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in Kaiserslautern
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Friedhöfe in Kaiserslautern
Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Kaiserslautern wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht:
Allgemeine Beiträge
Beitrag
von Rabbiner Dr. Baron: "Die jüdische Kultusgemeinde Kaiserslautern"
(1936!)
Anmerkung: der Artikel wird ohne Anmerkungen/Fußnoten
ausgeschrieben. Für ein Lesen mit Anmerkungen/Fußnoten bitte die
Textabbildungen anklicken.
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Juli 1936: "Die
jüdische Kultusgemeinde Kaiserslautern – Zur Geschichte der Juden in
der Pfalz. Es ist so gut
wie sicher, dass Juden nach Deutschland bereits mit den Römern, sei es
als Gefangene, sei es als Kaufleute im Gefolge der Heere gekommen sind.
321 wird ja schon in Köln eine Judengemeinde bezeugt. So wird man auch
nicht in der Annahme fehlgehen, dass um die Jahrtausendwende in
zahlreichen Orten der heutigen Pfalz Juden gelebt haben. Die Städte
legten großes Gewicht darauf, Judengemeinden in ihrer Mitte zu haben, wie
aus dem Judenprivileg des Bischofs Rüdiger Huozmann in Speyer vom 13.
September 1084 hervorgeht: 'Ich glaubte die Ehre unseres Ortes noch zu
vergrößern, wenn ich die Juden vereinigte'. Durch ihre Eignung zum
Handel erschienen sie unentbehrlich. Deshalb ist es nicht ausgeschlossen,
dass sie sich auch in dem Königshof Lutra, der bereits im 10. Jahrhundert
'Markt' hatte, schön früh eingefunden haben. Auf jeden Fall wohnten hier
Juden schon lange vor der Stadtgründung im Jahre 1276. Denn der am 16.
April 1203 verstorbene und in Worms begrabene synagogale Dichter Menachem
ben Jacob wird in Handschriften 'de Lutra' genannt, was darauf schließen
lässt, dass er, wenn nicht sogar dort geboren, so doch längere Zeit dort
ansässig gewesen sein muss. So sind die Juden also von altersher mit der
Geschichte der Stadt verbunden.
Wie an den meisten Orten waren sie auch in Lautern gezwungen, in
einer bestimmten Straße, einem sog. Ghetto zu wohnen. Die Judengasse
unserer Stadt war neben dem Altenhof und führte von dem Knie der Glaser-
zur Marktstraße; sie war zum Schutz gegen den Pöbel durch eine Kette
abgesperrt. In ihr befand sich auch die Judenschule, das ist Synagoge, und
nebenan der Friedhof, von welchem eine Menge Knochenreste bei Anlegung der
Kanalisation der Stadt im Jahre 1894 gefunden wurde.
Hier also lebten Juden im 13. und 14. Jahrhundert, eingeengt und stets
einer Verfolgung oder Vertreibung gewärtig,. Leider haben wir aus dieser
Zeit nur wenige Nachrichten. Das sogenannten Steuerverzeichnis aus dem
Jahre 1241 führte zwar unter Lautern auf: 'Item Judei de Lutera Item de
officio in Lutere C et XX'. Aber die vier ersten Worte sind durchstrichen,
sodass hieraus nichts Bestimmtes zu entnehmen ist. Doch erfahren wir aus
dem Bericht über die königlichen Einkünfte des Speyerhaus aus dem Jahre
1309, dass die Zahlung der Juden von Lautern XVI 1b. (Pfund) betragen
habe. - Eine Urkunde von 2. Januar 1344 berichtet, dass ein Jude Rose
Welen sich und sein Gut dem Schutze des Erzbischofs Baldewin von Trier
mittels eines Aktes vor dem Gericht überantwortete, wobei auch drei
Juden: Bennet Mennitten, Musses Sohn und Schreiber Wal als Zeugen zugegen
waren, und in welchem es heißt: 'daz
die juden verstoret (beunrihigt) worden, also daz keine juden zu Lutern
nicht wonden (wohnen), so mag min herre mich setzen anderswo in sine stede
(Städte)'. Die Befürchtung des letzten Satzes hat sich nicht so bald erfüllt,
denn noch vierzig Jahre wohnten Juden in der Stadt. Am 15. August 1383
wurde von Ruprecht I, ein Jude Isaac aus Lautern und sein Sohn Isaias auf
drei Jahre nach Neustadt übernommen. Aus dieser Notiz darf man wohl
schließen, dass in dem genannten Jahre für die Juden Kaiserslauterns das
Leid der Vertreibung begann, welches wenige Jahre später, im Jahre 1390,
über alle Juden der Pfalz verhängt wurde. Denn bereits am 19. Juli 1388
wurde über die Judengasse anderweitig verfügt.
Ruprecht I. Übergab seinem Schreiber Adolf von Kaiserslautern 'das
haus genannt die judenschule, solange keine juden da sesshaft, in Nutznießung
unter Vorbehalt der Rückgabe, falls Juden das Haus wiederum zu einer
judenschule begehrten' und am 24. April 1390 erneuerte Ruprecht II. Diesen
Brief.
Allerdings bot sich nicht so bald Gelegenheit, den Juden das Haus zurückzuerstatten,
denn 400 Jahre war, wie es des öfteren heißt, die Stadt für Juden und
Mennoniten verboten, d.h. Juden hatten kein Recht, sich in ihr
niederzulassen. So erklärte am 7. August 1697 der Rat: 'weiler von alter Gerechtigkeit
wegen und dem herkommen nach keine judten allhier zu duldten und zu
leyden schuldig ist'. Am 8. Januar 1699 wurden vom Landschreiber sämtliche
Bürger auf das Rathaus bestellt und darüber verhört, ob und warum sie
keine Juden in der Stadt haben wollen. Alle waren gegen ihre Anwesenheit.
Der Rat ließ eine Kopie der Stadtprivilegien ausfertigen, worin
festgesetzt war, dass kein Jude in Lautern wohnen dürfe und dass sogar
von jedem einpassierenden Juden 6 Kreuzer Geleitgeld erhoben werde. Das
Oberamt erkannte allerdings dieses Privilegium, das es als ein 'hinterrücks
erlangtes' bezeichnete, nicht an und befahl zwei Monate später, am 8. März,
einen Juden aus Schwäbisch Gmünd aufzunehmen. Der Rat erwiderte, die
Stadtfreiheiten seien nicht hinterrücks gesucht und gefunden , sondern
der Stadt durch Gnade der Kaiser und Kurfürsten verliehen worden. Ob
dieser Jude aufgenommen wurde, steht |
nicht fest. Im
allgemeinen aber scheint der Rat seinen Willen durchgesetzt zu haben. Noch
im März 1784 wurde in dem Protokoll zu einer Regierungsverordnung
betreffen die Dauer einer Judenhochzeit und die Kosten einer Beschneidung
bemerkt: 'ist gegenstandslos, weilen in Lautern sich keine Juden aufhalten
dürfen'.
Es gab aber wie fast überall einige sogenannte Schutzjuden. So gelang es
z.B. nach der Zerstörung der Stadt Worms im Jahre 1689 zwei Männern
namens Samuel und Hirsch, weil man sie als Flüchtlinge – Freisassen –
betrachtete, welche keine Heimat hätten, gegen Entrichtung von 18 Talern
Judenschutzgeld in die Stadt aufgenommen zu werden. Die Aufnahme des
Hirsch war an die Bedingung geknüpft, dass er nur Pferdehandel treibe und
die des Samuel, dass er sofort nach Friedensschluss die Stadt wieder
verlasse. Beide mussten im Februar 1698 fortziehen, als die Franzosen, von
denen sie ebenfalls die Erlaubnis, in der Stadt zu wohnen, erlangt hatten,
von Lautern abmarschierten. Solche Schutzjuden gab es sicher zu allen
Zeiten. Auf sie muss eine Verordnung vom Juli 1750 gehen, dass die
Judenschaft für die Vergünstigung, Gold-, Silber- und Reifenröcke zu
tragen, eine Gebühr zu entrichten habe.
Natürlich war es auch wie anderswo auswärtigen Juden möglich, sich
geschäftehalber vorübergehend in der Stadt aufzuhalten. Wir hören, dass
in der Ratssitzung vom 9. November 1611 Hirsch aus Worms gegen den Arzt
Victor wegen eines Pferdes klage, das dieser bei ihm geliehen und nicht
bezahlt habe. Victor wurde verurteilt, den schuldigen Betrag unnachlässig
zu zahlen. Im Januar 1662 klagte Abraham Jesche aus Meisenheim gegen den
Weißgerber Hiller, weil dieser ihm statt goldener nur vergoldete Armbänder
geliefert habe. Für den Eintritt in die Stadt musste für die Person ein
Geleitsgeld und für den Wegen und die mitgebrachte Ware ein Wegegeld
gezahlt werden. Anfangs 1696 fragte der Wegegelderheber am Fackeltor beim
Rate an, wie es mit den fremden Juden zu halten sei, welche die Stadt
passierten. Der Jude Samuel, welcher bei der Zerstörung Worms sich in den
Schutz der Stadt begeben habe, hole die Juden immer am Tore ab, sodass er
um das Judengeld käme. Samuel wurde vorgefordert und erklärte, es seien
lauter arme, vertriebene Leute, die seine Gastfreundschaft in Anspruch nähmen,
da sie ja im Gasthause nichts essen dürften; das wäre aller Orten so
Brauch. Der Rat dekretierte: Da es Juden verboten wäre in Lautern zu
wohnen, und man mit Samuel eine Ausnahme gemacht, solle er dafür sorgen,
dass die Fremden ihr Schutzgeld entrichten. - Der Zoll wurde längere Zeit
nicht erhoben, doch im Dezember 1673, weil die Finanzen der Stadt es
erforderten, wieder eingeführt und am 18. Juli 1698 von neuem bestätigt.
Am 8. Januar 1699 wurde er dann auf 6 Kreuzer bestimmt (siehe oben) und
1714 auf 2 Gulden erhöht – doch wurde seit dem 29. Februar 1713 Hafer
frei gelassen -, sodass er im Jahre 1717 der Stadt 360 Gulden einbrachte.
Am 12. Juli 1752 wurde er dann von der Regierung verboten.
Alle ungerechten und entehrenden Ausnahmebestimmungen hörten endlich mit
der französischen Regierung über die Pfalz durch die Verordnungen über
die Departements im Jahre 1798 auf. Die Juden erlangten Freizügigkeit und
damit war die Möglichkeit zur Bildung einer Kultusgemeinde gegeben.
Bereits 1800 ließen sich die ersten Juden nieder, doch nur allmählich
kamen andere hinzu, s0dass man 1825 nicht mehr als 11 Familien mit 57
Seelen zählte. Hierunter befanden sich 10 Steuerzahler, deren Namen nach
einem Verzeichnis vom 5.6.1827 waren: Isaak Rubel (aus Hochspeyer), Jakob
Leidersdörfer, Daniel Frank (aus Pirmasens), Jacob Heumann (Otterberg),
Samuel Mayer, Alexander Mayer, Johannes Damm (Gaugrehweiler), Jacob
Vollmer, Elias Landsberg (Obermoschel) und David August. Es leben noch
heute Nachkommen dieses ersten Familien in der Stadt. - Infolge einer Verfügung
der Regierung vom 24.12.1823 betriff die Bethäuser und Kultusbeamten der
Juden an den einzelnen Orten fragte das königliche Landkommissariat auch
die Juden Kaiserslautern nach ihren Verhältnissen an. Sie erwiderten,
dass sie seit längerer Zeit, allerdings ohne jede Autorisation,
Privatgottesdienst in dem Hause des Isaak Rubel abhielten, und da die
meisten von ihnen in den 'dürftigsten Zuständen' lebten, sich nicht
selbst einen Rabbiner halten könnten. Nach längeren Verhandlungen wurde
auf ihre Bitte am 16. April 1827 genehmigt, mit Kirchheimbolanden zusammen
einen Sprengel zur Anstellung eines Rabbiners mit dem Sitz in Münchweiler
am Alsenz zu bilden. Der erste Rabbiner war Moses Cohen. Eine förmliche
Kultusgemeinde wurde dann am 3. März 1830 durch die Wahl einer
Aufsichtskommission über den Kultus, bestehend aus den vier ersten der
oben genannten Persönlichkeiten, geschaffen. Vier Jahre später verlegte
der Rabbiner, weil seine Tätigkeit sich ja besonders auf Kaiserslautern
erstreckte, seinen Sitz hierher, wo er in einer auf dem Abendsberg
befindlichen Synagoge fungierte. - Nun wuchs die Gemeinde in rascherem
Tempo; 1835 zählte man 108 und 1837 bereits 175 Seelen (bei 32 Familien).
Da die Synagoge sich durch die Vergrößerung der Gemeinde als unzulänglich
erwiesen hatte, wurde beim Landkommissariat der Antrag gestellt, von der
Regierung zum Bau einer Synagoge die Erlaubnis für eine Kollekte und,
wenn möglich, noch einen Zuschuss zu erwirken. Dem Gesuch wurde vorläufig
keine Folge geleistet.
Aber von 1840 ab änderte sich erfreulicherweise die Stellungnahme der
Stadtgemeinde gegenüber der Kultusgemeinde. Die Juden hatten an den
Umlagen der Stadt wie alle Bürger sich nach ihren Kräften beteiligt,
doch bisher keine Beisteuer zu ihrem Kultus und zum Unterricht der Kinder
erhalten. Jetzt endlich bewilligte der Stadtrat zur Miete ihres
Schullokals einen jährlichen Zuschuss von 25 Gulden und dem Lehrer
Sigismund Wald, welcher seit 1837 im Amte war, zu seinem von der Gemeinde
zu zahlenden Gehalt 50 Gulden. Diese Zulage wurde ihm alljährlich
erneuert, wobei immer die vollste Anerkennung für seine Tätigkeit und
seine Erfolge von der städtischen Schulkommission und von dem Stadtrat
ausgesprochen wurde. 1869 wurde die Schule von der Stadt völlig übernommen.
Als dann 1875 der Stadtrat bei Gelegenheit der Anstellung weiterer Lehrer
für die Kommunalschulen die Auflösung der jüdischen Schule und
Einordnung der Kinder in die Kommunalschule gern hiermit einverstanden.
Sie hatte selbst den Wunsch, dass die Konfessionsschule aufgehoben und
ihre Kinder in der Simultanschule unterrichtet werden. Dafür sollte ihr
bisheriger und auch für alle Zeiten
ein israelitischer Lehrer an den Kommunalschule angestellt werden. - Diese
Bestimmung wurde später dadurch hinfällig, dass sie persönlichen
Ausgaben von der Schule, nicht mehr von der Stadt, sondern vom Staat
getragen werden.
Auch die Beziehungen zur übrigen Bevölkerung müssen recht gute gewesen
sein, denn als im März 1843 der Rabbiner starb, folgten alle Beamten,
Geistliche, Zöglinge des Seminars und der Gewerbeschule bis zum
Weber'schen Holzhof, wo die Seminaristen ein Lied sangen. Dann wurde die
Leiche nach Mehlingen überführt. Hier nämlich befand sich der Friedhof
für die Juden der ganzen Umgegend, also auch Kaiserslauterns, und noch
jetzt finden dort vereinzelte Beerdigungen statt. Der heutige innerhalb
des Kommunalfriedhofes der Stadt gelegene jüdische ist erst 1858 angelegt
worden und als erster wurde auf ihm der am 27. Januar verstorbene
Maximilian Fröhlich bestattet. - Der Nachfolger des Rabbiners war Ludwig
Seligmann. |
Am 27. Februar 1845 wurde
endlich eine Kollekte im Königreich Bayern genehmigt, doch war ihr Erfolg
nicht beträchtlich. Deshalb beschloss der Stadtrat in Rücksicht auf die
geringe Leistungsfähigkeit der 44 Familien (210 Seelen), welche 1847 gezählt
wurden, am 23. Oktober 1848, zum Bau der Synagoge 500 Gulden zu bewilligen
und dafür die Zahlung der 25 Gulden zur Miete des Schullokals
einzustellen. Isaac Rubel hatte einen geeigneten Platz, Salzstraße 8, zur
Verfügung gestellt. Auf ihm wurde die Synagoge erbaut, daneben ein Garten
angelegt und hinter diesem eine rituelle Badeanstalt eingerichtet. Das
Hauptgebäude steht noch heute und ist zu Wohnräumen umgebaut; seine
Fensterfront lässt noch deutlich die ursprüngliche Bestimmung des Hauses
erkennen.
