Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia Judaica
Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und bestehende) Synagogen
Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale
in der Region
Bestehende jüdische Gemeinden
in der Region
Jüdische Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur und Presseartikel
Adressliste
Digitale Postkarten
Links
| |
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Region"
zu den Synagogen in
Baden-Württemberg
Münzesheim (Stadt Kraichtal,
Kreis Karlsruhe)
Jüdische Geschichte / Betsaal/Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english
version)
In dem bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Markgrafen
von Baden gehörenden und zeitweise an verschiedene Adelsfamilien verliehenen Münzesheim
bestand eine jüdische Gemeinde bis 1937. Ihre Entstehung geht in das 16.
Jahrhundert zurück. Erstmals werden 1530 Juden am Ort genannt. Nach dem Dreißigjährigen
Krieg werden seit 1656 Juden genannt.
Bis 1801 hatten sich 19 jüdische Familien
mit rund 90 Personen hier niedergelassen. Die Zahl der jüdischen Einwohner
entwickelte sich im 19. Jahrhundert wie folgt: 1825 75 jüdische Einwohner (6,9
% von insgesamt 1.085 Einwohnern), höchste Zahl jüdischer Einwohner um 1839 mit 98 Personen;
1875 67 (5,8 % von 1.153), 1887 39, 1900 43 (3,9 % von 1.102), 1910 27 (2,6 %
von 1.055).
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge (s.u.), eine
Schule (vorübergehend eine israelitische Konfessionsschule, dann eine
Religionsschule; die Schule war im Synagogengebäude untergebracht) und ein
rituelles Bad. Das Bad war im April 1860 in einem schlechten Zustand, sodass der
Medizinalreferent dringend die Anlage eines neuen Bades empfahl. Darauf ließ
sich die Gemeinde einen Plan und eine Kostenberechnung für ein neues Bad
erstellen. Die Toten der Gemeinde wurden im jüdischen Friedhof in Oberöwisheim
beigesetzt. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war - seit
1878/79 gemeinsam mit Menzingen - ein Lehrer
angestellt, der zugleich als Vorbeter (und Schochet) tätig war (siehe
Ausschreibungen der Stelle unten).
Seit 1827 gehörte die Gemeinde zum
Rabbinatsbezirk Bretten.
Im Ersten Weltkrieg fielen aus der jüdischen Gemeinde Alex Diedelsheimer
(geb. 1.8.1890 in Münzesheim vor 1914 in Konstanz wohnhaft, gef. 17.8.1918) und
Gefreiter Julius Durlacher (geb. 3.8.1898 in Münzesheim, gef. 4.9.1918).
Um 1925, als noch 23 jüdische Einwohner gezählt wurden (1,9 % von 1.194
Einwohnern), war der Gemeindevorsteher Lippmann Durlacher. Als Vorbeter wird
Abraham Diedelsheimer genannt. Zwei Kinder der Gemeinde, die höhere Schulen
besuchten, erhielten ihren Religionsunterricht durch Rabbiner Dr. Grzymisch
(Bruchsal). Auch 1932 war Lippmann Durlacher Gemeindevorsteher; zugleich hatte
er das Amt des Schochet inne.
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es einige jüdische Geschäfte
am Ort. Bis nach 1933 bestand noch ein Kaufhaus, das von einem jüdischen
Ehepaar geführt wurde (Kaufhaus Sally Türkheimer, Unterdorfstraße 15;
Gebäude besteht nicht mehr).
1933 lebten noch 17 jüdische Personen in Münzesheim. Auf Grund der
Folgen des wirtschaftlichen Boykotts, der zunehmenden Repressalien und der
Entrechtung sind mehrere von ihnen alsbald von Münzesheim verzogen oder
ausgewandert. Die Gemeinde wurde am 8. November 1937 aufgelöst.
