Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Andernach (Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
Texte zur jüdischen Geschichte der Stadt 

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Andernach wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.      
   
 
    
Übersicht:

bullet Allgemeine Berichte zur jüdischen Geschichte in Andernach 
-  Beitrag zur jüdischen Geschichte in Andernach vom Mittelalter bis in die 1880er-Jahre (1887) 

Mittelalter:   
bullet Texte zur jüdischen Geschichte im Mittelalter
-  S
chiedsrichterlicher Spruch zwischen dem Erzbischof von Köln und der Stadt Andernach wegen der in Andernach verfolgten Juden (Andernach 1287)
-  Über das mittelalterliche Judenbad in Andernach 
Als Ort einer Judenverfolgung in der Pestzeit 1349 wird Andernach auch im Memorbuch Buttenwiesen genannt 
Das "Judenbad" in Andernach (Beitrag von 1909) 
Die Lage der mittelalterlichen Ansiedlung der Juden in Andernach (Beitrag von 1930)
Über die Überbauung eines Teiles der Judengasse mit dem Rathaus in Andernach (Beitrag von 1930)  
Der Judeneid in Andernach (Beitrag von 1887) 

19./20. Jahrhundert:   
bulletAus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule
-  Ausschreibung der Lehrerstelle für die "Spezial-Gemeinden" Nickenich und Kruft (1869)
-  Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers (1873: zweier Religionslehrer) / Vorbeters / Schächters 1873 / 1882 / 1887 / 1890 / 1893 / 1894 / 1898 / 1929
-  Kritik an einer durch Lehrer Moritz Abraham aus Andernach in Nickenich durchgeführten Hochzeit (1891)
Über Lehrer Moritz Abraham (um 1891 Lehrer in Andernach) (Beitrag von 1930)
Lehrer Dreyfuß wechselt nach Mingolsheim (1894)
-  Unter den Gefallenen des Ersten Weltkrieges ist auch Lehrer Josef Isenberg von Andernach (1914) 
Abschied von Lehrer Dr. Alfred Veis (Lehrer in Andernach von 1914-1928) und Begrüßung in Hamburg (1928/29)  
Der Prediger Martin Stiebel aus Berlin wird Nachfolger für Dr. Alfred Veis (1929)   
Lehrer Martin Stiebel berichtet über eine Palästinareise (1930)  
bullet Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
-  Schwierigkeiten innerhalb des Synagogenbezirks Andernach (1893)  
-  Schwierigkeiten bei der Beisetzung von jüdischen Patienten der Irrenanstalt in Andernach (1878)  
Einladung / Anzeige zum Chanukka-Ball (1921) 
Chanukka-Feiern des Jugendvereins (1921/1922)
Purim-Veranstaltung des Jugendvereins (1922) 
Veranstaltungen des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (1922)  
"Ökumenisches" Miteinander zwischen den christlichen Gemeinden und der jüdischen Gemeinde (1928)
"Wo Juden unerwünscht sind" - Vorboten der NS-Zeit (1910 / 1930)
Vorstandswahlen im September 1932 (1933) 
-  Fußballspiel zu Beginn der NS-Zeit zwischen den jüdischen Sportgruppen Dierdorf und Andernach (1933)    
bullet Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde   
Am Lehrerseminar Kassel besteht Seminarist Reinhardt aus Andernach die zweite Lehrerprüfung (1905)   
-  25-jähriges Amtsjubiläum von Simon Kaufmann als Präsident der jüdischen Gemeinde (1910) 
Zum Tod des langjährigen Gemeindevorstehers Simon Kaufmann (1911) 
Zum Tod von Elise Weber geb. Seligmann (1933 in Krefeld)  
bullet Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen     
-  Frau S. Beer wirbt für ihre Pension für gemüts- und nervenleidende israelitische Frauen (1887) 
Anzeigen des Kolonialwarengeschäftes sowie Mehl-, Frucht- und Weinhandlung Moritz Löb (1900) 