Doch konnte auch dieses Gotteshaus nicht lange den Anforderungen
genügen, da die Gemeinde sich stark vermehrte.
Ihre Seelenzahl betrug 1880 mehr als 600. Da traten der
Bezirksrabbiner Dr. Wilhelm Landsberg, welcher dem am 27. Juni 1879
verstorbenen Rabbiner Seligmann gefolgt war, und der erste Vorsteher der
Gemeinde Bankier Joseph Kehr für den sofortigen Bau einer Synagoge ein. Ein
Grundkapital war bereits angesammelt, durch eine Lotterie wurde noch eine
größere Summe aufgebracht und so konnte man dem Architekten Ludwig Levy
aus Karlsruhe den Bau der Synagoge auf dem freien Platze an der Frühlingsstraße
(wie damals die Louisenstraße hieß) übertragen. Am 20. Oktober 1883
wurde nach sehr schwierigen Fundamentierungsarbeiten der Grundstein in
Gegenwart von Vertretern der Regierung, der Stadt und der andersgläubigen
Geistlichkeit gelegt. Die Einweihung des mit einem Kostenaufwand von
200.000 RM hergestellten monumentalen Baues in maurisch-byzantinischem
Stil aus roten und weißen Hausteinen fand am 26. Februar 1886 statt. Es
war ein Festtag für die ganze Stadt, wie der reiche Flaggenschmuck
bewies. Diese Synagoge, welche durch ihre fünf Kuppeln, deren mittlere 30
m hoch, weiterhin sichtbar ist, darf mit Recht als eines der schönsten
Gebäude, ja als ein Schmuck der Stadt bezeichnet werden. Sie zeugte, wie
es in den damaligen Zeitungsberichten heißt, sowohl von dem Opfersinn der
Juden für ihre Religion als auch von ihrem Bestreben, Kaiserslautern
Ehre zu bereiten. - Im Innern der Synagoge befindet sich eine Gedenktafel
mit den Namen von 12 im Weltkriege gefallenen Heldensöhnen aus der
Gemeinde. Die Seelenzahl
der Gemeinde stieg bis 1925 auf 744 und ist jetzt (am 1. Juli 1936) auf
495 wieder herabgesunken". |
Aus der Geschichte des Rabbinates (Bezirksrabbinates)
Seit
1827/28 war Kaiserslautern Sitz eines Bezirksrabbinates für die damals etwa
30 jüdischen Gemeinden in den Bezirksämtern Kaiserslautern, Kirchheimbolanden
und Kusel (zunächst noch Sitz des Rabbinates in
Münchweiler a.d. Alsenz, seit
1834 in Kaiserslautern).
- 1834 bis 1843: Rabbiner Moses Cohen (geb. 1785 in Untermerzbach/Unterfranken,
gest. 1843 in Kaiserslautern): studierte in Fürth und Prag; ab 1925 Rabbiner in
Schwarza, ab 1827 Bezirksrabbiner in Münchweiler a.d.
Alsenz; 1834 verlegt er
den Rabbinatssitz nach Kaiserslautern; Vertreter der
Orthodoxie.
- 1843 bis 1879: Rabbiner
Ludwig Seligmann,(geb. 1813 in Winzingen
(heute Stadtteil von Neustadt an der Weinstraße), gest. 1879 in
Kaiserslautern): studierte in Heidelberg und Bayreuth; zunächst Lehrer in
Bayreuth, Frankfurt/Main und Wien; ab 1843 Bezirksrabbiner in Kaiserslautern.
Auf Grund von Auseinandersetzungen mit der Gemeinde musste 1863 der Sitz des
Bezirksrabbinates nach Kirchheimbolanden verlegt werden.
In
Kaiserslautern war daraufhin als Rabbinatskandidat Moses Seligmann tätig (bis
zum Tod von Rabbiner Ludwig Seligmann 1879).
- 1880 bis 1912: Rabbiner Dr.
Wilhelm Landsberg (geb. 1844 in Loslau, Oberschlesien, gest. 1912 in
Kaiserslautern): studierte in Breslau und Halle; ab 1871 Lehrer der Adass
Jisroel Berlin; 1873 Rabbiner in Pasewalk, Pommern, 1874 Rabbiner in Lauenburg,
Pommern, 1880 bis zu seinem Rod 1912 Bezirksrabbiner in Kaiserslautern.
- 1913 bis 1917: Rabbiner Dr. Michael Max Mordechai Weyl (geb. 1873
in Berlin, umgekommen 1942 im Ghetto Theresienstadt): studierte in Berlin; 1898
bis 1900 Prediger der Synagogengemeinde Berlin Spandau; 1900-1911 Rabbiner in
Konitz (Chojnice), Westpreußen, 1913 bis 1917 Rabbiner in Kaiserslautern, 1917
bis 1942 Rabbiner an den Synagogen Rykestraße 53 und Kaiserstraße 29/30 in
Berlin.
- 1919 bis 1938: Rabbiner Dr. Sally Baron (geb. 1874 in Berlin,
gest. 1946 in St. Louis, MO/US): studierte in Berlin und Erlangen; 1901 bis 1904
Prediger und Religionslehrer in Berlin-Spandau, bis 1905 dass in Berlin; 1905
bis 1910 Rabbiner in Hoppstädten, ab Oktober 1908 auch Rabbiner in
St. Wendel;
1910 bis 1918 Rabbiner und Leiter des jüdischen Erholungsheims in Kolberg,
Pommern; 1919 bis 1938 Bezirksrabbiner in Kaiserslautern; im November 1938 nach
England emigriert, von hier aus in die USA.
Zum Tod von Bezirksrabbiner Dr. Moses Cohn (1843)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Juni 1843: "Nekrolog.
Am 14. dieses (Monats) entschlummerte nach kurzem Krankenlager unser
geliebter Bezirksrabbiner Moses Cohen zu Kaiserslautern. Geboren im Jahre
1785 zu Merzbach in Unterfranken, bezog er in seinem fünfzehnten Jahre
die damals noch blühende jüdische Hochschule in Fürth, und nachdem er
zwei Jahre da zugebracht, setzte er seine Studien neun Jahre in Prag
weiter fort. Als im Jahre 1828 das Bezirksrabbinat zu Kaiserlautern gegründet
wurde, berief man ihn zu diesem Amte, bei welchem er als Geistlicher und
als ein wahrer Priester (Cohen) des Ewigen fünfzehn volle Jahre hindurch
wirkte. Der Verblichene gehörte zu den selteneren, ausgezeichneten Persönlichkeiten.
Außer seinen theologischen und linguistischen Kenntnissen hatte er sich
noch besonders in Mathematik und Geschichte hervorgetan. Alle seine
heilsamen Verbesserungen, die er namentlich beim Schul- und Synagogenwesen
ins Leben rief, suchte er nicht durch Gewalt, sondern langsam auf dem Wege
der Liebe und Besserung durchzuführen.
Noch nie habe ich einen größeren Leichenzug erblickt. Den
Glaubensgenossen des Verewigten, die aus allen Orten in und außer des
ausgebreiteten Bezirkes herbeigeströmt waren, hatten sich die
christlichen Bewohner der Stadt Kaiserslautern in Masse angeschlossen; die
Beamten, die Geistlichen der verschiedenen Konfessionen, die Lehrer der
Volksschulen, die Zöglinge des Seminars und der Gewerbeschule, sie alle
waren herbeigekommen, um dem Verblichenen die letzte Ehre zu erweisen. Vor
der Stadt machte der Zug Halt, und nachdem die Seminaristen einige
Trauerkantaten abgesungen hatten, bewegte sich der Leichenwagen nach dem
zwei Stunden von da entfernten Begräbnisplatze. Der Dahingeschiedene
hatte, wie der hiezu berufene Leichenredner, Bezirksrabbiner Dr. Grünebaum
aus Landau treffend bemerkte, keinen Feind, ja nicht einmal einen Gegner.
Ihn beweinen eine trostlose Witwe mit fünf Kindern, sein tief getrübter
Bruder, der Bezirksrabbiner März aus Dürkheim a. H., sowie sämtliche
Gemeinden des Bezirks Kaiserslautern. Möge sein Andenken noch recht lange
unter uns weilen! Möge aber auch der Geist des Friedens, der Liebe und
der erleuchteten Frömmigkeit, die ihn beseelt, über uns walten, ihm zum
Ruhme und uns zum Segen!
Otterberg, im Mai 1843. L. Straus,
der junge." |
|
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit des 19. Jahrhunderts" vom 2. Juli 1843: "Der brave, wackere Moses Cohen, Rabbine in Kaiserslautern, ist nicht
mehr. Er verschied in der Nacht vom 13. auf den 14. vorigen Monats in
seinem 58. Jahre. Den Glaubensgenossen des Verewigten, die aus allen Orten
des Bezirks in Menge herbeigeströmt waren, hatten sich die christlichen
Bewohner der Stadt in Masse angeschlossen: die Beamten, die Geistlichen
der verschiedenen Konfessionen, die Lehrer der Volksschulen, bezeugten,
indem sie dem Leichenzuge folgten, ihre Teilnahme. Dr. Grünebaum,
Bezirksrabbine in Landau, hielt eine ergreifende Leichenrede. – Als der
Verblichene vor 15 Jahren sein Amt in Kaiserslautern antrat, fand sich in
seinem Bezirke auch nicht eine einzige öffentliche jüdische Schule, und
seitdem sind unter seiner Mitwirkung gegen 20 ins Leben getreten. Wir
wissen den Verlust seiner Pflegbefohlenen umso mehr zu würdigen, da der
Verblichene in unserer Gegend noch im besten Andenken steht, indem
derselbe vor seiner Berufung nach Kaiserslautern, in Schwarza, im
Hennebergischen, domizilierte, und dortselbst, und in der Umgegend, wegen
seiner talmudischen Kenntnisse, seiner gediegenen, wissenschaftlichen
Bildung, die er seinem Selbststudium verdankte und besonders wegen seines
achtungswerten Charakters, Aller Achtung und Liebe genoss." |
Streit vor Gericht zwischen Gemeindegliedern
aus Otterberg
und Rabbiner Ludwig Seligmann von Kaiserslautern (1846)
Das Dokumente stammt aus der Zeit aufkommender Auseinandersetzungen
zwischen reformerisch und konservativ gesinnten Personen in den jüdischen
Gemeinden. Beschrieben wird, wie Personen der Otterberger Gemeinde den
"reformatorischen Bestrebungen" des Rabbiners "stets hindernd im
Wege" standen. Die Bestrebungen des Rabbiners gingen allerdings
ausgesprochen weit, was u.a. daran deutlich wird, dass sich der Rabbiner in der
Gerichtsverhandlung u.a. für eine Abschaffung des feierlichen Eingangsgebetes
an Jom Kippur, dem Kol Nidre aussprach.
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Dezember
1846: "Otterberg (für Osterberg) bei Kaiserslautern
(bayerische Pfalz), 30. November (1846). Die Presse ist dazu da, die
Übergriffe nach jeder Seite hin zu bekämpfen, um nur dem Geltung zu
verschaffen, was in reiner Intention und mit reinen Mitteln unternommen
worden. Wir haben hier am 3. dieses Monats vor dem Zuchtpolizeigerichte in
öffentlicher Sitzung ein Schauspiel erlebt, das sicherlich einer strengen
Mahnung bedarf. Die Israeliten K. und O. waren von Herrn Rabbiner S.
angeklagt, ihn am letztverflossenen Erew Jom Kippur in der Synagoge
durch Worte in Verrichtung seiner Funktionen gestört zu haben. (Wenn ich
nicht irre, war nämlich dies die Veranlassung, dass jene behaupteten, man
sage an diesem Tage kein Awenu Malkenu ['Unser Vater, unser
König', Teil der Jom-Kippur-Liturgie]). Herr Rabbiner, der bei dieser
Sache selbst als Zeuge geladen war, deponierte mit der größtesten
Leidenschaftlichkeit, und suchte namentlich die als Entlastungszeugen
geladenen Israeliten, zwanzig an der Zahl, worunter die angesehensten der
Stadt, als Teilnehmer eines Komplotts darzustellen; dieses Komplott
stünde seinen reformatorischen Bestrebungen stets hindernd im Wege, und
suche alle Verbesserungen, die er im Gottesdienste einzuführen gedenke,
zu hintertreiben, nicht sowohl aus innerer Frömmigkeit, als vielmehr aus
persönlichem Hasse gegen ihn selbst. Als Beleg seiner Behauptung verließ
Herr S. plötzlich den eigentlichen Boden der Verhandlung, und führte an:
es existiere ein Gebet, das sogenannte Kol Nidre, das am
Versöhnungsfeste gesprochen werde. |
Dieses Gebet enthalte den Ausdruck, dass alle Schwüre und Eide, die ein
Israelit während des ganzen Jahres ablege, förmlich erlassen seien.
Dieses Gebet nun habe er abschaffen wollen, weil es den Betenden leicht
irre führen und zur Ansicht verleiten könne, es würde in demselben der
Meineid verziehen, er sei aber auf den heftigsten Widerstand gestoßen,
und so werde das Kol Nidre heute noch am Verstöhnungstage
gebetet.
Herr Rabbiner führte noch mehrere Beispiele von solchen widersinnigen
Gebeten an, die er habe abschaffen wollen, unter Anderen, dass eines
dieser Gebete mit den Worten anfange: 'Ich danke dir, Herr, dass ich kein
Christ bin'; ein anderes: 'Ich danke dir, Herr, dass du mich zu keiner
Frau gemacht.' Als Herr S. seine Zeugenaussage beendigt hatte und zu
seinem Sitze zurückgekehrt war, soll ihm ein anderer Israelit zugerufen
haben: 'Herr Rabbiner, sagen Sie Kiddusch darauf.' Herr S. erhob
sich sofort leidenschaftlich gegen das Gericht und deponierte, dieses Wort
sei eines der gemeinsten Schmähwörter, welche die hebräische Sprache
aufzuweisen habe. Der Mann der jenes Wort ausgerufen, wurde sofort vor
Gericht gestellt. Er erklärte zu seiner Verteidigung, das Wort Kiddusch
habe durchaus die Bedeutung nciht, welche Herr Rabbiner S. ihm beizulegen
sich bemühe. Der Präsident des Gerichts ließ zwei anwesende Israeliten
vortreten, um sich über die Bedeutung des Wortes zu erklären. Auf ihre
Behauptung, das Wort Kiddusch enthalte nichts Beleidigendes, wurde
der Mann freigesprochen.