Von den in Münzesheim geborenen und/oder
längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Regine Baumgarten
geb. Durlacher (1882), Hermann Durlacher (1893),
Lippmann Durlacher (1864), Siegmund (Salomon) Durlacher (1879), Sofie Levy geb.
Lieben (1859), Bertold Lieben
(1870), Sophie Schweitzer geb. Stroh (1877), Max Türkheimer (1878).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer
Ausschreibung der Stelle des Religionslehrers und
Vorsängers in Münzesheim (1836 / 1843 / 1847 / 1848 / 1849 / 1852 / 1855)
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 1836 S. 55 (Quelle: Stadtarchiv
Donaueschingen): "Erledigte Stelle. Bei der
israelitischen Gemeinde Münzesheim ist die Lehrstelle für den Religionsunterricht
der Jugend, mit welcher ein Gehalt von 60 Gulden nebst freier Kost und Wohnung
sowie der Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen
verbunden ist, erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter
höherer Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunden und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen sich bei der
Bezirks-Synagoge Bretten zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle weder Schulkandidaten noch
Rabbinatskandidaten sich melden, andere inländische Subjekte nach erstandener
Prüfung bei dem Bezirks-Rabbiner zur Bewerbung zugelassen werden.
Bretten, den 6. Januar 1836.
Großherzogliche Bezirks-Synagoge. Veit Flehinger, Bezirksrabbiner.
L. Weisenburger, Bezirksvorsteher." |
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 20. September 1843 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bretten. [Dienstantrag.]. Bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim
ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 70 fl., nebst freier Kost und Wohnung, sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen bei der
Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Bezirksrabbiner zu Bretten zur Bewerbung zugelassen
werden.
Bretten, den 10. September 1843. Großherzogliche Bezirkssynagoge." |
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 2. Januar 1847 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Vakante Schulstellen.
Bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 1 50 fl. sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen.
Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen bei der
Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden.
Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Bezirksrabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden..
|
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 23. Juni 1847 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 150 fl. sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen. Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen bei der
Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Rabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden." |
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 15. Januar 1848 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Vakante Schulstellen.
Bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim ist die
Lehrstelle für den Religionsunterricht der Jugend, mit welcher ein
Gehalt von 150 fl. sowie der
Vorsängerdienst samt den davon abhängigen Gefällen verbunden ist,
erledigt, und durch Übereinkunft mit der Gemeinde unter höherer
Genehmigung zu besetzen. Die rezipierten israelitischen Schulkandidaten werden daher aufgefordert,
unter Vorlage ihrer Rezeptionsurkunde und der Zeugnisse über ihren
sittlichen und religiösen Lebenswandel, binnen 6 Wochen bei der
Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden. Auch wird bemerkt, dass im Falle sich weder Schul- noch
Rabbinatskandidaten melden, andere inländische Subjekte, nach
erstandener Prüfung bei dem Bezirksrabbiner, zur Bewerbung zugelassen
werden." |
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 25. Juli 1849 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Die mit einem festen Gehalte von
150 fl. und einem
jährlichen Schulgelde von 48 kr. für jedes die Religionsschule
besuchende Kind und dem Vorsängerdienste samt den davon abhängigen
Gefällen verbundene Religionsschulstelle bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim,
Synagogen-Bezirks Bretten, ist zu besetzen.
Die berechtigten Bewerber um dieselbe werden daher aufgefordert, mit ihren
Gesuchen unter Vorlage ihrer Aufnahmeurkunden und der Zeugnisse über
ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen mittelst des
betreffenden Bezirksrabbinats bei der Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden.
Bei dem Abgange von Meldungen von Schul- und Rabbinatskandidaten können
auch andere inländische befähigte Subjekte, nach erstandener Prüfung
bei dem Bezirksrabbiner zur Bewerbung zugelassen werden." |
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 16. Oktober 1852 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Die mit einem festen Gehalte von 135 fl. und einem
jährlichen Schulgelde von 48 kr. für jedes die Religionsschule
besuchende Kind und dem Vorsängerdienste samt den davon abhängigen
Gefällen verbundene Religionsschulstelle bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim,
Synagogenbezirks Bretten, ist zu besetzen.
