Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Floss (Kreis Neustadt a.d. Waldnaab)
Jüdische Geschichte / Synagoge

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Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english version)         
       
In Floss bestand eine jüdische Gemeinde bis 1938/42. Ihre Entstehung geht in die Zeit Ende des 17. Jahrhunderts zurück. Nachdem 1684 die Juden aus Neustadt an der Waldnaab vertrieben worden waren, fanden mehrere von ihnen Aufnahme in Floss durch den Landesherrn Herzog Christian August von Pfalz-Sulzbach. Er wollte mit der Ansiedlung von Juden den Handel in seinem Herzogtum stärken. Der erste Schutzbrief wurde 1685 ausgestellt und regelte vor allem das Verhältnis zwischen der Handelstätigkeit der Juden und den christlichen Handwerkern.
   
Zunächst lebten die jüdischen Familien in Untermiete in christlichen Häusern. Nach 1688 war es ihnen mit Genehmigung der Regierung in Sulzbach möglich, auf einer Anhöhe vor dem alten Floßer Ortskern, dem seitdem so genannten  "Judenberg" Häuser zu bauen: zunächst waren es vier Familienhäuser. Den jüdischen Familien war damals nicht erlaubt: der Besitz von Vieh, nicht einmal von Hühnern. Einkünfte bezogen die Familien ausschließlich vom Handel mit Waren aller Art (Woll-, Tuch-, Garnhandel, Fell- und Häutehandel, landwirtschaftliche Produkte, wobei zeitweise im 18. Jahrhundert der eine oder andere Bereich auf Druck der Handwerkerzünfte untersagt waren). Da sich die jüdischen Familien zunächst gegenseitig starke Konkurrenz im Bereich des Handels machte, wurde durch eine Verordnung der Regierung im Jahr 1719 - damals waren acht jüdische Familien am Ort - jeder Familie ein Handelsdistrikt zugeteilt, in dem nur diese Familie Handel treiben durfte. Darüber wird in folgendem Artikel berichtet: 

Floss Bayr GZ 15011928.jpg (186795 Byte)Artikel in der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 15. Januar 1928: "...In Floß war jeder Besitz von Vieh, ja sogar von Hühnern, verboten. So blieb den Juden nichts anderes als der Handel und besonders das Hausiergewerbe. Der Ort Floß lag im Herzogtum Sulzbach, an der Nordecke, dicht an der böhmischen Grenze. Die Bevölkerung der Gegend war ärmlich; sie wohnte in einzelnen, wenig bevölkerten Landorten zerstreut; zwischendurch befanden sich überdies in der Nachbarschaft verschiedene Enklaven, die als 'Ausland' ihrem Handelsbetrieb allerlei Schwierigkeiten entgegensetzten. Unter diesen Verhältnissen sollten nun die Flosser jüdischen Geschäftsleute ihren kärglichen Lebensunterhalt gewinnen! Da dieses durch Handeln im Umherziehen und Aufsuchen der Kundschaft zu erfolgen hatte, so lässt sich unschwer vorstellen, dass ein neuer Missstand hinzukam. Wo in irgendeinem Nachbardorf sich Gelegenheit zu einem Geschäft bot, trafen die Flosser Geschäftsleute zusammen; sie machten sich untereinander Konkurrenz, unterboten sich oder überboten sich als Verkäufer oder Käufer, zerstörten einander ihre Pläne usw. Es waren unerträgliche Zustände geworden.
Auch die herzogliche Regierung in Sulzbach erkannte dies und es erging zur Abstellung des Missstandes im Jahre 1719 eine Verfügung, die in ihrer Originalität wohl ohne Beispiel dastehen dürfte. Eine jede jüdische Geschäftsfamilie bekam unter dem Namen 'Handelsdistrikt' eine Anzahl von Orten zugewiesen, in denen sie allein Handel treiben durfte. Dieses war eine Radikalkur, die ihre wohltätige Wirkung nicht verfehlte. Jeder Geschäftsmann erhielt damals eine Urkunde, in der diese Orte namentlich aufgezählt waren. Kein anderer durfte es wagen, in diesem Distrikt irgendein Geschäft abzuschließen. Der Sohn erbte den Handelsdistrikt des Vaters. Die Distrikte wurden oft verhandelt, verkauft oder hypothekarisiert. Bei jeder Neuaufnahme eines Schutzjuden erhielt dieser einen solchen Handelsbezirk zugewiesen; als die Gemeinde im laufe der folgenden Jahrzehnte dauernd wuchs, kam daher die Regierung in immer größere Schwierigkeiten, in jedem einzelnen Fall einen noch nicht vergebenen Distrikt ausfindig zu machen. Diese Lösung der Existenzfrage hatte sich im Laufe von Jahrzehnten als ein Dauerzustand im ganzen Erwerbsleben der Gemeinde Floß durchgesetzt. Wer im glücklichen Besitz eines Handelsdistriktes war, der war von der schwersten Sorge für die Zukunft befreit; er konnte einen Ehestand gründen und einen selbständigen Beruf eröffnen. 
Diese staatlich eingeführte Anordnung behauptete sich bis etwa zum Jahre 1800. Man erkannte schließlich auch auf Seiten der Juden, dass durch sie die volle und freie Entfaltung der Geschäftstüchtigkeit der einzelnen allzu sehr eingeschränkt wurde."

1747 waren 16 jüdische Familien am Ort, 1780 war die Zahl auf 40 Familien angewachsen. Bei dieser Zahl sollte es nach dem Willen der Herrschaft bleiben. Seit 1799 (42 Familien) wurde die Zahl überschritten und erreichte 1845 die höchste Zahl von 72 Familien. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert entstanden auf dem Judenberg auf gut vierzig Grundstücken mehrstockige Häuser, die dann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von teils mehreren Familien bewohnt waren. Die jüdische Gemeinde bildete eine politisch selbständige Gemeinde, die einzige im späteren Bayern. Für alle öffentlichen Institutionen wie Nachtwächter, Feuerwehr (1816 wurde neben der Synagoge ein neues Feuerwehrgerätehaus erstellt), Armenpflege, eigene Hausnummern usw. wurde durch die jüdische Gemeinde unabhängig von der christlichen Gemeinde gesorgt.
   
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie folgt: 1809/10 261 jüdische Einwohner (18,1 % von insgesamt 1.443), 1837 215 (14,8 % von 1.450), 1840 391 (20,4 % von 1.914), 1853 294 (17,1 % von 1.718), 1867 228 (11,6 % von 1.974), 1871 205 (10,2 % von 2.107), 1880 119 (6,0 % von 1.968), 1890 75 (4,0 % von 1.862), 1895 51 (2,8 % von 1.778), 1900 43 (2,2 % von 1.917). 1845 lebten die 72 jüdischen Familien in 44 Häusern mit 44 Nebengebäuden. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wanderten viele der Floßer Juden aus oder verzogen (nach 1861) in die Städte. 
    
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts hatte es die jüdische Gemeinde in Floss allerdings nicht einfach in der allmählichen Erlangung der bürgerlichen Gleichstellung, was wesentlich an den regionalen und lokalen Behördenvertretern lag, wie bereits bei der Erbauung der Synagoge 1816/17 deutlich wird. Damals zeigte sich der Neustädter Landrichter Freiherr von Lichtenstern als gegenüber Juden höchst unfreundlich gesonnener "Gewaltmensch" und "Bürokrat" (so im Bericht "Schwierigkeiten...." von 1816 s.u.). Auch in dem nachstehenden Bericht von 1846 kommt "der Landrichter" vor, zugleich wird berichtet, dass sich auch die Lokalverwaltung in Floß darin mehr als gefiel, "ihre israelitischen Mitbürger gut mittelalterlich zu drangsalieren":

Floss AZJ 23031846.jpg (139430 Byte)München, 10. März (1846). Die Tagesordnung der II. Kammer führte auch zu einer Beschwerde von der Judengemeinde in dem Marktflecken Floß in der Oberpfalz; diese handelt eigentlich von der Zurückweisung derselben von dem örtlichen Gemeindegrund- und Weiderechte, musste notwendig als formell unbegründet erscheinen, enthält aber doch so viele begründete Angeben über Bedrückung durch die Gemeindeverwaltung und selbst durch die Gerichtsbehörden, dass der Ausschuss sich der Überzeugung hingibt, das Ministerium werde Abhilfe gewähren, sowie es nur davon Kenntnis erhalte. So lesen wir z.B., dass ein Landrichter sich erlauben darf, jeden Handelsjuden, der länger als eine Nacht innerhalb der Landgerichtsgrenzen bleibt, sofort in Arrest zu setzen oder mit Geld- und Prügelstrafen zu verfolgen, während dergleichen Ausnahmemaßregeln gegen die jüdischen Bewohner des Landes längst vor Erteilung der Verfassung als unzeitig abgeschafft worden sind. Aber darin scheint sich die Lokalverwaltung in Floß mehr als zu gefallen, ihre israelitischen Mitbürger gut mittelalterlich zu drangsalieren. Seit 1909 ist jeder Judenschutzzoll in Bayern gesetzlich abgeschafft. In Floß müssen aber die Juden noch heute 1 Gulden 30 Kreuzer Schutzgeld für den Kopf zahlen. Auch so weit scheinen es die Herren Floßer zu treiben, dass sie Beschlüsse über das jüdische Kultusvermögen fassen, ohne zu den betreffenden Beratungen nur den Kultuspfleger zuzuziehen. Gewiss wird die Empfehlung des Ausschusses und der Kammer hinreichen, von Seiten des Ministeriums solche Maßregeln zu veranlassen, die den angeklagten Behörden die dringende Lehre geben, dass auch sie nicht außer Bayern und nicht befähigt sind, die ohnehin knappen Judenrechte noch enger zu ziehen. Es müsste übrigens in der Tat keine undankbare, wenn auch bei der Masse des gegebenen Stoffes nicht eben eine leichte Aufgabe sein, alle die derartigen Beschwere- und Klagepunkte zusammenzustellen und zu veröffentlichen, welche, wenn auch meist nur nebenher, den vielen Judenpetitionen zugrunde gelegt wurden, die aus dem Lande an die Kammer gelangt sind und deren Hauptziel die Gleichstellung mit der christlichen Bevölkerung des Königreichs in Bezug auf bürgerliche Recht ist."

An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge (s.u.), eine jüdische Elementar- und Religionsschule (Elementarschule seit 1812, 1824 Religionsschule, 1878 israelitische Volksschule bis 1921), ein rituelles Bad (1686 an der Schiffgasse erstmals eingerichtet, 1730 erweitert), ein Gemeinde- oder Rabbinerhaus (seit 1874, Judenberg Nr. 31) und einen Friedhof. Zur Besorgung der religiösen Aufgaben der Gemeinde war über die meiste Zeit des Bestehens der Gemeinde vor allem ein Ortsrabbiner zuständig, der zeitweise auch als Vorbeter und Lehrer fungierte. Doch gab es im 19. Jahrhundert zusätzlich einen weiteren Lehrer am Ort. 

Floß war von etwa 1736 bis 1894 Sitz eines Ortsrabbinates. In den ersten Jahrzehnten war noch der Sulzbacher Rabbiner für Floß zuständig. 
- Seit etwa 1736 war mit Salomon ben David ein eigener Rabbiner am Ort. Er wurde bekannt für seine ausgezeichneten Torakenntnisse und verstarb etwa 1767 in Floß. 
- 1767 bis 1771 war Jakob ben Moses Dörnberger (aus Derenburg in Sachsen-Anhalt) Rabbiner in Floss. Er hatte in Fürth studiert, hielt es jedoch nicht lange in Floß aus und folgte bereits 1771 einem Ruf als Rabbiner nach Perutz in Nordböhmen (gest. 1800 in Hannover). 
- 1772 bis 1790 wirkte Elieser Veit Petschauer, der bereits in relativ hohem Alter stand, aus Böhmen stammte und als Experte für rabbinisches Handelsrecht galt. 
- 1791 bis 1799 war Isaak ben Secharja Fränkel Rabbiner in Floß. Sein Vater war Hoffaktor in Ansbach. Verwandte von ihm war angesehene Rabbiner in verschiedenen Orten. 1799 trat Fränkel die Stelle des Orts- und Bezirksdajan sowie etwas später des Kreisrabbiners in Schwabach an (hier gest. 1815).
- 1800 bis 1813 war David Hessel Horwitz Rabbiner, zusätzlich seit 1806 Vorbeter und Schächter in Floß. Auch er blieb nicht lebenslang in Floß, sondern trat 1813 eine Stelle als Rabbiner in Frauenkirchen im Burgenland an (hier gest. 1825).
- 1813 bis 1840 folgte Moses Wittelshöfer (Rabbi Moses ben Rabbi Abraham; aus Baiersdorf). Er war zu Beginn seiner Tätigkeit vor allem mit dem Synagogenneubau beschäftigt. Er blieb trotz mancherlei Streitigkeiten in der Gemeinde bis zu seinem Tod im Juli 1840 in Floß. 
- 1840 bis 1896 war der Sohn des vorgenannten Rabbiners Israel Wittelshöfer der letzte Rabbiner in Floß. 54 Jahre lang blieb er in Floß und verzog dann im Alter von 82 Jahren nach Fürth, von wo aus er noch zwei Jahre auch der Gemeinde in Floß zur Verfügung stand. 
Nach Auflösung des Rabbinates in Floß gehörte die Gemeinde zunächst zum Rabbinatsbezirk Bayreuth
  
Im Ersten Weltkrieg fielen aus der jüdischen Gemeinde Ludwig Ansbacher (geb. 2.9.1884 in Floß, gef. 20.5.1915) und Vizefeldwebel Richard Wetzler (Sohn des jüdischen Lehrers, siehe Artikel unten; geb. 19.1.1885 in Floß, vor 1914 in Nürnberg wohnhaft, gef. 21.6.1916). Ihre Namen stehen auf dem 1927 errichteten Kriegerdenkmal auf dem "Luitpoldplatz" unmittelbar vor dem evangelischen Pfarrhof und der Pfarrkirche.  
           