Die Verhandlung dieser Sache, die einen großen Teil der Sitzung einnahm,
namentlich die krasse Schroffheit, mit welcher der Herr Rabbiner gegen
seine Glaubensgenossen auftrat, machte auf alle Unbeteiligten einen
sichtbar widerlichen und verletzenden Eindruck. Der Verteidiger des
Angeklagten erhob sich darauf und erklärt mit feierlicher Stimme: 'Wenn
alles das wahr ist, was Herr Rabbiner S. zur Schilderung seiner
Glaubensgenossen und von ihren Gebeten und Gebräuchen gesagt hat, so
fühle ich mich versucht, auszurufen: Ich danke dir, Herr, dass du mich
nicht zum Juden gemacht.'
Ich könnte Ihnen noch Manches bei dieser Verhandlung Vorgekommene
aufzählen, will aber, der Kürze wegen, nur noch das anführen, dass Herr
S., um seine Handlungen zu beschönigen, das Wirken seines Vorgängers,
des seligen Herrn Rabbiners Cohen auf alle mögliche Weise zu
verunglimpfen suchte, eines Mannes, dessen Name noch heute wohltuend
klingt, und dessen zu frühes Hinscheiden noch jetzt von Jedermann tief
bedauert wird.
Von welchen moralischen Folgen ein Tatbestand begleitet ist, der, wie der vorliegende,
öffentlich vor einer großen Menge von Zuhörern verhandelt worden,
welche Eindrücke und Meinungen ferner dieser Vorfall hervorgerufen, und
noch hervorruft, davon mag sich jeder Leser Ihres verbreiteten Blattes
überzeugen. St." |
Beschwerden
von Gemeindemitgliedern gegen Rabbiner Seligmann (1847)
Artikel in der Zeitschrift "Der Orient" vom 12.
März 1847: "Was bisher nur in Bayern diesseits des Rheins vorkam,
Beschwerden gegen den Rabbiner wegen Überschreitung der Amtsbefugnisse,
widerreligiösen Lebenswandels etc., das taucht auch in der Pfalz jetzt
auf. Mehrere Gemeindeglieder in Kaiserslautern haben arge
Beschwerden gegen ihren Rabbiner Seligmann bei der dortigen
Regierung erhoben. Dem Vernehmen nach ist ein ebenso 'rechtgläubiger wie
wissenschaftlich gebildeter Rabbiner' diesseits des Rheins mit der
Begutachtung der Anklagepunkte betraut. Die Diskretion verbietet uns,
etwas Weiteres darüber zu berichten, bis der Prozess seine Entscheidung
erhalten haben wird." |
Bezirksrabbiner
Ludwig Seligmann muss seinen Amtssitz nach
Kirchheimbolanden verlegen (1863)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. April 1863: "Landau,
Pfalz, 29. März (1863). Auf Anordnung unserer hochlöblichen
Kreisregierung, die streng gerecht und friedliebend ist, musste der
Bezirksrabbiner Seligmann seinen bisherigen Amtssitz zu Kaiserslautern mit
Kirchheimbolanden vertauschen, weil Rabbiner und Gemeinde sich zu sehr gehässig
gegenüberstanden und an eine Aussöhnung, die von Seiten der Behörde öfters
angestrebt worden sein soll, nicht mehr zu denken war. Nun befindet sich
bekanntlich in Kaiserslautern das protestantische Schullehrerseminarium für
die Pfalz, in welchem auch die israelitischen Lehrer ihre Ausbildung
erhalten und so erteilte der jeweilige Rabbiner den jüdischen
Seminaristen den hebräischen Unterricht, wofür er aus dem
Kreis-Schul-Fond honoriert wurde. Seit dem Wegzuge des Rabbiners wurde
dieser Unterricht nicht mehr fortgesetzt, und die jüdischen Seminaristen
waren sonach in dem Studium des Hebräischen gestört. Unsere hochlöbliche
Kreisregierung, dies einsehend, bekundete auf eine gerechte und humane
Weise, 'ohne dazu aufgefordert worden zu sein', wie sehr ihr das Wohl
aller ihrer untergebenen Staatsbürger gleichmäßig am Herzen liege
dadurch, dass sie eine Entschließung des hohen Königlichen Ministeriums
veranlasste, die dem Rabbinatskandidaten Herrn Moses Seligmann von hier, |
als
Lehrer für das Hebräische an das Königliche Seminar zu Kaiserslautern
beruft. Wir wünschen unserer erleuchteten Kreisregierung Glück zu der
Ausführung solch humanen Werkes und doppelt Glück zu der getroffenen
Wahl, da der Berufene ein in allen klassischen Wissenschaften und
besonders im Hebräischen und Talmudischen ausgezeichneter Gelehrter ist,
der nur wegen zu großer Bescheidenheit nicht zu bewegen war, schön früher
eine öffentliche Stellung einzunehmen. Wir bedauern dessen Abhang von
hier tief, da Männer wie Herr Seligmann … in unserer Gegend leider rar
oder gar nicht zu finden sind, und der Verlust, den unsere Gemeinde durch
sein Weggehen trifft, ein nicht leicht zu ersetzender ist. Alle Israeliten
der Pfalz und besonders Diejenigen unter ihnen, deren Herz noch warm für
jüdisches Wissen, Religiosität und Jugendbildung, muss die Besetzung
dieser höchst wichtigen Stelle, durch einen Mann wie Herr M. Seligmann
gewiss freuen, weil dadurch wieder gehofft werden darf, dass aus dem
Seminar nicht nur Lehrer, sondern jüdische Lehrer hervorgehen werden, und
Herr Seligmann gewiss mit aufrichtiger Hingebung diesen schönen Zweck zu
erreichen suchen wird,. Bedenkt man dabei, dass der bisherige Unterricht
durch den Rabbiner nur ein sehr mangelhafter sein konnte, weil der
Amtsberuf eines Bezirksrabbiners durch öftere Rundreisen, Schulprüfungen,
Trauungen etc. ihn verhinderte, Unterricht zu erteilen, so sind wir
unserer hohen Regierung umso mehr zum Dank verpflichtet, als sie eigens für
dieses Fach einen so würdigen Lehrer berufen hat. Dem Vernehmen nach soll
Herr Seligmann auf höhere Weisung sofort in seine neuen Stellung
eintreten, und so wünschen wir dem Wirkungskreise dieses edlen,
charakterfesten und uneingebildeten Gelehrten den besten Erfolg, damit die
Saat unserer heiligen Tora, die er nun auszustreuen den Beruf hat,
gedeihlich keine, hervorsprosse und reife' damit die Tora groß und
erhaben werde'." |
Ausschreibung der Rabbinerstelle (1879)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Dezember 1879: "Bekanntmachung. Anstellung eines Rabbiners für den Rabbinatsbezirk
Kaiserslautern betr. Die Rabbinatsstelle für den Rabbinatsbezirk
Kaiserslautern, umfassend die israelitischen Kultusgemeinden der königlichen
Bezirksämter Kaiserslautern, Kirchheimbolanden und Kusel, ist durch den
Tod des seitherigen Rabbiners in Erledigung gekommen und soll nunmehr
wieder besetzt werden. I. Der Rabbiner hat seinen Wohnsitz in der Stadt
Kaiserslautern zu nehmen. II. Der Rabbinat hat die Pflicht, jede
israelitische Kultusgemeinde einmal im Jahre zu besuchen, eine Prüfung
der Kinder im Religionsunterrichte vorzunehmen und Gottesdienst mit
Predigt abzuhalten, wozu nur die Sabbat- und Festtage zu verwenden sind.
III. Der jährliche fixe Gehalt des Rabbiners beträgt Mark 2.000, wozu
durch die israelitische Kultusgemeinde Kaiserslautern eine besondere jährliche
Zulage von Mark 200 bewilligt ist. Außerdem bezieht der Rabbiner einen jährlichen
Zuschuss aus der Staatskasse von Mark 540, auf welchen derselbe jedoch nur
so lange Anspruch hat, als die Mittel zu solchen Zuschüssen gewährt
werden. Zusammen Mark 2740. IV.
Zu den vorbemerkten Bezügen kommen noch die durch bestehende Verordnung
festgesetzten Kasualien, welche sich auf 1.000 Mark und mehr belaufen können.
Bewerber um die Rabbinatsstelle haben ihre Gesuche samt Zeugnissen bis zum
29. Dezember laufenden Jahres bei dem königlichen Bezirksamte
Kaiserslautern einzureichen.
Kaiserslautern, den 9. Dezember 1879. Für
die Delegierten der israelitischen Kultusgemeinden des Gerichtsbezirks
Kaiserslautern.
Joseph Kehr. Vorsteher der israelitischen Kultusgemeinde
daselbst." |
Dr. Wilhelm Landsberg wird nach Kaiserslautern berufen - Neuausschreibung der Stelle in
Lauenburg i. Pommern (1880)
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. August 1880: "Durch die Berufung des Herrn Dr. Landsberg nach Kaiserslautern ist in
hiesiger Gemeinde die Rabbiner- und Religionslehrerstelle vakant, mit
welcher ein Fixum von 1.800 Mark pro Jahr, 150 Mark vorläufig für den
Religionsunterricht am hiesigen Progymnasium und Nebeneinkommen verbunden
ist. Akademisch gebildete Bewerber wollen sich bis zum 1. September dieses
Jahres unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns melden. Reisespesen
werden dem Gewählten erstattet.
Lauenburg in Pommern, im Juli 1880. Der Vorstand der Synagogengemeinde.
Beer." |
Einführung von Dr.
Wilhelm Landsberg in sein Amt in
Kaiserslautern (1880)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. September 1880: "Man schreibt uns aus Kaiserslautern vom 9. September: Es ist bisher von
den Gemeinden der Pfalz und speziell von den hiesigen nur wenig zu
berichten gewesen, da sämtliche Gemeinden der Oberaufsicht der Königlichen
Regierung und des Rabbinats unterstellt sind und das Gemeindeleben in Ruhe
und Ordnung pulsierte. Seit einem Jahre freilich war das hiesige Rabbinat,
welches einen Bezirk von 29 kleineren Gemeinden umfasst, durch den Tod des
Rabbiners Seligmann verwaist. Ich meldete ihnen schon neulich, dass der
bisherige Rabbiner zu Lauenburg, Herr Dr. Landsberg, zum Bezirksrabbiner
erwählt wurde. Die Königliche Regierung hat am 28. vorigen Monats
denselben auch bestätigt und wurde derselbe am Samstag, den 4. dieses
Monats, feierlichst in sein Amt eingeführt. In der reich geschmückten
Synagoge, vor einem zahlreich erschienenen Auditorium verschiedener
Konfessionen, darunter der Bürgermeister und andere hohe Persönlichkeiten,
hielt der neu gewählte Rabbiner seine Antrittspredigt, welche die
gespannteste Aufmerksamkeit und das höchste Interesse der Zuhörer
wachrief. In derselben legte der Redner die Grundsätze dar, nach denen er
hier und in seinem Bezirke zu wirken gedenke. Gesänge vor und nach der
Predigt schlossen die Feier der Einführung, welche einen sichtlichen
Eindruck auf die Gemeinde und die Anwesenden hervorrief. Möge es dem neu
gewählten Rabbiner, dem die ungeteilten Sympathien von allen Seiten
entgegengebracht werden und auf welchen der Bezirk mit freudigem Stolze
blickt, gelingen, die Herzen wieder für das Religiöse zu wecken und zum
Segen der Gemeinde zu wirken." |
Kritischer Artikel aus orthodoxer Sicht an dem liberal
gesinnten Bezirksrabbiner Dr. Wilhelm Landsberg (1889)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. März 1889: "Kaiserslautern,
6. März (1889). In der hiesigen israelitischen Gemeinde sieht es in
religiöser Beziehung recht traurig aus, und wie unser Bezirksrabbiner,
Herr Dr. Landsberg, das geringe, hier noch anzutreffende jüdisch-religiöse
Gefühl zu heben und zu fördern sucht, das ergibt sich aus einem Gesuche
desselben an das königliche Bezirksamt, betreffend: 'Unordnung in der
hiesigen israelitischen Kultusgemeinde', das uns zur Abschrift vorliegt.
Was mag das wohl für eine 'Unordnung' sein, die den Herrn
Bezirksrabbiner zu so energischem Auftreten veranlasst?
Man höre und staune:
Der hiesige Gasthofsbesitzer, Herr Hermann Blum, befindet sich im
Trauerjahre um seine Mutter – sie
ruhe in Frieden; auch Herr Lehrer Blüthe von hier trauert um den Tod
seiner Mutter – sie ruhe in
Frieden. Die beiden Herren möchten gern täglich das Kaddisch-Gebet
sprechen. Nun aber wird in der hiesigen Synagoge die ganze Woche hindurch
kein Gottesdienst abgehalten, weil die dazu erforderliche Zehnzahl nicht
zusammenzubringen ist; auch auf den Herrn Bezirksrabbiner ist als 'Minjan-Mann'
nicht zu rechnen. Im Hotel Blum jedoch, wo stets viele Fremde verkehren,
gelingt es, wenigsten jeden Abend Minjan zu machen, und das ist die
Unordnung, der zu steuern Herr Dr. Landsberg die Dazwischenkunft der Behörde
anruft! – Am Samstagabend, wo allerdings auch in der Synagoge
Gottesdienst, lässt, nach der Meinung jener Herren, unser Herr
Bezirksrabbiner stets 10 bis 15 Minuten zu früh anfangen, was wiederum
der religiösen Überzeugung der genannten Herren widerspricht.
Der Herr Rabbiner beruft sich auf ein altes Gesetz vom 8. Oktober 1823,
welches den Israeliten alle Zusammenkünfte unter dem Vorwande des häuslichen
Gottesdienstes verbietet (S. Zeil, II. Auflage S. 123 Nr.3). Dass dieses
Gesetz nicht mehr in Kraft, ist wohl selbstverständlich, da es mit dem
durch die Verfassung gewährleisteten Versammlungsrecht im Widerspruch
steht. Herr Dr. Landsberg behauptet aber auch, dass es in ritueller
Beziehung nicht gestattet sei, da, wo eine Synagoge existiert, diese ad
hoc geweihte Stätte zu umgehen. Warum hat wohl der Herr Rabbiner nicht
auch hier auf die Stelle hingewiesen, wo diese Vorschrift sich befindet?
