganze
Wahlakt für ungültig zu betrachten sei, indem, zugegeben, dass auch eine
Zuwiderhandlung der Wahlordnung darin liege, damit doch keine wesentliche
Form verletzt worden sei. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses bezieht sich
nicht sowohl auf die ganze Wahlhandlung als vielmehr auf die Abstimmung
und zwar mit dem Zwecke, damit der Wähler frei nach der Überzeugung
wählen könne und auf einen andern keine Rücksicht nehmen brauche. Das
Eröffnen, Abzählen und Prüfen der Wahlzettel aber kann öffentlich
geschehen und bleibt es den Anwesenden unbenommen, sich bei diesem
Geschäfte durch Mitzählen Kenntnis von dem provisorischen Resultat zu
verschaffen, was in der Regel geschieht und auch hier ohne die
Bekanntmachung des Wahlkommissärs geschehen sein wird. Auch ist weder von
Seiten der Wähler, noch der |
beiden
Beschwerdeführer ein Bedenken gegen die Handlungsweise des Kommissärs
geltend gemacht worden. Es muss demnach entgegen der
Regierungsentschließung, der Wahlakt für gültig und Bamberger als rite
gewählt betrachtet werden. Ein Beschluss des Wahlausschusses kann nicht
in dem Grade maßgebend sein, dass nicht von Seiten der Wähler
Beschwerden dagegen erhoben und dasselbe nicht von der Behörde kontrolliert
werden könne.
In Bezug auf den Antrag der Kultus-Verwaltung, die Genehmigung der Wahl
bis zum Austrag der Trennung auszusetzen, spricht sich die
Ministerialentschließung des Weiteren folgendermaßen aus: 'Nachdem vom
1. November 1878 kurz nach dem Ableben des seligen Rabbiners Seligmann
Bär Bamberger in einer General-Verstammlung der Kultus-Gemeinde Würzburg
der Antrag auf Trennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke, respektive
die Anstellung eines eigenen Rabbiners abgelehnt worden, wurde die
Berufung von Delegierten aus sämtlichen Rabbinatsgemeinden, behufs
Vereinbarung über den neu einzustellenden Rabbiner für den bisherigen Rabbinatsbezirk
bei königlicher Regierung von der Würzburger Kultusverwaltung beantragt
und diese auch angeordnet. In den Versammlungen derselben vom 27. Januar
und 15. September 1879 wurde über den Gehalt des für diesen Bezirk neu
aufzustellenden Rabbiners, über die Modalität der zu diesem Behufe
erforderlichen Wahl etc. Vereinbarung getroffen. Die Verhandlungen der
Vertrauensmänner fanden unter der Leitung des Magistrats statt und
führten zu Beschlüssen, welche das allseitige Einverständnis über die
Wiederanstellung eines Rabbiners für den bisherigen
Rabbinatsbezirk Würzburg zweifellos bekunden, den Gehalt des neuen
Rabbiners festsetzen und die Konkurrenz der Kultusgemeinde Würzburg sowie
der ländlichen Kultusgemeinden hierzu regeln. Diese Beschlüsse, welche
die Genehmigung der königlichen Regierung erhalten, sind für die
Beteiligten bindend. Dieselben haben für die wechselseitigen Beziehungen
der zum bisherigen Rabbinatsbezirke gehörigen Kultusgemeinden in Bezug
auf die Wiederanstellung eines Rabbiners einen gemeinsamen Rechtsboden
geschaffen, von dem sich keine Gemeinde einseitig lostrennen kann und zwar
andererseits für jede desselben das Recht begründet auf den Vollzug der
gefassten Beschlüsse zu dringen.
Unter diesen Umständen würde es sich nicht rechtfertigen lassen, dass
dem von einer großen Mehrzahl Landgemeinden bekämpften Trennungsantrag
ein hemmender Einfluss auf die Prüfung der vollzogenen Wahl oder die
Bestätigung des Gewählten eingeräumt werden wollte.'
Auf diese Ministerialentschließung hin, erfolgte unter dem 29. April die
Bestätigung des Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner durch die
königliche Kreisregierung.