Um 1924, als noch 28 jüdische Gemeindeglieder in Floß gezählt wurden (dazu allerdings auch die zusammen ca. 30-40 jüdischen Einwohner von Waldsassen, Tirschenreuth, Mitterteich, Erbendorf [gehörte ab 1927 zur Gemeinde Weiden], Schönsee, Teunz, Windisch-Eschenbach, Waidhaus, Grafenwöhr, Tiefenbach), waren die Vorsteher der Gemeinde Hugo Wilmersdörfer und Max Steinhardt sen. Als ehrenamtlicher Kultusbeamter war Lehrer a.D. Max Zeilberger tätig. Er erteilte dem einzigen noch in der Gemeinde lebenden schulpflichtigen jüdischen Kind den Religionsunterricht und war auch als Vorbeter tätig. Auch die Kinder in den Außenfilialen der Gemeinde wurden von ihm unterricht.  Die Gemeinde gehörte inzwischen dem Distriktsrabbinat Regensburg. An jüdischen Vereinen bestanden damals noch eine Heilige Brüderschaft (Chewra Kadischa, gegründet 1794) und eine 1924 gegründete zionistische Ortsgruppe. 1932 war Gemeindevorsteher Adolf Eisemann. Ihm zur Seite stand als Schriftführer Max Steinhardt. In den Außenorten der Gemeinde Floß wurden damals gezählt: in Waldsassen 23, Tirschenreuth 25, Mitterteich 3, Waidhaus 11, Teunz 5 und Grafenwöhr 1 jüdische Einwohner.  
       
1933 lebten noch 19 jüdische Personen in Floss (0,9 % von insgesamt 2.155 Einwohnern). 1934 wurde Moritz Moses zum Lehrer und Kantor ernannt. Bei den Vorstandwahlen vom Oktober 1936 wurde er auch zum letzten Vorsitzenden der Gemeinde gewählt. Auf Grund der auch in Floss zunehmenden Repressalien und  der Folgen des wirtschaftlichen Boykotts verließen mehrere der jüdischen Einwohner den Ort. Lehrer Moses übersiedelte Mitte August 1937 nach Palästina. Im Dezember 1936 wurden am Laden des Kaufmanns Abraham Eisemann ein Plakat mit der Aufschrift angebracht: "Wer beim Juden kauft, ist ein Volksverräter"; die Kunden in seinem Geschäft wurden von Parteigenossen fotografiert. Auch gegen auswärtige Juden richteten sich alsbald strenge Vorschriften. So musste im Juni 1938 der jüdische Kaufmann Salzhauer aus Nürnberg den Jahrmarkt in Floß verlassen. Der Floßer Kaufmann Hugo Wilmersdörfer war seinerseits u.a. auf dem städtischen Markt in Windisch-Eschenbach nicht mehr zugelassen. Die jüdische Gemeinde wurde im Sommer 1938 aufgelöst. Bis 1940 emigrierten acht der jüdischen Einwohner (je drei in die USA und nach Holland, zwei nach England), einer zog nach Heilbronn. Die letzten fünf jüdischen Einwohner wurden deportiert, drei am 2. April 1942 nach Piaski bei Lublin (Polen), das letzte Ehepaar am 28. Mai 1942 nach Regensburg, von dort am 23. September 1942 in das Ghetto Theresienstadt. 
    
Von den in Floss geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Ernst Ansbacher (1880), Max Ansbacher (1876), Paula (Pauline) Ansbacher geb. Kulp (1887), Anton Bloch (1866), Abraham Adolf Eisemann (1869), Selma Eisemann geb. Hönigsberger (1875), Josef Engelmann (1874), Alfred Hönigsberger (1858), Julius Hönigsberger (1858), Ludwig Hönigsberger (1862), Sophie Jonas geb. Bloch (1872), Betty Kahn geb. Wilmersdörfer (1868), Ida Krailsheimer geb. Eisemann (1900), Juliue Mayer geb. Hönigsberger (1874), Frieda Plaut geb. Engelmann (1876), Alfred Popper (1884), Anna Spear geb. Wiener (1865), Clementine (Dina) Spiegel geb. Wilmersdörfer (1860), Marta Steinhardt geb. Eisemann (1902), Simon Steinhardt (1906), Marie Stiefelzieher geb. Rosenstein (1869), Karoline (Lina) Thannhauser geb. Langermann (1865), Jenny Waldt geb. Schwarz (1864), Laura Wassermann geb. Lichtenstetter (1872), Hugo Wilmersdörfer (1872), Jette Wilmersdörfer (1876), Karolina Wilmersdörfer geb. Sichel (1887), Sidonie Wilmersdörfer (1923), Selma Zeilberger geb. Rosenfeld (1895). 
Hinweis (vom 10.11.2011 bzw. 5.12.2011): der bislang oben genannte Willy Ansbacher (1925) wurde aus der Übersicht herausgenommen. Nach Angaben eines Angehörigen hat er (nach Aufenthalt von 1940 bis 1943 im Hachschara-Gut Berlin-Neuendorf und anschließender Deportation) das KZ Auschwitz-Birkenau überlebt, zog sich allerdings eine schwere Blutkrankheit (Leukämie?) zu, an deren Folgen er 1951 im Kibbuz Ginegar in Israel verstarb.  
   
Aus Waldsassen sind umgekommen: Wanda Becker (1901), Emma Bloch geb. Loewy (1867), Franz Klein (1909), Martha Reis (1906), Frieda Rosenfeld geb. Wilmersdörfer (1877), Auguste Weinberger geb. Bloch (1854), Max Weinberger (1880), Sofie Weinberger geb. Bloch (1895), Hugo Wilmersdörfer (1872).   
aus Tirschenreuth: Ida Haymann geb. Grüner (1894), Alice Kirschner geb. Klein (1894), Frieda Klein (1890), Betty Pick (1916), Valeria Stingel (1884), Sophie Wannbacher geb. Weiß (1884), Ludwig Weiß (1881).     
aus Mitterteich Regina Engel (1903), Ernst Klein (1893), Betty Rederer verw. Schneider geb. Klein (1901). 
aus Waidhaus Bertha Herrmann geb. Kupfer (1867), Fritz Kupfer (1900), Max Kupfer (1866), Robert Kupfer (1883), Edith Loewy (1904), Ella Loewy (1909), Hedwig Loewy geb. Eben (1882), Herbert Loewy (1906). 
aus Erbendorf Jette Eisemann geb. Hauschild (1889), Ella Hauschild geb. Blumenreich (1894), Ingeborg Hauschild (1925), Lotte Kahn geb. Kahn (1880), Josef Köppl (1884), Julie Köppl (1881), Recha Köppl geb. Levy (1884), Siegfried Köppl (1926), Hermina Rosenbaum geb. Weiss (1890). 
aus Teunz Otto Baum (geb. ?). 
    
    
    
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
    
Allgemeine Beiträge 
Kurze Schilderung der jüdischen Gemeinde 1847 

Floss Orient 05031847.jpg (34025 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Orient" vom 5. März 1847: "Floß. Auch dieser Marktflecken zählt gegen 50 Familien, die noch in einem Ghetto beisammen wohnen müssen. Der dort geborene Rabbiner Wittelshöfer und der Lehrer Goldmann sollen sich um die Bildung der Gemeinde große Verdienste erworben haben."

   
Darstellung der jüdischen Geschichte von Floss zum 250jährigen Bestehen der Gemeinde 1934
von Kurt Lilienthal aus Regensburg

Floss BayrGZ 15081934a.jpg (165030 Byte)Artikel in der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 15. August 1934: "250 Jahre Gemeinde Floß. Ein Jubiläum. 250 Jahre Gemeinde Floß. Ein Jubiläum. In diesem Jahre kann die Gemeinde Floß bei Weiden das Fest ihres 250jährigen Bestehens feiern. Im Jahre 1684 siedelten vier Juden mit ihren Familien namens Hirsch und Enoch, die Söhne Meiers, sowie Eisik und Nathan, die Söhne des Feifaß (Phöbus) aus Neustadt an der Waldnaab nach dem Markte Floß über. Diese Vier haben wir als die Stammväter der Gemeinde anzusehen. Die Aufenthaltserlaubnis galt vorerst für ein Jahr, der Schutzbrief wurde im Jahre 1685 ausgestellt. Die Ansiedler wohnten zuerst in Mietwohnungen bei Ortsbürgern. Am 10. Mai 1687 erteilte die Regierung in Sulzbach die Genehmigung, vier Familienhäuser auf der Anhöhe dicht neben dem Orte zu errichten. Sie durften keinerlei Vieh, nicht einmal Hühner halten. Die kleine Ansiedlung, die sich verhältnismäßig rasch vermehrte, erhielt den Namen 'Der Judenberg'. Die junge Gemeinde betrachtete sich als Fortsetzung ihrer ruhmreichen Muttergemeinde Neustadt und übernahm deren Synagogenritus. In einem von Moses, Sohn des Hirsch, zur Verfügung gestellten Zimmer wurde Gottesdienst abgehalten. 
Die Isolierung der Judengemeinde, die weitab von irgend einer anderen Glaubensgemeinde lag, hatte eine merkwürdige Erscheinung zur Folge. Die wenigen Juden konnten sich in keiner Weise nach außen entfalten. Anknüpfungspunkte mit der christlichen Bevölkerung gab es in jener Zeit nur wenige. Gar mancher, der in größerer Entfernung sich in Wort und Schrift hätte betätigen können, war in diesem winzigen Kreis zur Untätigkeit verurteilt. Der Tatendrang strebte aber hinaus, der Geist suchte eine Betätigung, und da dies nicht möglich war, so erfolgten die Ausbrüche nach innen. Das Gemeindeleben in Floß wurde bis tief in das 19. Jahrhundert hinein ein Tummelplatz wildester Streitigkeiten. Die Streitsucht darf als ein Charakteristikum der Gemeinde Floß betrachtet werden. 
Die Synagoge im Privathaus des bereits verstorbenen Hirsch erwies sich als zu eng, und im Jahre 1719 erhielten die Juden die Erlaubnis zum Bau einer öffentlichen Synagoge. 1721 war der Bau beendet, der bis in die Kreise der höchsten Diplomatie jener Zeit Staub aufwirbelte - ja selbst in den Regensburger Reichstag hinein.
Seit etwa 1736 fungierte als erster Ortsrabbiner Salomo ben David. Wie alle seine Nachfolger hatte er genügend Arbeit mit Schlichtung von Streitigkeiten und auch persönlich viele Kränkungen zu erdulden. Um diese Streitigkeit, hauptsächlich durch gegenseitige Konkurrenz verursacht, zu beenden, wie die Regierung den einzelnen Juden genau umrissene Handelsdistrikte zu. Keiner durfte in dem Bezirk des anderen einbrechen. Auf Rabbiner Salomo folgten Rabbiner Jakob Derenburg, Elieser Petschau, Isak Fränkel aus Fürth und im Jahre 1800 D.H. Horowitz aus Frankfurt am Main. Dieser legte am 1. Januar 1808 auf Befehl der Behörde die staatlich 
Floss BayrGZ 15081934b.jpg (325896 Byte)anerkannten Matrikel an. Unter seiner Amtszeit wurde die rabbinische Gerichtsbarkeit eingeschränkt.
Besondere Erwähnung verdient David Löw Pomeissler, der mehr als 50 Jahre als Gemeindevorsteher ('Roschokohl' = Rosch-ha-quahal war der Titel des Gemeindevorstehers in Floß wirkte. Nur eine untadelhafte und unbeugsame Persönlichkeit wie er war imstande, eine so unruhige Gemeinde wie die von Floß zu leiten. Auf eine besondere Pflege des inneren Gemeindelebens wurde unter seiner Führung Wert gelegt. Das Torastudium fand eifrige Pflege, die religiösen Einrichtungen wurden ausgebaut; für den Jugendunterricht wirkten Privatlehrer. Die meisten Juden nährten sich vom Woll- und Tuchhandel. Ein Wohlstand kam bis in das zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts schon deshalb nicht auf, da sie sehr jung heirateten und kinderreiche Familien besaßen. Eine schwer empfundene und entehrende Last war der Leibzoll. 
Das Jahr 1813 brachte tief einschneidende Ereignisse. Es starb Pomeissler, und mit ihm war auch die Zeit der 'Schutzjuden' abgeschlossen. Am 26. April brannte der ganze Ort Floß samt den meisten Judenhäusern und der Synagoge nieder; nur sieben Torarollen konnten gerettet werden. Wenige Monate darauf zog der Rabbiner D.H. Horowitz wegen schlechter Bezahlung weg. Das wichtigste Ereignis dieses Jahres war die Einführung des Judenediktes. Jedes Gemeindemitglied musste sich einen Familiennamen wählen. Die Gerichtsbarkeit des Rabbiners wurde völlig aufgehoben. Entgegen dem § 22 des Ediktes, der die politischen Judengemeinden aufhebt, rettete sich in Floß das letzte bayerische Ghetto bis fast in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein. Bei der Abgeschlossenheit der jüdischen Gemeinde auf dem Judenberg - im Orte selbst durften keine Juden wohnen - halt diese als eine eigene politische Körperschaft, die alle öffentlichen Institutionen, wie Nachtwächter, Feuerwehr, Armenpflege, eigene Hausnummern usw. selbst zu erstellen hatte. Dieses vom Staate selbst anerkannte jüdische Ghetto, als ein selbständiges Glied innerhalb der gesamten staatlichen Kommunalorganisation im 19. Jahrhundert, steht als ein einzigartiges Gebilde in dieser Epoche da.
Im Jahre 1812 wurde die jüdische staatliche Volksschule gegründet. Der Begründer war der autokratische, in der Erinnerung der Nachwelt heute noch weiterlebende Landrichter Freiherr von Lichtenstein aus Neustadt an der Waldnaab, der zwar aufrichtig, aber oft mit zu weitgehender und ungerechtfertiger Strenge, bestrebt war, die Juden im Sinne des Ediktes von 1813 zu brauchbaren Menschen innerhalb des Staates zu machen. Die an Merkwürdigkeiten reiche Gemeinde hatte auch hier ihre Eigenart: eine jüdische Elementarschule ohne jüdischen Lehrer. Der Ortslehrer für katholische Mädchen war zugleich der Lehrer für jüdische Kinder. Erst 1878 übernahm Jonas Wetzler die jüdische Schule. Am 1. September, unter Max Zeilberger, wurde die Elementarschule wegen zu geringer Schülerzahl aufgelöst.
Rabbiner war seit 1813 Moses Wittelshöfer aus Baiersdorf. Die Gemeinde bestand hier aus 70 Familien. Das innere Gemeindeleben stand auch in dieser Zeit unter dem Zeichen des ewigen Streites. Aus diesem Grunde wählte man im Jahre 1816 den Rabbiner als Gemeindevorsteher. Jedoch schon 1817 legte er dieses Amt nieder und man betraute Löw Pomeissler als Vorsteher, der, bezeichnend für die Unbeliebtheit des Amtes in dieser Gemeinde, besoldet werden musste, später aber freiwillig auf Gehalt verzichtete.
Da seit dem Brand der Gottesdienst in Privaträumen abgehalten werden musste, ging man bald rüstig ans Werk, eine neue Synagoge zu errichten. Sie ist heute noch ein sehenswerter Bau und musste damals wie ein öffentliches Gebäude nach den Plänen und Anordnungen der Regierung gebaut werden. Im März 1815 fand die Grundsteinlegung und am 22. August 1817 die Einweihung unter Anwesenheit zahlreicher weltlicher und geistlicher Behörden statt. Während des Weiheaktes hielt Rabbiner Wittelshöfer, neben einer längeren Ansprache nach alter Weise, auch eine deutsche Predigt, die gedruckt wurde. Es ist charakteristisch für die damalige Zeitanschauung, dass er sich darin wegen der deutschen Predigt ausdrücklich entschuldigte.
Der Friedhof, der bald nach der Gründung angelegt wurde, und später wiederholt erweitert werden musste, besteht heute noch. Viele hochverdiente Persönlichkeiten nennen die Grabmäler.
Im Jahre 1840 starb Rabbiner Moses Wittelshöfer. Nachfolger wurde sein Sohn Israel, der letzte Rabbiner in Floß. Die Seelenzahl der Gemeinde sank infolge Abwanderung immer mehr, sodass sie gegenwärtig auf den Bestand der Gründungszeit zurückgesunken ist. Nach Israel Wittelshöfers Tod (1896) gehörte die Gemeinde anfangs zum Rabbinat Bayreuth und dann zum Bezirksrabbinat Regensburg, an dessen Spitze augenblicklich Dr. M. Weinberg, Regensburg steht. Die Gemeinde kann durch Anschluss der zerstreut in den Filialorten in der bayerischen Ostmark lebenden Glaubensgenossen auch jetzt noch ihren Bestand aufrecht erhalten und hat durch Wiedereinsetzung eines Religionslehrers, des Herrn Oberlehrer Moses aus Mannheim, neuerdings ihren Lebenswillen bekundet. Zur Zeit ist Herr A. Eisemann verdienter Vorsteher der Gemeinde. 
Herr Bezirksrabbiner Dr. Weinberg hat sich durch seine unermüdliche Forschungsarbeit auf dem Gebiete der jüdischen Vergangenheit in der Oberpfalz dauerndes Verdienst erworben, auf Grund deren ('Geschichte der Juden in der Oberpfalz', von Bezirksrabbiner Dr. M. Weinberg. Ewer-Buchhandlung. München 1927) diese historische Darstellung möglich war."  Kurt Lilienthal - Regensburg

