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in Hoppstädten
Hoppstädten (Kreis Birkenfeld)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte von Hoppstädten
und dem ehemaligen
Fürstentum Birkenfeld
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Hoppstädten und dem ehemaligen
Fürstentum Birkenfeld wurden in jüdischen Periodika
gefunden. Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Neueste
Einstellung am 26.5.2015.
Übersicht:
Allgemeine
Artikel zur Geschichte der Juden in Hoppstädten und dem ehemaligen Fürstentum
Birkenfeld
Staatsrat Fischer in Birkenfeld
setzt sich
gegen Verleumdungen und Vorurteile gegen Juden ein (1846/1847)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Januar 1847: "Aus
dem Fürstentum Birkenfeld, 20. Dezember. Es ist eine wahrhafte
Erquickung, neben den vielen gehässigen Stimmen der Christen gegen Juden
auch hier und da die der Liebe und Gerechtigkeit zu hören und das Streben
eines Mannes dankbar anzuerkennen, der nicht hinter der vorgehängten
Maske der Toleranz starren glaubensparteilichen Egoismus verbirgt, sondern
sich zur Aufgabe gemacht zu haben scheint, bei allen sich als geeignet
darbietenden Gelegenheiten den Judenhass und |
die
Judenvorurteile zu vernichten, für die Rechte unserer Glaubensgenossen in
die Schranken zu treten und zum Bau des großen Friedensdoms gewürdigter
Menschheit seinen Teil beizutragen. Dieser würdige Mann ist der Staatsrat
Fischer in Birkenfeld. Ihm verdanken die hiesigen Juden unendlich vieles.
Ohne ihn wären sie vielleicht noch jetzt ohne eigene Rabbiner und Lehrer,
ohne geordnetes Synagogen- und Gemeindewesen. Es ist derselbe Staatsmann,
der schon im Jahre 1836 vor einer großen Menge Zuhörer von verschiedenen
Konfessionen über die ungerechten Zurücksetzungen der Juden einen
ansprechenden und warmen Vortrag hielt; derselbe, der in Privatzirkeln und
Gesellschaften, wenn die Rede von den Juden ist, sie in Schutz nimmt, und
jetzt wieder die erste Nummer seines soeben erschienenen Volksblattes
('Vertrauliche Unterhaltungen mit den Bewohnern des Fürstentums
Birkenfeld’) zur Abwendung eines tief wurzelnden Vorurteils gegen die
Juden benutzt. Nachdem er in dieser Nummer unter dem Titel: 'der rechte
Weg der Seelsorge’, die traurige Lage einer verarmten Familie und einen
treu gesinnten Geistlichen geschildert, der mühevoll aber doch endlich
den Weg zum Herzen der gemütskranken Frau gewann und heilend auf den zerrütteten
Seelenstand derselben gewirkt hat, fährt er fort: 'Die vorstehende
traurige Geschichte veranlasst mich zur Nachfrage, wodurch denn jene
Familie in so tiefen Vermögensverfall geraten sei, und die Antwort war:
Einzig durch die Judenhändel! Dass so viele Untertanen jährlich durch
die Juden zu Grund gerichtet werden, ist eine Klage, die ich nicht bloß
von Untertanen, sondern auch von den Behörden sehr oft gehört habe. Sie
ist übrigens nicht neu, sie besteht so lange als der Viehhandel in den Händen
der Juden fast ausschließlich betrieben wird, und ist in ganz Deutschland
überein. Hat das Judentum, die israelitische Religion hieran die Schule?
Ich glaube es nicht, denn es gibt keine jüdische Vorschrift, welche den
unerlaubten Wucher in Schutz nahm. Es ist daher mehr Wucherhandel als der
Judenhandel der Gegenstand der Anklage und es liegt weniger in dem
Judentume als vielmehr in der Eigentümlichkeit dieses Handels der
Nachteil für das Volk.
Warum rufen aber die Benachteiligten nicht den Schutz der Gesetze gegen
diese Übervorteilungen an? |
Es ist
merkwürdig, dass in den 13 Jahren, seit welchen ich bei dem Justizsenat
der Regierung tätig war, nur ein einziger Fall von einer solchen
Wucheranklage mir vorgekommen ist, und nach einer langen umständlichen
Untersuchung mussten die Angeklagten frei gesprochen werden! Wie geht das
zu? Sind die Beamten und Richter vielleicht so gewaltige Judenfreunde,
dass sie den Juden durch die Finger sehen, oder wohl gar das Recht beugen?
Diesen Vorwurf habe ich noch nie gehört, und es wird sich durch die
Tatsachen widerlegen, dass überhaupt wenig Klagen und gegründete
Anzeigen über Ungesetzlichkeiten der Juden bei den Gerichten vorgerbacht
werden. Alle jene Klage drehen sich um einen Punkt. Wenn ein Bauer durch
Unglücksfälle, oder was öfter der Fall ist, durch Trägheit,
Liederlichkeit oder verkehrte Wirtschaft so weit heruntergekommen ist,
dass er sein Vieh verkauft und wieder anderes anschaffen muss und keinen
Kredit mehr findet, dann wendet er sich an den Juden, weil dieser der
Einzige ist, der ihm Vieh und Kredit gibt. Der Zins wird allerdings nur
landesüblich bedungen, allein der Jude sagt: ich muss mein kleines
Kapital höher nützen, als zu fünf Prozent, wenn ich davon leben soll. Für
die Ochsen also, die er gegen bare Zahlung sehr gern um 100 Taler geben würde,
fordert er nun 130 Taler. Er sagt: wenn ich meine hundert Taler zehnmal im
Jahre im Ochsenhandel umschlagen und bei jedem Barhandel nur 5 Taler
verdiene, so gewinne ich mehr als 50 Taler. – Hat der Jude Unrecht?
Etc.’.
Mehrere
Beschlüsse der Rabbinerversammlung sind in unserem Fürstentum in Praxis
übergegangen; namentlich wurde in Oberstein die Doppelfeier der
Festtage von der Mehrheit der dortigen Gemeinde außer Geltung gesetzt." |
Über die Verhältnisse der Israeliten im Fürstentum
Birkenfeld - Artikel von 1852
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. November 1852: "Hoppstätten.
Verhältnisse der Israeliten im Fürstentum Birkenfeld. Da die Allgemeine
Zeitung des Judentums bislang meines Wissens noch keinen Bericht über die
Zustände unserer Glaubensgenossen im hiesigen Fürstentume lieferte, so
beehre ich mich im Folgenden, dessen teilweisen Inhalt ich freilich
bereits schon früher einem anderen Blatte einverleiben ließ, diese Lücke
auszufüllen. Bevor ich jedoch a) über die bürgerlichen und sozialen
Verhältnisse derselben in der Gegenwart einige Notizen gebe, erlauben
Sie mir, zuerst einige mit vieler Mühe gesammelte Bemerkungen über die
früheren Israeliten dieses Ländchens niederzulegen. Die Einwohner des
gedachten Fürstentums gehorchten vor der Okkupation (im Jahre 1792)
sieben verschiedenen Regierungen. Die Ämter Birkenfeld (in welchem jetzt
203), Oberstein (wo 100) und Rehfelden (wo gegenwärtig 376 Juden sind,
also in den drei Ämtern zusammen 679), in welchen sich Israeliten
niederließen, gehörten früher den markgräflich badischen, den
herzoglich zweibrückischen Herrschern und den gemeinschaftlichen
Regierungen von Limburg-Stirum und Kur-Trier an. Die markgräflich
badische Regierung gestattete den Juden bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
keine Aufnahme. Unter der Regierung des zweibrückischen Hauses waren zwar
Juden geduldet, aber ein von ihnen zu zahlendes beträchtliches Schutzgeld
war landesherrliches Regal und fremde Juden hatten Leibzoll zu entrichten.
Unter der Regierung von Limburg-Stirum und Kur-Trier, welchen die Juden zu
Oberstein und Idar untertan waren, waren nur Einzelne und zwar gegen
schweres Schutzgeld geduldet. Da von einem Gebiete ins andere ein
bedeutender Leibzoll zu verabreichen war, diese Gebietsteile aber sehr
klein waren, so mussten die Juden in einem Tage mehrmals diese drückende
Abgabe entrichten und es erzählen betagte Männer, dass der |
größte
Teil der Israeliten fast die ganze Woche, vom eigenen Hauses entfernt, mit
Brot und Wasser vorlieb nehmen mussten, um die schweren Geldforderungen zu
erschwingen. Auch das christliche Volk verhöhnte und drückte sie, wie überall,
sehr, und soll besonders hier das 'Jud mach mores’ beliebt gewesen
sein. Unter der französischen Herrschaft (von 1792-1814) fiel jedoch dies
bald weg, Napoleon, der für die Juden zu früh geschiedene Napoleon
beendete auch in diesem Lande ohne Ständekammer und langwierige
Verhandlungen das traurige und drückende Los der Juden. Ein Gesetz vom
17. März 1808 regelte die Ausübung des jüdischen Kultus. Nach diesem
war Trier die Konsistorialsynagoge für die Israeliten des
Saardepartements, welchem auch das Fürstentum Birkenfeld einverleibt
wurde. Im Übrigen waren hier jedoch noch manche drückende
Ausnahmegesetze geltend. Die Wirksamkeit dieses Dekretes sollte sich nur
auf zehn Jahre erstrecken. Nach Ablauf dieser Zeit wurde ihm dann auch von
der gegenwärtigen humanen Regierung die verbindliche Kraft entäußert. Während
noch in der benachbarten königlich-preußischen Rheinprovinz die
betreffende Verfügung des so genannten Moralitätspatents für geschäftstreibende
Israeliten erst vor einigen Jahren aufgehoben wurde und das in der
bayrischen Pfalz bis 1850 in Kraft bestand, wurde dasselbe hierorts schon
im Jahre 1818 außer Geltung gebracht und den Juden überhaupt völlige
Gleichstellung mit den Christen gewährt. (Schluss folgt)." |
Fortsetzung des Artikels von
1852
Fortsetzung
des Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13.
Dezember 1852: "Hoppstätten. Verhältnisse der Israeliten im Fürstentum
Birkenfeld. (Schluss aus Nr. 45.47). Im Allgemeinen ist die soziale
Bildung im Steigen und gegen früher offenbar fortgeschritten, sodass
gebildete Christen behaupten, dass seit der Anstellung neuer Rabbinen die
Juden sich nicht mehr gleich seien. Will man bei Beurteilung desselben die
Zahl der vorkommenden Verbrechen und Vergehungen (zuchtpolizeigerichtliche
Sachen) zum Maßstab nehmen, so lieferte dies ein höchst befriedigendes
Resultat. Seit das Fürstentum Birkenfeld unter oldenburgischer Herrschaft
steht, ist noch kein Individuum in Zwangsarbeitsanstalten verwiesen
worden. Auch andere Umstände werden auf den sittlichen Zustand der hierländischen
Israeliten kein ungünstiges Licht, z.B. Ehescheidungen sind unerhörte
Seltenheiten und uneheliche |
Geburten
fast unbekannt. Was die religiöse Stufe betrifft, auf welcher die
hiesigen Juden stehen, so werden wir im zweiten Artikel hierauf Bezug
nehmen, an welchem wir angekommen.
b) Kultus. Für die gottesdienstlichen Versammlungen bestehen in
Hoppstädten, Soetern, Bosen und Oberstein gesetzlich anerkannte
Synagogen, die Juden in anderen Orten sind auf Privatandacht beschränkt.
Die Leitung des Gottesdienstes liegt überall dem Rabbiner ob, in dessen
Abwesenheit geprüften Lehrern. Der Landrabbiner wird nach
vorangegangener, vom Regierungssitze stattgefundener Prüfung auf
Vorschlag der Regierung landesherrlich bestätigt, hat seinen Sitz in
Hoppstätten, ist der Regierung unmittelbar untergeordnet und hat die jüdischen
Kirchen- und Schulverhältnisse unter seiner Aufsicht. Er erhält zu
seiner Besoldung aus der Staatskasse eine dem Staatsgehalte der
christlichen Konfessionen gleichkommende Beisteuer von 500 Frks. Bei den
Armenkommissionen der politischen Gemeinden ist er ständisches Mitglied,
hat Stempel- und Portofreiheit, ist bei Amtsfahrten von der Erlegung der
Chaussee- und Brückengelder befreit, kurz in allen Beziehungen den
christlichen geistlichen völlig gleich gestellt, woraus erhellet, dass
die Stellung eines hiesigen Rabbinen wohl eine der schönsten in
Deutschland ist. Der erste Rabbine im Fürstentume war der gegenwärtig
als Provinzialrabbiner in Hanau angestellte Felsenstein. Von seinem Wirken in den hier völlig verwahrlosten
Gemeinden ist dem Schreiber dieses nichts bekannt. Er gehörte zur Klasse
jener Rabbinen, die einmal im Besitze eines Predigerstuhles, gleich den Göttern
Epikurs, im dolce far niente
sich gefallend ausrufen: O, wie ist mir so wohl. Ihm folgt der energisch
wirkende und die Bahn brechende Rabbiner Dr. Grünebaum, gegenwärtig zu Landau in der Pfalz. Er verewigte sich in
Hoppstätten durch seine Bemühungen, die er sich um die im
Jahre 1834 und 35 erbaute sehr schöne Synagoge mit Wohnung für
den Landrabbiner gab, und zu welcher die Staatskasse eine Unterstützung
von 1.000 Gulden darreichte. Nach seiner Entfernung kam der jetzt zu
Oldenburg wirkende Landrabbiner Wechsler, der sich durch Abänderung des
Judeneides, durch Unterstützung der Lehrer und Verbesserung der Schulen
Verdienste erwarb, und überhaupt im Birkenfeldischen den Namen eines
biederen, offenen, ruhig handelnden und versöhnlichen Charakters zurückließ,
während der ganzen Zeit seines Wirken jedoch viele Kämpfe mit den
Orthodoxen zu bestehen hatte, von denen heute viele herzlich bereuen,
seinen Bestrebungen auf solche Weise entgegengetreten zu sein. Nach seinem
Abgange (1841) wurde Herr Dr. Einhorn (wie der vorherige gleichfalls aus
Bayern) berufen. Herr Dr. Einhorn, eine geistige und sittliche Größe,
pastoralklug, entschieden, beharrlich, in allen Sphären seines
Berufslebens ein meister, wirke, wie selten Einer, vorteilhaft für das
reformatorische Prinzip im hiesigen Lande. Schade, dass dieser Mann mit
der Welt von Ideen, die er in seinem Kopfe birgt, so wenig literarisch tätig.