A
nzeigen des Manufaktur- und Modewarengeschäftes Simon Kaufmann (1900 / 1907)   
-  Lehrlingssuche des Manufaktur- und Konfektionsgeschäftes Gebr. Simon (1901) 
-  Lehrlingssuche des Getreide- und Mehlgeschäftes mit Mühle Simon Gottschalk (1901)   
-  Anzeige von A. Rosenheim (1905)  
Anzeige der Eisen- und Metallhandlung Felix Daniel (1905) 
Anzeige des Kaufhauses "Alte Post" bzw. von Heinrich Lipsky (1906) 
Anzeige von Henny Robert (1913)  
Lehrlingssuche des Getreide- und Lebensmittelgeschäftes Abraham Weber (1915)  
Verlobungsanzeige von Paula Herz und Julius Treidel (1919) 
Geburtsanzeige für Siegbert Portje (1923)
Zum Tod des langjährigen Gemeindevorstehers Julius Gottschalk (1926) 
-  Hochzeitsanzeige von Julius Michel und Blanka geb. Loeb-Weinberg (1925) 
Anzeige von Leo Fernich (1928)  
Anzeige von Cäcilie Lipsky (1928)  
   
    

Allgemeine Berichte zur jüdischen Geschichte in Andernach 
   
Beitrag zur jüdischen Geschichte in Andernach vom Mittelalter bis in die 1880er-Jahre (1887)    
Anmerkung: im nachfolgenden Beitrag geht es vor allem um die schwierige Situation von einzelnen Juden in Andernach im 16. und 17. Jahrhundert, die mehrmals nur vorübergehend in der Stadt leben konnten und wieder ausgewiesen wurden. Am Schluss wird kurz auf die "gegenwärtige" Situation der jüdischen Gemeinde eingegangen (1887).
  

Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 5. August 1887: "Zur Geschichte der Juden in Andernach.
Wann und warum die Juden unsere Stadt zuerst endgültig haben verlassen müssen, ist uns leider nicht überliefert worden. Wir wissen aber, wie allgemein der Judenhass im 15. und 16. Jahrhundert in Deutschland verbreitet war und wie eine Stadt nach der andern die Juden ihres Wuchers wegen aus ihrem Bereiche vertrieb (Anmerkung: Geschichte des deutschen Volkes von Prof. Dr. J. Jaussen I. Bd. S. 383). Die oben schon berührten im hiesigen Archiv beruhenden zahlreichen Schuldverschreibungen, der hohe Zinsfuss und die regelmäßig wiederkehrende Bestimmung, nach Ablauf des Zahltermins für jeden Gulden wöchentlich 2 Denare Wucher zu geben' lassen vermuten, dass auch hier 'der Abscheu gegen den Wucher und die Wut der ausgesogenen Schuldner' Veranlassung zur Vertreibung der Juden wurden. Hiesiges Archiv bewahrt noch zwei Urfehdenbriefe vom 2. Oktober 1338, wonach die Andernacher Bürger Thelo van Nurberg und Jacob Stoverok 'verzigen hain un verzien uff alle uckesune un uff allen Zorn und has un nyt gen ymanne ove uff ymanne als van myns hern Juden wegen van CoIne, die zu Andernach Irslagen sint.'
1514 Donnerstag nach Valentini stellte die Gemeinde dem Rate vor, 'wie der Rait Wissens das buissent Ire wissen oder willen ein Juede in die stat gesetzt als sie des bericht, das unserm gnedigsten herrn nit za gefallen gewest, auch sy in allen flecken des stiffts colne keine Juede gesessen, sy auch Inn vergangen Jare vermitzt Rait und gemeyne samenderhaut eine Zale Jueden des mals vur die 20 oder me zu Andernach gewest, vertrieben worden, diesen nu zu liden wollen sie nit thun begeren, das man den Jueden guitliohen dahin bringe, das er ziege unden einen andern herrn. Sie haben sich verdragen, man solle Ime nuss nemen oder schaden thun; sie aber,  
dass er nit willens sie will ausszuzigen, so müsse er es mit Unwillen thun, dan sie denken, Inn nit zu liden und wullen Inn nit liden, das man schaffe, das er guitlich hinwegh kome, dan er musse sich hinweg fugen.'