  
Die jüdische Gemeinde Floß besteht 250 Jahre (1934)
  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1934: "München. Die Jüdische Gemeinde in Floß bei Weiden in der Oberpfalz (Bayern) besteht nun 250 Jahre. Am 2. Oktober 1684 (statt 1864) ließen sich dort vier Juden mit Genehmigung der zuständigen Behörde nieder. Die Gemeinde vermehrte sich im Laufe der Jahrhundert stark. Durch Abwanderung am Ende des 19. Jahrhunderts ist sie jedoch zu einer Kleingemeinde geworden, die heute dem Bezirksrabbinat Regensburg angeschlossen ist."        

  
    
Aus der Geschichte des Rabbinates   

Fünfzigjähriges Dienstjubiläum und Goldene Hochzeit des Rabbiner Israel Wittelshöfer am 9. März 1893  

Floss AZJ 31031893.JPG (154504 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. März 1893: "Floß, 20. März (1893). Ein seltenes Fest hat am 9. dieses Monats unseren Markt in freudige Aufregung versetzt: der ehrwürdige Rabbiner Herr Wittelshöfer feierte gleichzeitig sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum und seine goldene Hochzeit. Von fern und nahe waren Kinder, Enkel, Freunde und Verehrer sowie Deputationen der aggregirten Kultusgemeinden herbeigeeilt, ihre Glückwünsche darzubringen. Auch eine Deputation des Bezirkslehrervereins Neustadt an der Waldnaab, dessen Mitglied der Herr Rabbiner ist, hat demselben ihre Aufwartung gemacht. Der Oberpfälzische Kreislehrerverein brachte seine Glückwünsche schriftlich zum Ausdruck. Nach einem feierlichen Morgengottesdienste wurde das Jubelpaar in festlichem Zuge von den Gemeindebevollmächtigten, der Bürgermeister an der Spitze und gefolgt von einer stattlichen Schar von Festteilnehmern, aus seiner Wohnung in den Rathaussaal geleitet, wo nach einer herzlichen Ansprache seitens des Bürgermeisters dem Rabbiner unter Überreichung des prachtvoll ausgestatteten Diploms - das Ehrenbürgerrecht verliehen wurde - der erste Fall, in welchem die Marktgemeinde von diesem Rechte Gebracht machte. Hieran reihte der Vorsitzende des Festkomitees nach Verlesung und Überreichung einer Adresse die Übergabe eines von demselben gespendeten größeren Betrages behufs Gründung einer Wittelshöfer'schen Wohltätigkeitsstiftung. Im Saale des Gasthauses zu den drei Königen versammelte sich Abends die ganze Bürgerschaft zu einem ebenso würdigen als fröhlichen Feste. Die Spitzen der Behörden, in erster Reihe Bezirksamtmann und Oberamtsrichter von Neustadt an der Waldnaab, die katholische und protestantische Geistlichkeit waren erschienen, und der treffliche Liederkranz Floß erfreute die Gäste mit schönen Weisen. Nach einem warm empfundenen Prolog eröffnete der Herr Bezirksamtmann das Fest mit einem zündenden und jubelnd aufgenommenen Hoch auf den Prinzregenten. Nun folgte Redner auf Redner, die alle die hervorragenden Verdienste des Jubilars priesen und von der außerordentlichen Liebe und Verehrung Zeugnis gaben, welche ihm und seiner Frau von allen Seiten entgegengebracht werden. Der Jubilar erwiderte mit kräftiger, laut vernehmbarer Stimme in herzlicher Weise, und alle Hörer lauschten voll Rührung den Worten des würdigen Herrn. Erst in später Nacht endete das gelungene Fest."

  
Bericht zu demselben Ereignis aus der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. April 1893

Floss Israelit 20041893.jpg (39148 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. April 1893: "Floß in Bayern. Die seltene Feier des 50jährigen Amtsjubiläums verbunden mit der goldenen Hochzeit, welche der hiesige Rabbiner Wittelshöfer beging, gestaltete sich zu einer hochehrenden Ovation für den Jubilar, an welcher sich die ganze Kultusgemeinde mit dem Vorstande, die katholische Ortsgeistlichkeit und die Nachbargemeinden, die königlichen Behörden und die Ortshonoratioren lebhaft beteiligten. Der Verlauf der Feier gab ein erhebendes Bild der Eintracht, in welcher die beiden Konfessionen hier leben und verkehren, im Gegensatze zu der beschämenden Rassenhetze im Reiche."

   
Zum Tod des Distriktsrabbiners von Floß, Israel Wittelshöfer (1896)
    

Fuerth Israelit 25061896.jpg (22147 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Juni 1896: "Fürth (Bayern). Hierselbst starb im 83. Jahre der Distrikts-Rabbiner von Floß, Herr I. Wittelshöfer. Seine langjährige Wirksamkeit wurde durch Verleihung des Verdienstordens vom h. Michael anerkannt."          

   
Zum Tod des Rabbiners Israel Wittelshöfer am 10. Juni 1896

Floss AZJ 03071896.JPG (176054 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Juli 1896: "Floß (Bayern) im Juni (1896). Unser hochverehrter Rabbiner Israel Wittelshöfer ist zu ewigen Ruhe eingegangen. Der Verblichene hatte das 83. Lebensjahr überschritten und war, nachdem er in den letzten Jahren gefährliche Krankheiten durchgemacht, seit einiger Zeit wieder ernstlich krank. Dennoch aber sind wir - seine Kultusgemeinde, in der er über 53 Jahre wirkte, von der Tatsache seines Todes tief ergriffen und trauern herzlich um ihn. Denn wir haben in ihm einen Mann mit hervorragendem Wissen und seltener Herzensgüte verloren. Wer ihn kannte, weilte gern in seiner Nähe; denn stets war seine Unterhaltung leutselig, anregend und belehrend. Seinem Einfluss gelang es gar oft, zu schlichten, zu ordnen und zu versöhnen. Die Ortsarmen sowohl, ohne Unterschied der Konfession - er verfügte stets über namhafte Mittel für dieselben - , als auch die Zugereisten fanden in ihm einen warmen Gönner und Vertreter. In seiner amtlichen Wirksamkeit ging ihm die Berufspflicht über alles. Schon im hohen Alter ließ er selbst bei der misslichsten Witterung niemals den täglichen Morgengottesdienst, seine Sabbatvorträge, eine herkömmliche Predigt ausfallen. Besonders bemüht war er um die würdige Gestaltung des Gottesdienstes. Er reorganisierte den schon 1836 gegründeten Synagogenchor und brachte in zu einer Höhe, dass er damals einzig dastand. Am 8. März 1893 ward dem Verblichenen das seltene Glück zuteil, seinen 80. Geburtstag, sein 50jähriges Dienstjubiläum und seine goldene Hochzeit zu feiern. Jener Tag gestalte4te sich zum Feste nicht nur für seine Familie, sondern für unseren ganzen Wohnort. Unsere Marktgemeinde ernannte ihn zu ihrem Ehrenbürger, und von höchster Stelle wurde ihm der Michelsorden II. Klasse verliehen. Bei der Überreichung desselben begann der Herr königliche Bezirks-Amtmann seine Ansprache mit den Worten: 'Der Herr Jubilar hat viele Verehrer, aber zu seinen eifrigsten gehöre ich.' - Bis zum hohen Alter verschont von allen herben Schicksalsschlägen - den ersten Trauerfall sein Gründung seiner Familie erlebte er vor einem halben Jahre - war sein Lebensglück so ungetrübt, wie es dem Menschen selten beschieden ist. Vor nicht ganz zwei Jahren folgte er den Bitten seiner Kinder und zog nach Fürth, wo zwei derselben wohnen. Die königliche Regierung hatte ihm in Würdigung seiner Verdienste die Verlegung seines Rabbinatssitzes nach dorthin gewährt. Vor einigen Monaten befiel ihn ein ernstliches Leberleiden, infolgedessen seine Kräfte nach und nach verfielen, und am 10. Juni hauchte er seine reine Seele aus. Sein Leichenbegängnis fand unter großer Beteiligung statt. Herr Rabbiner Dr. Neubürger hielt eine erhebende Grabrede. Herr Dr. Ziemlich - Nürnberg sprach namens des bayerischen Rabbinerverbands und Herr Lehrer Obermeier - Sulzbach namens seiner Gemeinden. Auch Herr Dr. Eckstein - Bamberg und viele Notabeln aus Fürth und Nürnberg waren anwesend. Das Angedenken des Edlen lebe fort zum Segen!"  