Die berechtigten Bewerber um dieselbe werden daher aufgefordert, mit ihren
Gesuchen unter Vorlage ihrer Aufnahmeurkunden und der Zeugnisse über
ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen mittelst des
betreffenden Bezirksrabbinats, bei der Bezirkssynagoge Bretten sich zu melden.
Bei dem Abgange von Meldungen von Schul- und Rabbinatskandidaten können
auch andere inländische befähigte Subjekte, nach erstandener Prüfung
bei dem Bezirksrabbiner zur Bewerbung zugelassen werden."
|
|
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 7. März 1855 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Die mit einem festen Gehalte von 135
fl. und einem jährlichen Schulgelde von 48 kr. für jedes die
Religionsschule besuchende Kind und dem Vorsängerdienste samt den davon abhängigen
Gefällen verbundene Religionsschulstelle bei der israelitischen Gemeinde Münzesheim,
Synagogenbezirks Bretten, ist zu besetzen.
Die berechtigten Bewerber um dieselbe werden daher aufgefordert, mit ihren
Gesuchen unter Vorlage ihrer Aufnahmeurkunden und der Zeugnisse über
ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel binnen 6 Wochen mittelst des
betreffenden Bezirksrabbinats bei der Bezirkssynagoge Bretten, sich zu melden.
Bei dem Abgange von Meldungen von Schul- und Rabbinatskandidaten können
auch andere inländische befähigte Subjekte, nach erstandener Prüfung
bei dem Bezirksrabbiner zur Bewerbung zugelassen werden." |
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers-/Vorbeters und Schächters 1879
/ 1893 / 1902 gemeinsam für Menzingen und
Münzesheim
Anmerkungen: siehe weitere Ausschreibungen auf der
Seite zu Menzingen.
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Oktober 1879:
"Die Religionsschul-, Vorbeter- und Schächterstelle zu Menzingen ist
zu besetzen. Das Einkommen besteht in einem jährlichen Gehalt von
fünfhundertundfünzig Mark, einer freien Wohnung für einen Verheirateten
und in den obengenannten Funktionen entfließenden Gefällen. Dasselbe
kann durch 2mal wöchentliche Religionsunterrichterteilung in der
Kultusgemeinde Münzesheim um mindestens ca. 180 Mark per Jahr
vermehrt werden. Süddeutsche erhalten den Vorzug.
Bretten, 17. Oktober 1879. Die Bezirks-Synagoge: L. Schleßinger,
Bezirks-Rabbiner". |
|
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. November 1893: Bretten.
Das Religionsschul-, Vorsänger- und Schächteramt in der
Israelitengemeinde zu Menzingen, Rabbinatsbezirks Bretten, mit einem
jährlichen Gehalt von 600 Mark, freier Wohnung, einem Nebenverdienst von
ca. 400 Mark und Vergütung für die Erteilung des Religionsunterrichts in
der Filiale Münzesheim, ist wegen Stellenwechsel des bisherigen
Inhabers bis zum 1. Februar, oder eventuell auch früher, mit einem
tüchtigen Kultusbeamten deutschen Nationalität, der ledigen Standes,
oder nur eine kleine Familie hat, wieder zu besetzen. Frankierte Meldungen
mit nicht zurückgegeben werdenden Zeugnisabschriften über Studiengang
etc. und Lebenslauf sind innerhalb 3 Wochen zu richten an die
Bezirkssynagoge Bretten." |
|
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. März 1902:
"Die
mit Vorsänger- und Schächterdienst verbundene
Religionsschulstelle
hier,
mit Filial für Religionsunterricht in Münzesheim wird per 1.