Mit Austreibung der Juden forderte die Gemeinde zugleich Abbruch der am Schlosse gegen ihren Willen wieder augerichteten 'vur zits aeffgeworfenen' Brücke. Der Rat antwortete, er wolle Verordnete nach Köln schicken und dem Domkapitel die Sachen vortragen; bis diese zurückkehrten, solle man mit den Juden und der Brücke 'stille stan' und bedenken, 'was nutz vnd schadendar von Instan möchte.' Darauf entgegnete der Vertreter der Gemeinde, Arnold Ross, 'man dorffe mit redden nit also umgan dan die gemeyne habe geslossen vnd sy auch eyndrechtig verdragen das sie sich nit von eyn ander scheiden oder essen wolle, der Juede sin dan Zuvor vur der portzen vnd die bruck aeffgeworffen, wulle der Rait nit vurgan, so wullen sie doch volfaren was In dar vaen keme. Der Rat wiederholte die obige Antwort, verwies die Bürger auf ihren Eid, 'dem Herrn Inn seine freiheit, oberkeit vnd herrlicheit nit zu greiffen noch zu tasten mit Worten noch mit Werken, der Juede sitze In geleide, habe auch der gemeinde mit geluiter glocken offentlich verkündiget da er angenamen sy, sollich geleide sy Im nit uffgeseit.'
Am Donnerstag nach Viti und Modesti 1515 erschienen Abgesandte der Gemeinde abermals vor dem Rat: der Jude habe ihnen liebevor zugesagt, er wolle in 8 Tagen sich von dannen schaffen und obschon er 4 Fürsten habe, doch der Gemeinde zuwider nicht sitzen. Dem Rat sei vom Grafen von Virnenburg ein Schreiben zugesandt, in welchem angeregt sei: So der Jude sich nicht hielte, solle er Strafe leiden. Nun sei vor Augen, dass derselbe 2 Kühe halte und 'der stroppersen so vill habe die allenthalben den Juden das Ire nehmen.' Solle der Jude mehr Freiheit haben, als die Christen gebrauchen? Sie wollten ihn wohl von hinnen schaffen, wenn es bei ihnen stände. Sie gedächten ihn nicht zu leiden, auch dem Herrn keine Huldigung zu tun, der Jude sei denn aus Andernach, denn es sei wider alle Billigkeit und der Stadt Privilegien und Herkommen. Nun erklärt der Rat, er wisse in diesen Dingen nicht zu handeln, denn der gnädige Herr habe ihm eine Schrift zugesandt, die bisher verhalten sei, da der Rat keine Klage gehört und nicht anders gemeint habe, denn die Gemeinde sei zufrieden. Jetzt aber solle die Schrift vorlesen werden, auf dass man dem Herrn sein Geleite lasse. Habe der Jude Zusage getan, so sei abzunehmen, dass er dazu gedrängt sei. Nach Anhörung des kurfürstlichen Schreibens bemerkten die Abgeordneten, sie könnten nicht anders ermessen, dann der Herr die Juden lieber habe als die Gemeinde. Sodann berieten sie sich mit den Zünften und beschlossen, 'sich der vurss puncten zu berueffen zu ussdrag vur die vier heufftstede vnd gemeine landschafft des stifts Colne, doch wullen sie das an die gern eyn worttbrengen, da mit sie den vndank nit alleyn haben.'. (Fortsetzung folgt.)  
Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 19. August 1887: "Zur Geschichte der Juden in Andernach. (Fortsetzung).