  
  
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer  

Ausschreibung der Stelle des Lehrer, Vorbeters und Schochet (1877)
   

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Oktober 1877: "In der israelitischen Kultusgemeinde Floß (in Bayern) soll bis 1. Mai 1878 die Stelle einem seminaristisch gebildeten israelitischen Lehrers, welcher deutschen und hebräischen, sowie Religionsunterricht zu geben und den Kantordienst zu versehen hat, besetzt werden. Der fixe Gehalt besteht in 1.200 Mark. Musikalisch gebildete und fremden Sprachen mächtige Lehrer erhalten den Vorzug.  
Zu gleicher Zeit wird auch die Stele eines Schächters vakant. Derselbe hat außer freier Wohnung einen fixen Gehalt von 300 Mark, wozu noch bedeutende Nebeneinkünfte kommen. 
Darauf Reflektierende wollen sich mit ihren Zeugnissen an Unterzeichneten wenden. Arnon Koenigsberger, Kultusvorstand."    

   
Der Lehrer an der israelitischen Volksschule Jonas Wetzler wird zum "Hauptlehrer" ernannt (1907) 
Anmerkung: vgl. Foto "Der Religionslehrer Jonas Wetzler (1842-1918) mit Schülern der jüdischen Schulklasse in Floß im Freien, erstellt in Floss 1906. 
Foto in der Sammlung des Jüdischen Museums Berlin: http://objekte.jmberlin.de/object/jmb-obj-189750;jsessionid=6F85402AD8799D256D7CF8BA2C2980DD  
 

Floss Israelit 17011907.jpg (20342 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1907: "Hof, 10. Januar. Am 1. Januar 1907 wurde der israelitische Volksschullehrer Jonas Wetzler in Floß zum 'Hauptlehrer' ernannt. Herr Wetzler, welcher schon im 43. Dienstjahre steht, wirkt bereits 28 Jahre in der israelitischen Kultusgemeinde Floß und erfreut sich dort allgemeiner Achtung und Wertschätzung". 
   
Floss Israelit 17011907a.jpg (24517 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1907: "Floss (Bayern).
Unserem Lehrer Herrn Jonas Wetzler wurde anlässlich von Neujahrsauszeichnungen vom Prinzregenten der 'Hauptlehrertitel' verliehen. Herr Hauptlehrer Wetzler wirkt bereits seit 30 Jahren zur größten Zufriedenheit in der hiesigen Schule.
Josef Hönigsberger. Kultusvorstand."

   
Lehrer Jonas Wetzler sucht für Jom Kippur einen Hilfsvorbeter (1903)   

Floss Israelit 31081903.jpg (25961 Byte)Anzeige in der Zeitschrift  "Der Israelit" vom 31. August 1903: "Die israelitische Kultusgemeinde Floß sucht für Jom Kippur einen Hilfsvorbeter. Reflektanten wollen sich wenden an Lehrer Wetzler."    

    
Auszeichnung für Lehrer Jonas Wetzler (1912)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. März 1912: "Dem Hauptlehrer Jonas Wetzler in Floß und dem Oberlehrer a. D. Samuel Hommel in Nürnberg ist das Luitpoldkreuz verliehen worden."        

     
70. Geburtstag von Hauptlehrer Jonas Wetzler (1912) 

Floss FrfIsrFambl 03051912.jpg (12080 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 3. Mai 1912: "Floß (Bayern). Unter größter Anteilnahme der hiesigen Bevölkerung feierte Hauptlehrer Wetzler den 70. Geburtstag." 

       
Richard Wetzler, Sohn von Hauptlehrer Jonas Wetzler stirbt den Soldatentod (1916)  

Floss FrfIsrFambl 30061916.jpg (19744 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 30. Juni 1916: "Floß (Bayern). Lehrer Richard Wetzler, Offiziersaspirant und Ritter des Eisernen Kreuzes, Sohn des hiesigen Hauptlehrers Jonas Wetzler, erlitt den Heldentod".  

     
     
Aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
Dem Leseverein hat sich ein Gesellschafts- und Wohltätigkeits-Verein angeschlossen (1838) 

Floss AZJ 06031838.jpg (109332 Byte) Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. März 1838: "Bayreuth, 14. Februar (1838). Endlich ist es unserm Herrn Rabbinen, Dr. Aub, gelungen, einen Leseverein zu bilden, der sich auf populäre Zeitschriften und auf das Judentum Bezug habende Bücher beschränken wird. Dass wir eines solchen Vereines bis auf diese Stunde entbehrten, darf Sie nicht sehr befremden; denn trotz dem, dass die hiesige israelitische Gemeinde über 70 Familien zählt, ist der Gemeinsinn unter den hiesigen Israeliten so dünne gesät, dass in vielen Jahren kaum noch auf diesem Felde eine segensreiche Ernte zu erwarten steht. Möge diese neue Gründung recht lange Bestand haben und das erwünschteste Resultat erzielen. Dem Leseverein zu Floß, dessen in dieser Zeitung schon Erwähnung geschehen, hat sich nun auch ein Gesellschafts- und Wohltätigkeits-Verein angeschlossen, der jedoch erst provisorisch aufzuleben begonnen, aber gewiss wohl seinen definitiven Geburtstag feiern wird. Das dasige königliche Landgericht, dem der erwählte Vorstand die Statuten zur gesetzlichen Bestätigung vorgelegt, verweigert dieser; da sich jedoch jener an die königliche Regierung gewendet, so werde ich Ihnen bald über die Zweckmäßigkeit der Statuten Nachricht geben können. Die Juden in Floß haben leider die bemerkenswertesten Überstände zu ertragen, die ich Ihnen ein anderes Mal schildern werde."   

    
Ausschreibung der Stelle des Synagogendieners und des Schochet (1871)   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Januar 1872: "Mit dem 9. Mai 1872 soll der sehr einträgliche Dienst als Schamasch Schochet in hiesiger Gemeinde beu besetzt werden. Bewerber wollen ihre Befähigungs- und Dienstverhaltungszeugnisse bis zum 15. Februar hierher senden. Leistungsfähigkeit als Mohel wird berücksichtigt. Floß in Bayern, den 29. Dezember 1871. J. Wittelshöfer, Rabbiner."       


Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Beschneidung in der Gemeinde (1869)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom  28. April 1869: "Sulzbach (Bayern), anfangs Mai (1869). In dem benachbarten Floß tritt eine merkwürdige Erscheinung zutage; es gibt dort nämlich mehrere jüdische Kinder, die nicht beschnitten zu sein scheinen und es in der Tat auch nicht ordnungsgemäß sind. In dem genannten Orte ist nämlich ein alter Mohel, welcher zittert; der dortige jüdische Arzt besorgt den Schnitt, und der Mohel vollzieht denn die Meziza, während die Periah vollständig unterbleibt. Es ist nun bekannt, dass, wenn die Periah unterbleibt, die Vorhaut wieder zuwächst, sodass die Kinder später nicht vollständig unbeschnitten erscheinen..."  Am Auffallendsten ist bei dieser traurigen Erscheinung, dass unser Herr Rabbiner Wittelshöfer bei jedem Beschneidungsakte zugegen ist, und dennoch nicht für die gesetzmäßige Ausführung desselben sorgt. Wir bitten ihn dringend auf diesem Wege, dem bewegten Übelstande abzuhelfen".        

 
      
Zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  
  
Dr. Joseph Engelmann (geb. in Floß 1820)  wird leitender Arzt an der "Irrenanstalt" St. Georgen bei Bayreuth (1859/60)  
Anmerkung: Dr. Joseph Engelmann ist am 28. Oktober 1820 in Floß geboren. Er hatte Medizin studiert (Promotion und Schlussprüfung 1847) und fand eine Anstellung zunächst als Assistent der Kreis-Irrenanstalt Irsee. 1860 wurde er als leitender Arzt an die "Irrenanstalt" St. Georgen bei Bayreuth gerufen. Auf dieser Stelle blieb er (auch nach dem Umzug der Irrenanstalt nach Wendelhöfen bei Bayreuth 1870 = Kreisirrenanstalt Bayreuth) bis zu seinem Tod am 6. Mai 1888 in Bayreuth. Die Söhne von Dr. Engelmann und seiner Frau Pauline geb. Neustätter (1840-1911) waren Max Engelmann (geb. 27. Februar 1863, war seit 1886 Arzt in Bamberg, verheiratet mit Anna geb. Sack, die nach dem Novemberpogrom 1938 an Suizid starb, Dr. Max Engelmann starb 1911 in Bamberg), Theodor Engelmann (geb. 11. Februar 1864, verheiratet mit Elisabeth geb. Rosenfeld, geb. 1870) und Richard Engelmann (geb. 5. Dezember 1868, war später Bildhauer, gest. 1966 in Kirchzarten).    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Oktober 1859: "Aus Bayern, 20. September (1859). Männer, die mit den Spitzen des gegenwärtigen Regimes vertraut sind, schildern die Stimmung als für uns günstig. Wenn nun gleich von unserer Seite noch keine Gelegenheit gegeben wurde, eine Äußerung hervorzurufen, so wartete man bloß, um der Regierung die Initiative zu überlassen, und durch dieses Vertrauen den spontanen Liberalismus zu größerer Energie zu animieren. Es dürfte aber bald der Barometerstand unserer Hoffnung klar werden, denn es liegt gegenwärtig die Berufung unseres als Psychiater bekannten Dr. J. Engelmann, der bisher als Unterarzt an der schwäbischen Kreis-Irrenanstalt zu Irrsee rühmlich wirkte, zum Direktor dieser Heilanstalt dem Ministerium zur Entscheidung vor. Wird diese dekretiert, und vielleicht auch die Ernennung unseres europäisch bekannten Prosektors H. Herz zum ordentlichen Professor in Erlangen, so haben wir nicht vergebens gehofft."     
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Februar 1860: "Aus Bayern, im Januar (1860). Dem Assistenzarzt bei der Irrenanstalt Irrsee, Dr. Joseph Engelmann, ein ausgezeichneter junger Mediziner, wurde die Stelle eines leitenden Arztes an der Irrenanstalt St. Georgen bei Bayreuth auf Ruf und Widerruf übertragen. Es ist dies der erste Fall einer ähnlichen Anstellung eines Israeliten in Bayern; und wenn wir die Beharrlichkeit in Betracht ziehen, mit welcher das vorige Staatsministerium selbst die Anstellung eines Juden als Taxbeamten verweigerte, so bleibt diese Ernennung immerhin ein bedeutender Fortschritt. Wir wollen, insofern er an noch recht viele, nicht minder würdige Glaubensgenossen ergeht, uns den Ruf ebenso gern gefallen lassen, als wir bereitwilligst und mit größtem Vergnügen auf den Widerruf verzichten."      

    
Zum Tod von A. Engländer in San Francisco (1864)  

Floss Israelit 02111864.jpg (46755 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. November 1864: "Aus San Franzisko in Kalifornien erhalten wir eine erschütternde Nachricht. Unser Korrespondent, Herr A. Engländer, aus Floß in Bayern gebürtig, dessen trefflicher Korrespondenzen viele unserer Leser sich noch erinnern werden, ist in entsetzlicher Weise ums Leben gekommen. Er hatte einen gewissen George Porter, ex-deputy Sheriff von Walla-Walla, gerichtlich aus seiner Wohnung vertreiben lassen. Dieser kehrte nach wenigen Minuten mit einer Pistole zurück und schoss durch die Tür den Unglücklichen in den Leib. Der Bedauernswerte starb nach zwanzig Stunden. Der Mörder wurde sogleich verhaftet und befindet sich in festem Gewahrsam."

     
Zum Tod des aus Floß stammenden Landgerichtsrates Max Eismann in Bayreuth im März 1900

Floss AZJ 23031900.jpg (48206 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. März 1900: "München, 19. März (1900). In Bayreuth ist am Samstag der stellvertretende Schwurgerichtspräsident Max Eismann, kurz nachdem er die Schwurgerichtssitzung eröffnet hatte, am Richtertisch vom Schlage gerührt worden und noch am gleichen Tage verstorben. Als Sohn eines praktischen Arztes in Floß geboren, trug er ursprünglich den Namen Levy, und ist der erste Jude gewesen, welcher berufsmäßig das Amt eines Gerichtsschreibers in Bayern bekleidete; er hatte nämlich seine erste Anstellung 1878 oder 1879 als königlicher Untergerichtsschreiber am damaligen Bezirksgerichte Landshut erhalten, war später seit 1880 Amtsrichter in Neustadt an der Aisch und Nürnberg, und seit 1891 Landgerichtsrat in Bayreuth."

  
     

Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Einzelpersonen   

Anzeige von A. Bloch, Inhaber eines Eisen- und Rohledergeschäftes in Floß (1879)  

Floss Israelit 02011879.jpg (25174 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Januar 1879: "Ein kräftiger Junge mit nötigen Vorkenntnissen wird von mir in mein Eisen- und Rohledergeschäft, das an den Feiertagen geschlossen, bei Kost und Logis im Hause, unter annehmbaren Bedingungen in die Lehre genommen. Selbstgeschriebene Offerten nehme entgegen. A. Bloch in Floß in Bayern."

          
Anzeige der Kurz-, Woll- und Putzwarenhandlung Emanuel Ansbacher (1900) 

Floss Israelit 23081900.jpg (36298 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. August 1900: "Lehrmädchen gesucht. Günstige Gelegenheit zum Erlernen kaufmännischer Arbeit. Kost und Logis im Hause, Familienanschluss.  
Emanuel Ansbacher, 
Kurz-, Woll- und Putzwaren etc., Engros und Endetail, Floß in Bayern."  