'Wem viel gegeben ist, muss viel tun.’ Nach seiner fünfjährigen
hierländischen Wirksamkeit erhielt er den Ruf als Landesrabbiner nach
Mecklenburg-Schwerin und Herr B. Goldmann aus der Pfalz trat an seine
Stelle. Es ist noch nicht an der Zeit, über dessen amtliche Tätigkeit zu
Gericht zu sitzen und am Wenigsten darf Schreiber dieses, in seiner ihm
subordinierten Stellung, ohne den Verdacht eines ekeln Schmarotzers auf
sich zu ziehen, sein Lobredner werden. Alle Rabbinen stellten es sich ur
Aufgabe, durch häufige Religionsvorträge im Sinne des entschiedenen
Fortschrittes nicht nur die Gemeinde am Sitze des Rabbinats mit geläuterten
Religionswahrheiten bekannt zu machen, sondern auch die religiösen Bedürfnisse
der übrigen Gemeinden durch Belehrung und Ermahnung zu befriedigen, und
wechselten daher in der Art ab, dass sie in jeder Synagoge jährlich
wenigstens 4 mal Vorträge hielten, außerdem aber auch bei jeder
wichtigen Angelegenheit sich in diesen Gemeinden einfanden und ihnen den
geistlichen Beistand jederzeit bereitwillig und gern zuteil werden ließen.
Dadurch wurde nun der Umschwung der religiösen Ansichten hierzulande
bewirkt. Dank sei es dem Genius der Menschheit, Dank auch der weisen und
unermüdeten Sorgfalt dieser Rabbinen, dass die durch Lehr und Leben
veralteten und verderblichen Missbräuche der Gesinnungen in das Meer der
Vergessenheit sanken. Ja Dank diesen Männern, die durch Wort und Beispiel
gewaltig und ohne Scheu und Rückhalt gegen die Verderbtheit und religiöse
Blindheit der Generation
predigten und wirkten. Ihr Eifer ist nicht unerhört verschallt, ihre
Lehren trugen Früchte und viele ihrer Verbesserungen und Einrichtungen
sind ewige Denkmäler ihrer warmen und redlichen Bemühungen um das Beste
ihrer Religionsgenossen. Vor 12 Jahren ging hier am Sabbat noch kein
Israelit aus dem Weichbilde seines Ortes, ohne das Sacktuch um die Hand zu
legen; vor 12 Jahren war es noch unerhörte Verderbtheit, Milch oder Brot
von Christen anzunehmen, wenn man nicht zuvor von der religiösen Reinheit
Überzeugung hatte |
und gar
Wein von und bei Christen zu trinken, wer durfte solche Frevel begehen?
Und wie steht es jetzt mit solchen Dingen? Wir wollen jedoch nicht sagen,
als sei hier gar nichts mehr tun, als dürfte man die Hände in den Schoß
legen. Solchen freundlichen Täuschungen geben sich wohl weder Rabbiner
noch Lehrer hin und werden diese umso eher fortsetzen, was begonnen wurde
und das dritte Hindernis nicht scheuen, da man schon das erste und zweite
aus dem Wege geräumt hat, als man viele noch stattfindende Missbräuche
schon für das erkennt, was sie sind und man das in Anregung gebrachte
Bessere wenigstens anzuhören würdigt, darüber nachdenkt, nicht aber,
wie früher, den Urheber Reformen und Verbesserungen als wütenden
Freigeist verschreit, wodurch schon sehr viel gewonnen ist. Unterm 12.
Februar 1843 erschien eine auf Staatskosten gedruckte, 31 Seiten starke
Synagogenordnung, welche manche unanständige Gebräuche und Missbräuche
abschaffte. Ich will nur einiges hervorheben: Vorboten ist in derselben
den Trauernden, mit zerrissenen Kleidern an Sabbaten und Festtagen ins
Gotteshaus zu kommen, ferner ist untersagt das Zizitküssen, das
Malkotschlagen am Vorabende des Versöhnungstages, das Ausziehen von
Schuhen und Stiefeln an Jom Kippur
und Tischa beAw, sowie bei den Kohanim
bei Sprechen ihres Segens. Von Gebeten wurde mehrere abgeschafft (Aufzählung
hier nicht wiedergegeben), u.a. Aw HaRachamim (wofür ein sehr schönes
deutsches Gebet für die jüdischen Märtyrer), das Jehi Razon vor dem
Lulab-Abnehmen, die Piutim an den Sabbaten, das Krobotz, Akdomot, die
Slichot an … usw. Einige
deutsche Gebete werden vom Landrabbiner oder vom Vorsänger laut
rezitiert. Auch über Beschneidungen, Trauungen und Beerdigungen, sowie über
Strafverhältnisse bei etwaiger Widergesetzlichkeit sind mehrere
Bestimmungen, die ich aber unberührt lasse, um nicht zu weitläufig zu
werden, angegeben. Es findet der Gottesdienst, wie er jetzt eingerichtet,
nicht nur den lebendigsten Anklang bei den betreffenden Gemeindeglieder,
sondern er wirkte auch wohltätig auf die ihn besuchenden Fremden, die
ihn, namentlich Gesang und äußere Ordnung, in ihren Wohnorten
nachzuahmen suchten. Der Sologesang wird soviel als möglich vermieden und
an dessen Stelle ist der Chorgesang getreten, der an Sabbaten und
Festtagen tätig ist, und zwar sowohl bei den deutschen Gesängen vor und
nach der Predigt, wozu auch die weibliche Jugend herbeigezogen wird, als
auch bei dem wechselseitigen Vortrage und an den Stellen, wo gewöhnlich
die ganze Gemeinde einzustimmen hat. Den Eltern steht es nicht zu, ihren
Kindern die Mitwirkung zu untersagen, tun dies auch nicht, singen vielmehr
gern und in guter Ordnung mit, wenn sie sich die Gesangsweise gehörig
angeeignet haben. – Wie das Kultuswesen, so hat auch das Schulwesen
bedeutende Fortschritte gemacht, von welchem wir nur Einiges mitteilen
wollen.
c) Das Schulwesen. Das
Schulwesen im Fürstentum Birkenfeld war noch vor 12 Jahren teils
herabgekommenen Geschäftsleuten, teils den Händen unwissender und
bigotter Polen übergeben. Diese besorgten das heilige Geschäft der
Jugenderziehung und das blutige der Schächterei… Durch die Bemühungen
der Rabbinen wurden fähigere und eifrigere Subjekte, in Seminarien
herangebildet, bisher alle aus Bayern, angestellt. Gesetzlichen
Bestimmungen zufolge mussten die Gemeinden, die keine eigenen Schulen zu
unterhalten vermochten, welche dasselbe leisten konnten, was von den
christlichen Landschulen gefordert worden, ihre Kinder in die christliche
Schule schicken, mit Ausnahme der für den Religionsunterricht bestimmten
Stunden. Vorsänger konnten und können nur angestellt werden, wenn sie
Religionsunterricht erteilen und Religionsvorträge für die erwachsene
Jugend zu halten imstande sein. Zugleich müssen sie die Fähigkeit
besitzen, einen geregelten Choralgesang einzuführen und zu leiten. Die Prüfung
desselben, wenn er nicht Elementarlehrer ist, steht dem Landrabbiner, die
Bestätigung nach vorangegangener Feststellung seines Gehaltes und
sonstigen Einkommen der Regierung zu. Ohne ihre Zustimmung auf den
gutachtlichen Bericht des Rabbinen, kann ihm weder gekündigt, noch in
seinem Gehalte etwas verändert werden. 4 Gemeinden besitzen jetzt Lehrer,
die Elementarunterricht erteilen, deren Besoldung aus der Staatskasse
geliefert wird, nur deren Gehälter als Vorsänger sind von der
Kultusgemeinde zu tragen. Auch Schulgebäude, Schulholz, Utensilien, überhaupt
alle Schulbedürfnisse liefert die politische Gemeinde. Die jüdischen
Lehrer haben alle Rechte der christlichen. Aus diesen Bemerkungen erhellt
schon, dass die Regierung für die Hebung des jüdischen Schulwesens
besorgt ist, und in der Tat, es ist ihr Vieles gelungen. Die jüdischen
Schulen des Fürstentums können sich kühn mit denen aller anderen Länder
messen. Die Kinder lernen nicht nur |
deutsch
und hebräisch lesen, deutsch und hebräisch (jüdisch-deutsch) schreiben,
rechnen und melodisch und rhythmisch singen, sie liefern auch einen
orthographisch richtigen und stilistisch befriedigenden, oft recht guten
Aufsatz über Gegenstände aus dem Kinderkreise, kennen genau und gründlich
die Gesetze der deutschen Sprache, die Elemente der Geographie,
Geschichte, Naturlehre, Naturgeschichte, auch das Wichtigste aus der jüdischen
Geschichte haben sie inne und sind beim Austritte aus der Schule imstande,
den Pentateuch und die Gebete vollständig deutsch zu übersetzen. Fragen
Sie nun, welche Umstände solche günstigen Resultate bewirkten, so
antworte ich: 1) dass den Gemeindemitgliedern jeder Einfluss auf das
Schulwesen genommen; 2) dass die Rabbinen Schul- und daher auch
Lehrerfreunde sind und den Lehrern weder in Bezug auf Methode, noch auf
Lehrgang hemmende Fesseln anlegen, sondern nur gearbeitet haben wollen,
auf das Ergebnis sehen, nicht nur den Inquisitor und Polizeidiener
spielen, vielmehr gerne helfen, wo geholfen werden kann und durchaus nicht
fürchten, dass durch vermehrten Einfluss, durch ein gehobenes Ansehen der
Lehrer, die Schale des Ansehens und der Achtung der Rabbiner sinkt, welche
Meinung so viele unserer Rabbinen, namentlich vom orthodoxen Genre haben.
Fälle also, wo z.B. Rabbiner einzelnen Gemeindegliedern Verweise geben,
weil sie den Schiur (hier:
Unterrichtsstoff) bei den Lehrern und nicht bei ihnen lernen und jene und
nicht sie die Eheverträge schreiben ließen, Fälle, wo man den Lehrer im
harten Winter 1 Stunde auf dem Hausplatze (wie früher die Päpste mit den
Büßern verfuhren) stehen ließ, bevor die gnädigst eingelassen wurden,
fanden und finden hier durchaus nicht statt. Dafür wirkten hier aber auch
jederzeit Männer, die etwas verstanden, keine Verstandesblößen durch
Gravität und vornehmen Amtsmienen zu verhüllen brauchten und
sich eines jeden Aufschwunges der Lehrer und ihrer Schulen von
Herzen freuten. Ein weiterer Grund ist 3) die wenn auch nicht glänzende,
doch hinreichende Besoldung und die Begeisterung der Lehrer für ihren
Beruf, dem sie gern ihr Dichten und Trachten, ihr Sorgen und Leben weihen.