April frei. Das Einkommen beträgt: Fixum Mark 700 und freie Wohnung,
nebst circa Mark 300 Nebeneinkommen und aus der Filiale Münzesheim Mark
130.
Menzingen, 2. März (1902).
Der Synagogenrat: Ferdinand Ledermann." |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Bericht über den Schächter Maier Stroh (1894)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. November 1894: "Bretten, 31.
Oktober. Die Nr. 80/81 Ihrer Zeitung bringt einen längeren Artikel: 'Aus dem Großherzogtum Baden' und enthält hierin auch eine
Auslassung betreffs zweier im diesseitigen Rabbinatssprengel fungierenden
Schochtim etc., die zum allermindesten unwahr ist.
In Gemmingen nämlich, woselbst seit geraumer Zeit die jüdischen
Unterlehrer – an der Elementarschule – zugleich den
Religionsunterricht erteilen, eo ipso schon von Staatswegen die Schechita
nicht ausüben dürfen, versieht seit 6 ¼ Jahren der 43-jährige Kultusbürger
Lehmann Frank, und in Münzesheim,
da die kleine Gemeinde schon ein Vierteljahrhundert des eigenen Lehrers
entbehrt, der ebenfalls noch im kräftigen Mannesalter stehende, jetzige
Altvorsteher Maier Stroh, seit mehr als 15 Jahren ununterbrochen den Schächterdienst.
Beide haben seinerzeit, nachdem sie unter Leitung städtischer
Gemeindeschochetim die theoretische und praktische Seite des Schächteramts
erlernt, bei mir eine umfassende theoretische Prüfung, bestehend in
Auffinden und Ausschleifen der Mängel in Schlachtmessern, der
einschläglichen Bestimmungen in Bezug auf Schechita und Bedika
etc. zur Zufriedenheit abgelegt, sowie in meiner Gegenwart 3 Stück
Federvieh (worunter regelmäßig eine Taube) rituell geschächtet und auch
den sonstigen Auflagen behufs nachheriger Abschlachtung einer gewissen
Anzahl von Klein- und Großvieh, unter einem, vollkommen entsprochen,
bevor ich die Autorisation (Kabbala) erteilte.
Ohne noch zu fragen, wer ist denn der Unberufene, der unter der Hülle der
Anonymität sich als Sachverständiger gebärdet…, erwähne ich noch in
Bezug auf das 'Nichtgutsehen des Schochet Stroh in Münzesheim, dass
derselbe, wie viele Tausend andere, kurzsichtig ist und bei Ausübung der Schechita-Bedika eine geeignete Brille trägt, und mitnichten unter den
obwaltenden Umständen untauglich ist. Wird ja weder das zu handhabende
Schlachtmesser (Sakin) noch das zu tötende Schlachttier und die
nachher zu untersuchenden Organe von dem Funktionär einige Kilometer weit
entfernt sein!
Erhielt ja auch vor einigen Jahren ein in Eppingen
wohnender und ununterbrochen bis jetzt dort wohnender Privatmann von einem
nahen Rabbiner einer orthodoxen Religionsgesellschaft, ohne dass ich als
einzig zuständiger Rabbiner überhaupt, geschweige von Letzterem vorher
irgendwie befragt, oder später benachrichtigt wurde, Kabala behufs Ausübung
der Schächterfunktion, und trug und trägt derselbe weniger aus
Koketterie, sondern auch aus zwingender Notwendigkeit eine Brille!
Derselbe hat aber keinesfalls die praktische Erfahrung der
Obenbezeichneten. Überdies dürften seine diesbezüglichen theoretischen
Kenntnisse, wenn sie etwa weiter ausgedehnt werden wollten, als über das
einfache Wissen in Bezug auch die Richtigstellung des Schlachtmessers und
die Normen betreffs der Schechita und Bedika etc., d.h. etwa auf
Begründung und Erfassung der Gemara in Cholin und der davon
abzuleitenden Decisoren, auch bei ihm vergeblich gesucht werden, selbst
wenn der Gottbegnadete mit einem Dutzend guter, unbewaffneter, oder
brillengestärkter Augen ausgestattet wäre.