       
       

Sonstiges 
Postkarte mit dem Geschäft Hönigsberger (um 1920) 
(aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim/Ries)       

    Ansichtskarte um 1920:
Marktplatz in Floss mit dem Geschäft
 "J.M. Hönigsberger " (um 1920)

 

 

Bei J. M. Hönigsberger handelt es sich um Joseph Marum Hönigsberger (geb. 24. Oktober 1831 in Floss), der mit der 1834 geborenen Hannah geb. Steinhardt verheiratet war. Das Ehepaar hatte neun Kinder: Julius (geb. 26. Juli 1858, umgekommen 1942 Ghetto Theresienstadt), Sigmund (geb. 28. August 1859, gest. 1912 in Floss), Isidor (geb. 28. Juni 1860, gest. 14. April 1935), Rosa (geb. Juli 1861, gest. 23. September 1861), Ludwig (geb. 16. Januar 1862, umgekommen 1942 im Ghetto Theresienstadt), Mathilde (geb. 19. Juli 1863, verheiratete Fleischmann, gest. 1. März 1928 in Bayreuth), Martin (geb. 3. Juni 1865, gest. 13. Februar 1866), Anton (geb. 28. Januar 1867, gest. 18. August 1924 in Sheboygan, Wisconsin/USA), Selma (geb. 17. Juli 1875, verheiratete Eisemann, ermordet im Vernichtungslager Sobibor 1943).
Joseph Marum Hönigsberger starb am 13. September 1912 in Floss im Alter von 80 Jahren. 
Quellen: https://www.geni.com/people/Joseph-Hoenigsberger/6000000017815090452   

          
          
          
Zur Geschichte der Synagoge
 
Ein erster Betsaal war in einem der 1687 auf dem "Judenberg" erbauten jüdischen Häuser eingerichtet. Moses, Sohn des Hirsch (auch Moses Hirschl genannt) hatte in seinem Haus ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Einige Jahre später richtete Isaac Ploch in seinem Haus auch einen Betsaal ein, was zu einer Konkurrenzsituation am Ort führt. Der Streit kam bis vor die Regierungsbehörden, die sich für den Betsaal in Moses Hirschls Haus entschieden. Bald wurde dieser erste Betsaal zu eng. 1719 erhielten die jüdischen Familien unter dem damaligen Vorsteher David Jacob die Erlaubnis zum Bau einer ersten Synagoge erbaut. Sie war aus Holz erbaut und konnte 1721 eingeweiht werden. Der Bau war bis in die Kreise der höchsten Diplomatie diskutiert worden, selbst im Regensburger Reichstag, nachdem sich der kaiserliche Prinzipialkommissar Christian August von Sachsen-Zeitz über die Baugenehmigung beschwert hat. Von Herzog Theodor Eustach wurde jedoch die Beschwerde zurückgewiesen. Die Synagoge hatte 27 Männer- und 27 Frauenstände (Stehpulte zum Beten). 1780 wurden elf Männer- und 19 Frauenstände ergänzt. 
   
Die Synagoge brannte Ende April 1813 zusammen mit 119 Wohnhäusern des Ortes ab. Nur sieben Torarollen konnten aus der Synagoge gerettet werden. Der Bau einer neuen Synagoge seit 1815 gestaltete sich nicht ganz einfach, wie aus den nachfolgenden Berichten hervorgeht: 
       
Schwierigkeiten beim Bau der Synagoge 1816 mit dem tyrannisch auftretenden Landrichter 