– In den Sommermonaten vom Pessachfeste bis zum Neujahrsfeste halten sie
(nur in Hoppstätten besorgt es der Rabbiner) am Sabbat vor dem Beginne
des Abendgottesdienstes für die erwachsene Jugend einen Religionsvortrag,
welcher abwechselnd in Erteilung eines Religionsunterrichts überhaupt in
Verbindung mit Katechisation und in Erläuterung der Sprüche der Väter
oder auch sonst lehrreicher Stellen aus der heiligen Schrift, besonders
aus dem Wochenabschnitt, besteht. |
Diese
Vorträge, welche immer mit einem deutschen Liede, gesungen von der
Schuljugend, eröffnet und geschlossen werden, und welchen alle Mädchen
und Jünglinge von 12-18 Jahren beizuwohnen haben, werden auch von älteren
Personen, Männern und Frauen besucht, und wirken sehr wohltätig. Wir möchten
nur wünschen, dass für die entlassene Schuljugend Sonntagsschulen für
die Wiederholung und Erweiterung der anderen Schuldisziplinen stattfinden,
da sonst so Vieles nach der Schulentlassung wieder vergessen wird." |
Jüdische Arbeiter und Techniker
beteiligen sich beim Bau der Rhein-Nahe-Eisenbahn und weitere Mitteilungen aus
der Gemeinde (1858)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Juni 1858: "Aus dem Fürstentum
Birkenfeld, im Juni (1858). Es muss gewiss das Herz eines jeden
Menschenfreundes mit den freudigsten Gefühlen erfüllen, wenn er den
Fortschritt wahrnimmt, den der Jude heutigen Tages auf allen
Lebensgebieten gemacht und macht. Wer hätte zu Anfang des gegenwärtigen
Jahrhunderts sich’s denken lassen, dass die Juden, die nur für die Elle
und den Quersack geschaffen zu sein glaubten (sc.
für den Handel), und jede manuelle Beschäftigung als ein angeborenes
Monopol der Christen betrachteten, heute in Reih’ und Glied derselben
Karst und Schafen gebrauchen und gleich anderen Tagelöhnern 5 Uhr Morgens
bis abends 7 Uhr in brennender Sommerhitze den Schiebkarren zu fahren
imstande sein könnten? Und dennoch ist das also geworden, wie das
vielfach jetzt im hiesigen Fürstentum bei dem Bau der
Rhein-Nahe-Eisenbahn zu bemerken, zu dem auch unsere Glaubensbrüder ihr
Kontingent an Arbeitern liefern. Auch jüdische Techniker höhern Grades
fanden Anstellung, nur schade, dass sich dies in fast ängstlicher Weise
von Synagoge und Juden entfernt halten und noch immer nicht einsehen können,
dass eine öffentliche Kundgebung der Religion, der man doch angehören
will, in unserer Zeit auch wohl von Niemandem verargt wird, da trotz aller
Pfaffenmanöver tolerante Gesinnungen in allen Schichten der Gesellschaft
tiefe Wurzel gefasst haben. Der Fortschritt in religiöser Hinsicht gibt
sich dahier in dem Umstande kund, dass in Folge anregender Predigten
unseres Landrabbiners Goldmann die kleine und unbemittelte Landgemeinde zu
Hoppstädten mit dem Plane umgeht, eine Orgel, eigentlich ein so genanntes
Pedal-Harmonium aus der berühmten Fabrik des Herrn Schiedmeier
(sc. Pianofortefabrik Schiedmayer)
zu Stuttgart, anzuschaffen, wovon Schreiber dieses den segenvollsten
Erfolg für den Gottesdienst erhofft. Die Leser dieser Blätter wird es
nicht minder interessieren, wenn sie hören, dass der hiesige Rabbiner
vor Kurzem die öffentliche Prüfung einer natürlich von Judenkindern
besuchten Kommu- |
nalschule
mitleitete, eine Tatsache, die anderswo in gewissen Kreisen sicher einen
Schreckens- und Entsetzensschrei hervorgerufen haben würde, hierzulande
aber für so natürlich gefunden wird, dass nirgends ein Wort darüber
verlautet.
Schließlich bemerke ich noch, dass vom Lehrer Emanuel Hecht,
soeben im Verlage von R. Voigtländer in Kreuznach erschienen: Vollständige
hebräische Deklinations- und Konjugations-Tabellen (4 Bogen stark), nach
einer neuen überschaulichen und leichtfasslichen Weise (3 Sgr. Bei
Partiebestellungen). Eine andere, 28 Bogen starke Arbeit: Der Pentateuch,
grammatisch zergliedert, kommt in wenigen Wochen von ihm bei Vieweg in
Braunschweig heraus. Was aber die Lehrer ganz besonders interessieren
wird, ist, dass derselbe mit November dieses Jahres eine Schulzeitung
herausgeben wird. Wir wissen, dass die tüchtigsten Kräfte bereits ihre
Mitwirkung zugesagt und so ist endlich die Befriedigung auch dieses von
Lehrern längst empfundenen Bedürfnisses demnächst zu erhoffen. Möchten
die Lehrer die Unterstützung eines solchen Blattes als Ehrensache
betrachten und es aus allen Kräften zu verbreiten suchen." |
Beitrag zur "Judenemanzipation im Fürstentum Birkenfeld" von Rabbiner Dr. Jacob
Loevy (Artikel von 1896)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 16. Oktober 1896: "Zur Judenemanzipation im Fürstentum Birkenfeld. Nach amtlichen Quellen von Dr.
Loevy, großherzoglicher Landrabbiner in Birkenfeld. Vielfach haben auch die Bekenner des Judentums Gottes Schutz nicht nur vor ihren Feinden, sondern selbst vor ihren Freunden anrufen müssen. Der christliche Bekehrungseifer, welcher unzählige Scheiterhaufen ihnen angezündet hat, ist – von niedrigen Leidenschaften, wie Habsucht, Rachsucht etc., denen er häufig nur als Maske diente, ganz abgesehen – nicht immer aus selbstsüchtigem Fanatismus hervorgegangen, sondern oft genug aus dem wirklich ehrlich gemeinten Streben, den zur Hölle
|
verdammten Ungläubigen (!) durch Annahme des wahren Glaubens zur Seligkeit zu verhelfen. Aber auch auf politischem Gebiete hat es an einflussreichen Staatsmännern nicht gefehlt, welche nicht etwa aus Hass gegen die Juden, sondern in der unverkennbar aufrichtigen Absicht, sie zu guten Staatsbürgern hu erziehen, aber durch Vorurteile verblendet; den fortschreitenden Gang ihrer bürgerlichen Gleichstellung aufzuhalten oder gar zurückzuschrauben versuchten.
Zu solchen Männern zählte zweifellos der oldenburgische Staatsrat Laurenz Hannibal
Fischer, ein Mann, welcher als rabiater Reaktionär, als Versteigerer der ersten deutschen Bundesflotte und durch seine eigentümlichen Schicksale
(Anmerkung 1: diese entbehren nicht einer gewissen Tragik. Nachdem er mehrere Jahrzehnte hindurch in verschiedenen kleineren deutschen Staaten die höchsten Ämter bekleidet, wurde er ein Opfer seines vergeblichen Kampfes gegen die gewaltigen Strömungen der Zeit und starb, nach vielen Anfechtungen, in der
Verbannung.) eine Zeitlang zu den bekanntesten, im Volke missliebigsten politischen Persönlichkeiten gehörte. 1831 in den Dienst des Großherzogs von Oldenburg getreten, atmete man in den oldenburgischen Hofkreisen erleichtert auf, als der durch seine barocke Biederkeit und extravagante Schaffenslust oft recht unbequem gewordene Staatsrat nach kurzer Zeit zum Regierungspräsidenten des durch Personalunion mit Oldenburg verbundenen, aber räumlich weit von ihm getrennten Fürstentum Birkenfeld ernannt wurde. Wer aber geglaubt hatte, ihn hier auf einen verlorenen Posten geschafft zu haben, musste bald erkennen, dass er sich gründlich getäuscht hatte: Fischer begann bald nach seinem Amtsantritte mit großem Eifer die Verhältnisse in seinem Sinne zu organisieren. Da er ohne das Regierungskollegium nichts zustande bringen konnte, war naturgemäß auch die Arbeitslast, welche er den Räten zumutete, manches Mal, und besonders den Bejahrteren unter ihnen, zu schwer, sodass einer von ihnen ganz unverblümt sich beklagte über
'die in letzter Zeit rasch aufeinander vorkommenden vielen Abänderungs- und Verbesserungsvorschläge, welche Durcharbeitung vieler dickleibigen Aktenstöße notwendig
machten.' Dieser Umstand, dann aber auch die Art seiner Verbesserungssucht sich zu äußern, welche eine gewisse Ignorierung, ja Missachtung des bisher Geschaffenen, des Bestehenden und somit auch der Schöpfer des gegenwärtigen Zustandes nicht verbarg, trug von vornherein dazu bei, die Zuneigung des Kollegen wie seiner Umgebung ihm zu verscherzen und ihn, der schon überdies gern allein seine Entschlüsse fasste, der maßgebendsten und erfahrensten Ratgeber zu berauben. So kam es, dass seine Pläne, trotz allem guten Willen und trotz seiner Bemühungen, aus der Tiefe zu schöpfen, auch infolge ungenügender fachlicher Instruktion vielfach entweder an dem Widerstande seiner Kollegen scheiterten, oder, wenn es ihm gelang, sie in die Praxis überzuführen, von Misserfolg begleitet waren.
Zu den ersten Gegenständen, an welche er organisierend herantrat, gehörte der Rechtszustand der Juden. Die Beschäftigung der deutschen Staaten mit dieser Frage war damals mehr in die Mode gekommen, als es den Juden selbst lieb war, denn das Resultat, wenn ein solches überhaupt zustande kam, war meist ein Zurückschleudern in alte Beschränkungen und Belästigungen. Während man nun in den dem Fürstentum benachbarten Landesgebieten, wie Preußen und Rheinbayern, das die Rechte der Juden beschränkende Napoleonische Märzedikt von 1808, welches auf 10 Jahre Geltung haben sollte, nach Ablauf dieses Zeitraumes wieder erneuert hatte, war dieses in Birkenfeld nicht geschehen, ja, man hatte sogar ein Jahr vor dem Amtsantritte Fischers infolge direkter Einwirkung des humanen Großherzogs begonnen, die Gleichstellung der Juden im Fürstentum auf dem Wege der Gesetzgebung in die Praxis überzuführen. Weil nun aber die Juden in einem Dutzend von Jahren die Folgen von Lebensgewohnheiten und Beschäftigungen, welche man ihnen in mehr als einem Dutzend von Jahrhunderten aufgezwungen, nicht ganz verwischen konnten, so glaubte Fischer, das wahre Heil der christlichen Bevölkerung wie auch der Juden selbst durch eine auf Zwang und Beschränkung begründete Veränderung ihres bisherigen Rechtszustandes zu fördern. – Von dem Gesetzentwurf, den er nun dem Regierungskollegium zum Referat, zur Beratung und Beschlussfassung vorlegte, ist schon die Einleitung, die Motive und Ziele enthaltend, recht charakteristisch. Der Entwurf – so beginnt dieselbe – sei veranlasst worden durch
'die sich erneuernden Verlegenheiten der Regierung in Ansehung der zur Zeit noch unbestimmten Verhältnisse der
Juden'. Zwar sträube sich die Humanität gegen Ausnahmegesetze, welche sich gegen eine ganze Bekennerschaft nur ihrer Religion wegen richten sollten, aber die Juden hierzulande stünden fast ohne Ausnahme auf einer solchen Stufe der Unsittlichkeit, welche Abneigung und Vorurteil gegen sie meist rechtfertige, Sie trieben nur Handel und Wucher, weshalb ihre Verbesserung durch einen ordentlichen Unterricht und die Steigerung ihres Ehrgefühls notwendig wäre. Die Zeit solle an dem Ausgleich mitarbeiten helfen, aber auch die Christen sollten sich von dem Vorurteil frei machen, in ihnen verhasste Feinde und nicht unglückliche Fremdlinge zu sehen. Darum gipfele sein Streben:
Erstens in der Amalgamierung der Juden mit der christlichen Bevölkerung durch gleiche Erziehung und Beschäftigung.
Zweitens in der Verhinderung von Wucher und Übervorteilung durch dieselben und in der Beschränkung der Aufnahme fremder Juden. Zu diesem Zwecke empfehle er folgende gesetzlichen Bestimmungen:
1. Die Juden sollten gezwungen werden, deutsche Familiennamen, mit Ausnahme solcher, welche von einheimischen christlichen Familien geführt würden, anzunehmen.
2. Sie sollten gezwungen werden, selbst wenn sie einen eigenen Lehrer hätten, ihre Kinder in die christliche Volksschule zu schicken
(Anmerkung 1: im Jahre 1831 hatte das Gesetz bestimmt, dass die jüdischen Kinder die christlichen Volksschulen besuchen
dürften): 'Auch sollen ihre Religionslehrer daraufhin vereidet werden, dass sie Gehorsam gehen den Staat und Treue und Redlichkeit gegen Nichtjuden wie gegen Juden als Religionspflicht anzuerkennen und lehren
wollen'.
3. und 4. Den Juden sollte der Zutritt zu den höheren Schulen und Examina sowie zu allen Gewerben bestattet sein; sie sollten zum Ackerbau angehalten und nur der Handel sollte beschränkt werden
5. bis 7. Der Hausierhandel sollte teilweise möglichst auf den Aussterbeetat gesetzt und ebenso wie das Viehmaklergeschäft und, in beschränkterem Maße, der Viehhandel einer besonderen Konzession unterworfen werden.
8. Viehhandel und kaufmännische Gewerbe in offenen Läden sollten nur gegen Nachweis eines genügenden Fonds erlaubt werden.
9. Anlehens- und Schuldkontrakte der Juden sollten nur Gültigkeit haben, wenn sie vor dem Gericht oder der Behörde abgeschlossen wären.
10. Die Einwanderung ausländischer Juden sollte nur daher gestattet sein, wohin auch Juden aus dem Fürstentum ohne spezielle, lästige Bedingungen auswandern dürften.
11. Die Übersiedelung von einem Orte des Fürstentums zum anderen sollte ihnen nur zum Zwecke des Ackerbaues gestattet werden. Geschehe dieselbe zum Zwecke des Handels oder wenn die Kinder in Orte ansässiger Juden Handel treiben wollten, do müssten 2/3 der Mitglieder der politischen Gemeinde damit einverstanden sein.