Sollte er vielleicht den Ausspruch meinen (hebräisch und deutsch:) 'Jeder,
der in seinem Wohnort eine Synagoge hat, und dieselbe nicht besucht, wird
ein böser Nachbar genannt!'? -
Dieser Ausspruch bezieht sich auf denjenigen, der überhaupt keinen
Gottesdienst besucht, aber nicht auf den, welcher an einem
Privatgottesdienst teilnimmt. Wenn aber gar die Synagoge leer ist und die
zum öffentlichen Gottesdienste notwendige Zehnzahl daselbst nicht
zusammenzubringen ist, so ist es in hohem Grade verdienstlicher, in einem
Privathause mit Hilfe anwesender fremder Glaubensgenossen den Gottesdienst
abzuhalten, als 'einsam und alleine' in der leeren Synagoge zu beten;
ebenso verdienstlich ist es, beim Ausgange des Sabbats zu warten, bis der
Tag zu Ende ist. Hoffentlich wird die hohe Behörde in Bezug auf Ordnung
und Unordnung anderer Ansicht sein als unser verehrter Herr
Bezirksrabbiner." |
Gegendarstellung zu
dem kritischen Bericht in der
Zeitschrift "Israelit" von Bezirksrabbiner Dr. Wilhelm Landsberg (1889)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. März 1889: "Kaiserslautern,
19. März (1889): Geehrter Herr Redakteur! Im Interesse der Wahrheit bitte
ich Sie ergebenst, folgende faktische Berichtigung in die nächste Nummer
Ihres 'Israelit' aufnehmen zu wollen: Es ist unwahr, was der
Korrespondent von Kaiserslautern vom 6. dieses Monats Ihnen mitteilt, dass
nämlich in der hiesigen Synagoge 'die ganze Woche hindurch kein
Gottesdienst abgehalten wird', da ich aus Erfahrung weiß, dass, ehe die
augenblicklichen Trauernden ihr eigenes Minjan hatten, wohl täglich, so
oft jemand 'Jahrzeit' hatte oder im Trauerjahre gewesen, Gottesdienst
stattfand, nur dass weder der Religionslehrer (!), noch auch der so gern
als Zadik (frommer Jude)
geltende Restaurateur anwesend gewesen. Hier ist es fast ebenso wie auf
dem Lande, wo die Gemeindemitglieder fast täglich angewiesen sind, ihrem
Geschäfte, dem sie außerhalb obliegen müssen, schon in aller Frühe
nachzugehen. Daher die Erscheinung, gegen die von mir zeitweise mit Erfolg
angekämpft wurde, dass allerdings oft kein Minjan
(10 Männer zum Gottesdienst) aufzutreiben ist. Dass 'auf den
Bezirks-Rabbiner als Minjan-Mann nicht zu rechnen ist', kommt daher,
weil ich 1. durch Erteilen des Religionsunterrichtes, der hier auf die
erste Unterrichtsstunde verlegt ist, wogegen ich durchaus nichts tun kann,
an der Teilnahme des wochentägigen Gottesdienstes oft verhindert bin, 2.
weil ich oft in meinen Bezirksgemeinden zu tun habe und mindestens vom frühen
Morgen bis zum Abend dort weilen muss. Übrigens scheint Ihr durchaus
unkundiger Korrespondent, der noch Manches zu 'lernen' hat, gar nicht
zu wissen, was im Schulchan Aruch
steht: …. Ich konstatiere endlich, dass es eine Unwahrheit ist, dass ich
stets 10-15 Minuten – am Schabbatausgang – zu früh anfangen lasse:
ich richte mich bei der Bestimmung des Beginns nach dem üblichen Kalender
und sehe stets auf die Uhr, um genau anfangen zu lassen. Über die
sonstigen Invektiven gegen mich, schweige ich und gedenke Ihnen, hoch
verehrter Herr Redakteur, demnächst rein sachlich Mehreres über die
Sache, soweit ich das Interesse Ihrer Leser hierfür voraussetzen darf, zu
berichten."
Vier Anmerkungen werden hier nicht wiedergegeben. |
Rabbiner
Dr. Landsberg ist Mitglied der Prüfungskommission bei der Anstellungsprüfung
der israelitischen Schuldienstexpektanten (1894)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 18. Oktober 1894: "Speyer, 17. Oktober (1894). Zu der
Anstellungsprüfung der israelitischen Schuldienstexspekanten pro
1894 war auch diesmal der Bezirksrabbiner Dr. Landsberg aus Kaiserslautern
durch Erlass der Königlichen Regierung vom 20. September als Mitglied der
Prüfungskommission ernannt und als solcher hierher berufen worden. Die
von der Königlichen Regierung von Herrn Dr. Landsberg eingeforderten
Themata für die schriftliche Prüfung lauteten: a) aus der systematischen
Religionslehre: 'Was versteht man unter Andacht, und welches sind die
Mittel, dieselbe zu erhöhen?' - b) aus der Kirchengeschichte: 'Moses
Mendelssohn und seine Bedeutung fürs Judentum.' - c) aus dem
Kirchendienste: 'Die Gottesdienstordnung für die sogenannten
Halbfeiertage und kurze Inhaltsangabe der wichtigsten Gebete.' - Die
mündliche Prüfung fand am 12. dieses Monats statt und zwar aus folgenden
Gegenständen: 1. Religionslehre; 2. Jüdische Geschichte und Literatur;
3. Hebräische Grammatik; 4. Bibelübersetzen; 5. Bibelkunde. Der Prüfung
wohnte die zu diesem Zweck gewählte Kommission für sämtliche - auch nichtjüdische
- Kandidaten bei. An der Prüfung nahmen drei amtierende Volksschullehrer
teil." |
Dr.
Max Weyl wird zum Rabbiner in Kaiserslautern gewählt (1913)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 4. April 1913: "Am 18. vorigen Monats fand unter dem
Vorsitze des königlichen Bezirksamtsassessors Petri, die Neuwahl
des Rabbiners für den Landgerichtsbezirk Kaiserslautern statt. Um die
Stelle hatten sich 13 Kandidaten beworben, von denen 4 in die engere Wahl
gezogen wurden. Aus dieser ging einstimmig hervor: Herr Rabbiner Dr. Max
Weyl aus Berlin." |
Ausschreibung der Bezirksrabbinerstelle (1920)
Anzeige in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. März 1920: "Bezirksrabbinerstelle.
Die erledigte Bezirksrabbinerstelle in Kaiserslautern, umfassend eine größere
und 18 kleinere Gemeinden, wird wiederholt zur Bewerbung
ausgeschrieben.
Mit der Stelle sind folgende Bezüge verbunden:
a) Anfangsgehalt Mark 7.000, steigend alle 3 Jahre um Mark 500.- bis zum Höchstbetrage
von Mark 10.000.-,
b) widerrufliche Teuerungszulage bis auf weiteres: jährlich Mark 3.000.-
c) Reiseaversum, jährlich Mark 500.-
d) Telefonaversum, jährlich Mark 200.-
e) Kasualien, welche nach den bisherigen Anfällen angeschlagen
werden zu Mark 2.000.-
f) ein widerruflicher Betrag von Mark 2.000.- für Erteilung des
Religionsunterrichts an den Kaiserslauterer Mittelschulen, der
vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Regierung gesichert
erscheint.
Der Bezirksrabbiner wird für sich und etwaige Hinterbliebene als Mitglied
der Pfälzischen Pensionskasse (Versorgungsverband) aufgenommen. Die
Kosten werden von den israelitischen Kultusgemeinden bestritten.
Versorgungsfähig sind die unter a, e und f genannten Bezüge. Die
Anstellung ist in den ersten 3 Jahren eine provisorische, jederzeit
widerrufliche. Die Bewerber, welche in religiöser Hinsicht der liberalen
Richtung angehören müssen, wollen ihre Gesuche, belegt mit den
Zeugnissen über die vorgeschriebene Vorbildung und bisherige Verwendung,
sowie über ihre persönlichen und Familienverhältnisse und mit einem
amtsärztlichen Gesundheitszeugnis, bis längstens 10. April dieses
Jahres, bei dem Synagogenausschuss Kaiserslautern einreichen. Die persönliche
Vorstellung soll nur auf Verlangen erfolgen.
Kaiserslautern, den 28. Februar 1920. Bezirksamt." |
Rabbiner Dr. Sally Baron wird auf Lebenszeit angestellt
(1926)
Artikel in
der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 7. August 1926: "Kaiserslautern. Der Rabbinatsbezirk Kaiserslautern hat den
Bezirksrabbiner Dr. Baron, der im 6. Jahre daselbst tätig ist, mit
Wirkung vom 1. Juli 1926 lebenslänglich angestellt. Die neuesten
Bestimmungen des Verbandes, insbesondere die Besoldungsordnung kamen
hierbei zur Anwendung." |
Zum
Tod von Rabbiner Dr. Sally Baron (1946 USA)
Artikel
in der Zeitschrift "Aufbau" (New York) vom 13. Dezember 1946:
"Am 27. November (1946) starb in St. Louis, Mo. der ehemalige
Bezirksrabbiner von Kaiserlautern, Dr. Sally Baron, im Alter von 72
Jahren. Nachdem er einige Jahre erfolgreich in Hoppstädten
(Birkenfeld) gewirkt hatte, kam er im Jahr 1919 nach Kaiserslautern und
war hier als Seelsorger tätig, bis ihn die Ereignisse des 10. November
1938 zwangen, Beruf und Wohnsitz aufzugeben.
Durchdrungen von dem Ideal der Menschenliebe und der Hilfsbereitschaft,
wurde er bald der wahre Freund seiner Gemeinde und des Bezirkes und errang
sich das Vertrauen weiter Pfälzer Kreise. In der Hitlerzeit war er
rastlos für das Wohl seiner Gemeinde besorgt und unterließ nichts, was
das schwere Los der einzelnen erleichtern konnte.
Sein Wunsch, mit seiner Gattin zu seinem Sohne Kurt nach St. Louis zu
kommen, wurde erfüllt, aber nach kurzer Zeit warf ihn eine tückische
Krankheit, von der er sich nicht erholen konnte, auf das
Krankenlager. L.B." |
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule sowie anderer Kultusbeamten
Einrichtung der israelitischen Religions- und
Elementarschule und ihre Finanzierung (1838/1840)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Juni 1840: "Kaiserslautern, 15. Mai (1840). Unter vielen Beweisen der Toleranz können
wir als nachahmungswürdiges Beispiel von humaner und philanthropischer
Gesinnung der Stadt Kaiserslautern Folgendes aufstellen. Die israelitische
Gemeinde daselbst, welche früher nur aus wenigen Familien bestand, ist
seit einigen Jahren zu einer nicht unbedeutenden Gemeinde herangewachsen,
und daher entschloss sie sich vor zwei Jahren, eine eigene öffentliche,
von der königlichen Regierung anerkannte Religions- und Elementarschule
zu bilden, wo sie den jährlichen Gehalt des Lehrers mit 200 Gilden, sowie
die Heizung und die Miete des Lokals aus ihren eigenen Mitteln bestritt.
Auf das Ansuchen des dortigen Bezirksrabbinen wurden im vorigen Jahre von
dem löblichen Stadtrate alljährlich drei Klafter Holz zur Heizung des
Schullokals, und in diesem Jahre ein jährlicher Beitrag von 25 Gulden zum
Mietzinse desselben, und dem mit gebührender Treue und Liebe seinem
Lehramte obliegenden Lehrer Walz auf dessen Gesuch 50 Gulden jährlich aus
der Stadt-Gemeindekasse zuerkannt. Man glaubt die dankbarste Anerkennung
dieses humanen Werkes des wohllöblichen Stadtrates und dessen achtbaren
Vorstandes nicht würdiger an den Tag legen zu können, als dieses der
Publizität durch die viel gelesene Allgemeine Zeitung des Judentums mit
dem innigsten Wunsche zu übergeben, dass auch andere christliche
Gemeinden diesem schönen Beispiele von Loyalität und Menschenliebe
folgen, und ihren israelitischen Mitbürgern, die doch in allen Staats-
und Gemeindelasten in keinem Betrachte zurückstehen, die Kosten bei der
Errichtung ihrer Religionsschulen und die Kultusausgaben durch angemessene
Beiträge mildern helfen, und ihnen auf dem Wege zu ihrer bürgerlichen
Erhebung kräftigen Vorschub leisten mögen." |
25-jähriges Dienstjubiläum von Kantor Alexander
Feibelmann (1894)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Juni 1894: "Kaiserslautern,
29. Mai (1894). Vorgestern beging der erste Kantor der hiesigen
israelitischen Kultusgemeinde, Herr Alexander Feibelmann, sein 25-jähriges
Dienstjubiläum. Die Gemeinde veranstaltete ein Fest zu Ehren des
Jubilars." |
Ausschreibung
der Stelle des 1. Kantors (1902)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 26. September 1902: "Die vakant gewordene Stelle eines
I. Kantors
in der hiesigen Gemeinde soll bis 15. März 1903 neu besetzt werden. Musikalisch
gebildete Bewerber, die imstande sind, mit Chor- und Orgelbegleitung den
Gottesdienst zu exekutieren und die auch allen Ansprüchen in Bezug auf
den gottesdienstlichen beruf eines Kantors gewachsen sind, wollen sich bis
20. Oktober laufenden Jahres unter Beifügung eines Lebenslaufes
und der Originalzeugnisse schriftlich melden. das vorläufige feste Gehalt
beträgt 2.400 Mark neben bedeutenden Kasualien, ferner wird eine
Lebensversicherungsprämie von jährlich 200 Mark bestritten und Zulage in
Aussicht gestellt. Den zur Probe beorderten Kandidaten werden Reisekosten
vergütet.
Kaiserslautern, 18. September 1902.
Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde. Leon Kehr."
|
Die
katholische Distriktsschulinspektion will keinen jüdischen Lehrer an der
Volksschule (1907/08)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 19. April
1907: "Kaiserslautern. An der hiesigen Volksschule wirkte
bisher ein israelitischer Lehrer, dem die Aufgabe zufiel, den
israelitischen Religionsunterricht zu erteilen und bis zur Höhe der
wöchentlichen Pflichtstundenzahl Vertretungsstunden in allen Lehrfächern
zu übernehmen. Da der seitherige Stelleninhaber in den Ruhestand versetzt
wurde, wollte der Stadtrat eine neue israelitische Lehrkraft in Vorschlag
bringen. Der Lokalschulinspektor, die protestantische
Distriktsschulinspektion und auch das Bezirksamt befürworteten den
Antrag. Die katholische Distriktsschulinspektion dagegen erhob laut
'Pfälzer Rundschau' Einspruch im Hinblick auf den christlichen Charakter
der hiesigen konfessionell-gemischten Volksschule. Der Antrag des Stadtrats
wurde deshalb von der Kreisregierung abgelehnt. Der Synagogen-Ausschuss
hat gegen die Regierungsentscheidung Einspruch beim Ministerium
erhoben." |
|
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Januar 1908: "Kaiserslautern,
10. Januar (1908). In der Frage der Anstellung eines israelitischen
Lehrers an der konfessionell-gemischten Volksschule hier beschloss der
Stadtrat der Beschwerde des Synagogenausschusses gegen den Bescheid der
königlichen Regierung der Pfalz, wonach die Anstellung eines
israelitischen Lehrers abgelehnt wurde,
beizutreten." |
Anmerkung: der Streit zog sich über
mehrere Jahre hin und wurde erst 1911 zu Ungunsten der jüdischen Gemeinde
beendet: |
Beschlüsse
der Stadtbehörde im Blick auf den israelitischen Lehrer (1911)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 6. Januar 1911: "Kaiserslautern. Die Stadtbehörde hat – nachdem das bayerische
Kultusministerium die Anstellung eines israelitischen Volksschullehrers an
der hiesigen Kommunalschule für unzulässig erklärt hat – beschlossen,
einen Gemeindebeamten in der Gehaltsklasse Mark 2.200 – 3.500
anzustellen, der zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes
geeignet ist. Über dessen weitere Verwendung behält sich der Stadtrat
Beschluss vor." |
70. Geburtstag von
Lehrer Joseph Blüthe (1915; seit 1880 Lehrer in der Gemeinde)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Juli 1915: "Kaiserslautern,
15. Juli (1915). Lehrer Joseph Blüthe, der seit 35 Jahren die Stelle
eines Religionslehrers und Kantors hier versieht, erreichte am Samstag,
den 10. Juli in - Gott sei gepriesen - körperlicher und geistiger
Frische das 70. Lebensjahr. In Anbetracht der dem Jubilar eigenen großen
Bescheidenheit und der ernsten Kriegszeit verbat er sich jedwede Feier.
Der Synagogen-Ausschuss, der Herr Bezirksrabbiner und sämtliche
Mitglieder der Kultusgemeinde ließen es sich jedoch nicht nehmen, dem
Jubilar die Verehrung und Dankbarkeit der ganzen Gemeinde zum
Ausdruck zu bringen. Möge Gott (weitere Jahre wie diese) hinzutun bis
100 Jahre!" (vgl. 2. Samuel 24,3)" |
Ausschreibung der Stelle des Synagogendieners und Schächters
(1927)
Artikel in
der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 11. November
1927: "Bei der
Israelitischen Gemeinde Kaiserslautern ist infolge Ablebens des bisherigen
Synagogendieners und Schächters dessen Stelle neu zu besetzen. Der
Bewerber muss in der Lage sein, auch den Vorbeter aushilfsweise zu
vertreten. Gehalt nach Gruppe V der Staatlichen Besoldungsverordnung mit
Vorrückungsmöglichkeit nach Gruppe IV. Bewerber, welche das 35.
Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wollen ihre Gesuche mit ausführlichem
Lebenslauf und den Zeugnissen über die bisherige Praxis oder Verwendung,
Leumundszeugnis, amtsärztlichem Gesundheitszeugnis und Lichtbild bis spätestens
25. November 1927 einreichen. Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
Kaiserslautern, den 24. Oktober 1927.
Der Vorsitzende des Synagogenrats: Dr. Rheinheimer, Justizrat." |
|
Artikel in der "Gemeindezeitung für die Israelitischen Gemeinden
Württembergs" vom 1. November 1927:
Dieselbe Anzeige erschien auch in der württembergischen
Gemeindezeitung. |
Bezirkskonferenz der israelitischen Lehrer und Kantoren der
Pfalz in Kaiserslautern (1929)
Artikel in
der "Bayerischen israelitischen Gemeindezeitung" vom 1. Mai 1929: "Aus
dem Verbande – Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für
Bayern. Bezirkskonferenz israelitischer Lehrer und Kantoren der Pfalz.
Die Jahresversammlung findet statt am Donnerstag, dem 9. Mai 1929
(Himmelfahrtstag), im unteren Saale des Café Karlsberg in Kaiserslautern.
Der Tagung voraus geht eine musikalische Andacht in der Synagoge (10.15
Uhr bis 10.45 Uhr). Beginn der
Tagung 11 Uhr.
Tagesordnung: 1.
Begrüßung. 2. Tätigkeitsbericht.
3. Referate: a) 'Die Apologetik im jüdischen
Religionsunterricht' (Herr Bezirksrabbiner Dr. Baron, Kaiserslautern.) b)
'Die Fortbildung des jüdischen Lehrers' (Kollege Schwarz, Speyer).
4. Besprechung von a) Vereinsangelegenheiten,
b) Standesfragen. 5.
Anträge und wünsche (vorherige schriftliche Einsendung erbeten). Nach
Schluss der Tagung gemeinsames Mittagessen (Gedeck: 2 RM). Minchagebet.
Gemeinsamer Spaziergang durch den Wald nach Bremerhof.
Herzliche Einladung
an die Kollegen und Bitte um vollzähliges Erscheinen. H. Schottland." |
Ausschreibung der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters / Schochet
(1931)
Artikel
in der "Bayerischen israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Januar
1931: "Am 1. April 1931 erledigt sich bei der Israelitischen
Kultusgemeinde Kaiserslautern die Stelle eines Kantors. Besoldung nach
Gruppe 4a mit Vorrückung nach 3a der Bayerischen Beamtenbesoldungsordnung.
Nebeneinkommen für Erteilung des Religionsunterrichts an der Volksschule.
Versorgungsberichtigung, Deutsche Staatsagehörige mit seminaristischer
und künstlerischer Vorbildung wollen Bewerbungsgesuche bis 1. Februar
1931 einreichen. Lebenslauf, Zeugnisse und Lichtbild sind beizufügen. Der
Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Kaiserslautern. Justizrat Dr.
Rheinheimer." |
In
der Volksschule wird eine "jüdische Sonderklasse" eingerichtet (1936)
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 1.
Oktober 1936: "Speyer am Rhein. Am
1. September wurden im Bereich des Regierungsbezirkes Pfalz in vier
Städten jüdische Sonderklassen der allgemeinen Volksschulen errichtet,
in Ludwigshafen zwei Klassen
(vorläufig nur mit einem Lehrer besetzt), in Kaiserslautern, Landau
und Neustadt an der Weinstraße je
eine Klasse. Nach Ludwigshafen
wurde Lehrer und Kantor Schottland (Frankenthal)
angewiesen, nach Kaiserslautern Lehrer i.R. Langstädter, nach Landau
Lehrer und Kantor Zeilberger (Landau)
und nach Neustadt Schulamtsbewerber
Samson aus Landau. Sämtliche
Lehrkräfte sind auf Dienstvertrag mit monatlicher Kündigung angestellt.
Jüdische Schulen entsprechend dem bayerischen Schulbedarfsgesetz, deren
Lehrer Beamte sind, bestehen noch in Speyer,
Pirmasens und Rodalben." |
Lehrer
Bernstein (Zweibrücken) übernimmt die jüdische "Sonderklasse" in
Kaiserslautern (1936)
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15.
Dezember 1936: "Sonderklassen. Im Nachtrage zu unseren
Mitteilungen vom 15. vorigen Monats berichten wir, dass die Sonderklasse
in Kaiserslautern nunmehr dem Kollegen Bernstein in Zweibrücken
übertragen worden ist, während die zweite Stelle in Ludwigshafen
vom Kollegen Langstädter in Venningen
übernommen wurde." |
Kantor
Siegfried Kornfeld wandert mit seiner Familie in die USA aus (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. Oktober 1938: "Aus
Kaiserslautern. Abschied von Herrn Kantor Kornfeld. Mitte August hat
Herr Kornfeld mit Frau und Kind Kaiserslautern verlassen, um in den
Vereinigten Staaten eine neue Heimat zu suchen. Mehr als 7 Jahre war er
Kantor und Lehrer der Kultusgemeinde Kaiserslautern. Begabt mit einer
herrlichen, wohlausgebildeten Stimme, vertraut mit den Vorschriften
unserer Lehre und tief durchdrungen von Gottesglauben hat er es
verstanden, den Gottesdienst zu einer Erhebung zu gestalten. Sein reiches
Wissen befähigte ihn, seinen Schülern Lehrer in des Wortes bester
Bedeutung zu sein. Mit tiefem Bedauern sah ihn seine Gemeinde scheiden und
wünscht ihm und seiner Familie reiches Glück." |
Verschiedene
Mittelungen - u.a. Schulaufsatz "Ein Prophet" aus der jüdischen
Sonderklasse Kaiserslautern (1938)
Anmerkung: es handelt sich um verschiedene Mitteilungen zu einzelnen
Personen (Sterbefall von Regina Köster geb. Stern; Auswandern von Familie
Moritz Felsenthal, Frau Wwe. Kaufmann, Herr und Frau Walter Vendig; Verlobung
von Gerda Frank; 70. Geburtstag von Elise Klein); den Aufsatz verfasste Kl.
Tuteur aus der 4. Klasse der jüdischen Sonderklasse
Kaiserslautern.
Artikel
in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz"
vom 1. April 1938:
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Über die Ausbildung der jüdischen Zöglinge des
Lehrerseminars in Kaiserslautern (1871)
Der erste Abschnitt über die Lehrerausbildung
enthält
eine
scharfe Kritik aus orthodox-jüdischen
Kreisen an Rabbinatskandidat Moses Seligmann. und an dessen Unterricht im
Lehrerseminar in Kaiserslautern. Der
zweite Abschnitt von Bezirksrabbiner Dr. Landsberg ist 14 Jahre später
geschrieben.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar 1871: "Aus der
bayerischen Pfalz. (Dritter Brief.) Sie werden mit Recht begierig
sein, die Bildungsanstalt kennen zu lernen, aus der Lehrer und Schächter,
wie die in meinen zwei früheren Briefen geschilderten, hervorgingen. Und
mit eben solchem Rechte wird Jedermann von vornherein keine besonders günstige
Meinung über dieselben zu haben, sich unwillkürlich gedrängt fühlen.
Aber selbst die bescheidenste, oder sagen wir lieber: die günstigste
Meinung selbst über das so genannte 'Lehrerseminar' in Kaiserslautern
(selbstverständlich, was den Unterricht in den jüdischen Lehrgegenständen
anlangt, denn nur mit diesen haben wir es hier zu tun!), wird doch noch
sehr weit hinter der traurigen Wirklichkeit zurückbleiben. Die Wahrheit
des eben Behaupteten wird Ihnen eine kurze Mitteilung des Stundenplanes
dieser Anstalt überzeugend genug dartun. Die jüdischen Zöglinge dieser
Pflanzanstalt für Bildner und Erzieher der Jugend, haben wöchentlich 4,
sagen vier Stunden in den
Lehrgegenständen Unterricht, die den wesentlichsten Bestandteil ihres
Wissens ausmachen sollte! Die Geisteskost, die den ziemlich erwachsenen
jungen Leuten in dieser verschwindend geringen Stundenzahl (man darf an
die vielen Ferien im Jahre nicht vergessen) gereicht wird, hatten in früherer
Zeit Knaben von zehn Jahren längst erlernt, und noch viel, viel mehr
dazu! In der einen Stunde nämlich wird ihnen 'Tefila übersetzt', in
der |
zweiten
'Religion' aus Herxheimer's 'Glaubens- und Pflichtenlehre', in
Verbindung mit 'biblischer Geschichte' aus Flehingers Kinderbüchlein
vorgetragen (zwei Lehrgegenstände, die man früher, zum heil und Segen
der Kinder, nicht kannte), in der dritten Stunde Pentateuch mit Raschi
(in drei Jahren höchstens das 1. Buch Moses!) und etwas hebräische
Grammatik, in der vierten Stunde wird 'Sefer Chajjim' (!!)
durchgenommen, damit die Herren 'Lehrer' bei vorkommenden Sterbefüllen
in ihren Gemeinden, ein Stückchen aus dem übersetzten Sefer Chajjim von
Blogg vorzutragen imstande sein möchten! Trotz dieser mit Recht
getroffenen Vorsorge, sah ich doch einen in diesem Seminar 'ausgebildeten' Lehrer, der bereits acht bis zehn Jahre im Amte war,
einige Stellen aus dem erwähnten Buche 'lernen', aber mit großer Ängstlichkeit
an die Übersetzung derselben sich haltend, immer sehr langsam das
punktierte hebräische Wort lesend, und während des Lesens und mit dem
Finger Festhalten desselben, dessen deutsche Übersetzung einsehend! –
Sefer Chajjim! Auch ein Lehrgegenstand in einem Lehrerseminar! Man sieht förmlich,
wie die Ignoranz in dieser Anstalt systematisch gefördert wird! Es ist
mehr als genug, wenn man, wie die Sachen nun einmal stehen, immer noch mit
der leidigen hebräischen Sprache zu tun haben muss, dass man sich im
lehren und Lernen derselben eben auch nur auf das 'Muss' beschränkt.
– Wer ist aber der Lehrer, der eine solch' segensreiche Tätigkeit
entwickelt? Ich meinerseits hielte es für viel zu viel Ehre für
denselben, seinen Namen in diesen Blättern, wenn auch in trauriger Weise,
zu verewigen: er verdient wahrhaftig auch das nicht! – Es ist ein Mann,
der sich 'Rabbinatskandidat' (Sie müssen sich diesen 'Kandidaten'
aber als einen Fünfziger, mindestens also als einen candidatus perpetuus
denken) nennt; ob er dazu ein Recht hat? Wie er aber dieses Kandidatentum
in religiöser Beziehung verwertet: darüber mag ihnen ein kurzes, aber
sehr charakteristisches Zwiegespräch zwischen dem Rabbiner zu Dürkheim
und einem der in meinem vorigen Briefe erwähnten, zur Schächterprüfung
bei demselben erschienenen Lehrer, Aufschluss geben. Rabbiner: 'Ist Ihr
Seminarlehrer, Herr S., religiös?' Lehrer: 'Nicht viel.' Rabbiner: 'Geht er abends und morgens in
die Synagoge?' Lehrer: 'Das ist seine Sache, er kommt höchstens in
einem Vierteljahr einmal und zwar am Samstag zum Mussaphgebet in die
Synagoge.' Rabbiner: 'Er betet aber wenigstens zu Hause nach jüdischer Tradition?' Lehrer: 'Das glaube ich nicht.'
Der Rabbiner denkt darauf einen Augenblick lang nach, welche weitere
Erkundigungen er über das religiöse Leben dieses Lehrers dieses Lehrers
der Religion einziehen sollen, und kömmt, durch eine |
eigentümliche
Ideenassoziation, auf die Frage: 'Fastet er am Tischa BeAw?' Darauf der Lehrer: 'Da war ich vom Gegenteil
Zeuge! Denn als ich im vorigen Jahre an diesem, Trauertage um acht Uhr
morgens in das Haus des 'Herrn Rabbinatskandidaten' kam, saß derselbe
ganz gemütlich im Kreise der Seinigen vor dem dampfenden Kaffee, mit den
Kuchenresten von dem unmittelbar vorangegangenen Sabbate (!!!)'
Frappiert von dieser Auskunft, ragt der Rabbiner schnell weiter: Fastet er
am Jom Kippur?! Mit der Schulter
die entsprechende Bewegung machend, erwidert der Lehrer darauf: 'Das weiß
man nicht: es kann ebenso gut ja als nicht der Fall sein.' (!!!) Das war
für den wenig beneidenswerten Rabbiner mehr als zu viel, er wollte und
brauchte nichts mehr zu erfahren, und lenkte darum das Gespräch auf einen
ganz anderen Gegenstand. – ich will nun noch bemerkten: Dass der Erzähler
… volle drei Jahre das zweifelhafte Glück genossen, ein Zögling des 'Lehrerseminars' zu Kaiserslautern gewesen zu sein. – ich will nun
in meinem nächsten Briefe, - so
Gott will – die Gemeinden der Pfalz, und ihr Verhältnis zu diesen
ihren Lehrern und der bei ihnen angestellten Schochetim,
eines Näheren betrachten."
|
Weiterer
Bericht über die Ausbildung der jüdischen Zöglinge des Lehrerseminars von
Bezirksrabbiner Dr. Landsberg (1885)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1885: "Kaiserslautern, 18. Dezember (1885). Als faktische Berichtigung des in
der letzten Nummer Ihrer geschätzten Zeitung von hier Mitgeteilten
erlaube ich mir hiermit zu bemerken, dass hier nicht eine 'israelitische', sondern Königliche protestantische
Lehrerbildungsanstalt existiert, an der alle israelitischen Zöglinge der
Falz ihre Ausbildung genießen müssen. Ich erteile an dieser Anstalt den
Religionsunterricht seit Oktober dieses Jahres, ebenso auch am Gymnasium
und der Realschule mit allen Pflichten und Rechten, die solche Anstalten
den Lehrern einräumen, da auch in der Pfalz der israelitische
Religionsunterricht obligatorisch ist. An der Realschule und an der
Lehrerbildungsanstalt werden auch die israelitischen Abiturienten aus der
Religionslehre geprüft – gleich den Schülern der anderen Konfessionen
– an letzterer Anstalt müssen dieselben vorher noch eine schriftliche
Prüfung aus den Fächern der Religionslehre bestehen. Was also in Nr. 50
Ihrer geschätzten Zeitung 'aus Süddeutschland' berichtet wurde, kann
ich auch für die Pfalz bestätigen und muss ich nur noch rühmend
hervorheben, dass die Rektoren der hiesigen höheren Anstalten auch den
Kirchenbesucht der israelitischen Schüler genau kontrollieren und gleich
bei den andersgläubigen Zöglingen jede Versäumnis des Gottesdienstes
– zumal am Freitagabend – streng bestrafen, wenn sie nicht aus
triftigen Gründen geschehen ist – eine Einrichtung, die sicherlich
Hochachtung verdient. Endlich ist noch die Rücksichtnahme des Staates
hervorzuheben, die er auf die, wenn auch nur wenigen, im hiesigen
Zuchthause jüdischen Internierten nimmt. Durch Dekret des
Staatsministeriums der Justiz vom 8. Dezember dieses Jahres wurde mir das
betreffende Seelsorgeramt mit bestimmt formulierten Pflichten und für
eine bestimmte Remuneration übertragen. Auch an dieser Anstalt habe ich
zu wiederholten malen – auf mein Ersuchen sowohl, wie aus eigenem
Antriebe – wahrgenommen, dass der Direktor die religiösen Bedürfnisse
der israelitischen Gefangenen in größtmöglicher Weise respektiert. Am
Sabbat sind dieselben von jeder Arbeit befreit, ebenso wie an den
Festtagen. Dr. Landsberg, Bezirks-Rabbiner." |
4.