Floss Bayr GZ 01111929.jpg (324709 Byte)Artikel aus der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 1. November 1929: "Landrichter und Rabbiner. Ein Baustreit aus dem Jahre 1816 bei Errichtung der jetzigen Synagoge in Floß. Dieser Bericht gibt ein selten anschauliches Bild von den Verhältnissen der Juden in der ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts und ihren Kämpfen um die Gleichberechtigung.
Bei dem furchtbaren Brande, der in der Nacht vom 26. auf 27. April 1813 in Floß 119 Wohnhäuser nebst Städeln und Schupfen in Asche legte, fiel auch die 1724 aus Holz erbaute Synagoge den gefräßigen Flammen zum Opfer. 
Im gleichen Jahre wollte die israelitische Kultusgemeinde mit dem Wiederaufbau ihres zerstörten Gotteshauses beginnen. Dasselbe sollte neuerdings auf den ziemlich steilen Abhang des sogenannten Judenberges zu stehen kommen. Die Genehmigung des Bauplanes durch die zuständige Kreisregierung - damals das Königliche General-Kommissariat für den Mainkreis in Bayreuth - erfolgte aber erst 1814. Statt nunmehr mit dem Bau zu beginnen, beantragte die Judengemeinde, deren Oberhaupt, der Rabbiner Horwitz, unterdessen verstorben war, die Verlegung der Synagoge auf einen geeigneteren Platz. Die Genehmigung dieses Gesuches verzögerte sich, als die Judenschaft überdies um die Erlaubnis bat, die Synagoge statt der achteckigen Form, für welche sich der Landrichter von Lichtenstern einsetzte, eine viereckige Gestalt geben zu dürfen, da die durch wiederholte Brände in ihrem Wohlstande sehr geschädigte Gemeinde 'weniger auf äußere Eleganz als auf möglichste Ersparung von Kosten' sehen müsse. In diesem Punkte drang jedoch der Bezirksgewaltige mit seinem Willen durch.
Endlich wurde am 29. März 1815 der Bauplatz durch die Kreisbauinspektion Bamberg und das Landgericht Neustadt an der Waldnaab abgesteckt. Für die neue Synagoge war ein freier Raum in der Mitte des 'Judenberges' ausgemittelt worden, der vor einem Brande im Jahre 1808 mit Häusern besetzt war und zunächst eingeebnet werden musste. Etliche Familien haben dazu ihre dortigen Gärten und Keller abgetreten. 'Damit die Judenschaft den nach ihrem Religionsgebrauch nötigen Platz zur Trauung der Brautleute erhalte', sollte laut aufgenommenen Kommissionsprotokoll die Synagoge mit einem kleinen Hofraume umgeben werden, für den eine Einfassung mit steinernen Säulen und Schranken oder Ketten gutgeheißen worden war. Die Vertreter der Kultusgemeinde versicherten, dass sie nun den Synagogenbau aufs beste fördern und sich künftig auf keine Beschwerden oder sonstigen Verzögerungen einlassen werden. 
Nachdem der Bau ziemlich weit vorgeschritten war, erfolgte am 28. Juni 1815 in sehr feierlicher Weise die Legung des Grundsteins, in dessen Höhlung außer Geldmünzen aller Sorten eine vom Rabbiner verfasste Denkschrift eingesenkt wurde, welche die Gründungs- und Entwicklungsgeschichte sowie den damaligen Stand der Gemeinde ausführlich behandelte, außerdem aber nach Gott, dem Allerhöchsten, den zuständigen Landrichter mit überschwänglichen Worten pries. 'Zur ewigen und unverbrüchlichsten Dankbarkeit verpflichtet, nennen wir ehrfurchtsvoll den Königlichen Herrn Landrichter, Seine hochfreiherrliche Gnaden Karl von Lichtenstern. Von diesem, dessen Namen von uns mit devotester Ehrfurcht ausgesprochen wird, werden wir seit sieben Jahren gnadenreich und wohlwollend beherrscht. Die spätestens unserer Generationen sollen dem hochfreiherrlichen Hause Lichtenstern in tiefster Demut dankbar bleiben.' Als der Rabbiner diese Lobeshymne auf den Landrichter verfasste, war er sich anscheinend nicht bewusst, wie schnell die Verhältnisse und Gesinnungen sich ändern können. 
Vor Vollendung der Synagoge geriet die israelitische Gemeinde wider Erwarten in einen heftigen Zwist mit dem Landrichter wegen des Anbaues eines ursprünglich nicht vorgesehenen Vorhofes, damals 'Pallisch' genannt, zu dessen Anbringung die polizeiliche Genehmigung nicht nachgesucht beziehungsweise nicht erteilt worden war. Am 11. September 1816 beschwerte sich die Judenschaft bei der Königlichen Regierung in Bayreuth darüber, dass der Landrichter den Weiterbau des 'Pallisch' untersagt und befohlen habe, das aufgerichtete Gemäuer wieder einzureißen, dass derselbe aber auch die Einrichtung der Synagoge, wie Stände und Bänke, nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinde entsprechend herstellen lassen wolle. Dem Landgerichte wurde in dem Schriftstück ganz unverblümt vorgeworfen, dass es die Judenschaft nach Laune und Vorurteil behandle. Welcher Gesinnungswechsel in einem Jahre!
Am heißesten umstritten war der 'Pallisch', den das Gutachten des Rabbiners als einen geheiligten und unzertrennlichen Teil des jüdischen Tempels bezeichnete, da er zur Vorbereitung auf den Gottesdienst, zur Aufstellung der unumgänglich nötigen Waschbecken, als Kopulationsraum oder wenigstens als Warteraum für die Brautleute, zum zeitweiligen Aufenthalte des Trauerträgers in Sterbefällen, sowie zum Verweilen des Priesters diene, wenn er nicht vor der Tora erscheinen oder an Festtagen nicht den Segen über das Volk aussprechen dürfe.
Vom Königlichen General-Kommissariat des Mainkreises erging am 19. September 1816 an das Landgericht Neustadt folgende Entschließung: 'Das Edikt vom 10. Juni 1913 sichert den israelitischen Glaubensgenossen vollkommene Gewissensfreiheit zu. Sie haben wie andere Privat-Kirchengesellschaften das Recht, alle inneren Kirchenangelegenheiten nach den bei ihnen bestehenden Vorschriften zu besorgen. Es muss darum der israelitischen Gemeinde die innere Einrichtung der Synagoge und die Erbauung des sogenannten 'Pallisch' oder Vorhofs lediglich überlassen bleiben.' Diese Stellungnahme seiner vorgesetzten Behörde lag nicht im Sinne und Willen des Landrichters. In einer Verfügung vom 2. Oktober 1816 beanstandete er, 
Floss Bayr GZ 01111929b.jpg (468570 Byte)dass die Juden früher den 'Pallisch' nicht erwähnten und ihn auch nicht in den von der Regierung genehmigten Plan aufnehmen ließen. In einem landgerichtlichen Protokolle vom 26. Oktober 1816 führen (offenbar auf Veranlassung des Herrn von Lichtenstern) die am Synagogenbau beteiligten Maurer-, Zimmer- und Schreinermeister lebhafte Klage darüber, dass es dem Rabbiner und einigen Juden erst nach Vollendung des Gebäudes in seiner Vierung und nach Bedachung desselben einfiel, den Wunsch nach einem 'Pallisch' zu äußern und zwar an jener Stelle, so die Stiege auf der linken Seite der Synagoge im Plane eingezeichnet sei. Das Gebäude würde auf diese Weise in seiner schönsten Ansicht einen lächerlichen und durchaus verwerflichen Auswuchs erhalten. Die selbstverschuldete Unterbrechung der Bauarbeiten hätten die Juden frohlockend und spottend dazu benutzt, den 'Pallisch' eigenmächtigerweise an dem ihnen verbotenen Orte herstellen zu lassen, was als unerhörter Unfug nicht geduldet werden sollte, da sonst 'einem der schönsten Monumente des jetzigen Zeitalters eine sehr verunstaltende Pfuscherei höckerartig angehängt würde.'
Am 28. Oktober begab sich der Landrichter nach Floß und überzeugte sich persönlich von dem 'beinahe unglaubbaren Unfuge' der Juden. Dem Vorstand der Kultusgemeinde, Rabbiner Wittelshöfer, wurde die 'sehr grobe Verletzung seiner Pflicht'. er hatte sich dem 'mutwillig' unternommenen Vorhausbau nicht widersetzt, ihm vielmehr zugestimmt - auf das nachdrücklichste verwiesen und ihm zudem eine Strafe von zwei Reichstalern nebst einem Taler Buße zum Armenfonds sowie die Tragung der Gerichtskosten auferlegt mit dem Beifügen, dass er künftig 'bei ähnlicher Widerspenstig- und Saumseligkeit' mit Arrest bestraft würde. Es sei der frühere Stand, wie er dem von hoher Stelle genehmigten Bauplane entspreche, wieder herzustellen. Für alle Exzesse, welche hierbei in seiner Gemeinde wider Vermuten vorfallen könnten und wogegen man nachdrückliche Maßnahmen ergreifen müsste, bleibe er mit seiner Person verantwortlich. Der Maurermeister Bauer wurde beauftragt, sogleich das erst vor kurzem widerrechtlich erbaute Vorhaus ganz demolieren zu lassen. Der mitgerbachte Gerichtsdiener erhielt strengen Befehl, auf 'allenfallsige Zusammenrottungen und Widersetzlichkeiten der Juden' ein scharfes Auge zu haben, den etwa vordringenden 'Pöbel' bescheiden zurückzuweisen, ihm Ruhe zu gebieten und im Falle der Widersetzung Verhaftung anzudrohen. Sollte aber der Andrang zu stark werden und weder durch ihn noch durch den ihm beigegebenen Gendarm und einen weiteren Gehilfen (Amtsknecht) zurückgewiesen werden können, so sei ungesäumt Meldung zu machen, damit die Floßer Landwehr (Bürgermilitär) zur Unterstützung herbeigerufen werde; das Piquet (Wachkommando) stehe schon zum Dienste bereit. 
Der Abbruch des Pallisch geschah aber ohne jegliche Störung. (Der Mauermeister berechnete die Unkosten hierfür auf viereinhalb Gulden. Ein Drittel des Betrages floss in seine Tasche; jeder seiner 5 Gehilfen erhielt 36 Kreuzer). Die zur Verantwortung gezogenen Erbauer des Vorhauses, der Maurermeister Wittmann und der Zimmermeister Höcht, wollten sich auf ihre Unwissenheit und die 'Zudringlichkeit der Juden' hinausreden. Diese Beschönigung ihres Tun verfing bei dem Landrichter nicht. Die beiden Sünder wurden kurzerhand zu einer 24stündigen Polizei-Arreststrafe, sowie zur Erstattung der Demolierungs- und Tragung der Gerichtskosten verurteilt. 
Nicht glimpflicher verfuhr der Landrichter mit dem Floßer Rabbiner. Lassen wir diesen die 'unerhörte Geschichte' selber erzählen: 'Durch den Amtsdiener wurde ich in meiner Wohnung aufgefordert, sofort zum Landrichter in den katholischen Pfarrhof zu kommen. Ich begab mich augenblicklich dahin und traf dort eine landgerichtliche Kommission an, bestehend aus dem Landrichter als Vorsitzenden, einem Amtspraktikanten und einem Amtsknechte. Vor diese musste ich hintreten und sogleich auf stürmisch an mich gerichtete Fragen Antwort geben. Ich bat, mir einen Rechtsbeistand zu erlauben, da ich der Gemeinde für jedes Wort und jeden Schritt verantwortlich sei. In dem bekannten Tone, der aus seinem grimmigen Temperamente zu erklären ist, befahl mir der Landrichter, seine Fragen kurz und bündig zu beantworten, oder er werde mir reden lernen. Dem anwesenden Praktikanten, seinem Neffen, erteilte er Weisung, auf meine Worte wohl zu merken. Ich stellte nun die einzige Frage, ob ich denn einem Kriminalverhör unterworfen sei. Darauf wurde mir erwidert, ich stünde vor einer Polizeikommission, die sich nicht auf viele Worte einlasse. Ich erörterte die Vorgänge bei Errichtung des beanstandeten Vorhauses und setzte bei, dass das kleine Gebäude mit meiner Zustimmung aufgeführt worden sei, weil vom Landgericht an mich oder die Gemeinde niemals ein bestimmter Befehl erging, der die Erbauung des Pallisch auf fraglichem Platze ausdrücklich untersagt hätte. Nach Unterzeichnung des Protokolls wurde mir ein anderes Zimmer im Pfarrhofe zum Aufenthalte angewiesen. Zu meiner größten Überraschung fand ich im Vorplatze des Pfarrhofes eine ganze Kompanie Bürgermilitär, mit Unter- und Obergewehr ausgerüstet. Ein Leutnant und ein Unteroffizier begleiteten mich in das mir angewiesene Zimmer. Nach zwei Stunden führte mich der Leutnant (ein ehrsamer Floßer Bürger) zum Kommission zurück, die mir eröffnete, dass ich zwei Taler Strafe und die angelaufenen Kommissionskosten zu zahlen hätte. Weiter wurde mir bedeutet, dass das Bürgermilitär unter Gewehr zu bleiben und gegen die Juden aufzumarschieren habe, wenn diese nicht alles ruhig und willig mit ansehen wollten, was heute vor sich ginge. Nachdem ich die Bekanntgabe des Richterspruches bescheinigt hatte, erfolgte meine Entlassung. Die Bürgermilitär-Kompanie blieb aber unter Gewehr im Markte stehen. Die Aufregungen an diesem Tage schwächten mich so sehr, dass ich am folgenden Tage kaum das Bett verlassen konnte.'
Weiter lesen wir im betreffenden Akte: 'Die durch verschiedene Hin- und Widerreisende sofort in einem weiten Umkreise verbreitete schreckliche und fürchterliche (!) Nachricht (von diesen Vorkommnissen) trieb die Gemeinderäte sogleich von ihren Handelsplätzen nach Hause.'
Am nächsten Tage kamen sie im jüdischen Gemeindehause zusammen, nahmen de Rabbiner zu Protokoll und verfassten sogleich eine geharnischte Beschwerdeschrift an die Kreisregierung, welche am nämlichen Tag durch deine Deputation der Juden nach Bayreuth überbracht wurde. Ihrer tiefen Entrüstung über die Vorfälle hatten sie darin mit folgenden Worten Ausdruck gegeben: 'Noch haben wir uns von unserer Bestürzung nicht erholt. Sollte es denn möglich sein, dass man mit Untertanen so verfährt? Den Gott geweihten Bau zu demolieren, den Vorsteher und Geistlichen kriminalisch zu behandeln, unser im Schweiße des Angesichtes erworbenes Geld in Schutthaufen zu legen, uns selbst öffentlich als Revolutionäre darzustellen?'
Die Klagestellung der Floßer Judenschaft bei der vorgesetzten Behörde konnte dem Landrichter nicht gleichgültig sein. Am gleichen Tage, an dem Vertreter der Kultusgemeinde sich nach Bayreuth begaben, schrieb Freiherr von Lichtenstern in einem Rechtfertigungsberichte an das General-Kommissariat (Regierung des Mainkreises), dass allerdings schon zwei Tage vor der Zerstörung des Pallisch neue Pläne und Modelle von höherem Orte und solche der Judengemeinde selbstvorgelegen hätten, dass aber in diesem Augenblicke die Musterung, die Durchsicht von 400 Pflegschaftsrechnungen die ungemein mühsame Zusammenstellung der Ernte- und Getreidebedarfstabellen, die Wintersaatübersicht, die Arbeiten des Rechnungsabschlusses, die die anwesende Finanz-Direktionskommission veranlasse, das gesamt Landgerichtspersonal dermaßen beschäftigten, dass alle übrigen Gegenstände vorläufig schlechterdings beruhen mussten. Wegen dieser Hindernisse könne er nicht umhin, behufs Erledigung der hohen Aufträge um Nachsicht auf 14 Tage zu bitten. Unterdessen solle sich der Kreisbauinspektor an Ort und Stelle von dem Sachverhalte überzeugen. 'Hierdurch würde über das ganze Faktum das nötige Licht verbreitet und jene Finsternis verscheuchet, welche die gewöhnliche Ränkesucht der Juden über ihre Schleichwege ziehet, um die Wahrheit, die sie fürchten, dem forschenden Auge zu verbergen.' Weiter war in der Rechtfertigungsschrift von dem unruhigen, wilden Geist der Juden, welcher sich gegen ihn auflehnen wolle, von dem unbezähmbaren Starrsinn und der großen Bosheit der jüdischen Vorsteher, von einem Attentat gegen das Landgericht die Rede. 
Floss Bayr GZ 01111929c.jpg (335021 Byte)Die Regierung nahm jedoch einen gegenteiligen Standpunkt ein. Am 4. und 5. November wurde von ihr die folgende Antwort erteilt: 'Das Königliche General-Kommissariat hat mit besonderem Missfallen Kenntnis erhalten von dem auffallenden und tumultuarischen Verfahren, mit welchem das Königliche Landgericht gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der unterzeichneten Stelle vom 19. September und 14. Oktober bei der Erbauung des sogenannten Vorhofs der Synagoge in Floß vorgegangen ist, und sehr unerwartet musste der Königlichen Kreisstelle der Bericht des Landgerichts vom 29. Oktober sein, in welchem in einer Sache, wo wirklich durch jede Verzögerung ein bedeutender Nachteil für die ohnehin arme Judengemeinde eintritt, noch ein Termin von 14 Tagen zur Berichterstattung nachgesucht wird und eine mit der Würde eines Königlichen Amtes nicht leicht vereinbare Sprache von Leidenschaft herrscht. In Erwähnung, dass der Bau vor Eintritt des Winters vollendet sein muss, ist die Kreisbauinspektion beauftragt worden, sich unverzüglich nach Floß zu begeben und die Herstellung des Pallisch nach vorgenommener Rücksprache mit dem Rabbiner anzuordnen. Das Landgericht wird angewiesen, sich jeder weiteren Einmischung in dieses rein technische Geschäft zu enthalten. Zur Rechtfertigung ist eine Frist von acht Tagen gesetzt". 
Der Erwiderungsbericht des Landrichters vom 8. November begann mit den Worten: 'Mit Unruhen und Stürmen begann der Synagogenbau zu Floß, mit solchen endet er.' Die in Rede stehenden Vorfälle schilderte er eingehend, doch in seinem Sinne. In dem Berichte heißt es weiter: 'In einem durch Vernunft und echte Weisheit regierten Staates, wo man den Katholiken die Prozessionen, Bittgänge und Feiertage beschränkte, Kirchen, Kapellen, Kreuze und Statuen der Heiligen von den Straßen entfernen ließ, das Kirchensilber dem Staatsschatze übergab, Klöster aufhob, wo man den Protestanten Gebet- und Gesangbücher reformierte und andere nützliche Einrichtungen traf, wo sich die meisten Einwohner des Landes solchen Einrichtungen als Ergebnissen der Vernunft und des Staatesinteresses willig unterwarfen, wird wohl ein Vorsteher der bloß tolerierten Juden, der sich über das Studium der jüdischen Theologie nicht ausweisen kann, sondern aus Vermögensverfall und Desperation (Verzweiflung) seinen jetzigen schlechtgelernten Beruf ergriffen hat, keine vernünftige Seite dahin vermögen können, zu glauben, dass eine Synagogen-Vorhalle ohne Gewissensverletzung seiner Gemeinde nicht nach Bauregeln errichtet werden dürfe, sondern durchaus am unpassendsten Orte stehen müsse. Er bleibe nicht mit dem mosaischen Gesetze - dies kennen die Christen wie er selber - noch mit dem Talmude... (folgt eine drastische Äußerung über dieses jüdische Gesetzbuch). Der Vorsteher ist doch in Pflicht genommen worden, Ordnung in seiner Gemeinde zu erhalten, nicht aber dazu, dieselbe zu Ungehorsam gegen die hohen Befehle zu leiten. Welch ein Grad von Unverschämtheit gehört dazu, sich noch über diese verdiente Strafe zu beschweren! Ein Gemeindevorsteher ist ediktmäßig bloß ein untergeordnetes Organ des Landgerichts, nach dessen Aufträgen er allein zu handeln hat. - Ein einziges Wanken der Obrigkeit durchsticht ihr den Arm, und der Ungehorsam bricht von allen Seiten hervor wie Aeolus' Winde, die sich nicht mehr zähmen lassen. - Wohl kann das Landgericht auf Augenblicke verkannt werden, wohl können wahrheitswidrige Menschen einige Zeit seinen Ruf verpesten - allein die Wahrheit wird vor dem unbefangenen Auge eines hellsehenden Richters durchdringen und den Angegriffenen schließlich rechtfertigen."
Die Kreisregierung ließ sich indessen nicht umstimmen. Am 11. Dezember ordnete sie an, dass die Vorhalle durch einen geschickten Baumeister an dem Platze hergestellt werde, so solche von der Judenschaft bereits erbaut war. Dem Landgerichte Neustadt aber eröffnete sie gleichzeitig, dass sein Verfahren in mehreren Punkten mit dem Juden-Edikt, sowie mit der Ruhe und Würde, mit welcher die Unterbehörden in Erfüllung ihrer Amtspflichten zu Werke gehen sollten, in Widerspruch stehe. Das Landgericht habe in allen Geschäften, welche sich auf die Verhältnisse der Juden bezögen, stets die einschlägigen neueren Bestimmungen im Auge zu behalten. Damit war für die israelitische Gemeinde der hitzige Streit mit dem Landrichter in ihrem Sinne entschieden. Bezüglich der endgültigen Regelung der Kosten für die Wiedererrichtung des Synagogen-Vorbaues ist den Akten nichts zu entnehmen. - Freiherr von Lichtenstern gab späterhin seiner Verstimmung wiederholt Ausdruck. Durch die im 'Pallisch-Streite' gemachte Erfahrungen führte sich der Beherrscher des Landgerichtsbezirkes Neustadt, der damals noch Weiden und Erbendorf mit umfasste, tief verletzt. Darum konnte er es sich auch nicht versagen, dem betreffenden Akte die Bemerkung anzufügen, dass sein von der Kreisregierung unterm 9. Januar 1817 getadeltes Benehmen gegenüber der Judengemeinde von Floß durchaus angemessen sei. - 
Die stattliche Synagoge, welche den 'Judenberg' in Floß krönt, ist heute noch mit dem einst heiß umstrittenen 'Pallisch' versehen. Niemandem wird es einfallen zu behaupten, dass dieser kleine Anbau das Hauptgebäude verunziere. Seine Beseitigung würde vielmehr in unserer Zeit als Missgriff empfunden werden. Vom Markt aus gesehen, nimmt die Synagoge unstreitig eine den 'Berg' beherrschende Stellung ein. 'Einst werdet ihr die Weltgeschichte vor Augen haben und daraus entnehmen, dass gerade in revolutionärer und nahrungsloser Zeit dieser kostspielige Bau aufgeführt worden ist', heißt es in der Denkschrift von 1815.
Karl Franz Reisner Freiherr von Lichtenstern, im Alter von 30 Jahren schon Landrichter auf Parkstein, dann von 1808 bis 1861 Landrichter und zuletzt auch Königlicher Rat in Neustadt an der Waldnaab, hat ohne Zweifel in seinem ausgedehnten Bezirke viel Gutes gewirkt. In der Erinnerung des Volkes lebt aber der 'Atn-Atn' leider vielfach als Gewaltmensch, Bürokrat und schrullenhafter Sonderling weiter. Seine Amtführung mag eben sehr oft Anlass zu einer scharfen, ablehnenden Kritik gegeben haben, wie die geschilderten Vorgänge in Floß beweisen."