12. Im Allgemeinen sollten auswärtige Juden zum Handel nur für Märkte zugelassen werden. Dieser Entwurf, ein Gemisch freundlichen Zwanges und herabwürdigenden Misstrauens, aufgebaut auf einem Sandberg von Irr- |
tümern, welcher von jedem Hauche gründlicher Sachkenntnis verweht werden musste, stieß im Kollegium auf nicht geringen Widerstand. Nur ein einziges Mitglied, dem das Referat zugewiesen war, ein Mann, welcher den Grad seiner Urteilsfähigkeit bei einer anderen Gelegenheit dadurch bewies, dass er dasjenige, was er zuerst als schlecht bewiesen, kurze Zeit darauf, infolge eines Druckes von oben her, als sehr heilsam beweisen konnte, nur dieser eine Mann trat den Motiven und Bestimmungen des Entwurfes bei, obwohl auch er die Bemerkung nicht unterdrücken konnte, dass bei Manchem ein einfacher Hinweis auf bereits bestehende Gesetze oder Verfügungen oder geringe Modifikationen derselben genügt hätten. Die übrigen Mitglieder sprachen sich ganz energisch gegen die Vorlage aus. Zunächst war ihre Empfindlichkeit stark gereizt worden. Bereits jahrelang vorher hatten Beratungen und Beschlussfassungen über die Judenfrage im Kollegium stattgefunden, welche in den Akten niedergelegt waren. Diese Arbeiten sowohl wie alles, was auf dem gesetzlichen und Verwaltungswege in dieser Sache geschehen war, wurde nun von dem Neuling einfach ignoriert, teilweise ohne jede Bezugnahme wiederholt, teilweise über den Haufen geworfen. Dies konnte den ergrauten Räten gewiss nicht gleichgültig sein, und sie sagen es frei heraus, dass ein solcher Antrag gar nicht hätte eingebracht werden können, wenn man rückwärts geschaut hätte, und dass es außerdem den Anschein erwecke, als ob alle für die Juden bereits bestehenden Gesetze tacite außer Kraft getreten wären. Es lägt deshalb in diesem ganzen Vorgehen ein Mangel an Kollegialität gegen die bisherigen Mitglieder der Regierung und an Respekt gegen den Fürsten, welcher erst kürzlich noch die Beschlüsse des Kollegiums sanktioniert hätte. Dann aber richten sich ihre Angriffe gegen die ganzen Grundlagen des Entwurfes, welche jeder Kenntnis der bestehenden Verhältnisse ermangelten. – Wenn ein Mann, der erst wenige Monate im Lande ist, ein Ausnahmebesetz gegen die in demselben ansässigen Juden damit begründet, dass er ihre Moral herabwürdigt und sie beschuldigt, nur Handel und Wucher zu treiben, so ist es wohl wichtig genug zu hören, wie Männer, welche seit Jahren und Jahrzehnten an der Spitze der Verwaltung stehen, über dieselben urteilen. Einer von ihnen bekundet erstens, dass er im Fürstentum niemals einen Schacherjuden gesehen, wie sie jenseits des Rheins seien, sondern nur einige Metzger, welche von Tür zu Tür Fleisch feilhielten; zweitens wäre ihm im ganzen Fürstentum nur ein jüdischer Bettler bekannt, während in den Armenlisten sich keiner vorfände; drittens wäre der Ruf der Obersteiner, Hoppstädter und anderer Juden derart, dass er dieselben zu mittelguten Christen machte; auch seien viele von ihnen gewerbetreibende Einwohner geworden. Wenn nun viertens hingegen an einem bestimmten Orte sich eine förmliche Wucherhandelskompagnie gebildet hätte, so möge die Polizei wachsam sein und deren Schindereien unnachsichtlich bestrafen; um dieser Wenigen willen jedoch mit dem vorliegenden Gesetzentwurfe das französische Dekret, welches nunmehr 13 Jahre geschlafen, wieder ins Leben zu rufen, wäre durchaus nicht notwendig. Ein anderer Kollege, welcher derselben Meinung war, fügte noch drastisch hinzu, dass dort, wo es sich um Bestimmungen gegen den Wucher handelte, alles wohl auf das Molièrsche Wort hinauskäme:
'Les dettes sont comme les enfants, que l’ont concoit avec joie, mais dont on ne fait qu’avec peine
l’accouchement.' – Bezüglich der einzelnen Paragraphen der Vorlage möchte ich noch einiges aus der Beurteilung derselben seitens des Kollegiums als bemerkenswert hervorheben. Zu § 1, welcher die Juden zwingen will, deutsche Familiennamen anzunehmen, wird ausdrücklich betont, dass die Juden infolge gesetzlicher Bestimmungen bereits sämtlich deutsche Familiennamen führen, nur wären dieselben im Verkehr noch nicht gebräuchlich, und selbst die Bauern sagten noch Kronem statt Goldschmidt, Schaul statt
Feis. Seltsamerweise scheint es dem Herrn entgangen zu sein, dass Goldschmidt und Feis Familiennamen, während Kronem und Schaul die jüdischen Vornamen waren, welche vom Gesetze gar nicht berührt wurden und welche in den kleinen Ortschaften für die Juden ebenso gebraucht wurden, wie
'der Pitter' (Peter) und 'der Lipp' (Philipp) für die christlichen Bauern, nämlich anstatt der Familiennamen. – Auch zu § 3, welcher den Juden den Zutritt zu den höheren Schulen gestatten will, wird bemerkt, dass dieses längst geschehe, ja, ihre Aufnahme in dieselben fortwährend begünstigt werde. - § 5 will den Hausierhandel von Neuem verschiedenen Plackereien unterwerfen wozu auch noch die Beschränkung der Freizügigkeit in § 11 gehören dürfte, und ihn allmählich auf den Aussterbeetat setzen. Dagegen lässt sich ein greises Mitglied unter anderem folgendermaßen vernehmen;
'Gewiss existiert manches Missverhältnis durch die starke Beteiligung der Juden am Hausierhandel, was zu behüten und zu beseitigen Sache der Behörden durch rechtzeitiges und energisches Eingreifen wäre, aber
'so wenig ich sie nach Jerusalem verweisen oder, wie in der freien (!) Stadt Frankfurt, politisch entmannt sehen möchte, so wenig möchte ich sie durch plötzliche Entziehung ihrer gewöhnlichen Nahrungsquellen ohne Darreichung anderweitiger Subsistenzmittel ermüßigt sehen, aus Not noch unsittlicher zu werden, als sie (nach Angabe Fischers!) schon jetzt sein solle. Wohl soll man sie vom ausschließlichen Handel und Wucher abbringen, aber nicht durch Ausnahmegesetze, sondern nach der im großherzoglichen Kabinett angenommenen Maxime auf dem langsamen Weg der Erziehung, der Lehre und des
Unterrichts.' – Bei Besprechung der §§ 6 und 7, welche die jüdischen Viehmakler und Viehhändler Beschränkungen unterwerfen wollen, hebt einer der Räte mit Nachdruck hervor, dass man damit eine Ader des Wohlstandes im Lande unterbinden würde:
'Die hiesigen Juden sind meist Kommissionäre der fremden Händler, welche meist ebenfalls Juden sind, die Bauern aber wissen nicht zu kaufen und zu verkaufen ohne jüdische Makler, und die Märkte werden überall schon im Voraus als unnütz abbestellt, wenn die Juden nicht kommen können.' Deshalb könnte irgendwelche Beschränkung nach dieser Richtung hin von recht bedenklichen Folgen erden. – An Stelle des § 9, nach welchem Anlehns- und Schuldkontrakte der Juden nur vor Gericht oder Behörden abgeschlossen werden sollten, schlägt ein Regierungsmitglied den § 15 der drei Jahre vorher für Oldenburg erlassenen Judenordnung vor:
'dass alle Schuldverschreibungen etc. der Juden in deutscher Sprache abgefasst werden
sollen', empfiehlt jedoch die Einschaltung: 'welche zum Vorteil der Juden abgeschlossen
sind'.
Können wir nun auch aus dieser vorgeschlagenen Fassung erkennen, wie Misstrauen und Vorurteil selbst bei denen noch nicht ganz geschwunden waren, welche sich sonst eines freieren und günstigen Urteils über die Juden rühmen durften, so fanden doch die wuchtigen Worte des ältesten Mitgliedes Weyrich
(Anmerkung: Dieser war zuerst Pfarrer gewesen, dann zur Zeit der französischen Okkupation Maire und wurde dann von Oldenburg als Beamter übernommen. Er wurde Richter in Oberstein und schließlich Mitglied der Regierung in Birkenfeld)
die lebhafte Zustimmung fast aller Kollegen, indem sie in jeder Beziehung der treffende Ausdruck der allgemeinen Überzeugung waren. Er sagt nämlich geradezu:
'Es handelt sich in dem vorliegenden Entwurfe nicht um eine Beordnung der bürgerlichen Recht der Juden, sondern in der Tat um Entziehung und Beschränkung erworbener Recht und Befugnisse. Wenn nun in manchen benachbarten Ländern die jüdischen Verhältnisse augenblicklich rechtloser sind, so ist eben am Alten nichts geändert. Allein, solche Rechtsbeschränkungen neu zu schaffen, wie es |
bei uns der Fall wäre, und sie zur Sanktion einem Fürsten zu empfehlen, aus dessen hohem Rechtssinn schon vor Jahren die Beschränkung der Rechte ganzer Klassen von Untertanen aus Ursache ihres Religionsbekenntnisses abhanden gewiesen worden ist, dazu müssen höchst gewichtige, zwingende Gründe und bewiesene Tatsachen vorliegen, was jedoch nicht der Fall
ist.'
Das Kollegium lehnte deshalb nach vierzehntägigen Verhandlungen (14. März bis 2. April) den vorgelegten Gesetzentwurf ab,
'da keine Veranlassung vorliege, die Veränderungen der bestehenden Gesetze vor der Hand in Antrag zu
bringen.' Die Juden des Fürstentums, welche von den Vorgängen unterrichtet waren, atmeten, obwohl sie das feste Vertrauen zu der Gerechtigkeit ihres Landesfürsten nicht verloren hatten, doch erleichtert auf, als sie von dem Resultate Kenntnis erhielten.
Fischer kam nie mehr auf einen ähnlichen Antrag zurück. Es ist jedoch eine bittere Ironie des Schicksals, dass er, welcher in den Juden, wenn auch nicht verhasste Feinde, so aber doch unglückliche Fremdlinge – von gleichberechtigten Staatsbürgern ist nicht die Rede – erblicken und ihnen, den Wehrlosen, das Aufenthaltsrecht beschränken wollte, später einst selbst, nachdem er von seiner Höhe gestürzt war, eine Zeitlang als unglücklicher Fremdling, jeden Augenblick eines Ausweisungsbefehls gewärtig, von Stadt zu Stadt und von Land zu Land umherirren musste. Vielleicht ist ihm im Greisenalter, nachdem er die Bitterkeiten der Verfolgung und Verbannung gekostet, die Erkenntnis gekommen, dass er auch den Juden gegenüber gefehlt,
geirrt." |
Aus
der Geschichte des Rabbinates in Hoppstädten
Hoppstädten
war Sitz des Landrabbinates für die Provinz Birkenfeld. Die Landrabbiner
waren :
bis 1832 (?) Rabbiner Samson Felsenstein (geb. 1805 oder 1807 in Bruck; erster
Landrabbiner für die Provinz Birkenfeld, 1835 bis 1882 Rabbiner in
Hanau, gest. 1882)
1832/33 Rabbiner Löb Ettlinger (geb. 1803 in Karlsruhe, zunächst
Rabbinatskandidat in Mannheim, war von Oktober 1832 bis Juni 1833 Landesrabbiner
für die Provinz Birkenfeld, kehrte jedoch von hier wegen zu geringem Gehalt
nach Mannheim zurück, wo er später als Klausrabbiner, seit 1849 auch als
Rabbiner in Ladenburg tätig war;
gest. 1883 in Mannheim)
1835 bis 1836 Rabbiner Dr. Elias Grünebaum (geb. 1807 in Reipoltskirchen bei Kusel; nach
der Zeit in Hoppstädten von 1836/37 bis zu seinem Tod 1893 Rabbiner in Landau)
bis 1841 Rabbiner Bernhard Wechsler (geb. 1807 in Schwabach;
nach der Zeit in Hoppstädten bis zu seinem Tod 1874 Landrabbiner in Oldenburg)
1842 bis 1847 Rabbiner Dr. David Einhorn (geb. 1809
Diespeck, gest. 1879 New York; ein gemäßigter Vertreter der Reform, nach
der Zeit in Hoppstädten seit 1847 Landesrabbiner von Mecklenburg-Schwerin; seit 1855 Rabbiner in Baltimore/Maryland, seit 1861 in
Philadelphia Pennsylvania, seit 1866 in New York; Wikipedia-Artikel
zu Einhorn)
1847 bis 1886
Rabbiner Benedict Goldmann (geb. 1813 in Kirchheimbolanden,
gest. 1886 in Hoppstädten)
1887 bis 1889 Rabbiner Dr. Israel Goldschmidt (von 1860 bis 1889 Rabbiner in
Weilburg; nach seiner Zeit in Hoppstädten
von 1890 bis zu seinem Tod 1919 Rabbiner in Offenbach)
1891 bis 1901 Rabbiner Dr. Jacob Loevy (geb. 1860 in Ortelsburg/Ostpreußen,
1884 Lehrer, ab 1887 Ortsrabbiner in Göttingen, dann
Rabbiner im Landrabbinat Birkenfeld, später in Graudenz)
1901
bis 1905 Rabbiner Julius Lewis (Lewit).
1905 bis 1910 Rabbiner Dr. Sally Baron (1919 bis 1938 Rabbiner in Kaiserslautern;
konnte nach USA emigrieren, wo er 1936 in St. Louis, Mo. starb)
1910 bis 1911 Rabbiner Dr. Siegfried Grzymisch (geb. 1875 Pleschen/Pommern,
ermordet 1944 im KZ Auschwitz; nach seiner kurzen Zeit in Hoppstädten 1911 bis
1940 Bezirksrabbiner in Bruchsal und Bretten (Sitz in Bruchsal), erstellte nach 1920 neue Lehrpläne für den
israelitischen Religionsunterricht in Baden, 1940 mit seiner Ehefrau Karola geb.
Schlessinger nach Gurs deportiert, später nach Drancy, 1944 nach Auschwitz.
1911 bis 1914 Rabbiner Dr. Ferdinand Straßburger (geb. 1884 in Buchau, gest.