So wäre denn diese seit Jahresfrist offene, die interessierten Kreise in
Spannung haltende Frage, mit Gottes Hilfe glücklich gelöst und hoffen
wir, zum Heile und zur Förderung der guten Sache. Es war ein heißer,
langer Kampf, aber des Preises wert; denn wir hoffen und sind überzeugt,
unser ehrwürdiger Rabbiner wird ganz in die Fußstapfen seines großen
Vaters - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - treten, für
Tora und Gottesfurcht, für Frieden und Wohl tun nach Kräften
wirken und sich die allseitige Liebe und Anerkennung erwerben. Möge der Allgütige
ferner mit ihm sein und seine Wirksamkeit eine recht erfolg- und
segensreiche sein lassen!" |
Antrittsrede des neuen Rabbiners Nathan Bamberger (1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Juni 1881: |
Abstimmung über die Teilung des Distrikts-Rabbinates
(1884)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Januar
1884: |
Zur Besetzung der Rabbinate in Unterfranken
(1884)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar
1884: |
Rabbiner Nathan Bamberger zur Audienz bei
Kultusminister Dr. von Müller (1890)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. August 1890:
|
Schiur am Schabbat bei Rabbiner Nathan Bamberger
(1902)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1902: |
Zur
Predigt von Distriktsrabbiner Bamberger am Pessachfest (1903)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 22. April 1903: |
Publikation von M. L. Bamberger
(1905)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 10. März 1905: |
25-jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Nathan Bamberger
(1905)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 19. Mai 1905: |
|
Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über Lekute
Halevi, die
synagogalen Gebräuche der Gemeinde Würzburg
(1907)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 17. Mai 1907: |
70. Geburtstag von Distriktsrabbiner Nathan Bamberger
(1912)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 22. März 1912: |
Zum viel zu frühen Tod der Frau von Rabbiner Dr. Schweizer,
Tochter von Rabbiner Nathan Bamberger (1913)
Anmerkung: Es handelt sich um Zerline geb. Bamberger (geb. 1880), die sich
1906 mit Rabbiner Dr. Abraham Schweizer verheiratet hatte. Sie war eine Tochter von Rabbiner
Nathan Bamberger (1842-1919) in Würzburg und seiner Frau Hanna geb. Perlstein
(1850-1943). Der 1909 geborene Sohn Aron Schweizer wurde in Auschwitz ermordet.
Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abraham_Schweizer
Zerline Schweizer wurde im jüdischen Friedhof
in Höchberg beigesetzt.
Artikel in "Das jüdische Blatt" vom 1. August 1913: "Würzburg.
In der Familie unseres hochverehrten Herren Rabbiners ist tiefe Trauer
eingekehrt, da dessen Tochter, die Gattin des Herrn Rabbiners Dr.
Schweizer in Weikersheim im blühenden Lebensalter einem tückischen Leiden
erlegen ist. Das Angedenken der Verklärten gereiche zum Segen, der
Allmächtige tröste die Hinterbliebenen." |
|
Links Grab von Zerline Schweizer geb. Bamberger im
jüdischen Friedhof in Höchberg. |
Rabbiner Nathan Bamberger ist zur Hoftafel von Königin Maria Theresia von Bayern geladen (1915)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. August 1915: |
Jahrzeitstag für Rabbiner Nathan Bamberger
(1920)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. April 1920: |
Rabbiner
Dr. Hanover wurde zum Distriktsrabbiner in Würzburg gewählt (1920)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 31. März 1920: "Würzburg. Dr. Adolf Hannover - Köln ist
hier zum Distriktsrabbiner gewählt worden." |
Zur Besetzung des Distriktsrabbinates
(1920)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1920: |
Rabbiner
Dr. Selig Auerbach wird neuer Rabbiner in Recklinghausen (1934)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September
1934: |
|
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Oktober 1934: |
Tagung
der Arbeitsgemeinschaft der gesetzestreuen Rabbinen Bayerns in Würzburg (1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 8. November 1934: |
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August
1936: |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August
1936: |
Neujahrsgrüße verschiedener Familien - Verwandte und
Bekannte der Familie Bamberger, Würzburg
(1936)
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. September
1936: |
Literatur:
| Herz Bamberger: Geschichte der Rabbiner der Stadt
und des Bezirkes Würzburg. Bearbeitet von Herz Bamberger. Aus seinem
Nachlass herausgegeben, ergänzt und vervollständigt von seinem Bruder S.
Bamberger. Wandsbek 1905.
Online- Ausgabe Frankfurt am Main: Universitätsbibliothek 2009:
Download
möglich über diesen Link. |
| Weitere Literatur siehe Übersichtsseite |
|