Bezirksrabbiner L. Schlessinger." |
Berichte zu
einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
Über den Arzt Dr. Bruno Türkheimer
(geb. 1891 in Münzesheim, gest. 1964 in San Francisco): siehe
Seite zur jüdischen Geschichte in Elzach.
Zur Geschichte des Betsaales / der Synagoge
Eine Synagoge
wurde 1726 errichtet. Vor dem Bau gab es Widerstand im Ort, da man den weiteren
Zuzug von Juden verhindern wollte. Es sollten nicht mehr als acht jüdische
Familien im Dorf ansässig sein. Nach einigem Hin und Her wurde dann von der
markgräflichen Verwaltung Baden/Durlach die Baugenehmigung erteilt. Die
Synagoge, ein abzüglich des Fundaments nur aus Holz gefertigter Bau, wurde von
Handwerkern aus Bretten erstellt. Das Bauholz, dessen Entnahme aus dem
Münzesheimer Gemeindewald verweigert wurde, ist aus Brettener Waldungen
angeliefert worden. Im 19.
Jahrhundert war im Synagogengebäude auch die jüdische Schule untergebracht
(Religionsschule).
Am 22. Februar 1938 wurde die
Synagoge nach Auflösung der Gemeinde verkauft und vom neuen Besitzer
abgebrochen. An derselben
Stelle wurde ein Wohnhaus erbaut (Unterdorfstraße 31).
Fotos
Historische Fotos:
Historische Fotos sind nicht bekannt, eventuelle
Hinweise bitte an
den Webmaster, E-Mail-Adresse siehe Eingangsseite |
Foto nach 1945/Gegenwart:
Foto um 1985:
(Foto: Hahn) |
|
|
Die ehemalige Synagoge stand an der Stelle des Hauses an
der rechten
Seite der Häuserreihe (hinter dem Verkehrsschild) |
|
|
Foto 2003:
(Fotos: Hahn,
Aufnahmedatum 15.9.2003) |
|
|
|
Ähnlicher Blickwinkel wie
oben
(aus kürzerer Distanz) |
Das Gebäude Unterdorfstraße 31
aus der entgegengesetzten Perspektive |
|
|
|
Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Franz Hundsnurscher/Gerhard Taddey: Die jüdischen Gemeinden in Baden.
1968. S. 207-208. |
| Karl Wilhelm Kübler: Münzesheim im Wandel der Zeiten. 1966.
S. 77-78.
("Die Juden in der Dorfgemeinschaft") |
| Jürgen Stude: Geschichte der Juden im Landkreis Karlsruhe. 1990. |
| Joseph Walk (Hrsg.): Württemberg - Hohenzollern -
Baden. Reihe: Pinkas Hakehillot. Encyclopedia of Jewish Communities from
their foundation till after the Holocaust (hebräisch). Yad Vashem Jerusalem
1986. S. 406-407. |
| Joachim
Hahn / Jürgen Krüger: "Hier ist nichts anderes als
Gottes Haus...". Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte
und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen. Hg. von Rüdiger Schmidt,
Badische Landesbibliothek, Karlsruhe und Meier Schwarz, Synagogue Memorial,
Jerusalem. Stuttgart 2007. |
Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the
Holocaust".
First published in 2001 by NEW
YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad
Vashem Jerusalem, Israel.
Muenzesheim Baden. Jews were present
from the 17th century, reaching a peak population of 90 in 1801 but living in
straitened economic circumstances. In 1933, 17 Jews remained. By 1938, five had
emigrated to the United States and one to Holland. The synagogue, built in 1750,
was sold in 1937 and the rest of the community was variously dispersed.
vorherige Synagoge zur ersten Synagoge nächste Synagoge
|