1927 in Ulm; war 1910/11 Rabbinatsvikar in Wiesbaden, Freiburg und Bruchsal;
nach seiner Zeit in Hoppstädten 1915 bis 1916 Rabbiner in Buchau, 1916 bis zu
seinem Tod 1927 in Ulm).
1915 bis 1919 Rabbiner Dr. Julius Cohn (geb. 1878 in Graudenz, gest. in England;
nach seiner Zeit in Hoppstädten 1919 bis 1924 2. Stadtrabbiner in Karlsruhe,
1924 bis 1928 Bezirksrabbiner in Stuttgart, 1928 bis 1939 Rabbiner in Ulm, 1939
nach England emigriert)
nach 1919 bis nach 1938 Rabbiner Dr. Alex (Alexander) Lewin (geb. 1888 in
Russland oder in Adelsheim, umgekommen in Auschwitz): 1913 Bezirksrabbiner (Rabbinatsverweser) in Offenburg,
nach 1919 in Hoppstädten (bis 1939). Link: Wikipedia-Artikel
zu Rabbiner Alex Lewin
Rabbiner
Bernhard Wechsler wird Landrabbiner in Oldenburg (1842)
Am 13. Mai 1841 wurde Samson Raphael Hirsch,
Großherzoglicher Landrabbiner in Oldenburg, zum neuen Landrabbiner für
Ostfriesland mit Sitz in Emden gewählt, wo er bis 1847 blieb. Als Nachfolger
von Rabbiner Hirsch in Oldenburg wurde Bernhard Wechsler ernannt, bis dahin
Rabbiner im Fürstentum Birkenfeld.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit des 19. Jahrhunderts" vom 6. Februar
1842: "Im Großherzogtum Oldenburg ist man seitens aller besser
gesinnten Israeliten hoch erfreut über die Berufung des früheren
Rabbinen Wechsler (statt Wetzlar) in Birkenfeld an die Stelle des nach Emden gegangenen
Landrabbinen Hirsch. Es soll jener nicht nur dem Kopfe, sondern auch dem
Herzen nach der Partei der Fortschrittes angehören und man erwartet von
ihm viel Ersprießliches für Hebung der israelitischen Zustände im Großherzogtum." |
Landrabbiner Dr. Einhorn wird gegen
ungerechtfertigte Presseartikel in Schutz genommen (1846)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. August 1846: "Gegenerklärung. Ein Herr Distriktsrabbiner Abraham Wechsler in
Schwabach hat in No. 23 dieser Blätter, behufs Verteidigung eines Schreibens
des Herrn Wolf Hamburger in Fürth, gegen unseren Herrn Landrabbiner Dr.
Einhorn Äußerungen sich erlaubt, die zwar das Zeichen der Lächerlichkeit
und Ungereimtheit an sich tragend, uns dennoch zur nachstehenden Gegenerklärung
veranlassen:
Zuvörderst müssen wir erklären, dass unser verehrter Herr Landrabbiner
durch seine besonnene geräuschlose und seelsorgerliche Wirksamkeit, vermöge
welcher bei uns Synagogen-, Schul- und Gemeindewesen in einer Blüte
dastehen, wie sie solche viele der größten und zahlreichsten Gemeinden
des deutschen Vaterlandes noch entbehren, sich nicht nur die Anerkennung höchst
verordneter Regierung, sondern auch die Achtung und Liebe sämtlicher
Rabbinatsangehörigen in hohem Grade erworben hat. Derselbe leitet uns
durch seinen mustergebenden religiösen Lebenswandel, sowie durch seine
begeisterten und begeisternden Vorträge nur zu allem Guten und Edlen an.
Wir erklären demnach ferner, dass dieser nach Geistes- und Herzensgaben
als eine moralische und intellektuelle Größe dastehende Geistliche
unsere vollkommenste Zufriedenheit besitzt, und fügen wir nur noch den
heißen Wunsch bei, dass derselbe bis in die letzten Tage seines noch
lange währenden Lebens seine Wirksamkeit in unserer Mitte wie bisher
entfalten möge. Mit dieser Gegenerklärung stimmen alle Gemeindeflieder
unseres Fürstentums überein, und zeichnen in deren Namen die
Gemeindevorsteher und Lehrer. Fürstentum Birkenfeld, den 10. Juni 1846.
Joseph Herz, Jakob Stern, Elias Neuhäuser, Ludwig Baum, Joseph Feis,
Isaak Weil, Lazarus Kronenberger, Vorsteher.
A. Frankenau, M. Kohn, Levino, Emanuel Hecht, Lehrer." |
|
links:
Rabbiner Dr. David Einhorn (Quelle des Fotos: Wikipedia-Artikel
zu Einhorn) |
Über Rabbiner David Einhorn ( gest. 1879 in New York)
Vgl. Wikipedia-Artikel
"David Einhorn": David Einhorn war ein ein gemäßigter Vertreter der
jüdischer Reformbewegung. Er ist 1809 in Diespeck
geboren als Sohn von Maier Einhorn und seiner Frau Karoline. Er lernte an der Jeschiwa in Fürth und studierte an
den Universitäten in Erlangen, Würzburg und München. Er war seit 1842
Rabbiner in Hoppstädten, danach (1847
bis 1852) Landesrabbiner von Mecklenburg-Schwerin; seit 1852 in Pest,
schließlich 1855 Rabbiner in Baltimore/Maryland, seit 1861 in
Philadelphia Pennsylvania, seit 1866 in New York (Rabbiner in der Gemeinde Adath
Jeshurun). Er starb 1879.
Bericht aus dem Fürstentum Birkenfeld unter Rabbiner Goldmann (1847)
Anmerkung: In diesem Artikel wird Rabbiner Goldmann kritisiert auf Grund eines
nach Meinung des Schreibens ungerechtfertigten Eingreifen in Reformbemühungen
des Obersteiner Lehrers Frankenau.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit des 19. Jahrhundert" vom 12.
Dezember 1847: "Rabbiner Goldmann. (Aus dem Fürstentume
Birkenfeld). Es ist nicht das erste Male, dass der Name dieses Ländchens
dem Leser dieses Blattes vor Augen tritt, denn seitdem die
Fortschrittspartei unter den Israeliten in den Versammlungen deutscher
Rabbiner ihre Vertreter gefunden hat, ist auch auf uns Bewohner des
Fürstentums Birkenfeld ein kleiner Teil des Ruhmes zurückgefallen, den
sich unsere gelehrten und freisinnigen Rabbiner durch ihr aufrichtiges
Streben für den Fortschritt erworben haben. So hat Wechsler
zuerst es bei uns gewagt, in das
Drachennest geheiligter Vorurteile hineinzugreifen und den Boden zu
lockern, der zu seiner Zeit noch voll Unkraut war. - Der fleißige Sämann
ward zu einem höhern Wirken im Norden abgerufen, aber Dr. Einhorn
nahm sich der verlassenen Pflänzlinge an, und erwärmte sie mit dem
ganzen Feuer seines für alles Schöne, Edle und Erhabene glühenden
Herzens. Allein gerade das, was uns denselben so teuer machte, entriss uns
ihn; er erhielt einen ehrenvollen Ruf in die Ferne und unser Aller
Dankbarkeit begleitete ihn dahin. - Sein Nachfolger im Amte wurde
Goldmann. Ferne sei es von uns, über diesen jungen Rabbiner vorschnell
aburteilen zu wollen. Nur auf die Mittel wollen wir ihn aufmerksam machen,
durch welche seine Vorgänger so wohltätig auf die Gemeinden unseres
Fürstentums einzuwirken vermöchten. Diese waren, fester
unerschütterlicher Mut, Selbstständigkeit und Ausdauer, nur durch sie
wird Herr Goldmann auf der von seinen Vorgängern betretenen Bahn
fortschreiten können. Zu dieser Andeutung sind wir durch folgende
Tatsachen veranlasst. In Oberstein,
einer sehr strebsamen Gemeinde, gelang es dortigem braven Lehrer
Frankenau, dieselbe zu vermögen, dass sie sich mit der Einführung
des dreijährigen Zyklus im Haphtorah vorlesen, einverstanden erklärt. Am
Tage jedoch, vor der zu beginnenden Einrichtung, wird Lehrer Frankenau von
Rabbiner Goldmann bedeutet, dieselbe noch ein Jahr zu verschieben, die
Gemüter seien wohl noch nicht genügend vorbereitet auf diese wichtige
Veränderung. Frankenau gehorchte natürlich seinem Vorgesetzten. Aber hat Herrn Rabbiner Goldmann denn auch voraus bedacht, dass er auf diese
Weise zwischen Frankenau und seiner Gemeinde Misstrauen pflanzt? Konnte
Herr Rabbiner Goldmann nicht die Möglichkeit voraussehen, dass, wenn er
den Lehrer Frankenau nötigte, eine von ihm fest anberaumte Einrichtung
als seinem Vorgesetzen widerstrebend, hinauszuschieben, die Gemeinde auf
den Argwohn geraten könne, Frankenau habe in diesem und natürlich auch
in andern Fällen aus angemaßter Machtvollkommenheit ohne Befugnis seiner
Behörde gehandelt? Kurz, hat Herr Rabbiner Goldmann zufolge dieser
Möglichkeiten, in seiner Handlungsweise nicht den Weg erkannt, allem
künftigen desfallsigen Wirken Frankenaus in der Volksmeinung einen
unübersteiglichen Damm entgegenzusetzen? Welche und wie viel
durchgreifende Reformen werden wir wohl von dem Manne zu erwarten haben,
der schon die oben erwähnte für so wichtig hält, dass er eine
langjährige Vorbereitung für nötig erachtet. - Doch wie gesagt, wir
wollen nicht voreilig urteilen, um später nicht beschämt gestehen zu
müssen, wir waren ungerecht; Herr Goldmann ist ein würdiger Nachfolger
seiner würdigen Vorgänger. St.m." |
Diskussion um die (zurückhaltenden) Reformbemühungen von Rabbiner Benedict
Goldmann für den Gottesdienst (1848)
Anmerkung: Traditionell wird die Tora in einem einjährigen Zyklus (von Simchat
Tora bis Simchat Tora) gelesen. Mitte des 19. Jahrhunderts gab es Bemühungen,
die Toralesungen auf drei Jahre zu verteilen.
Artikel
in "Der Israelit des 19. Jahrhunderts" vom 16. Januar 1848:
"Berichtigung (Aus dem Fürstentum Birkenfeld). - In No. 50
vorigen Jahres des 'Israelit' tadelt ein Berichterstatter unseren Rabbiner
Goldmann, weil er den dreijährigen Zyklus beim Haphtora (soll heißen:
Tora) Vorlesen noch nicht für dieses Jahr erlaubt hat. Allein die
Gründe, welche denselben hierzu veranlassen, werden gewiss jedem
einleuchten, der die Sache ganz unbefangen ansieht. Herr Rabbiner Goldmann
hatte kaum einige Wochen sein neues Amt angetreten, als er bei Gelegenheit
der Abhaltung seiner Antrittspredigt in O. vernahm, dass der dortige
Lehrer und ein ehrenwertes Gemeindemitglied, Herr St. nach dem kurz darauf
folgenden Sukkotfeste den dreijährigen Zyklus in Ausführung bringen
wollten. Da aber Herr Goldmann die örtlichen Verhältnisse seines
Rabbinats noch nicht kannte und es sohin auch nicht wissen konnte, ob die
Majorität der Gemeinde zu O. zu einer solchen Reform reif und geneigt
sei, zumal der dortige Vorsteher und andere Gemeindeangehörigen sich
über dieselbe nicht weiter geäußert, so glaubte Herr Rabbiner Goldmann
umso mehr eine Suspension von einem Jahre anraten zu dürfen. Zählt man
ja in Deutschland noch kaum 4 Gemeinden, in welchen jene Einrichtung
ausgeführt wäre. War ja (Rabbiner) Einhorn 5 Jahre hier und fand es noch
nicht an der Zeit, er, der sich des Zutrauens seiner Gemeinden im hohen
Grade erfreute und nie lange zauderte, wo es galt, reife Blüten zu
brechen und zum Durchbruch reife Samenknospen zu ihrer Entfaltung zu
treiben. - Auch scheint wahrlich von unserem Herrn Goldmann eine
Schmälerung des Lehreransehens nicht beabsichtigt zu werden, denn sonst
hätte derselbe nicht wohl Herrn P. gestattet, gleich nach seiner Predigt
die Haphtora paraphrastisch zu erörtern. - Wie dem auch sei, der
Berichterstatter kann sich versichert halten, dass unser Rabbiner die
Sache der Reform nicht benachteiligen werde, dass vielmehr schon schon
jetzt eine Revision der Synagogenordnung verbreitet wird, die noch
Mehreres, als die Einführung eines neuen Zyklus bringen
dürfte." |
Zum Tod von Rabbiner Benedict Goldmann (1886)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 4. Mai 1886: "Man schreibt uns
aus Hoppstädten: In der Nacht vom 16. auf den 17. dieses Monats verstarb
plötzlich der Landesrabbiner Benedikt Goldmann zu Birkenfeld. Fast 40
Jahre amtierte derselbe im Fürstentume. Zu der Beerdigungsfeier, die am Rüsttage
des Passahfestes stattfand, hatten sich nicht nur Vorstände und
Mitglieder, sondern auch eine große Schar der Honoratioren von weit und
breit eingefunden. Nachdem der Sarg in der Synagoge zu Hoppstädten,
woselbst der zugehörige Friedhof liegt, aufgebahrt war, stimmte der Chor
mit dem Kantor ein Trauerlied an, und dann schilderte der von den Vorständen
zur Abhaltung der Leichenfeier berufene Bezirks-Rabbiner Dr. Landsberg aus
Kaiserslautern in eingehender Weise die Verdienste des Dahingegangenen und
sein Leben als Mensch, als Familienoberhaupt und als Seelsorger. Die
treffliche Rede machte auf die Zahlreiche Zuhörerschaft aller Stände und
Konfessionen einen mächtigen Eindruck. Geboren war der Verstorbene zu
Kirchheimbolanden (Pfalz) und erreichte ein Alter von 73 Jahren. Friede
seiner Asche!" |
Ausschreibungen des Rabbinates im Mai und September 1886
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Mai
1886: Anzeige in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Mai 1886: "Die durch den
Tod des Landrabbiners Goldmann zur Erledigung gekommene Stelle eines
Landrabbiners für das Fürstentums Birkenfeld mit dem Wohnsitz in Hoppstädten
soll mit einem Anfangsgehalte von jährlich 1.400 Mark, das bis 2.400 Mark
steigen kann, nebst freier Wohnung, Garten, einer festen Reiseentschädigung
von 100 Mark für die Haltung religiöser Vorträge in den Synagogen zu
Oberstein,
Sötern und Bosen und den auf etwa 150-200 Mark zu
veranschlagenden Kasualgebühren baldigst wieder besetzt werden.