Jahresbericht über den Unterstützungsverein für unbemittelte israelitische
Zöglinge an der Lehrerbildungsanstalt Kaiserslautern (1885)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 20. September 1885: "...Diesen großen und vortrefflich
organisierten Anstalten lassen wir einen kleinen Verein folgen, dessen
Zweck höchst anerkennenswert ist: Der Unterstützungsverein für
unbemittelte israelitische Zöglinge an der Lehrerbildungsanstalt Kaiserslautern.
Es ist der 4. Jahresbericht und zwar für 1884, der vorliegt. Mit Recht
sagt der Bericht, dass es für die pfälzischen Gemeinden keinen
wohltätigeren Zweck geben kann, als sich 'gut vorbereitete und für ihren
Beruf begeisterte Lehrer' zu verschaffen. Allein das wollen diese doch
nicht einsehen, und nur 9 Gemeinden zahlen Beiträge. Der Verein, der
unbemittelte Zöglinge durch monatliche Unterstützungen fördert, nahm
1884 außer dem Kassenbestand von Mark 656 nur Mark 219 ein, gab aber nur
Mark 120 für zwei Zöglinge aus. Hierin liegt ein Mangel, nach unserer
Ansicht. Der Verein muss nicht an die Zukunft denken, sondern durch
größere Wirksamkeit sich die Teilnahme erzwingen." |
Über
die Betreuung der jüdischen Insassen der Zentral-Straf-Anstalt
in Kaiserslautern (1855)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. November 1855: "Aus der bayerischen Pfalz, im Oktober (1855). Mit Bezug auf die
Berichte in Nr. 39 und 40 dieses Blattes aus Württemberg und Aachen möchte
folgende Mitteilung eine Stelle in diesen Blättern umso mehr verdienen,
als dieselbe dazu beitragen dürfte, die staatliche Stellung der
Israeliten Bayerns, im Vergleich mit der in anderen Ländern und
namentlich in Preußen, in etwas günstigerem Lichte erscheinen zu lassen.
In Gemäßheit einer königlichen Ministerialverfügung findet bereits
seit dem Jahre 1844 in der Zentral-Straf-Anstalt zu Kaiserslautern wöchentlicher
Gottesdienst für die israelitischen Sträflinge durch den Bezirksrabbiner
Seligmann daselbst statt, wofür derselbe, ganz wie die christlichen
Geistlichen der Anstalt, aus Staatsmitteln remuneriert wird. Der freien
Kommunikation des Rabbiners mit den Gefangenen wird nicht das mindeste
Hindernis entgegen gestellt, vielmehr wird die Ausübung der Seelsorge im
weitesten Umfange gewünscht. Wenngleich auch beim israelitischen
Gottesdienst, wie beim christlichen, ein Aufseher gegenwärtig zu sein
pflegt, so hindert das den Rabbiner nicht, auch die persönlichen Verhältnisse
und Bedürfnisse seiner Pflegebefohlenen zum Gegenstande seiner
Wirksamkeit zu nehmen, sowie Krankenbesuche, Leichenbegleitungen usw. zu
den wesentlichen Funktionen des Rabbiners gehören. Es bedarf keiner Erwähnung,
dass, wenn je der Geistliche segensreich wirken kann, es hier innerhalb
der Kerkermauern der Fall ist, und es verdient gewiss alle Anerkennung,
wenn die Rabbinen bemüht sind, die Hindernisse zu beseitigen, die noch
hie und da ihrer amtlichen Wirksamkeit an den Strafanstalten |
entgegen
stehen. Eine Tatsache, welche als zuverlässig gegeben werden kann, mag
einen Beleg hiezu liefern. Bei dem Eintritte eines zu lebenslänglicher
Korrektions-Strafe Verurteilten in die gedachte Strafanstalt, hielt der
genannte Bezirksrabbiner, wie gewöhnlich in diesem Falle, eine Anrede an
denselben, worin er ihn unter anderem ermahnte, in dem Gedanken an die göttliche
Gerechtigkeit Beruhigung zu finden. Zum Schrecken der Anwesenden
unterbrach hier der Angeredete den Rabbiner mit den verzweifelten Worten: 'Nein, Herr Rabbiner, das ist keine göttliche Gerechtigkeit, ich bin
unschuldig.' Nach beendigtem Gottesdienste um den Sinn dieser Worte
befragt, beteuerte derselbe in der eindringlichsten Weise seine Unschuld,
weshalb sich der Rabbiner veranlasst sah, dem Vorstande der Anstalt den
Vorfall mitzuteilen. Dies ereignete sich vor Jahr und Tag. Vor kurzem nun
wurde der jugendliche Sträfling, der sein ganzes Leben im Gefängnisse
vertrauern sollte, durch die freudige Botschaft überrascht, dass durch königlichen
Gnadenakt dessen Strafzeit auf die Dauer von zwölf Jahren herabgesetzt
worden sei, mit der Aussicht auf weiteren Straf-Nachlass bei gutem
Betragen. – Wenn auch nicht behauptet werden kann, dass dieser
Gnadenpunkt die Folge des erwähnten Vorfalls gewesen sei, so könnte es
sein, dass ein gewisser Zusammenhang dieses mit jenem stattgefunden habe.
Schließlich mag noch angeführt werden, dass an der gedachten Anstalt den
israelitische Sträflingen die Arbeit an jedem ersten Festtage, und am
Rosch-Haschonoh an beiden Tagen erlassen ist, und nur für den Sabbath
konnte dies bisher noch nicht bewirkt werden, ebenfalls wegen Störung der
Hausordnung, und scheint es allerdings, dass dieses Hindernis nicht leicht
beseitigt werden kann. Die Verabreichung von Mazzot an die Sträflinge
findet seit einer Reihe von Jahren ungehindert statt."
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Aus dem jüdischen Gemeinde- und
Vereinsleben
Allzu liberale Zustände in der jüdischen Gemeinde -
scharfe Kritik von orthodoxer Seite (1872)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. April 1872: "Aus der
bayerischen Pfalz. Ich will Ihnen heute mit möglichster Kürze
Einiges von hier berichten. Vor einigen Wochen feierte der jüdische
Gemeindevorstand zu Kaiserslautern, Herr Advokat F., die Hochzeit seiner
Tochter, und ließ das Hochzeitsmahl im christlichen 'Gasthof zum
Schwan' von Nichtjuden trefa (also nicht koscher) bereiten!!! Das war selbst den in dieser
Hinsicht sehr 'toleranten' Pfälzer Juden zu stark, und haben sie es
dem Herrn Advokaten und Gemeindevorstande wirklich 'übel' genommen.
Kaiserslautern ist eine von den Gemeinden der Pfalz, die der Schullehrer
Kl. In Ober-Ingelheim in seinem Makulaturblättchen 'intelligent'
(???) zu nennen pflegt. – Bei diesem Hochzeitsmahle ereignete sich eine
kleine Szene, die in vielen Beziehungen hier mitgeteilt zu werden
verdient. Der Vater des betreffenden Bräutigams nämlich wohnt in Tuchel
(Westpreußen), als quiescieter Lehrer und Chasan (Vorbeter). Da
nun die 'Intelligenz' des 'Synodalblattes' dort noch nicht, und am
wenigsten bei den Kultusbeamten, solche Dimensionen, wie bei uns 'in
unserer schönen Pfalz' (was eigentlich die trostlosen jüdisch-religiösen
Zustände der Pfalz mit dem, Haardtgebirge zu tun haben, dass die
Schullehrer und sonstigen Neologen der Pfalz sich dabei so oft auf die 'schöne Pfalz' berufen: war und ist mir ein wahres Rätsel!)
angenommen, so richtete der alte Mann ebenso wenig die Frage an den
Advokaten: ob Alles koscher zubereitet sei? als in ihm auch nur die
leiseste Ahnung aufsteigen konnte: dass er sich zu einem jüdischen
Hochzeitsmahle in einem christlichen Gasthofe befinde. Der gute Mann
setzte sich also gemütlich zu Tische, ließ sich die ersten Gerichte gut
schmecken, bald aber folgte eines, das dem schlichten, früheren Vorbeter verdächtig, oder wenigstens sehr fremdartig vorkam, und
als er von dem servierenden Kellner auf seine Frage: was es denn sei?
wahren Bescheid erhielt, war dieser derart, dass sein Angesicht
erbleichte, und er, die Hände zusammenschlagend, mit dem Ausrufe 'Sch'ma Jisrael' vom Tische aufsprang, um sich ebenso wütend,
als im Innern tief gebrochen, von der sauberen Tischgesellschaft zu
entfernen. Ist hier nicht in traurigster Weise das Wort des Propheten über
den Sohn, der den Vater verachtet (Micha 7,6) anzuwenden?! Wir
erwarten von dem in Ober-Ingelheim erscheinenden Makulaturblatte, dass es,
nicht aus Ehrlichkeit, aber der Verbreitung der 'Intelligenz' wegen,
seinem würdigen Leserkreis diesen höchst 'intelligenten' (???) Zug
eines pfälzisch-jüdischen Gemeindevorstandes baldigst miteilen, und
seinen Korrespondenten in Landau, Ingelheim und Speyer einen Verweis darüber
erteilen werde, dass sie ihn bloß mit Schimpf- und Schmähartikel
bedienen, eine solche für die Anschauung des 'Synodenblattes' und
seines würdigen Leserkreises ganz besonders geeignete Mitteilung
hingegen, ihm (wer weiß, warum? -) vorenthielten, und es dieselbe erst
dem gefürchteten, und eben darum gehassten 'Israelit' entnehmen müssen.
Ein solcher Nasenstüber gebohrt auch Herrn G. In Birkenfeld, der als 'Jugendfreund' des Herrn Advokaten, die Trauung nach Synodalfacon
vollzogen, und über das 'intelligente' Vorgehen seines
Jugendfreundes, Herrn Lehrer Kl. In Ober-Ingelheim nicht ein Sterbenswörtchen
mitteilte!'. |
Der Antisemitismus dringt auch nach Kaiserslautern vor
(1887)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 30. Juni 1887: "Kaiserslautern, 21. Juni (1887). Seit mehreren Wochen sind die Gemüter
der hiesigen Gemeindemitglieder wegen mehrerer Broschüren antisemitischen
Inhalts, die im Verlage der hiesigen Buchhandlung von Aug. Gotthold
erschienen und zum Teil auch ins Publikum gedrungen sind, in Spannung
gehalten. Der Staatsanwalt, dem die Sache zur Anzeige gemacht wurde, und
das Königliche Bezirksamt, mit dem sich der hiesige Bezirksrabbiner Dr.
Landsberg deshalb in Verbindung gesetzt, haben sämtliche Broschüren mit
Beschlag belegt. In voriger Woche nun wandte sich der Königliche
Untersuchungsrichter hier an den Herrn Rabbiner mit dem Ersuchen, 'nach
genauer Durchsicht der ihm eingesandten vier Broschüren ein wohl
motiviertes Gutachten abzugeben darüber, ob in denselben eine Verhöhnung
des Judentums zu finden sei und dann, welchen Eindruck dieselben auf die
Israeliten hiesiger Stadt gemacht.' Wie wir hören, hatte Herr Dr.
Landsberg besonders in einer Broschüre 'Altisraelitisches Menu' etc.
einen Hohn gegen die israelitische Religion unzweifelhaft gefunden. Ebenso
aus den Ausdrücken der anderen Büchelchen geschlossen, dass jeder Jude,
welcher religiösen Richtung er auch angehören möge, tief verletzt sein
müsse, wenn er derartiges liest. Jedenfalls ist es erfreulich zu wissen,
dass die Behörden derartige Machwerke, wenn sie öffentlich erscheinen
und zur Anzeige gelangen, nicht unberücksichtigt und fachmännisch
begutachten lassen. Ich bemerke noch, dass in diesem Falle, wie wohl auch
sonst, der Verleger, wie es in dem an den Herrn Rabbiner gerichteten
Schreiben des Untersuchungsrichters heißt, zu seiner Rechtfertigung
ausgesagt, er habe mit den Broschüren, die ihm von dieser Seite zugesandt
wurden, nur Humoristisches ins Publikum gelangen lassen wollen. Dieser
eigentümliche Vorwand ist durch oben genanntes Gutachten unseres
Rabbiners gehörig zunichte gemacht worden, und muss man auf die
jedenfalls in Bälde zu erwartende öffentliche Verhandlung und
Verteidigung umso mehr gespannt sein, da hier, wie in der Pfalz überhaupt,
ein solcher Prozess noch nie geführt wurde. Möge er dazu dienen, die
Epigonen des Stöckerianismus wenigstens öffentlich zum Schweigen zu
bringen!" |
Schöffengerichtssitzung
gegen einen antisemitischen Verlagsbuchhändler (1894)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. Oktober 1894:
"Kaiserslautern, 4. Oktober (1894). In heutiger
Schöffengerichtssitzung hatte sich der 36-jährige Verlagsbuchhändler
August Gotthold - Kaiserslautern wegen zwei Übertretungen respektive
Verübung groben Unfugs durch Verbreitung antisemitischer Zettel zu verantworten.
Nach der Konstatierung durch Wachtmeister Schulz wurden den ganzen Winter hindurch
bis in das Frühjahr hinein Zettel anzüglichen Inhalts an Laden, Türen,
Laternenpfosten etc. gefunden, als deren Urheber man den Angeklagten vermutete.
In den Monaten März, April, Mai und Juni dieses Jahres betrieb derselbe
die Ausgabe solcher Zettel im Großen, teils durch Verkauf, teils durch
unentgeltliche Austeilung, in erster Linie an Schüler der königlichen
höheren Lehranstalt zur Weiterverbreitung. Der Inhalt derselben lautete
zum Beispiel: Kauf nicht bei Juden!' 'Hier wohnt ein Jude' 'Retourbillet
nach Palästina' usw. Auch Preisrätsel fanden sich vor, wie 'Warum wurde
der jüdische Bankrotteur Maaß in einen runden und nicht in einen
viereckigen Turm eingesperrt? Auflösung: Damit der Jude an den Ecken
seinen Kopf nicht einstoße. Der Unfug wurde immer großer, endlich so
gewaltig, dass der Vorstand der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde,
Anwalt Dr. Gallinger, sich in Folge der vielen bei ihm eingelaufenen
Beschwerden veranlasst sah, Anzeige zur erstatten. Bezeichnend ist, wie
der ultramontane 'Pfälzische Volksbote' hervorgeht, dass dabei durch
Zwischenhändler der israelitischen Kultusgemeinde der Verkauf sämtlicher
im Besitze des Beklagten befindlichen antisemitischen Drucksachen um 3000
Mark angeboten wurde, welche Summe zuletzt sich sogar um 1000 Mark
reduzierte. Der Beklagte will in Wahrung berechtigket Interessen gehandelt
haben. Das Gericht verurteilte ihn zu 100 Mark Geldstrafe und in die ganz
bedeutenden Kosten." |
Der
"Nassauer Hof" wird von einem streng religiösen Mann betrieben (1901)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Juli 1901: "Kaiserslautern.