Inzwischen erkühnte sich ein gewisser Gottschalck der sunt, bei Nacht in Gegenwart der 4 geschworenen Wächter den Juden zu vergewaltigen. Auf Befehl des Bürgermeisters wurde Gottschalck auf Donnerstag nach St. Johannisberg vor den Rat beschieden und weil er ausblieb, des Bürgerrechtes verlustig erklärt. Bald darauf zogen die Zünfte noch einmal zum Rathause und sprachen den Wunsch aus, Rat und Gemeinde möchten Zusammenhalten, wenn der Herr, wie er beabsichtige, nächster Zeit in Andernach einreite, damit man dann nicht 'Zu Zweyen huiffen stände, sunder ein Man were.' Sie wurden mit dem Troste entlassen, der Herr werde ohne Zweifel diese und andere Sachen vergleichen und der Rat werde das Beste der Gemeinde, so viel möglich, zu tun beflissen sein. Ob nun die Bürger damals betreffe des Juden ihre Forderung durchgesetzt haben, das erfahren wir nicht.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts suchten aber die Juden wieder in Andernach Aufnahme zu finden. In dieser Absicht wandte sich ein gewisser Aaron an den Kölner Kurfürsten Salentin and erlangte die 'Vergleidung' durch ein Angebot von 1000 Goldgulden. Am 25. Juli 1573 gab der Kurfürst dem Magistrat hierüber in folgendem Schreiben:
Salentin von Gottes Gnaden Erwölter zu Erzbischofen zu Cöllen und Churfürst.
Lieben Getreuwen. Wir haben uff vielfaltigs empsigs ansuchen, auch groisser leuth vorpitten und aus keiner sondern Andacht Aaron Juden sampt seinem Sohne Meier gnediglioh vergleidet und Ime eine whonungh und haushaltung in unser Stadt Andernach vergunt und zugelaissen, doch mit dem ausdrücklichen Bedingh, dass sie mit keinem Burger oder Inwoner gerurter unser Stadt Ichtzig wuchern sollen. Dieweil sie uns nhun ein groisses, nemblich 1000 goltgülden geben, euch und euren mitbürgern kein Schaden zufuegen sollen, haben wir uns dazu erpitten laissen und euch zu christlicher Institution und Erhaltung der Schulen solche 1000 goltgülden aus sondern gnaden geschenkt, die ir auch hernegst aus unsers Schultissen und Zölners lieben getreuwen Peter Steuss henden empfangen werdet. Und haben euch gnediger meinungh nit mügen verhalten. Datum in unserm Schloss Kaiserswerdt am 25. Juli Anno 73.
Als dieses Schreiben am 30. Juli dem Rat präsentirt und vorgelesen wurde, hat sich derselbe trotz des der Stadt zugedachten verlockenden Geschenkes 'zum höchsten beschwert von wegen solcher annehmungh' und beschlossen, ein Schreiben an den Kurfürsten mit der dringenden Bitte zu richten, die erteilte Erlaubniss zurückzunehmen. Die Ausführung des 'Beschlusses wurde jedoch verschoben, 'dieweil kurz darnach unser Gnedigster Herr sich bei etlichen vola Raidt zu Poppelstorff erclert, dass dieselb in erfahrungh kommen, dass man mit den Juden nit zufriegen und ire Gnaden nit gemeint, dieselb gegen des Raids wilen alhie zu vergleiden, So wolle er denselben das gegeben gleidt wiederumb uffsagen.' Gleichwohl hören wir drei Jahre später, das der Jude Meier in Andernach wohnt, denn am 8. November 1576 wurde nach dem Ratsprotokollenbuch Schiffer Joh. v. Kesselhem zu einer Geldstrafe von 20 Thalern verurteilt, weil er 'dem Juden Meier nächtlicher weil uff sein thuir geklopft und etlich glaissfinster mit Steinen ausgeworffen.' Ausser Meier hatten sich aber noch andere Juden hierselbst niedergelassen, wie wir aus einer Verhandlung vom Jahre 1579 erfahren, wonach einige Schröder den Rath ersuchten, von den Juden 'duppel schradtgelt' erheben zu dürfen. Als denselben das Gesuch bewilligt, beschwerden sich die Juden beim Schultheissen, der denn auch im Namen des Kurfürsten die Aufhebung der erlassenen Verordnung forderte. Jedoch der Rat erwiderte, er habe kraft der Stadtpolizei das Recht, allen Arbeitslohn festzustellen und 'weil er aus der Stadt gefell und waldt zu den seilen den schrederen steuern müsse, sollten sich selbe nit zu beschweren haben.'