    
Bericht über die Einweihung der Synagoge am 22. August 1817 nach vorliegenden Quellen von Rabbiner Dr. M. Katten (Bamberg) 1935

Floss Bayr GZ 01071935.jpg (358988 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. Juli 1935: "Eine Synagogeneinweihung in Bayern 1817. Von Rabbiner Dr. M. Katten (Bamberg). In dieser Jahr sind 250 Jahre vergangen, seitdem es in Floß in der Oberplatz eine jüdische Gemeinde gibt. Kein Ereignis wird je dort eine so frohe Gemeinde gesehen haben als die Einweihung der Synagoge im Jahr 1817. Der Zufall hat mir ein paar Blätter in die Hände gespielt, aus denen die Einzelheiten der Festlichkeit zu ersehen sind. In der trefflichen 'Geschichte der Juden in der Oberpfalz' von Weinberg, deren 5. Teil, die Geschichte der Gemeinde Floß behandelt, wird auf dieses Ereignis nicht näher eingegangen, weshalb ich wohl kurz darüber berichten darf, zumal es nicht ohne kulturgeschichtliches Interesse ist. 
Am 26. April 1813 hatte in Floß ein verheerender Brand gewütet, der neben zahlreichen Bauernhöfen auch die alte, fast 100 Jahre lang benutzte Synagoge in Asche gelegt hatte. Die Flosser Juden ließen den Kopf nicht hängen und brachten in verhältnismäßig kurzer Zeit den Fond für einen Synagogenneubau zusammen. Zur Einweihungsfeier des nach Regierungsplänen erbauten Gotteshauses waren Einladungen an die Vorstände der Königlichen Landgerichte, die Pfarrämter und 'andere Herrschaften der Umgegend' ergangen. Am 22. August 1817, dem Einweihungstage, begaben sich einige Vorsteher sowie acht berittene 'Judensöhne' nach Neustadt an der Waldnaab, um den Landrichter von Lichtenstern und seine Begleitung abzuholen und nach Floß zu geleiten. Am Eingang des sogenannten Judenberges war eine Ehrenpforte errichtet und der damalige Rabbiner Moses Wittelshöfer, an der Spitze einer Deputation, richtete einige Begrüßungsworte an den freiherrlichen Gast und überreichte ihm sodann den Synagogenschlüssel mit dem untertänigen Ersuchen, als erster die geheiligte Stätte zu betreten. der Bericht fährt dann fort: 'Nachdem vom Königlichen Herrn Landrichter diese Anrede mit gnädigen Zusicherungen für die Gemeinde erwidert war, sind Hochdieselben nebst ihrer ansehnlichen Begleitung bis zum dasigen jüdischen Gemeindehaus geführt worden, wo die sämtliche Gemeinde im festlichen Anzuge versammelt war; von da ging der feierliche Zug zwischen dem in Parade aufgestellten hochlöblichen Bürgermilitär zur neuen Synagoge'. 
Den Hauptteil der nun folgenden eigentlichen Feier bildete die Rede des Rabbiners. Sie ist gedruckt worden (Rede am Tage der Einweihung der neuerbauten Synagoge usw., gehalten von Rabbi Moses ben Rabbi Abraham, Sulzbach 1818, siehe unten) und der ihr vorangeschickten Einleitung verdanken wir die hier gegebenen Notizen über das Festprogramm. Der Ansprache, die mehr eine wissenschaftliche Betrachtung als eine Predigt war, hat Rabbiner Wittelshöfer einen Prolog vorausgehen lassen, in dem er sich zunächst vor den Kollegen entschuldigt, dass er die Einweihung der Synagogen mit dem Vortrag einer deutschen Rede unternehme, welches nicht in der unedlen Absicht geschehe, 'einen Ruhm über diejenigen Rabbiner zu erwerben, welche sich mit dergleichen Vorträgen nie beschäftigt haben'. Die innere Berechtigung für die von ihm gewählte Form der Rede leitet er auf der Tatsache ab, 'dass viele Herrschaften, Geistliche und andere gelehrte Männer diese Einweihung beehrten, und es also sehr undankbar gewesen wäre, denselben mit einer Ihnen unkundigen jüdischen Predigt Langeweile zu verursachen? Der Vortrag selbst, der sich hauptsächlich mit dem historischen Begriff der Synagoge beschäftigt, stell in formaler Hinsicht eine ausnehmend gute Leistung dar, und man begreift nicht recht, weshalb Wittelshöfer in einer 'Vorerinnerung' zum Abdruck der Rede wegen der deutschen Sprache um Nachsicht bittet, da er 'als ein jüdischer Rabbiner diese Sprache grammatikalisch nicht zu lernen Gelegenheit hatte'. Zu dem aktuellen Geschehen leitet Wittelshöfer mit der Frage über, weshalb die bei der Grundsteinlegung des zweiten Tempels anwesenden Priester, Leviten, Familienhäupter und Ältesten so laut geweint und geschluchzt hätten, dass das Freudengeschrei der jüngeren Menschen nicht mehr gehört werden konnte. Die Alten, so beantwortet er sie, kannten noch die Grundfeste des salomonischen Tempels und wussten also, dass er nach der Solidität seiner Bauweise noch Jahrtausende hätte stehen können. Nicht das Alter hatte ihn morsch gemacht, sondern die von der Nation begangenen Sünden führten seine Zerstörung herbei. Eine der jüdischen Religiosität zutiefst eigene Empfindung gibt sich da kund, wenn er der Gemeinde ans Herz legt, bei allen Ergötzungen, Spiel, Tanz und Trunk, zu denen 'der frohe und freudenreiche Tag' berechtige, sich darüber Gedanken zu machen, weshalb  die vorige Synagoge ein Raub der Flammen wurde.
Mit einem von Rufen der Gemeinde lebhaft begleiteten Treugelöbnis für das Herrscherhaus und die Regierung beschließt der Rabbiner, der eine Torarolle in den Arm genommen hatte, seine Rede. Dreimal wird der erhebende Akt durch Chorgesänge unterbrochen. Nach der Huldigung an die bayerischen Majestäten wurde Psalm 21 in der Übersetzung von Mendelssohn gesungen, desgleichen Psalm 72 nach dem Gebet für den Kronprinzen Ludwig. Der Segen für die Behörden und Verwaltungen schloss mit dem Gesang von Psalm 101. Schließlich brachte Wittelshöfer dem Landrichter Carl von Lichtenstern die Ergebenheit der Gemeinde zum Ausdruck und sprach, auf den Namen anspielend, den Wunsch aus, dass 'licht wie der Stern hoch am Firmament' noch nach unzähligen Jahren der Name derer von Lichtenstern glänze.
Wittelshöfer hat offenbar mit seiner Rede großen Eindruck gemacht und viel Anerkennung davongetragen. Wie er in der 'Vorerinnerung' angibt, hat er auch noch eine für einen rein jüdischen Zuhörerkreis bestimmte Rede in 'jüdischer Sprache' gehalten, die gleichfalls in Druck erschien und der deutschen beigefügt war. Vielleicht besitzt sie jemand von denen, die diese Zeilen zu Gesicht bekommen." 

Auch in überregionalen Zeitungen wurde die Einweihung der Synagoge in Floss wahrgenommen und durch die aktive Teilnahme des Bürgermilitärs als ein "Beispiel von Toleranz" charakterisiert.     

Die Einweihung der Synagoge in Floss - ein "Beispiel von Toleranz" (1818)        
Artikel in der "Karlsruher Zeitung" vom 22. Juli 1818: innerhalb von Nachrichten aus Bayern: "Als ein Beispiel von Toleranz führt die Bamberger Zeitung an, dass bei Einweihung einer jüdischen Synagoge zu Floß (im Sulzbachischen) das Bürgermilitär paradierte und selbst in der Synagoge mit präsentiertem Gewehr Spalier bildete, auch mehrere Salven gab."     
 
Hinweis auf die:  Rede am Tage der Einweihung der neuerbauten Synagoge bei der jüdischen Gemeinde zu Floß am 22sten August 1817 gehalten von Rabbi Moses ben Rabbi Abraham, dasigem Rabbiner. Sulzbach, gedruckt mit des Kommerzienrats J.E. Seidel Schriften, 1818". 
Anmerkung: bei Rabbi Moses ben Rabbi Abraham handelt es sich um Rabbiner Moses Wittelshöfer.
Die Rede kann heruntergeladen werden über https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10376742_00005.html

    
Die Synagoge wurde 1867 umgebaut. 1883 wurde die Außenfassade restauriert. 
  
Bereits 1928 war in Floß selbst kein Minjan mehr vorhanden (10 zur Feier des Gottesdienstes nötige Männer). In diesem Jahr fand (am 10. Juni 1928) eine letzte jüdische Hochzeit statt. Eine letzte große Feier war das 250jährige Jubiläum der Gemeinde am 2. Oktober 1934. An Feiertagen waren jedoch immer jüdische Männer aus den Außenorten der Gemeinde in Floß. Im Sommer 1938 wurden bei der Auflösung der jüdischen Gemeinde zwei Torarollen an eine Synagoge in Tel Aviv geschickt. 
Beim Novemberpogrom 1938 zerstörten SA-Männer des westlichen Vorbau und die Inneneinrichtung der Synagoge. Der Toraschrein wurde zerschlagen, Ritualien gestohlen oder verbrannt. Alle Fenster wurden eingeschlagen. 
   
Nach 1945 wurde das Gebäude im Zusammenhang mit dem Restitutionsverfahren durch die Jüdische Vermögensverwaltung JRSO an Privatpersonen verkauft (1953). 1964 erwarb der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern das Gebäude.
    
1971 wurde von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der Marktgemeinde Floß, dem Landratsamt Neustadt und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern der Entschluss gefasst, die Synagoge zu restaurieren. Am 9. November 1980 fand die Einweihung statt.
    
Von 2000 bis 2005
stand eine erneute umfassende Sanierung des Gebäudes an. Dabei mussten auf Grund der eingedrungenen Nässe vor allem die die Fundamente saniert und frostsicher unterfangen werden. Entstandene Mauerwerksrisse wurden vernagelt, der Dachstuhl erneuert sowie der Innen- und Deckenputz saniert. Am 16. Oktober 2005 erfolgte eine Neueinweihung in Anwesenheit des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein, des Regierungspräsidenten Dr. Wolfgang Kunert, der Präsidenten des Landesverbandes Dr. Josef Schuster und zahlreicher weiterer prominenter Gäste.  
     
     

Adresse/Standort der Synagoge
alte Anschrift: Judenberg 31a;  neue Anschrift: Am Berg 1
     
     
Fotos
(Quellen: Ansichten des Judenberges: Staatsarchiv Amberg, Floßer Akten 18/229, abgebildet bei Schneeberger s. Lit. S. 34; Innenansicht in The Encyclopedia of Jewish Life Bd. I S. 387; Baupläne sind mehrfach veröffentlicht, u.a. im Artikel Floss bei www.synagogenprojekt.de; neuere Aufnahmen: Marktgemeinde Floß)  

Der "Judenberg" Ende des 17. Jahrhunderts Floss Synagoge 010.jpg (98951 Byte) Floss Synagoge 011.jpg (95761 Byte)
  Die ersten Häuser auf dem Judenberg
   
Baupläne von 1815 Floss Synagoge 021.jpg (49956 Byte) Floss Synagoge 022.jpg (43231 Byte)
  Ansicht der Nordseite Grundriss des Erdgeschosses
     
Die Synagoge bis 1938 Floss Synagoge 235.jpg (68419 Byte)  
  Innenansicht der Synagoge 1934  
     
Nach 1945 Floss Synagoge 234.jpg (68351 Byte)  
  Zweckentfremdung des Synagogengebäudes    
     
        
Der Zustand nach den Restaurierungen (Fotos: Gemeinde Floss)  
Floss Synagoge 231.jpg (49460 Byte) Floss Synagoge 230.jpg (51704 Byte) Floss Synagoge 232.jpg (52805 Byte)
Quelle: Gemeinde Floss Innenansicht Blick zur Empore
     
Floss Synagoge 233.jpg (48854 Byte) Floss Synagoge 237.jpg (68132 Byte) Floss Synagoge 236.jpg (44968 Byte)
Innenansicht Blick von der Frauenempore beim Festakt
 am 16. Oktober (Foto: Neumann im 
Heft "Jüdisches Leben in Bayern" s.
 bei Lit. unter M. Trüger, Umschlagseite)  
Festakt am 16. Oktober 2005: von rechts:
 Regierungspräsident Dr. Kunert, 
Dr. Vorsitzender Dr. Schuster. Innenminister
 Dr. Beckstein, Bürgermeister Stich
 
 
       
     
  Das Synagogengebäude im Sommer 2007
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 9.8.2007)
     
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Das Synagogengebäude von unterschiedlichen Seiten
 
Floss Synagoge 213.jpg (69075 Byte) Floss Synagoge 214.jpg (57492 Byte) Floss Synagoge 212.jpg (115132 Byte)
Südseite mit nicht mehr benutzbarem Eingangstor Grundstein von 1815
   
Auf dem "Judenberg" Floss Judenberg 211.jpg (71594 Byte) Floss Judenberg 210.jpg (73467 Byte)
   Unmittelbar bei der Synagoge: 
die "Judengasse"
Ehemalige jüdische Häuser
     
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Erinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte      