Wir konstatieren mit besonderer Genugtuung, dass das altbekannte, jetzt
renovierte Hotel zum 'Nassauer Hof' in Kaiserslautern seit dem 1. Juni
sich wieder in den Händen eines streng religiösen Mannes befindet,
dessen rituelles Vorleben selbst bei den schwierigsten Verhältnissen uns
die Bürgschaft gibt, dass das Unternehmen in streng religiösem Sinne geführt
wird. Da die pfälzischen Zustände zum größeren Teile sehr trostlos
sind – scheuen sich doch nicht Hoteliers, Hinterviertel von neologen jüdischen
Metzgern porschen zu lassen und religiösen Reisenden vorzusetzen – so
freut es uns umso mehr, dass hier eine Gelegenheit geboten ist, im
Mittelpunkte der Pfalz nach streng religiöse Weise essen zu können.
Obschon der neue Inhaber genau die dortigen Platzverhältnisse kannte und
schon manchen Strauß ausfechten musste, weil derselbe stets offen die
Sache des Judentums gegenüber der Leisetreterei anderer Herren vertrat,
so glaubte er doch das Unternehmen beginnen zu können, in der Hoffnung
durch wirklich religiöse Reisende frequentiert und unterstützt zu
werden. Er hielt sich umso mehr hierzu berechtigt, als dessen Küche wegen
der feinen Zubereitung bereits einen Ruf hat. Wir erwähnen noch, dass dem
neuen Pächter größere, sehr schöne Lokalitäten zur Abhaltung von
Hochzeiten und Vergnügungen zur Verfügung stehen. Hiesige jüdische
Familien scheuen sich nicht, ihre Hochzeiten in christlichen Hotels unter
Assistenz einer jüdischen Köchin, die als Schaumeres
(Aufseherin) dienen soll, abzuhalten, dies Alles, weil es nach außen
einen größeren Effekt macht." |
Probleme um die Gestaltung der Friedhofshalle (1903)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Januar 1903: "Kaiserslautern, 7. Januar (1903). Hierselbst hat bekanntlich das
Rabbinat Einspruch erhoben gegen die Anbringung eines Kreuzes auf der
Leichenhalle. Dieser Einspruch ist jetzt zurückgezogen worden. In der
Stadtratssitzung wurde, wie die 'Pf.Pr.' berichtet, eine Zuschrift des
Rabbinats verlesen, in der die Bitte ausgesprochen war, für den Fall der
obligatorischen Verbringung der Leichen in die Leichenhalle den jüdischen
Einwohnern noch so viel Zeit vom Todesfall bis zur Verbringung zu lassen,
dass die rituellen Waschungen noch in der Wohnung vorgenommen werden können,
sodass die Leichenhalle hierzu nicht in Anspruch genommen zu werden
brauchte; im Übrigen möge man den Wünschen der überwiegenden Mehrheit
entsprechen. Nach längerer Verhandlung wurde entsprechend den Wünschen
der protestantischen und katholischen Gemeinden beschlossen, das Kreuz
unmittelbar vor dem Eingang der Leichenhalle unterhalb der Frontspitze
anzubringen. Ein hiernach gestellter Antrag des Stadtrates Dr. Rübel, für
die Israeliten eine isolierte Zelle zu erbauten, wurde, um eine unnötige
Erörterung zu vermeiden, dem Bauausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen." |
|
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 16. Januar 1903: "Kaiserlautern, 31. Dezember (1903). Die Frage der Anbringung eines
Kreuzes auf der Leichenhalle kam in heutiger Sitzung des Stadtrates wieder
zur Sprache. Nach einem eingelaufenen Schreiben des hiesigen Rabbinats
leistet die israelitische Kultusgemeinde auf eine eigene Zelle in der
Leichenhalle zur Vornahme der rituellen Waschungen Verzicht. Der
Bauausschuss hat sich mit dem Antrag Ruelius-Hohnsänger wegen Anbringung
eines Kreuzes auf der Schutzhalle (mit Betsaal) Beschäftigt. In der
Sitzung stimmten 5 für Anbringung und 5 dagegen. Eine längere Debatte
entsteht auch heute wieder. Klement (Sozialdemokrat) richtete scharfe Ausfülle
gegen die Geistlichkeit, die einen unerhörten Druck ausgeübt habe und
ersucht um Ablehnung des Kreuzes, da die israelitische Minderheit
vergewaltigt werde. Bürgermeister Dr. Orth bemerkt hierauf, dass von
einer Vergewaltigung keine Rede sein könne und empfiehlt den Antrag
Ruelius-Hohnsänger zur Annahme. Es kommt nun zur Abstimmung. Für die
Anbringung eines Kreuzes stimmten 15, dagegen 4 Mitglieder, 2 enthielten
sich der Abstimmung. Die Anbringung eines Kreuzes an der Frontspitze über
dem Eingang zur Schutzhalle (und Betsaal) ist somit genehmigt. Für die
Israeliten soll ein Separateingang geschaffen werden. Dr. Rübel
beantragte nun die Erbauung einer eigenen abseits von der Leichenhalle
stehenden Zelle für die Israeliten. Die Sache wird an den Bauausschuss
verwiesen. (Übrigens hat auch ein jüdisches Blatt 'Die deutsche
israelitische Zeitung' in Regensburg. Distriktsrabbiner Dr. J. Mayer,
(in Nr. 52) unumwunden erklärt, dass die Juden im Unrecht seien und als 'kleine Minderheit der großen Mehrheit nicht ansinnen könnten, dass
diese an ihrer Leichenhalle auf das Symbol ihrer Religion verzichten
sollten. Es sei bedauerlich, wenn hierin den religiösen Gefühlen nicht
Rechnung getragen würde. Die Juden sollten sich eine eigene Leichenhalle
bauen mit städtischem Zuschuss.)." |
Die
"Julius Plotke-Loge" (des Bne-Brith-Ordens) wurde gegründet (1903)
Anmerkung: Julius Plotke (geb. 5. Oktober 1857 in Borek, Provinz Posen; gest.
30. September 1903) war Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Informationen im Artikel
"Plotke, Julius" in der JewishEncyclopedia. Über den
Bne-Brith-Orden siehe Wikipedia-Artikel
B'nai B'rith
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13.
November 1903: "In Kaiserslautern wurde eine neue Loge des
Bne-Brith-Ordens unter dem Namen 'Julius Plotke-Loge'
begründet." |
Vortrag
von Rabbiner Dr. Landsberg über Moses Maimonides (1905)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 27. Januar 1905:
"Aus der Pfalz, im Januar (1905). Wenn auch das religiöse und
geistige Leben der pfälzischen Gemeinden im allgemeinen sich in gewohnter
und hergebrachter Weise in Stadt und Land abspielt, so macht sich doch hie
und da ein besonderer Geist bemerkbar, der zum Teil durch die
Gemeindevertretung seine Anregung findet. So hat in der Gemeinde
Kaiserslautern - der größten in der Pfalz - der Synagogenausschuss in
voriger Woche einen Maimonides-Abend veranstaltet, d.h. Herr Bezirksrabbiner
Dr. Landsberg hat es übernommen, auf eine vom Synagogenausschuss
ergangene Einladung an sämtliche Gemeindemitglieder in einem mehr denn
eine Stunde dauernden glänzenden Vortrage über Leben und Wirken von Moses
Maimonides das zahlreiche erschienene Publikum derart zu fesseln, dass
dasselbe durch lauten Beifall seine Freude und Anerkennung bekundete. Der
rühmlichst bekannte und gefeierte Redner verstand es, in höchst
anziehender und ganz eigenartiger Weise das Leben und Wirken des großen
Maimonides in außerordentlich verständlicher und populärer Weise den
Hörern derart vorzuführen, dass seine Rede nicht bloß sehr lehrreich
war, sondern eine eindrucksvolle Feier des Todestages von Maimonides
bildete. Es ist darum sehr begreiflich, dass der Wunsch des Publikums,
öfters derartige instruktive Vorträge aus dem Munde des Herrn Dr.
Landsberg zu hören, laut zum Ausdruck gebracht wurde." |
Die
Vertretung der jüdischen Frontsoldaten wurde von einer Reichsgründungsfeier
ausgeladen (1931)
Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung"
vom 28. Januar 1931: "Kaiserslautern. (Die Vertretung der
jüdischen Frontsoldaten von einer Reichsgründungsfeier ferngehalten!). Die
Kriegskameradschaft und der Stahlhelm veranstalteten am 18. Januar in
Kaiserslautern eine Reichsgründungsfeier. Am 13. Januar erhielt auch der
Reichsbund jüdischer Fronsoldaten Ortsgruppe Kaiserslautern durch die
Kriegskameradschaft eine Einladung zu dieser Feier. Am 17. Januar wurde
die Einladung wieder zurückgezogen mit der Begründung, es hätten sich
'unüberwindliche Schwierigkeiten' ergeben. Gleichzeitig wurde der Presse
die Zurücknahme der Einladung bekannt gegeben. Dieses Vorgehen gegenüber
den jüdischen Frontkriegern ist auf eine Forderung der
Nationalsozialisten in Kaiserslautern zurückzuführen. Die Ortsgruppe
Kaiserslautern des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten hat die folgende
Erklärung veröffentlicht:
'Als Bürger der Stadt, als Kameraden, die im Kriege mit der Waffe an der
Front ihre Pflicht erfüllt haben, und dem Andenken an die jüdischen
Kameraden Kaiserslauterns, die im Weltkrieg gefallen sind, erklären wir,
dass ein derartig unerhörtes Vorgehen unsere Ehre nicht berührt und sich
bei jedem anständigen Menschen von selbst richtet.'" |
Starker Rückgang der Zahl jüdischer Einwohner bis 1937
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Februar 1937: "Die Jüdische
Gemeinde in Kaiserslautern zählte am 1. Januar 1937 451 Personen, von
denen 21 Prozent von der Jüdischen Winterhilfe unterstützt werden. Im
Jahre 1933 betrug die Seelenzahl der Gemeinde 669." |
Statistische
Angaben zur jüdischen Gemeinde zum 1. Oktober 1937 sowie
Geburtstagsmitteilungen (1937)
Anmerkungen: es werden zugleich die Geburtstage des Monats Oktober
mitgeteilt: von Willy Stern, Sara Frank und Frieda
Elbert.
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. November 1937:
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Verschiedene
Mitteilungen, u.a. aus dem Jüdischen Sport in Kaiserslautern und zu einem
Vortrag von Stadtrabbiner Richter aus Mannheim (1938)
Anmerkung: es handelt sich um verschiedene Mitteilungen zu einzelnen Personen
(u.a. Sterbefall von Wilhelmine Berg; Auswanderungen von Hans Goldstein und Frau
geb. Freiberg, Kurt Baron [Sohn des Bezirksrabbiners], Walter Götz [Sohn von
Ludwig Götz]) sowie einen Bericht über die unter Leitung von Max Jakob
stehende Sportabteilung; Rabbiner Max Richter hielt einen Vortrag in der
Synagoge zum Thema "Auf dem Weg zum
Judenstaat".
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. Juli 1938:
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Sprechstunde
des Auswandererberaters (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. November 1938: "Sprechstunde in
Kaiserslautern.
Am 8. November, nachmittags 3 bis 6 Uhr findet in Kaiserslautern,
im Raum des zionistischen Ortsverbandes, Marktstr. 37 (Rückgebäude) eine
Sprechstunde des Auswandererberaters statt. Besucher aus Kaiserslautern
selbst werden gebeten, erst ab 1/2 5 Uhr die Sprechstunde zu
besuchen." |
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
Zum Tod von Prof. Leopold Dick (1854)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Juli 1854: "Ingenheim in der Pfalz, 29. Juni (1854).
Nekrolog.
Am 23. Juni
laufenden Jahres starb zu Kaiserslautern in der Pfalz Leopold Dick,
Professor an der Königlichen Kreis-Gewerbeschule, in Folge eines
epidemischen Nervenfiebers. Tüchtig geschult an der Königlichen Akademie
in München, erwarb er sich schon im Jahre 1838 durch Herausgabe der
lithographierten Bilder aus dem alten Testamente nach Raphael nicht
geringen Ruhm im südlichen Deutschland. Später ein sehr gesuchter
Kunstmaler, wurde er im Jahre 1848 zum Professor ernannt, und wirkte nach
Entfernung des alten Schlendrians im Unterrichte der betreffenden
Lehrobjekte so segensreich in der Anstalt, dass bei den alljährlichen
Visitationen die betreffenden Königlichen Kommissäre des Lobes seiner in
ihren Berichten nicht Worte genug finden konnten. Dem weisen Fortschritte
in allen Richtungen mit treuem Herzen, in wild aufgeregter Zeit seinem Könige
und Vaterlande treu ergeben, religiös gesinnt, ohne zu frömmeln, den
Lockungen der verschiedenster Art, seine Religion zu wechseln, stets und
Mit Abscheu widerstrebend, nur seinem Berufe und seiner Familie lebend,
wohltätig nach allen Seiten, mehr, als es ihm seine Mittel erlaubten,
mild und freundlich, und von Jedermann hoch geschätzt, arbeitete er seit
einem halben Jahre an einem Bilde für die diesjährige Münchener
Ausstellung, und diese anstrengende Arbeit und die Erteilung des
Unterrichtes ließen ihm wenig Zeit zur Erholung, und disponierten ihn für
die Aufnahme des Kontagiums. Er starb unverheiratet, 37 Jahre alt am 23.
Juni, und seinem Leichenbegängnisse am 25. ist eine Anerkennung und
Teilnahme geworden, wie sie in den Annalen über das Begräbnis eines
Juden wohl sehr selten erscheinen mögen. Der ganze Stab des dort
garnisonierenden 4. Infanterieregimentes, den Oberst an der Spitze, die
gesamte Geistlichkeit beider Konfessionen, die Beamten des Königlichen
Bezirksgerichtes, dessen Präsident kurz vorher derselben Krankheit
erlag, insgesamt, ebenso diejenigen des Königlichen
Friedensgerichtes, Landkommissariates, des Forstamtes, die Anwälte,
Notare, Huissiers, die Professoren der Kreisgewerbeschule, des
Progymnasiums, des Schullehrer-Seminars, alle Schüler dieser Anstalten
mit schwarzem Flore, die Bürger aus allen Ständen und Konfessionen, mehr
als 10.000 Personen aus der Stadt und Umgegend, begleiteten trauernd den
Leichenwagen. Zwölf Zöglinge mit schwarzen und weißen Flören umgaben
den Leichenwagen, der mit Kränzen verziert war, unter Absingung von
Psalmen von Seiten des Schüler und Sängerchores, und, am Weichbilde der
Stadt angekommen, hielt der Bezirksrabbiner Seligmann eine ergreifende
Trauerrede, die kein Auge tränenleer ließ, und eine zahlreiche, tief
trauernde Menge aller Konfessionen begleitete den Leichenwagen bis auf den
zwei Stunden entfernten Begräbnisplatz der Israeliten zu Obermehlingen.
Dort ruht nun die Leiche eines Edlen, nach menschlichen begriffen viel zu
früh Verstorbenen, sein Andenken wird an der Anstalt und bei seinen
zahlreichen Schülern ewig dauern sein und auf ihn passen die Worte Psalm
17,15: 'Ich werde mit Gerechtigkeit dein Antlitz schauen, erwachend mich
ergötzen an deiner Gottesgestalt.
Dr.
Löwenstein, praktischer Arzt." |
Erinnerung an die Auswanderungen im 19.