Welche Beschränkung im Handel die Juden sich gefallen lassen mussten, darüber belehrt uns ein Protokoll vom 26. Oktober 1581: Die Metzger beklagten sich, dass die Juden Ochsen gekauft, in Andernacher Marken und anderswo auf die Weide getrieben und in und ausser der Stadt Fleisch pfundweise gegen die Ordnung der Metzgerzunft verkauft hätten. Deshalb befahl der Rath den Feldschützen, auf solche 'Judenochsen' zu achten und etliche derselben in den Graben zu treiben. Noch am näm-    
lichen Tage jagten die Schützen vier Ochsen in den Stadtgraben. Da erschien der Jude Meier vor dem Rat, erklärte, dass er seine Ochsen mit Wissen and Willen Joh. Hoburgs in die von demselben gekaufte Weide getrieben und bat, weil die Tiere keinen Schaden angerichtet, ihm dieselben freizugeben. Der Rat gewährte die Bitte unter der Bedingung, dass der Jude ihm und den Schützen 4 Thaler erlege. Homburg musste, weil er gegen die Verfügung der Stadtpolizei einem Fremden und Juden die Weide verkauft hatte, einen Thaler Ordnungsstrafe zahlen. Desgleichen heißt es in der Ratsverordnung vom Jahre 1582: 'Es soll auch keiner mit den Juden einich gemeinschaft haben und mit ihnen handelen, Fleiss oder anderes abkauffen.'
Zur Zeit des truchsessischen Krieges flüchteten sich die in den umliegenden Dörfern wohnenden Juden in unsere Stadt, um vor den Drangsalen und Gefahren geschützt zu sein. Kaum war derselbe beendigt, als man sich ihrer wieder zu entledigen suchte. Darum wandte sich Jude Meier am 8. Juni 1589 an den Magistrat mit der Bitte, ' ihm noch eine Zeitlang des gefährlichen Kriegslaufs halber aus Gnade in der Stadt wohnen zu lassen.' Es wurde ihm dazu auch bis zum nächsten Jacobi-Tage Erlaubnis gegeben. Diese Frist muss indes immer wieder verlängert worden sein, denn wir hören, dass Meier noch 1590 sich in Andernach befindet. Am 4 . Januar 1590, so lesen wir nämlich im Protokollenbuche, hat der Rat den Juden Meier gestraft und ihm 10 Gold- gülden zu zahlen auferlegt, weil er wider des gnädigsten Herrn und der Stadt Ordnung kein Verzeichnis der fremden Juden dem Bürgermeister eingereicht hatte. Ein weiteres Protokoll vom 15. März 1590 lautet: 'Es erschienen vor dem Rath die Accisspächter und Meier Jude wegen etlichen verkauften wollen Acziess halber und legten die Fragh vor, ob der Jude als ein Bürger oder als ein Fremder duppel geben soll. Ist der Abscheit, dass ein Jude als ein Bürger duppel geben solle, nämlich ein Bürger soll geben 9 heller und ein Jude duppel, also 18 heller.'" (Schluss folgt.).   
Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 26. August 1887: "Zur Geschichte der Juden in Andernach. (Schluss.)