Bewerber um die Stelle, die Deutsche sein müssen, sich durch Beibringung
amtlich ausgestellter Zeugnisse über ihre wissenschaftliche Ausbildung,
Prüfung und Befähigung, sowie ihr bisheriges bürgerliches und
sittliches Betragen auszuweisen, und auf Verlangen zur Haltung einer
Probepredigt in einer der hiesigen Synagogen bereit zu erklären haben,
werden aufgefordert, ihre mit diesen Zeugnissen belegten Gesuche bis zum
1. Juni dieses Jahres bei der unterzeichneten Regierung einzureichen.
Bemerkt wird noch, dass hinsichtlich der dem Landrabbiner zustehenden
Rechte, insbesondere auch auf Ruhegehalt und Wartegeld, und obliegenden
Pflichten die Bestimmungen des Zivilstaatsdiener-Gesetzes in Anwendung
kommen, sowie dass der Landrabbiner Goldmann für gewisse Funktionen bei
der Regierung 180 Mark und als Nebenlehrer beim hiesigen Gymnasium 240
Mark bezogen hat, und dass diese Funktionen und Vergütungen unter Umständen
auf den neu anzustellenden Landrabbiner werden übertragen werden.
Birkenfeld, 1. Mai 1886.
Großherzogliche Oldenburgische Regierung des Fürstentums Birkenfeld.
Barnstedt." |
Anzeigen in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. September 1886: "Die durch
die Bekanntmachung der unterzeichneten Regierung vom 1. Mai dieses Jahres
ausgeschriebene Stelle eines Landrabbiners für das Fürstentum Birkenfeld
mit dem Wohnsitze in Hoppstädten ist besonderer Verhältnisse wegen noch
nicht zur Besetzung gekommen und soll, nachdem inzwischen auch durch
weitere Verhandlungen die Dienstbezüge des zu ernennenden Landrabbiners
anderweitig fest normiert sind, zur Widerbesetzung abermals ausgeschrieben
werden. Indem die unterzeichnete Regierung nun bemerkt:
1. dass nach dem festgesetzten Normaletat das aus der Rabbinatskasse zu
zahlende Gehalt des Landrabbiners auf jährlich 1.400-2.400 Mark nebst
freier Wohnung und Garten, einer Reiseentschädigung für die Haltung
religiöser Vorträge in den Synagogen zu Oberstein, Sötern, Bosen und
Birkenfeld zum Betrage von 100 Mark und den nach den dafür festgesetzten
Sätzen sich berechnenden, auf etwa 150-200 Mark zu veranschlagenden
Kasualgebühren normiert ist,
2. dass das Anfangsgehalt für den zu ernennenden Landrabbiner die Summe
von 2000 Mark gewährt werden soll,
3. dass dem Landrabbiner außerdem aus der Landeskasse für seine Tätigkeit
als Mitglieder der Regierung in den Angelegenheiten jüdischer Schulen
eine Funktionszulage von 180 Mark (ohne Ersatz von Diäten und
Transportkosten) und |
Rabbiner
Dr. Israel Goldschmidt wird neuer Landrabbiner (1887)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Februar 1887:
"Durch meine Ernennung zum Landrabbiner von Birkenfeld
wird meine hiesige Stelle als Stadt- und Bezirksrabbinat von Weilburg
zum 1. Mai dieses Jahres vakant. Mit dieser Stelle ist ein Fixum von Mark
2.200 als Anfangsgehalt und ein Nebeneinkommen von 4-500 Mark verbunden.
Bewerber wollen sich unter Beilegung der Abschriften ihrer Zeugnisse an
den Herrn Kultus-Vorsteher G. Reifenberg hier wenden.
Weilburg, 7. Februar 1887. Dr. J. Goldschmidt." |
Rabbiner
Dr. J. Loevy wird neuer Landrabbiner (1890)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Oktober 1890: "Göttingen,
20. September (1890). Unser Rabbiner, Herr Dr. Lövy, ist zum Landrabbiner
der Fürstentums Birkenfeld gewählt worden." |
Der
Großherzog von Oldenburg interessiert sich für die jüdischen Bewohner
Birkenfelds und empfängt Rabbiner Dr. Loevy zur Audienz (1896)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 18. September 1896: "Birkenfeld, 13. September
(1896). Während des 10-tägigen Aufenthaltes des Großherzogs von
Oldenburg in unserem unter seiner Herrschaft stehenden Fürstentume
hatte auch unser Landrabbiner, Herr Dr. Loevy, mehrfach
Gelegenheit, an den offiziellen Feierlichkeiten teilzunehmen. Ein von
demselben verfasstes Begrüßungsgedicht wurde beim Eintreffen des
Großherzogs auf dem Bahnhof von einer Schülerin der höheren
Töchterschule unter Überreichung eines Blumenstraußes vorgetragen und
von dem greisen Fürsten mit tiefer Bewegung angehört. Zu dem
darauffolgenden offiziellen Empfang im Schlosse war auch der Landrabbiner
als Staatsbeamter geladen und erschienen und wurde vom Großherzog durch
eine sehr freundliche Ansprache beehrt, welche meist jüdische
Angelegenheiten des Fürstentums berührte. - Am 1. Tag Roschhaschono (jüdisches
Neujahrsfest), zwischen 1 und 3 Uhr, war Herr Dr. Loevy zur Audienz
befohlen, in welcher der Großherzog für längere Zeit und sehr leutselig
mit ihm über seine persönlichen Verhältnisse unterhielt und die
Dedikation einer der Vollendung nahen historischen Arbeit - die Juden im
Fürstentum betreffend - huldvoll entgegennahm. Daran schloss sich die
Einladung zur Hoftafel, an welcher auch Herr Dr. Loevy - natürlich unter
strengster Beobachtung der rituellen Speisegesetze -
teilnahm." |
Rabbiner Dr. J. Loevy wurde nach Graudenz berufen (1901)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar 1901: "Graudenz,
27. Januar (1901, Rabbinerwahl). Der Vorstand und die
Repräsentanten der jüdischen Gemeinde (Graudenz) wählten Herrn
Landrabbiner Dr. Loevy aus Birkenfeld in Oldenburg einstimmig zum Rabbiner
der Synagogengemeinde. Herr Dr. Loevy ist 1860 zu Ortelsburg (Ostpreußen)
geboren, besuchte das Königliche Gymnasium zu Lyck und widmete sich auf
der Berliner Universität und in der dortigen Lehranstalt für die
Wissenschaft des Judentums philosophischen, theologischen und
orientalischen Studien. Nachdem er 1884 die Doktorwürde und das
Rabbinatsdiplom erworben hatte, wurde er noch in demselben Jahre
einstimmig zum Rabbiner der Synagogen-Gemeinde Göttingen gewählt, wo er
bis 1890 amtierte. Seitdem wirkt er als Landrabbiner in Birkenfeld. Herr
Dr. Loevy ist auch literarisch tätig gewesen; er ist z.B. der Verfasser
(Pseudonym Fritz Werner) der poetischen Festschrift "Zweihundert
Jahre unterm schwarzen Adler,', die am 18. Januar in mehr als 200 Schulen
Preußens (auch in der Graudenzer Oberrealschule) aufgeführt worden
ist." |
Text zur Einsetzung von Dr. Julius Lewit (1901) auf der Seite
zur Synagoge
Weiterer Text:
Einführung
des neuen Landrabbiners Dr. Julius Lewit (1901)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Juli 1901: "Hoppstädten,
23. Juli (1901). Mit Beginn des Monats Juli hat der neu ernannte
Landrabbiner Herr Rabbiner Dr. Julius Lewit aus Berlin, sein Amt im
Fürstentum Birkenfeld angetreten. Am Freitag, den 5. Juli, fand auf der
Großherzoglichen Regierung zu Birkenfeld seine Vereidigung durch den
Herrn Regierungspräsidenten Ahlhorn statt. Hierauf war beim
Freitagabend-Gottesdienst seine feierliche Einführung in der Synagoge zu Hoppstädten.
Begleitet von dem Landesgemeinderate, dessen Mitglieder auch von den
auswärtigen Gemeinden des Fürstentums sich eingefunden hatten, grüßte
der Synagogenchor den ins Gotteshaus eintretenden Landrabbiner mit den
hebräischen Worten des Psalmisten: 'Gesegnet, der da kommt im Namen des
Herrn!'
Sodann richtete Herr Synagogen-Vorsteher Elias Weil herzliche Worte der
Begrüßung und der Segenswünsche an Herrn Dr. Lewit, indem er in
längerer, wohlgeformter Rede der Hoffnung Ausdruck gab, dass es unter
Gottes Beistand Herrn Dr. Lewit gelingen möge, in seiner staatlichen
Stellung als Landrabbiner, Regierungsmitglied, Schulinspektor und Lehrer
der Jugend allezeit segensreich zu wirken." |
Vortrag des ehemaligen Rabbiners Dr. Israel Goldschmidt (1902)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. April 1902: "Hoppstädten an der
Nahe, 8. April (1902). Am 23. vorigen Monats fand im hiesigen
literarischen Verein eine größere Feier statt, an der nicht nur alle
hiesigen Mitglieder, sondern auch viele Gäste aus den anderen Gemeinden
des Fürstentums Birkenfeld und den angrenzenden Gemeinden der
Rheinprovinz teilnahmen. Denn es war für den Abend ein Vortrag des
ehemaligen Landrabbiners, Herrn Dr. Goldschmidt, jetzigen Rabbiners in
Offenbach am Main, angesetzt. Sein Thema lautete: 'Die Poesie der hebräischen
Gebete.’ Selbst eine dichterische Natur, verstand es der Redner, den Zuhörern
die Schönheit und erbauliche Kraft der hebräischen Gebete klarzulegen.
Anhaltender Beifall und Dank lohnten den Redner für seinen meisterhaften
Vortrag.
Hierauf nahm Herr Landrabbiner Dr. Lewit das Wort zu einem Hoch auf Seine
Königliche Hoheit den Großherzog und sprach seine Freude darüber aus,
dass der geliebte Landesfürst unter Gottes Beistand im kommenden Sommer
auch das Fürstentum Birkenfeld mit seinem Besuche beehren und erfreuen
werde. Begeistert stimmte die Versammlung in das Hoch ein und sang die
oldenburgische Nationalhymne.
Hier folgten deklamatorische und musikalische Vorträge, von denen
besonders die vorzüglich vorgetragenen Gesänge von Psalmen durch den
hiesigen Synagogenchor lobende Erwähnung verdienen.
Bis in die späte Nacht hinein blieb die ganze Versammlung in fröhlicher
Stimmung zusammen. Als zum Schluss Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt für den
freundlichen Empfang dankte, entwickelte sich daran anschließend ein mehr
als eine Stunde dauerndes Rede-Turnier, an dem sich die Herren
Landrabbiner Dr. Lewit, Lehrer Eppstein, Synagogenvorsteher Elias Weil,
Vorsteher Lazarus Stern und Lehrer Katz aus Ottweiler lebhaft beteiligten." |
Zum
Tod von Pauline Lewit geb. Landeck, Mutter von Bezirksrabbiner Dr. Julius Lewit
(1904)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Januar 1904: "Samter.
Am 7. Januar (1904) wurde hier Frau Pauline Lewit geb. Landeck, die Mutter
des Großherzoglichen Landesrabbiners in Birkenfeld, Herrn Dr. Julius
Lewit, in dem ehrwürdigen Alter von 78 Jahren zur ewigen Ruhe gebettet.
Der Sohn der Verblichenen, Herr Dr. Lewit, gab dem Schmerze um seine
Mutter in herzbewegenden Worten bei den Trauerfeierlichkeiten im Hause und
auf dem Friedhofe Ausdruck. Nicht heute zum ersten Male spreche er in
andächtiger Versammlung von seiner Mutter, sondern schon sehr oft habe er
von der Kanzel herab zu seinen Gemeinden von seiner Mutter gesprochen. So
oft er seinen Zuhörern echt israelitisches Gottvertrauen schildern
wollte, schildere er nur da sinnige, unauslöschliche Gottvertrauen seiner
Mutter. Der Rabbiner der hiesigen Synagogengemeinde, Herr Dr. Wreschner,
sprach den trauernden Kindern in ergreifender Grabrede Trost zu, indem er
auf den gottgesegneten Lebensabend hinwies, dessen die Heimgegangene als wackere
Frau von Gott gewürdigt war, deren höchstes Streben dahinging, die
Kinder und Enkel im Geiste des Judentums zu erziehen. Im Trauerhause und
auf dem Friedhofe sang Herr Kantor Gold die üblichen Trauergebete. Möge
das Andenken der frommen Heingegangenen zum Segen gereichen. Ihre Seele
sei eingebunden in den Bund des Lebens." |
Rabbiner Dr. Julius Lewit verlässt Hoppstädten (1905)
Meldung im
"Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 20. Januar 1905: "Hoppstädten.