Juni 2010: Auf der Empore der ehemaligen Synagoge ist eine Dauerausstellung geplant     
Artikel online im Oberpfalznetz.de vom 23. Juni 2010 (Artikel): "Dauerausstellung auf der Empore 
Floß.
(gar) In der Synagoge soll eine Dauerausstellung auf der Frauenempore eingerichtet werden. Die Finanzierung dafür wurde zusammen mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem beauftragten Architekten und dem Kreisbaumeister im Landratsamt nochmals abschließend besprochen. Die Gesamtkosten werden mit 105 000 Euro veranschlagt. 29 000 Euro kommen von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, 8 000 Euro vom Bezirk Oberpfalz, 40 000 Euro von der Bayerischen Landesstiftung, 14 000 Euro vom Entschädigungsfond und jeweils 7000 Euro vom Markt Floß und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. 
Letzterer wird jetzt die Kostenermittlung für ein Ausstellungskonzept anfordern. Anschließend werden die Zuschussanträge gestellt. " 
  
Juli 2015: Jüdische Kantoren singen in der Synagoge 
Artikel von Christoph Emanuel Skutella im "Oberpfalz-Echo" vom 13. Juli 2015: "Kultur. Die drei Kantoren begeistern in Floß
Floß.
Mit einem lockeren und humorvollen Konzert begeisterten die drei Kantoren am Sonntag in der Flosser Synagoge das Publikum. Organisiert hatte den Auftritt die jüdische Gemeinde Weiden. Kantorale Gesänge gehören im Judentum zu den wichtigen Ausdrucksformen der Frömmigkeit und sind Mittelpunkt der Gottesdienste. Den Chassanut, den jüdisch-lithurgischen Gesang haben Ido Ben-Gal (Tenor), Amnon Seelig (Bariton) and Assaf Levitin (Bass) am Abraham-Geiger-Kolleg der Universität Potsdam erlernt.
Stücke geben Einblick in jüdische und israelische Musik. Ganz so ernst wie dies im ersten Moment klingen mag, war das Konzert, welches von der jüdischen Gemeinde Weiden organisiert wurde, aber ganz und gar nicht. Mit ihrer lockeren und humorvollen Art begeisterten die Sänger ihr Publikum in der Floßer Synagoge von Beginn an. Die meist selbst arrangierten Stücke boten einen kleinen Einblick in die jüdische und israelische Musik. Mal schwer und wehmütig, mal selbstironisch und unkapriziös zeigten die drei Kantoren, die sich mit einem Augenzwinkern fast 'Die drei Kantöre' nennen wollten, ihre musikalische Bandbreite. Besonders begeisterte das klangliche Volumen der Sänger, das bisweilen an Opernsänger erinnerte, wobei die Balance zwischen den Sängern in keinster Weise leidete. 'Lehitraot'- Auf ein baldiges Wiedersehen in der wunderbaren Atmosphäre der Floßer Synagoge." 
Link zum Artikel   
 
Mai 2019: Jüdische Spurensuche    
Artikel online von Fred Lehmer im Onetz.de vom 1. April 2019 (Artikel): "Jüdische Spurensuche.
60 Teilnehmer aus dem Landkreis Tirschenreuth waren im Flosser Amt unterwegs, um sich über die Geschichte der Juden zu informieren.

Das hatten die Verantwortlichen der Katholischen Erwachsenenbildung der Pfarrgemeinschaft Beidl-Plößberg nicht unbedingt erwartet: Die Ankündigung, ins Flosser Amt zu fahren und sich über die jüdische Geschichte zu informieren, fand starke Resonanz. Mit Pfarrer Thomas Thiermann gingen über 60 Personen auf Reisen. Der frühere Marktrat und Zweite Bürgermeister Anton Eismann hatte sich der Aufgabe gestellt und hieß die Gäste aus dem Nachbarlandkreis herzlich willkommen. Aus eigenem Erleben und aus seinem geschichtlichen Wissen über die bewegte jüdische Vergangenheit erzählte Eismann den überaus interessierten Gästen. Die Rückschau reichte von der Ansiedlung der ersten Juden, die aus Neustadt/WN im Jahr 1684 nach Floß kamen, über den Bau der ersten hölzernen Synagoge, die beim Großbrand 1813 in Floß ein Raub der Flammen wurde, bis zum Neubau der neuen Synagoge, die 1917 eingeweiht wurde. Dass es in der Mitte des 19. Jahrhunderts über 30 Jahre ein jüdisches Ghetto in Floß gab und mehr als 400 Juden hier lebten, ein Großteil jedoch nach Nordamerika auswanderte, war für die Teilnehmer ebenso interessant zu erfahren wie Details zur 250-Jahr-Feier, die 1934 unter schwierigsten Bedingungen begangen wurde. Anton Eismann erwähnte die Pogromnacht 1938 und die Zerstörung des Gotteshauses, ebenso die nach zähem Ringen beschlossene Wiederinstandsetzung mit der Einweihungsfeier am 9. November 1980 unter dem damaligen Bürgermeister Fred Lehner.
Eine zentrale Veranstaltung, die im christlich-jüdischen Dialog durchgeführt wird, ist die "Woche der Brüderlichkeit". Sie findet in diesem Jahr am 28. April um 15 Uhr in der Synagoge statt. Die Besucher waren sehr angetan von den vielen Informationen, die Anton Eismann vermittelte."  
 
September 2019: Gedenksteine am Synagogengebäude werden neu angestrichen
Artikel von Fred Lehner im Onetz.de vom 2. September 2019: "Synagoge Floß: Neuer Anstrich für Gedenksteine
Es gibt noch einige Denkmäler und Bezeichnungen in Floß, die an die Geschichte der jüdischen Gemeinde im Ort erinnern. So zum Beispiel der Friedhof, die Synagoge oder Straßennamen wie 'Judenberg'. Das Gedenken daran wird lebendig gehalten.

In der nunmehr 1071-jährigen Ortsgeschichte von Floß ist die heute 335-jährige jüdische Geschichte fest eingebunden. Zeugen der Vergangenheit sind heute noch die aus dem Jahre l817 stammende und l980 restaurierte Synagoge sowie der seit 1692 bestehende Friedhof in der Flossenbürger Straße.
Man schrieb das Jahr 1684. Die ersten Flosser Juden, das Brüderpaar Ennoch und Hirsch Meier, Eisig und Nathan Feifas mit ihren Familien, kamen aus der Kreisstadt Neustadt/WN nach Floß und fanden Aufnahme. Den Juden wurde nur eine zwölfmonatige Aufenthaltsdauer zugestanden, doch verlängerte sich diese Zustimmung Jahr für Jahr. Es entstand eine kleine jüdische Gemeinde, die schon 1692 einen Friedhof mit heute über 400 Grabsteinen, anlegte. Anfänglich waren es auch vier Häuser, die den Juden auf dem heute noch so bezeichneten 'Judenberg' genehmigt wurden, doch es wurden mehr. Der Großbrand im Markt im Jahre 1813 und die damit verbundene städtebauliche Neugestaltung des in zwei Ensembles 'Markt' und 'Judenberg' durch den damaligen Bezirksamtmann Karl Reisner Freiherr-von-Lichtenstern, brachte es mit sich, dass sich die Judengemeinde weiter entfalten und ausbauen konnte. Immerhin zählte die Flosser Judengemeinde im 19. Jahrhundert über 72 Familien.
Ein Raub der Flammen bei dem Großbrand 1813 wurde auch die damalige hölzerne Synagoge. Die starke Judengemeinde konnte, wenn auch unter schwierigsten Verhältnissen, durchsetzen, ein neues Gotteshaus zu errichten zu dürfen. Schon 1815 wurde an der Ostseite des Gebäudes der Grundstein gelegt. Die feierliche Einweihung fand im Jahre 1817, also vor 172 Jahren, statt. Beide Gedenksteine, der Grundstein an der Ostseite und der Opferstein am linken Haupteingang der Synagoge, fanden jetzt durch die Erneuerung der in Granit gehauenen Inschriften eine Auffrischung. Bauhofarbeiter Sigi Schell war in Freiwilligkeitsarbeit mit künstlerischer Hand tätig und hat sorgfältig und präzise die Jahreszahlen 1815 und 1817 leserlich gemacht.
Nach den Vorstellungen der Leiterin des Katholischen Seniorenkreises, Marlene Noetzel, soll es im November durch Bürgermeister a. D. Fred Lehner einen Vortrag mit Bilderschau über die 335-jährische jüdische Geschichte geben." 
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September 2019: Altbürgermeister aus dem Landkreis besuchen die Synagoge   
Artikel im Onetz.de vom 30. September 2019: "Runde Sache für Altbürgermeister. Kommunalpolitik verbindet. Dies gilt insbesondere für die ehemaligen Gemeindeoberhäupter in ihrer sogenannten Altbürgermeister-Runde.
Einmal im Quartal gibt es ein gemeinsames Treffen mit einem Rahmenprogramm oder einer Besichtigung. Organisator der Runde ist Altbürgermeister Boris Damzog aus Störnstein. Er bat Bürgermeister Günter Stich um ein Treffen in Floß und eine Führung in der Synagoge sowie im Museum. Viele der 17 ehemaligen Kollegen aus dem gesamten Landkreis, zusammen mit Kollegin Waltraud Benner-Post, gestanden, das erste Mal die Flosser Synagoge betreten zu haben. Umso mehr waren sie vom Bauwerk und den geschichtlichen Ausführungen vom Flosser Gemeindeoberhaupt beeindruckt. Stich gab einen Einblick in das Leben der Flosser Juden und berichtete von der Besonderheit des 'Flosser Judenbergs'. Stich lud im Anschluss zu einer Stärkung in die Flosser Zoiglstube 'Zum Gogerer' ein. Hier gesellte sich auch der amtierende Gemeindetagsvorsitzende Bürgermeister Rupert Troppmann aus Neustadt zur Runde. Auch Troppmann betonte den Zusammenhalt der Kollegen. Der Grundstein dafür sei schon in der aktiven Zeit gelegt worden. 'Ein Verstehen über politische Grenzen hinweg ist entstanden.' Damzog kündigte an, dass das nächste Treffen im neuen Landratsamt in Neustadt stattfinden wird.." 
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Links und Literatur

Links: 

bulletWebsite der Marktgemeinde Floss  
bulletWikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Jüdische_Gemeinde_Floß    
bulletSeite zur jüdischen Geschichte in Floss bei www.synagogenprojekt.de   
bulletSeite der Bayerischen Architektenkammer zur Synagoge  
bulletLuftbild der Synagoge   
bulletDie Namen der jüdischen Gefallenen des Ersten Weltkrieges auf einer Seite zu Floss des Hauses der Bayerischen Geschichte   

Literatur (Auswahl):  

bulletHubert Bauch: Die Synagoge in Floß. In: Michael Petzet (Hg.): Denkmäler jüdischer Kultur in Bayern (hg. vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Arbeitsheft 43). München 1994.
bulletRenate Höpfinger: Die Judengemeinde von Floß 1684-1942. Die Geschichte einer jüdischen Landgemeinde in Bayern. In: Dieter Albrecht/Adolf Lippert/Wilhelm Volkert (Hg.): Regensburger Historische Forschungen Bd. 14. Kallmünz 1993.
bulletBaruch Z. Ophir/Falk Wiesemann: Die jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung. 1979 S. 80-81.
bulletIsrael Schwierz:  Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 273-274; 1992² S. 285-286.   
bulletPinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany - Bavaria. Hg. von Yad Vashem 1972 (hebräisch) S. 168-175 (Lit.).
bulletMichael Schneeberger: Die Juden von Floß. Reihe: Jüdische Landgemeinden in Bayern Nr. 8. In: Jüdisches Leben in Bayern. Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. 19. Jg. Nr. 95 vom September 2004 S. 34-39.
bulletMichael Trüger: Synagoge in Floß erstrahlt in neuem Glanz. In: Jüdisches Leben in Bayern. Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. 20. Jg. Nr. 99 vom Dezember 2005 S. 7-8.
bulletSynagogengedenkbuch BY 01.jpg (49758 Byte)"Mehr als Steine...." Synagogen-Gedenkband Bayern. Band I: Oberfranken - Oberpfalz - Niederbayern - Oberbayern - Schwaben. Erarbeitet von Barbara Eberhardt und Angela Hager. Hg. von Wolfgang Kraus, Berndt Hamm und Meier Schwarz. Reihe: Gedenkbuch der Synagogen in Deutschen. Begründet und herausgegeben von Meier Schwarz. Synagogue Memorial Jerusalem. Bd. 3: Bayern. Kunstverlag Josef Fink Lindenberg im Allgäu
ISBN 978-3-98870-411-3.
Abschnitt zu Floß S. 244-252 (die Forschungsergebnisse konnten auf dieser Seite von "Alemannia Judaica"  noch nicht eingearbeitet werden).

    
      


 

Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the Holocaust". 
First published in 2001 by NEW YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad Vashem Jerusalem, Israel.

Floss Upper Palatinate. Four Jewish families received residence rights in 1684, joined later by Jews from Bohemia, all settling in a quarter (Judenberg) outside the town. A synagogue war erected in 1722 and in 1744 the Jews received extensive trade privileges together with the Jews of Sulzbach. In 1812, a Jewish public school was opened. In 1836 there were 40 Jewish stores in the Judenberg, mostly sellig wool andcloth, and in 1840 the Jewish population reached 391 (total 1.914), dropping at mid-century, when 70 Jews emigrated to the United States. This last ghetto in Germany was only opened in 1870. By 1933, only 19 were left in Floss. In 1937 the Jewish cemetery was desecrated and on Kristallnacht (9-10 November 1938) the synagogue was burned down. Eight Jews managed to emigrate by 1940 and the last five were expelled to Piaski near the Lublin district (Poland) and to the Theresienstadt ghetto in 1942. None survived. 
       
        

                   
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Stand: 30. Juni 2020