Einige Jahre nachher beantragte der Rat die Ausweisung aller Juden, und Kurfürst Ernst von Baiern erteilte am 1. Oktober 1596 der Stadt das Privilegium, nach welchem fürder keine Juden mehr in Andernach, weder in adeligen, noch bürgerlichen Häusern wohnen sollen. In der auf dem Schloss Arnsberg ausgestellten Urkunde heißt es ausdrücklich: 'Wir wollen sie aus sondern Gnaden mit Vergleitung der Juden in berührter Stadt, damit sie dann vor langen undenklichen Jahren von weiland Unsern Vorfahren Löblicher Gedächtniss wenig beschweret worden, erlassen, auch Abschaffung deren allbereits darinnen gegenwärtigen mit Ernst befehlen.' Dieses Privilegium wurde erst am 19. März 1597 in Gegenwart des Amtmannes Georg von der Leyen, des Schultheissen Dr. Haus Adam Merls und des Zöllners Joh. Herzigh sämtlichen Juden vorgelesen und denselben befohlen, innerhalb dreier Monate die Stadt zu räumen. Darauf stellte Jude David im Namen der übrigen vor, 'die Juden gewosten sich nicht, dass der Rath sie bei dieser gefährlicher Zeit, da sie auch so viel kinder haben und auf dem Lande unsicher zu wohnen sei, austreiben solt, angesehen sie alhie kein Practik, uffruer, meuterei oder verretterei geübet, sondern sich alzeit gehorsamblich verhalten. Zu deme habe Ire churf. Gnaden noch jüngst im Februar 1597 ihr glaidt bestettiget und sie dabei handzuhaben gnedigst zugesagt.' 'Dieweil aber', so heißt es weiter in dem über die Ausweisung handelnden Protokoll, 'die Juden sich jederzeit trutzig erzeigt, Jude Meyer sich auch vernehmen lassen, er frage nicht nach Amptmann, Bürgermeister und Rat, auch jährlichs nichts an holz oder anders hat geben wollen, wie auch die Juden sämtlich, insonderheit Seckler, wider ir glaidt wucher von den Bürgern gefordert, dahero der Rat verursacht worden, die Ausschaffung von Irer Churf. Gnaden zu erbitten und lasse es der Rat bei dem erhaltenen Privilegio bewenden, deme sich die Juden gemess zu verhalten wissen werden.' Es war auch den Juden befohlen, 'ihren aufgehobenen Wein aus der Stadt zu schaffen und nicht hinder die bürger in keller zu legen.' In Folge dessen weigerten sich die Juden, von den Bürgern Wein zur Bezahlung anzunehmen. Als nun letztere sich beim Rath hier- über beschwerten, willigte derselbe 'um der Bürger willen' ein, dass die Juden ihren Wein in der Stadt aufheben und liegen lassen dürften, ohne aber fremden Wein einzuführen.
Zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges hatten sich wegen der drohenden Gefahren wieder einige Juden in Andernach niedergelassen. Am 11. März 1632 forderten die Achter Namens der Bürgerschaft die Austreibung des Juden Hirtz, weil zu befürchten sei, dass derselbe vom Gesinde gestohlene Sachen ankaufe und weil die Metzger durch ihn in ihrem Gewerbe beschädigt würden. Der Rat jedoch antwortete: 'Zur Erhaltung der Stadtprivilegien würden wir zwar die Abschaffung der Juden gerne sehen, halten es jedoch nicht für ratsam, den Bogen zu hart zu spannen und den Hirtz, der in Ihrer Kurfürstlicher Durchlaucht Schutz und Schirm stehe, bei dieser gefährlichen Kriegszeit zu vertreiben, zumal derselbe vom Kurfürsten die Erlaubnis, hier zu bleiben, leicht erlangen möchte. Wohl hätten die Metzger gegen den Juden geklagt, aber bisher noch nichts Tatsächliches erwiesen; weshalb man sich des Juden halber behutsam zu verhalten habe.' — In den folgenden Jahren erneuerten die Achter wiederholt ihre Klagen, dass der Jude Hirtz zum Schaden der Bürger Gestohlenes (Diebstell) annehme. 