Landrabbiner Dr. Lewit verlässt am 1. April nach vierjähriger Tätigkeit
seinen hiesigen Wirkungskreis, um die Stelle als Rabbiner des Großherzoglichen
Rabbinatsbezirks Alzey zu übernehmen." |
|
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Januar 1905:
"Landrabbiner Dr. Lewit in Hoppstädten verlässt am 1. April
dieses Jahres seinen Wirkungskreis, den er jetzt seit vier Jahren
verwaltet hat, um nach Alzey
überzusiedeln, wohin er als Rabbiner berufen worden
ist." |
Rabbiner Dr. Sally Baron wird Rabbiner in Hoppstädten (1905)
Artikel im
"Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 25. August 1905: "Hoppstätten.
Rabbiner Dr. Sally Baron aus Berlin ist zum Landrabbiner für das Fürstentum
Birkenfeld ernannt worden." |
Zum Tod von Rabbiner Dr. Sally Baron (1946 USA)
Artikel
in der Zeitschrift "Aufbau" (New York) vom 13. Dezember 1946:
"Am 27. November (1946) starb in St. Louis, Mo. der ehemalige
Bezirksrabbiner von Kaiserlautern, Dr. Sally Baron, im Alter von 72
Jahren. Nachdem er einige Jahre erfolgreich in Hoppstädten
(Birkenfeld) gewirkt hatte, kam er im Jahr 1919 nach Kaiserslautern und
war hier als Seelsorger tätig, bis ihn die Ereignisse des 10. November
1938 zwangen, Beruf und Wohnsitz aufzugeben.
Durchdrungen von dem Ideal der Menschenliebe und der Hilfsbereitschaft,
wurde er bald der wahre Freund seiner Gemeinde und des Bezirkes und errang
sich das Vertrauen weiter Pfälzer Kreise. In der Hitlerzeit war er
rastlos für das Wohl seiner Gemeinde besorgt und unterließ nichts, was
das schwere Los der einzelnen erleichtern konnte.
Sein Wunsch, mit seiner Gattin zu seinem Sohne Kurt nach St. Louis zu
kommen, wurde erfüllt, aber nach kurzer Zeit warf ihn eine tückische
Krankheit, von der er sich nicht erholen konnte, auf das
Krankenlager. L.B." |
Wahl
und Einführung des neuen Landrabbiners Dr. Grzymisch (1910)
Anmerkung: Grzymisch, Dr. Siegfried Grzymisch (geb. 1875 Pleschen/Pommern,
ermordet 1944 im KZ Auschwitz): nach seiner kurzen Zeit in Hoppstädten 1911 bis
1940 Bezirksrabbiner in Bruchsal und Bretten (Sitz in Bruchsal), erstellte nach 1920 neue Lehrpläne für den
israelitischen Religionsunterricht in Baden, 1940 mit seiner Ehefrau Karola geb.
Schlessinger nach Gurs deportiert, später nach Drancy, 1944 nach
Auschwitz.
Meldung
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. März 1910:
"Herr Dr. Grzymisch ist einstimmig zum Landesrabbiner von
Hoppstädten-Birkenfeld gewählt worden." |
|
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. Mai 1910:
"Hoppstädten an der Nahe, 9. Mai (1910). Der 24. April dieses
Jahres bildete für unsere Synagogengemeinde einen wichtigen Tag, denn an
ihm fand die Einführung des neu gewählten Landrabbiners des Fürstentums
Birkenfeld, des Herrn Dr. Grzymisch, als Seelsorger unserer Gemeinde
statt. Die Synagoge war aus diesem Anlass festlich geschmückt,
Rabbinersessel und Rabbinerpult sinnig bekränzt. Beim
Vormittagsgottesdienste nach dem Einheben der Tora hielt Herr Dr.
Grzymisch seine Antrittsrede, in der er die Pflichten schilderte, die der
moderne Rabbiner als Prediger und Lehrer, als Seelsorger und Vertreter des
Judentums nach außen hin zu üben habe. Darauf gab im Namen des
Synagogengemeinderats Herr Lehrer Ludwig den Empfindungen der Gemeinde in
einer herzlichen Begrüßungsansprache Ausdruck, auf welche Herr Dr.
Grzymisch passend erwiderte. Möge es unserem verehrten Herrn
Landrabbiner, dem man hier allerseits das größte Vertrauen
entgegenbringt, vergönnt sein, recht viele Jahre in den Gemeinden unseres
Fürstentums eine reich gesegnete Tätigkeit zu entfalten." |
Rabbiner
Dr. Siegfried Grzymisch wechselt von Hoppstädten nach Bruchsal (1911)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 24. März 1911: "Dem bisherigen Landrabbiner des Fürstentums Birkenfeld,
Herrn Dr. Siegfried Grzymisch in Hoppstädten, wurde das erledigte
Bezirksrabbinat Bruchsal
übertragen." |
Rabbiner Dr. Ferdinand Straßburger wird Rabbiner in Hoppstädten (1911-1915)
Artikel im
"Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 1. Juni 1911: "Hoppstädten.
Zum Landrabbiner des Fürstentums Birkenfeld ist Ferdinand Straßburger
– Buchau gewählt worden." |
|
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 2. Juni 1911: "Herr Rabbiner Dr. Ferdinand Straßburger in
Buchau am Federsee wurde zum
Landrabbiner in Hoppstädten-Birkenfeld mit definitiver Anstellung
gewählt und wird sein Amt nach erfolgter Bestätigung durch die
oldenburgische Regierung am 1. Juli antreten." |
|
Mitteilung
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 26. Juni 1911:
"Dr. Ferdinand Straßburger ist zum Landrabbiner für das Fürstentum
Birkenfeld ernannt worden." |
Rabbiner Dr. Ferdinand Straßburger verlässt Hoppstädten (1914)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. Juli 1914:
"Ende dieses Jahres verlässt Herr Landrabbiner Dr. Straßburger den
von ihm mehrere Jahre verwalteten Bezirk Hoppstädten, um das Rabbinat
seiner Heimatgemeinde Buchau (Württemberg) zu übernehmen. Um die
Organisation des Gemeinde- und Schulwesens in dem gerannten Bezirk hat
sich Herr Dr. Straßburger besondere Verdienste
erworben." |
Rabbiner Dr. Julius Cohn Rabbiner in Hoppstädten (1915-1919)
Rabbiner Dr. Alexander Lewin Rabbiner in Hoppstädten (1919-1939)
Beitrag
von Rabbiner Dr. Alex Lewin "Zur Terminologie des Liberalismus" (1929)
Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung"
vom 11. Januar 1929:
Bei Interesse: zum Lesen des Artikels Textabbildungen
anklicken. |
|
Aus
der Geschichte der jüdischen Lehrer / der jüdischen Schule
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters / Schochet 1844 /
1862 / 1868
Anzeige in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Dezember 1844: "Anzeige
(Fürstentum
Birkenfeld). Im hiesigen Rabbinate ist eine, mit dem Vorsängerdienste
verbundene Elementarlehrerstelle mit einer fixen Besoldung von 260 Gulden
und Nebengefällen von etwa 30 Gulden erledigt. Die bisher mit derselben
verbundene freie Heizung wird höchst wahrscheinlich fortdauern, ohne
jedoch vor der Hand fest zugesichert werden zu können. Bewerber haben
ihre Leumunds- und Befähigungszeugnisse baldigst an den Unterzeichneten
frankiert einzusenden und im Falle der Einberufung eine Prüfung zu
erstehen. Die Fähigkeit zur Leitung von Choralgesängen beim
Gottesdienste ist ein Haupterfordernis.
Hoppstädten im Dezember 1844. Dr. Einhorn, Landrabbiner." |
|
Anzeige in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. April 1862: "Da die
Lehrerstelle an der jüdischen Gemeinde-Konfessionsschule zu Hoppstädten,
mit welcher ein fester Gehalt von 150 Talern nebst freier Dienstwohnung
und Feuerung oder einer desfallsigen Geldentschädigung, sowie Anspruch
auf demnächstige Alterszulagen und Pension verbunden ist, erledigt ist,
so werden diejenigen jüdischen Schulamtskandidaten und Lehrer, welche
sich um diese Stelle bewerben wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Gesuche
mit den Zeugnissen über ihre Befähigung und über ihr sittliches
Betragen bis zum 10. April dieses Jahres hierselbst einzureichen.
Zugleich wird bemerkt, dass dem anzustellenden Lehrer für den von
ihm mit zu übernehmenden Dienst des Vorsängers und Chorleiters in der zu
Hoppstädten befindlichen Synagoge eine jährliche Vergütung von 90
Talern und der Bezug einiger Kasualgebühren von der Synagogen-Gemeinde
zugesichert, auch wenn derselbe zum Spielen des Harmoniums in der Synagoge
befähigt ist, eine weitere Vergütung von 25 Talern aus der
Synagogenkasse in Aussicht gestellt ist.
Birkenfeld, 18. März 1862. Großherzoglich
Oldenburgische Regierung des Fürstentums Birkenfeld. A. von Finckh.
Bartel." |
Anzeige in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. April 1862: "Die in No. 14
der Allgemeinen Zeitung des Judentums ausgeschriebene Lehrer- und
Vorbeterstelle zu Hoppstädten im Fürstentum Birkenfeld ist noch nicht
besetzt. Es werden daher Meldungen fortwährend angenommen.
Birkenfeld,
den 17. April 1862. Goldmann, Landrabbiner." |
|
Anzeige in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1868: "Die
Lehrerstelle an der jüdischen Gemeinde-Konfessionsschule zu Hoppstädten
soll mit dem 1. April kommenden Jahres besetzt werden. Mit derselben ist
ein festes Gehalt von 160 Talern nebst freier Dienstwohnung mit Garten und
Feuerung oder einer entsprechenden Entschädigung in barem Gelde, sowie
Anspruch auf demnächstige Alterszulage und Pension verbunden. Bewerber
wollen ihre Gesuche unter Beischluss von Zeugnissen über Befähigung und
sittliche Führung bis zum 10. Februar kommenden Jahres bei der
unterzeichneten Behörde einreichen.
Bemerkt wird, dass die Synagogengemeinde beabsichtigt, dem anzustellenden
Lehrer den Dienst eines Vorbeters und Chorleiters in der Synagoge zu
Hoppstädten gegen eine Vergütung von 90 Talern jährlich und den Bezug
einiger Kasualgebühren zu übertragen, wenn derselbe die Befähigung zu
Übernahme dieser Funktionen besitzt.
Birkenfeld, den 16. Dezember 1867.
Großherzoglich Oldenburgische Regierung des Fürstentums Birkenfeld. Arsinoke." |
Lehrer Emanuel Hecht wird zum
Abgeordneten für den
Provinzialrat in Birkenfeld gewählt (1859)
Anmerkung: zu Emanuel
Hecht siehe Wikipedia-Artikel
https://en.wikipedia.org/wiki/Emanuel_Hecht.
Demnach ist er 1821 in
Nordheim geboren, wurde am Israelitischen
Lehrerseminar in Würzburg ausgebildet, verfasste zahlreiche Beiträge und
Publikationen. Der genannte Bruder S. Hecht war Simon Hecht, gleichfalls Lehrer,
u.a. in Sulzdorf an der Lederhecke,
Weimarschmieden und
Kraisdorf.
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1859: "Münchweiler
in der Pfalz, im Dezember (1858). Soeben erhalte ich von meinem Bruder,
dem Lehrer Dr. Emanuel Hecht von Hoppstädten, die erfreuliche Nachricht,
dass er zum Abgeordneten für den Provinzialrat zu Birkenfeld gewählt
worden ist, und zwar von lauter christlichen Wählern. S. Hecht." |
Publikation
von Lehrer Dr. Emanuel Hecht (1859)
Anzeige in der "Allgemeinen
Zeitung des Judentums" vom 23. Mai 1859: "Im Selbstverlag
des Verfassers ist erschienen: Dr. Emanuel Hecht (Lehrer in
Hoppstädten, Fürstentum Birkenfeld): Iwri anochi (ich bin ein
Hebräer) oder Unterscheidungslehre des Juden- und Christentums, zur
Privatlektüre wie zum Konfirmandenunterricht. Preis 6 Ngr."
|
Zum Tod von Lehrer Dr. Emanuel
Hecht (1862)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. März 1862: "Hoppstädten,
2. März (1862). Eine schmerzliche Kund durchdrang vor einigen
Tagen das hiesige Land. Dr. Emanuel Hecht, Lehrer zu Hoppstädten, ist
nicht mehr! Dienstag, 25. Februar, morgens 9 Uhr hauchte er den letzten
Lebensoden aus, um in das bessere Jenseits einzugehen. Israel und seine
Lehrer haben einen wackeren Kämpfer für das Judentum und einen Förderer
der jüdischen Schule verloren, sowie die Gemeinde ihren 'geistigen
Vater’, wie der ehrwürdige Herr Landesrabbiner Goldmann in seiner
trefflichen und tröstlichen Leichenrede sagte. Was er als Schriftsteller
wirkte, ist ja Ihnen, Herr Redakteur, bekannt. Nach seinen letzten
schriftlich niedergelegten Bestimmungen mussten ihn seine Schüler zu
Grabe tragen. Eine trostlose Gattin, drei unmündige Kinder und ein betrübter
Bruder (sc. Lehrer Simon Hecht, siehe oben) standen an seinem Grabe. Einen Nekrolog zu schreiben bin ich nicht
imstande, da mir hierzu die Fassung fehlt. S." |
Lehrer
Ferdinand Eppstein verkauft ein für Synagogen geeignetes Harmonium (1873)
Zur Geschichte der Familie von Lehrer Eppstein siehe auf eingestellter
pdf-Datei:
Beitrag von Rolf Michael Mayer: HaLevi
- Eppstein - Eppler - Mayer. Vier Namen - eine Familie .