Jahrhundert - Grabstein für Edward Newman (vermutlich: Eduard Neumann) aus
Kaiserslautern in New Orleans (1836-1881)
Anmerkung: das Foto wurde von Rolf Hofmann (Stuttgart) im April 1994 im 1860
eröffneten Hebrew Rest Cemetery in New Orleans, 2100 Pelopidas at Frenchman
Street, near Elysian Fields and Gentilly Blvd.,
aufgenommen.
Grabstein im "Hebrew Rest Cemetery" in New Orleans
für
"Edward Newman
A native of Kaiserslautern Germany
Born May 22, 1836
Died June 12, 1881.
Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens." |
Salomon
May aus Cincinatti errichtet zum ehrenden Andenken an seinen verstorbenen Onkel
Nathan May eine Stiftung (1891)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 3. Juli 1891: "Herr Salomon May, Privatmann in
Cincinnati, ein Neffe des verstorbenen Herrn Nathan May in
Kaiserslautern, hat zum ehrenden Andenken an seinen verstorbenen Onkel der
israelitischen Kultusgemeinde Kaiserslautern, Herschberg
und Wallhalben-Oberhausen unter
dem Namen 'Nathan-May-Stiftung' ein Kapital von 10.000 Mark
geschenkt. Hierbei ist die Bestimmung getroffen, dass die Zinsen dieser
Summe alljährlich unter bedürftige Israeliten der drei genannten
Gemeinden am Neujahrstag verteilt werden
sollen." |
50jähriges Jubiläum von Hermann Blum als Mohel
(Beschneider) (1898)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Mai 1898: "Kaiserslautern,
2. Mai (1898). Es dürfte wohl viele Mitglieder der hiesigen
israelitischen Kultusgemeinde und noch vieler anderer Gemeinden der Pfalz
und außerhalb derselben interessieren zu erfahren, dass unser Mitbürger,
Herr Hermann Blum, Besitzer des 'Nassauer Hofes', am 7. Mai dieses
Jahres das seltene Fest des 50-jährigen Jubiläums als
'Mohel' feiert. In dieser seiner Eigenschaft geprüft und durch
seine vieljährige Praxis erfahren, erfreut sich Herr Blum einer körperlichen
und geistigen Frische, die zur Hoffnung berechtigt, den Jubilar noch viele
Jahre seines religiösen Amtes walten zu sehen." |
Goldene
Hochzeit von Moses Becker und Babette geb. Becker (1906)
Mitteilung
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 20. Juli 1906:
"Kaiserslautern. Ihre goldene Hochzeit feierten am 16. dieses
Monats der Privatier Moses Becker und seine Frau Babette geb.
Becker". |
Ernennung von Dr. Isidor Dreyfuß zum Landgerichts- und
Bezirksarzt in Frankenthal (1912)
Anmerkung: Weiteres zur Person und zur Familie von Dr. Isidor Dreyfuß siehe
auf den Seiten zu Frankenthal und zu Ludwigshafen.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 25. September 1912: "Herr Isidor Dreyfuß in
Kaiserslautern ist zum Land- und Bezirksarzt in Frankenthal
in etatsmäßiger Eigenschaft ernannt worden". |
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Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 7.
Oktober 1912: "Kaiserslautern. Dr. Isidor Dreyfuß ist
zum Landgerichts- und Bezirksarzt in Frankenthal
ernannt
worden." |
Zum Tod von Justizrat Dr. Julius Rheinheimer (1931)
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeit" vom 15. Juli 1931: "Justizrat Dr. Julius Rheinheimer, Kaiserslautern, gestorben. Am
Samstag, den 23. Juni starb im 62. Lebensjahre Justizrat Dr. Julius
Rheinheimer, Rechtsanwalt in Kaiserslautern. In Landstuhl (Pfalz) geboren,
genoss der Verewigte als hoch angesehener Jurist allgemeine Wertschätzung.
Die israelitische Kultusgemeinde, der Rabbinatsbezirk Kaiserlautern und
das israelitische Altersheim für die Pfalz, verlieren in ihm ihren
verdienten Vorsitzenden. Der Verband der israelitischen Kultusgemeinden
der Pfalz und der Verband bayerischer israelitischer Gemeinden beklagt den
Verlust einer seiner Besten. Seine hohen Geistesgaben und eine ungewöhnliche
Tatkraft, ein warmes Herz für die Not der Zeit, machten ihn zum wahren
Menschenfreund. Bei jeder Gelegenheit hat er bewiesen, dass er ein Führer
im Judentum war, zum Wohle der engeren Heimat, wie zum Wohle unseres
Vaterlandes. – Das große Trauergefolge an der letzten Ruhestätte des
Verblichenen zeugte von seinem allgemeinen Ansehen. Herr Bezirksrabbiner
Dr. Baron – Kaiserslautern rief dem treuen Freund der Kultusgemeinde
tief empfundene Worte des Gedenkens ins Grab. Synagogenvorstand und
Stadtrat Strauß Bad Dürkheim sprach am Grabe für den Verband pfälzischer
Kultusgemeinden, Herr Dr. Koebner – Ludwigshafen für den Verband
bayerischer israelitischer Gemeinden. Der Verband bayerischer
Israelitischer Gemeinden wird das Andenken seines ausgezeichneten
Vorstandsmitgliedes in ehrenvollem Gedächtnis behalten." |
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Anzeige
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Juli 1931: "Nach kurzem schwerem Leiden entschlief am 27.l Juni Herr Justizrat Dr.
Julius Rheinheimer. Durch sein Hinscheiden sind wir in tiefe Trauer
versetzt worden. Der Heimgegangene hat die Leitung der Gemeinde und des
Rabbinatsbezirks in schwerster Zeit als erster Vorsteher übernommen und
dieses Amt in vorbildlicher Weise geführt. Sein gütiges und
hilfsbereites Wesen hat ihm die Liebe aller Gemeindeglieder erworben,
manches bekümmerte Gemüt hat er durch liebevolles Verstehen, durch
dienen Rat und durch seine tatkräftige Hilfe aufgerichtet. Sein Name wird
uns allen unvergesslich bleiben.
Kaiserslautern, den 29. Juni 1931. Die Israelitische Kultusgemeinde
Kaiserslautern. |
85.
Geburtstage von Julius Ziegelstein und von Heinrich Rosenbaum (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. August 1938: "Aus Kaiserslautern.
85. Geburtstage. Am 1. Juli 1938 feierte Herr Julius Ziegelstein
seinen 85. Geburtstag. - Am 28. August 1938 begeht Herr Heinrich
Rosenbaum seinen 85. Geburtstag. - Wir wünschen beiden Jubilaren noch
viele Jahre des Lebens in Gesundheit und Frisch. (Alles Gute) bis 120
Jahre." |
87.
Geburtstag von Justine Tuteur (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. September 1938: "87. Geburtstag.
'Am 27. September feiert als ältestes Gemeindemitglied Frau Justine
Tuteur ihren 87. Geburtstag. Wir wünschen der Jubilarin noch viele
Jahre des Lebens in Gesundheit und Frische". |
Erinnerungen an die Deportation in das
südfranzösische Internierungslager Gurs im Oktober
1940
Grabstein
für Flora Bendler in Gurs
Grabstein
im Friedhof des ehemaligen Internierungslagers Gurs für
Flora Bendler (nicht: Benda)
geb. am 8. Januar 1875 in Kaiserslautern, wohnhaft in
Kaiserslautern
am 22. Oktober 1940 nach Gurs deportiert, wo sie am 26. Januar 1942
umgekommen ist.
(Foto: Bernhard Kukatzki) |
Grabstein
für Gustav Simon in Gurs
Grabstein
im Friedhof des ehemaligen Internierungslagers Gurs für
Gustav Simon,
geb. am 29. Dezember 1874 in Kaiserslautern, wohnhaft in
Kaiserslautern,
am 22. Oktober 1940 nach Gurs deportiert, wo er am 15. Juni 1942
umgekommen ist.
(Foto: Bernhard Kukatzki) |
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen
Anzeige der koscheren Gastwirtschaft / des Hotels S.
Wenk (1886 / 1887)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. März 1886: "Koscher
- Restaurant und Gastwirtschaft S. Wenk, Kaiserslautern - Koscher
- nahe dem Marktplatze und der neuen Synagoge.
Neu und komfortabel eingerichtet, freundliche Zimmer zum Logieren, gute
Küche, reine Weine, geräumige Lokalitäten zum Abhalten von Hochzeiten
und Festlichkeiten, aufmerksame Bedienung, billige
Preise." |
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. Juli 1887: "Koscher
- Hotel Wenk, Kaiserslautern - Koscher.
An der neuen Synagoge nächst dem Marktplatze. Neu und komfortabel
eingerichtet. - Fein möblierte Zimmer. - Geräumige Lokalitäten zum
Abhalten von Hochzeiten. - Gute Küche. - Reine Weine. - Vorzügliches
Bier. - Billards. - Aufmerksame und billige Bedienung. - Bei jedem Zuge
befindet sich ein Bediensteter des Hitels am
Bahnhofes." |
Synagogendiener
Feibelmann bietet eine Torarolle an (1903)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. September 1903:
"Eine noch gut erhaltene Thorarolle abzugeben. Näheres bei
M. Feibelmann, Synagogendiener,
Kaiserlautern." |
Das Hotel Blum
zum Nassauer Hof ist zu verkaufen (1903)
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 2. Juli 1903:
"Das von mir momentan streng koscher betriebene
'Hotel Nassauer Hof'
ist anderweitig zu vermieten respektive zu verkaufen. Für einen wirklich
religiösen jüdischen Metzger respektive Wurstler wäre hier eine
ausgezeichnete Existenz geboten, da es hier daran mangelt. Näheres:
Victor Lazar, Kaiserslautern." |
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. September 1903:
"Das altrenommierte Hotel Blum zum Nassauer Hof, Kaiserslautern,
ist billig zu verkaufen, eventuell auch zu vermieten. Einziges jüdisches
Hotel und Restaurant am Platze. Großartige Existenz für einen feineren
Metzger. Näheres bei
H. Blum Söhne, Kaiserslautern." |
Werbung für Synagogen- und Schulöfen der Ofenfabrik E. Henn, Kaiserslautern (1902
/ 1911)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom
3. November 1902: "Über Beheizung von Synagogen.
In den letzten Jahren beginnt man der Beheizung von Synagogen ein
größeres Interesse entgegen zu bringen, wie dies früher der Fall war.
Warum sollte auch eine Synagoge an kalten Wintertagen nicht geheizt
werden, so man stundenlang ruhig und andächtig dasitzen soll? Wenn man
frieren muss, dass einem die Zähne klappern, kann doch von einer Andacht
keine Rede mehr sein.
Warum waren aber unsere Vorfahren durchgehends so sehr gegen die
Erwärmung ihrer Gotteshäuser? Das ist sehr einfach: Bis in die jüngste
Zeit hatte man überhaupt keine zweckmäßigen Öfen hierfür. Einen
guten, zweckentsprechenden Mantelofen, der eine starke Luftzirkulation
hervorbrachte, kannte man nicht. Wo man in einer Synagoge in vereinzelten
Fällen einmal einen Ofen antraf, war dies ein mantelloser, der in seiner
nächsten Nähe eine solch' grelle Hitze verbreitete, dass gar oft die
Sitzbänke angekohlt waren, während die Leute auf den hinteren Bänken
von der Wärme nichts mehr verspürten. Von solcher Heizung wollte
natürlich kein Mensch, der sie kannte, was wissen.
Im letzten Jahrzehnt hat die Ofenindustrie jedoch einen bedeutenden
Aufschwung genommen, sowohl hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, wie auch
in der äußeren Ausstattung der Öfen.
Von hier datiert auch das größere Interesse, das man der Beheizung der
Synagogen entgegenbringt; es werden nun wirklich gute Öfen für diesen
Zweck in den Handel gebracht.
Ein ganz besonderes Verdienst hat die Ofenfabrik E. Henn in
Kaiserslautern sich hierin erworben. Diese Firma bringt Synagogenöfen
in den Handel, die monatelang auf Probe gegeben und wieder zurückgenommen
werden, wenn sie die Synagoge, auch wenn sie noch so groß ist, bei der
größten Kälte nicht auf 10-12° Reaumur erwärmen, wobei die Leute auf
den hinteren Bänken ebenso warm haben müssen, wie die in nächster Nähe
des Ofens. Dabei ist die Erwärmung eine außerordentlich rasche; in ca. 2
bis 3 Stunden muss die Synagoge vorschriftsmäßig warm sein bei nur
wenigem Brennmaterial-Verbracht. Es wurde mit versichert, dass
mittelgroße Synagogen mit 20-25 Kgr. Kohlen bis zu den garantierten
Graden erwärmen. Das ist gewiss eine schöne Leistung! Für Beheizung von
Synagogen kann nur von einem zweckmäßigen, geschlossenen Mantelofen die
Rede sein, der aber derart konstruiert sein muss, dass in kürzester Zeit
alle Synagogenlust zwischen Ofen und Mantel durchpassieren kann. Die
Wärme strömt oben aus, die kalte Luft überm Fußboden wird unten zum
Ofen angezogen; es findet eine immerwährende lebhafte Luftzirkulation
statt, die auch eine Bodenwärme erzeugt. Auch die gleichmäßige
Erwärmung des ganzen Raumes hängt nur einzig und allein davon
ab.
Vor mantellosen Öfen oder vor Öfen mit durchbrochenen Mänteln sei
entschieden gewarnt. Dieselben geben eine grelle, strahlende Erwärmung,
wobei es niemand in der Nähe aushalten kann. Lieber keinen Ofen, wie
einen solchen. Auch den Öfen, die unterm Synagogenboden Aufstellung
finden, um sie dem Auge unsichtbar zu machen, kann ich das Wort nicht
reden. Ganz abgesehen davon, dass eine zweckmäßige Luftzirkulation nicht
erzielt werden kann, saugt das umliegende Mauerwerk und Erdreich so viele
Wärme auf, dass damit allein die Synagoge fast beheizt werden kann.
Am Besten steht der Ofen frei in der Synagoge, dann heizt er schnell und
sparsam." |
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Anzeige
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 6. Oktober
1910:
"Synagogenöfen - Schulöfen.
Monatelang auf Probe.
E. Henn, Kaiserslautern, Ofenfabrik." |
Anzeige
des Kurz, Weiß- und Wollwarengeschäftes M.J. Bronner (1915)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. August 1915:
"Für mein Kurz-, Weiß- und Wollwaren-Geschäft en gros und en
detail suche ich per sofort eventuell 1. September dieses Jahres eine
tüchtige jüngere
Verkäuferin.
Gehaltsansprüche bei freier Station, rituell, sowie Zeugnisabschrift und
Bild erbeten.
M.J. Bronner, Kaiserslautern, Kerststraße 35." |
Geburtsanzeige
einer Tochter von Felix Simon und Fränzel geb. Behr (1929)
Anzeige
in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des
"Central-Vereins") vom 24. Mai 1929: "Hilde Auguste.
Die glückliche Geburt eines gesunden Töchterchens zeigen hocherfreut
an
Felix und Fränzel Simon geb. Behr.
Kaiserslautern, den 14. Mai 1929, Maxstrasse
3." |
Anzeige
der Trauung von Alfred Vendig und Trudel geb. Schwarz (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. Juni 1938: "Aus Rockenhausen. Am
31. Mai findet in Mannheim die Trauung von Herrn Alfred Vendig aus Kaiserslautern
mit Fräulein Trudel Schwarz aus Rockenhausen
statt." |
Hochzeitsanzeige
von Fritz Blum und Gerda Blum geb. Frank (1938)
Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der
Rheinpfalz" vom 1. September 1938: "Aus Kaiserslautern.
Fritz Blum - Gerda Blum geb. Frank.
Vermählte. 16. August 1938. Berlin-Schöneberg,
Badensche Straße 53." |
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