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 3. Juni 1873: "Ein fast neues, besonders für Synagogen
geeignetes Harmonium (8 Register, vorzüglicher Ton, leicht in der
Spielart) ist billig zu verkaufen. Auskunft erteilt.
Lehrer Eppstein in Hoppstädten, Station
Birkenfeld". |
Lehrer Ferdinand Eppstein wurde zum
Abgeordneten bei der Landtagswahl gewählt (1876)
Meldung
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Mai 1876: "Aus dem
Großherzogtum Oldenburg, Fürstentum Birkenfeld, 23. April. 'Bei der am
20. dieses Monats stattgehabten Landtagswahl ist der jüdische Lehrer von
Hoppstädten, Herr Eppstein, welcher seit Jahren den Vorsitz bei dem
Birkenfeld'schen Landeslehrerverein führt, zum Abgeordneten gewählt
worden." |
Über
die Konferenz der jüdischen Lehrervereine in
Hoppstädten mit Lob der dortigen Gemeinde (1886)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19.
Januar 1886: wird noch ausgeschrieben |
Bezirkskonferenz der jüdischen
Lehrer in Hoppstädten - Bericht von Lehrer Ferdinand Eppstein (1889)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Januar 1889: "Hoppstädten
an der Nahe, 28. Dezember (1889). Am 25. und 26. Dezember hatten wir hier
eine kleine Bezirkskonferenz jüdischer Lehrer. War auch die Anzahl der
Teilnahme nur eine geringe, so waren doch die Verhandlungen so interessant
und anregend, dass wir mit außerordentlicher Befriedigung darauf zurückblicken
dürfen.
Herr Sender – Tholey legte der Versammlung eine Reihe von Heften vor,
enthaltend Vorschriften für den systematischen Unterricht im Schreiben
der hebräischen Quadrat- und Kurrentschrift. Bei aller Würdigung
indessen, die man der vortrefflichen Arbeit des Herrn Sender zuteil werden
ließ, konnte man sich doch der Ansicht nicht verschließen, 'dass der
fragliche Unterrichtsgegenstand so leicht und schnell erlernbar sei, dass
es kaum eines besonderen Apparates dafür bedürfe.’
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete ein eingehender Vortrag
des Herrn Baum – Sötern über Chewra-Wesen und Schiurlernen. An der
lebhaften Debatte, die sich anschloss, beteiligten sich nicht bloß die
Lehrer, sondern auch die zahlreich erschienenen Mitglieder der hiesigen
Gemeinde, welche in gastlicher Weise uns aufgenommen und durch ihren
ersten Vorsteher, Herrn E. Weil, begrüßt hatte. -
Am zweiten Tage beschäftigte uns der vom Einsender eingebrachte
Vorschlag: 'Die nachbiblische Geschichte der Juden nicht gesondert,
sondern im Rahmen der allgemeinen Geschichte zu behandeln.’
Herr Landesrabbiner Dr. Goldschmidt von hier, der sich beide Tage in
eingehendster Weise an den Beratungen beteiligte, hat sich um den so
befriedigenden Verlauf der Versammlung so verdient gemacht, dass wir ihm
zu wirklichem Danke verpflichtet sind. -
Wenn es gelänge, in den verschiedenen Bezirken solche kleinere
Versammlungen – deren Kosten ja nicht so erheblich sind –
zusammenzubringen, so müsste gerade hieraus, wie ich fest überzeugt bin,
den größeren Versammlungen und der Gesamtheit der recht Gewinn
erwachsen. Ferdinand
Eppstein." |
Lehrer Ferdinand Eppstein geht in den
Ruhestand (1908)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" von 24. September 1908: "Dem
Kantor der jüdischen Gemeinde in Hoppstädten an der Nahe (Fürstentum
Birkenfeld) und Lehrer an der jüdischen Volksschule, Herrn Ferdinand
Eppstein, welcher am 1. November nach zurückgelegtem 70. Lebensjahre und
nach 40jähriger Tätigkeit in der Gemeinde und an der Schule in den
Ruhestand tritt, wurde vom Großherzoge von Oldenburg das Verdienstkreuz
erster Klasse verliehen." |
Auszeichnung für Lehrer Ferdinand Eppstein
(1908)
Artikel in
der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Oktober 1908: "Hoppstädten in
Birkenfeld, 17. September. Dem Lehrer an der israelitischen Volksschule,
Herrn F. Eppstein, wurde aus Anlass seiner Pensionierung von Seiner Königlichen
Hoheit, dem Großherzog von Oldenburg, das Ehrenkreuz 1. Klasse verliehen.
Herr Eppstein wird am 5. Oktober 70 Jahre alt und hat fast 50 Jahre im
Schuldienste gestanden." |
Zum 70. Geburtstag von Lehrer Ferdinand
Eppstein 1908
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Oktober 1908: "Saarbrücken,
im Oktober. Am 5. dieses Monats feierte der Lehrer und Vorbeter Ferdinand
Eppstein in Hoppstädten (Fürstentum Birkenfeld) seinen 70. Geburtstag,
und am 1. November wird er in den wohl verdienten Ruhestand treten. Der
Großherzog von Oldenburg hat dem Jubilar bereits, in Anerkennung seiner
hervorragenden Verdienste um Schule und Gemeinde, das Ehrenkreuz I. Klasse
verliehen; denn Eppstein blickt auf eine fast fünfzigjährige Tätigkeit
im Schuldienste zurück,, wovon er 41 Jahre in Hoppstädten gewirkt hat.
Was die Gemeinde an ihrem Lehrer hatte, das beweist die Liebe und Anhänglichkeit,
die ihm alt und jung allezeit entgegengebracht hat. Nur einmal wurde
dieses innige Verhältnis getrübt, als vor einigen Jahren der damalige
Rabbiner in seiner Eigenschaft als Schulinspektor allzu scharf den
Vorgesetzten hervorzukehren beliebte. Indes,, als ein Wechsel im
Landrabbinat stattfand, kehrte der frühere erfreuliche Zustand bald
wieder zurück, und es ist mit Dank anzuerkennen, dass seitdem das alte
freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Landesrabbiner und dem bewährten
Lehrer wieder ungetrübt besteht. Die Gemeinde hat nicht versäumt, ihrem
verdienten Lehrer und Vorbeter auch äußerlich ihre Anerkennung und
Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen. Auch die einstigen Schüler werden
sich an der Feier ihres verehrten Lehrers hervorragend beteiligen. Der
Landeslehrerverein von Birkenfeld, dessen erster Vorsitzender der Jubilar
ist, hat mit Rücksicht auf den Versöhnungstag, der auf den 5. Oktober fällt,
beschlossen, die Feier auf den 7. Oktober zu verlegen. Aber auch der
Bezirk Trier-Birkenfeld des Vereins israelitischer Lehrer von Rheinland
und Westfalen wird es sich nicht nehmen lassen, seinen verehrten
Vorsitzenden an diesem Tage zu begrüßen. Wir, die Lehrer dieses kleinen
Bezirks, empfinden es als eine Herzenspflicht, dem bewährten Freunde
unsere Liebe und Verehrung an diesem Tage ganz besonders zu zollen. Wir
wollen dankbar sein für die wahrhaft erhebenden Stunden, die wir auf
allen Konferenzen, die der Jubilar leitete, genossen zu haben. Durch seine
klaren und treffenden Ausführungen zu den Beratungsgegenständen, durch
sein stets fachliches Urteil, vor allem aber durch seine jugendfrische
Begeisterung hat er in Lehrerkreisen geradezu vorbildlich gewirkt. Herr
Eppstein wird, wie eingangs schon bemerkt, am 1. November in den Ruhestand
treten, aber er wird, wie wir ihn beurteilen, nicht gänzlich ruhen,
sondern überall da mithelfen, wo es gilt für die Interessen der Schule
wie der Lehrer zu arbeiten. Sein Haus wird auch fernerhin Kunde geben von
all der Liebe und Verehrung, die er sich durch seine Persönlichkeit in
seinem arbeitsreichen Leben erworben hat. Denn es werden sich immer dort
einfinden treue Freunde, dankbare Schüler, Amtsgenossen und alle die,
denen stets sein Haus, Herz und Hand offen war. Möge ihm an der Seite
seiner verehrten, echten Lehrersgattin ein reich gesegneter Lebensabend
beschieden sein, ad multos annos!" |
Staatlicher
Zuschuss zum Rabbinergehalt sowie Unterstützung für die israelitischen Schulen
im Fürstentum Birkenfeld (1912)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 16. Februar 1912: "Hoppstädten an der Nahe, 7. Februar
(1911). Wie das Herzogtum Oldenburg, so wurde auch unser Fürstentum bei
der letzten Landtagssitzung mit einer Unterstützung der jüdischen
Institutionen bedacht. Während bisher der Staat 1600 Mark nur gewährte,
erhält das Fürstentum nun als Beitrag zu dem Rabbinatsgehalt und als
Unterstützung der im Fürstentum bestehenden israelitischen
Privatvolksschulen 2230 Mark. Es wurde dies umso mehr begrüßt, als
gerade durch Gründung der israelitischen Privatvolksschulen den einzelnen
Gemeinden bedeutenden Kultuslasten aufgeladen waren. Bis zum 1. Januar
1909 bestand in Hoppstädten, bis zum 1. April 1910 auch in Sötern
eine öffentliche israelitische Volksschule. Diese Schulen, die bis dahin
von den bürgerlichen Gemeinden unterhalten wurden, sind aufgehoben, weil
die Schülerzahl dauernd unter 25 betrug. Dadurch haben wir im Fürstentum
Kultuslasten, wie sie sonst kaum irgendwo zu finden sind. Zurzeit muss Sötern
101 Prozent, Hoppstädten 98 Prozent, Bosen
152 Prozent der Gesamtsteuern an Kultuslasten aufbringen. Die
Verhältnisse der jüdischen Gemeinden im Fürstentum sind recht
befriedigende. In drei Orten haben wir Privatvolksschulen, an zwei Orten
wird Religionsunterricht erteilt, sodass im ganzen Fürstentum jedes
israelitische Kind seinen geregelten Religionsunterricht erhält und auch
von keiner Seite dagegen je Einsprache erhoben wurde, trotzdem ein Zwang
zum Religionsunterricht von Seiten des Gesetzes nicht besteht. - Ein
Beweis für das intensiv-jüdische Leben im Fürstentum sind die
Literaturvereine, die sich allgemeiner Sympathie
erfreuen." |
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jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen
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der Bäckerei August Felsenthal (1901)
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in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Juli 1901: "Suche
per sofort einen tüchtigen Bäcker- und
Konditorgesellen.
August Felsenthal, Hoppstädten bei
Birkenfeld." |
Sonstiges
Ein jüdischer
Viehzüchter erhält den 2. Preis bei einer
landwirtschaftlicher Prämiierung (1857)
Artikel in
der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Dezember 1857: "Bei der jüngsten
landwirtschaftlichen Prämienverteilung erhielt ein Jude in Hoppstädten
den zweiten Preis wegen guter Viehzucht, was ich zur Beseitigung einer
bekannten Vorurteils mit Freuden zur öffentlichen Kunde bringe."
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Aufhebung der Kasualgebühren (1908)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 3. April 1908:
"Hoppstädten an der Nahe. Die Aufhebung aller Kasualgebühren und
Ablösung derselben durch einen Zuschlag zum Rabbinatsgehalt hat auf
Anregung des Landrabbiners Dr. Baron der 'Israelitische Landesgemeinderat
des Fürstentums Birkenfeld' beschlossen, und die Regierung hat diesen
Beschluss bestätigt." |
Landsturmmann
Julius Stern wird ausgezeichnet (1916)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 28. April
1916: "Hoppstädten an der Nahe. Der ungediente
Landsturmmann Julius Stern erhielt das Eiserne Kreuz." |
Kennkarte
aus der NS-Zeit |
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Am 23. Juli 1938 wurde
durch den Reichsminister des Innern für bestimmte Gruppen von
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die Kennkartenpflicht
eingeführt. Die Kennkarten jüdischer Personen waren mit einem großen
Buchstaben "J" gekennzeichnet. Wer als "jüdisch"
galt, hatte das Reichsgesetzblatt vom 14. November 1935 ("Erste
Verordnung zum Reichsbürgergesetz") bestimmt.
Hinweis: für die nachfolgenden Kennkarten ist die Quelle: Zentralarchiv
zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: Bestände:
Personenstandsregister: Archivaliensammlung Frankfurt: Abteilung IV:
Kennkarten, Mainz 1939" http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/STANDREG/FFM1/117-152.htm.
Anfragen bitte gegebenenfalls an zentralarchiv@uni-hd.de |
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Kennkarte
des in Hoppstädten
geborenen Eugen Kronenberger |
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Kennkarte (ausgestellt in
Mainz 1939) für Eugen Kronenberger
(geb. 17. März 1878 in
Hoppstädten) |
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