'Wir vermeinen', so lautet ihre Erklärung, 'dass Judd und Jüddin abgeschafft werden und finden des Ungeseiffers kein endt zu sein.' Nun beschloss der Rath am 3. September 1637, die Juden sofort durch die Stadtdiener auszuweisen und die Resolution durch Glockengeläute zu publizieren. Der Beschluss wurde jedoch nicht ausgeführt, denn als am 10. September die Achter anfragten, ob die Juden abzureisen willig seien, erwiderte der Rath, er habe denselben vergönnt, in Kammern und Kellern zu mieten und das Ihrige zu verwahren, doch sollten sie weder Feuer noch Flamme haben. Ein Ratsbeschluss vom 15. Oktober 1637 lautet dahin, 'dass die Jüdin Freuch (Veronika) ad tempus geduldet werden solle und Jude Isaak gegen Leistung gebührender Accis seine Sachen hier in Sicherheit bringen dürfe, ohne aber in kontinuierlicher Haushaltung zu verbleiben oder Platz zu gewinnen, alles zur Erhaltung des Stadtrechtes und zu des Rathes gefälliger Revokation.' Um die Mitte des 17. Jahrhunderts, als ein Jude, mit Namen Daniel, in Andernach Wohnung genommen, wandte sich der Magistrat an den Kurfürsten Maximilian Heinrich mit dem Ersuchen, die Stadt bei ihrem von Alters hergebrachten Privilegium, keine Juden häuslich auf zunehmen, schützen zu wollen. Die vom 22. Februar 1655 datierte Antwort erhielt die Bestimmung, dass der Jude in den nächsten drei Monaten von Andernach fortziehen und sich anders wohin verfügen sollte. Weil Daniel dem Befehle nicht nachkam, gebot der Kurfürst auf Antrag des Rates demselben am 11. Mai 1656 abermals, sich mit seinem Hausgesind ohne fernere Widerrede innerhalb 14 Tage und zwar bei Vermeidung willkürlicher Strafen aus der Stadt hinwegzubegeben. Seit dieser Zeit hielten sich die Juden von Andernach fern bis zum Jahre 1860, wo der Kaufmann Herr Simon Gottschalk in unsere Stadt übersiedelte. Versuche der Juden, sich hier niederzulassen, gelangen ihnen nicht. Anno 1678 7. Juli, heißt es in den Ratsprotokollen, 'ist auf Anhalten Ihro Durchlaucht. der Fürstinnen zu St. Gohart von einem Juden gesagtem Jud die bewohnung hiesiger Statt ganz und zumal abschlagen worden.
'Anno 1680 ist vom Rath befohlen, auch Sonntag keinen einigen Juden, welche in Körben, Säcken oder Rantzen in die Statt fleisch eintragen, herein passieren zu lassen.'
Gegenwärtig besteht die israelitische Gemeinde, welche einen eigenen Religionslehrer hält, aus fünfzehn Familien. Der vor wenigen Jahren neu angelegte Friedhof der Juden liegt vor dem Burgtore an der Koblenzer Strasse oberhalb der 'drei Kreuze'".

   
   
   
Texte zur jüdischen Geschichte im Mittelalter 
Schiedsrichterlicher Spruch zwischen dem Erzbischof von Köln und der Stadt Andernach wegen der in Andernach verfolgten Juden (Andernach 1287)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Orient" vom 4 1843 vom 14. November 1843: "Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter.
Serie I. - Siebenzehnte Urkunde.
Schiedsrichterlicher Spruch zwischen dem Erzbischof von Köln und der Stadt Andernach wegen der in Andernach verfolgten Juden.
Andernach. 1287. 3. August.   
Nos de Eppenstein chorepiscopus Trevirensis , W. scolasticus et Johannes de Renneberg canonici Colonienses Wir von Eppenstein, Weihbischof von Trier, W. Schulmeister, u. Johann von Renneberg, Canonici   
in quos a reverendo domino nostro archiepiscopo Coloniensi ex una parte, et a scabinis ac universitate opidi Andernacensis ex altera parte, tanquam in arbitros seu amicabiles compositores super expulsione judeorum et confractione scole et domorum ac herereditatis domini nostri compromissum existit, habito consilio proborum pronuntiamus et dicimus: quod milites, scabini, majores et Universitas Andernacensis jurabunt, quod judeos Andernacenses defendent toto posse suo et nullam injuriam vel violentiam irrogabunt eisdem, nec ab aliquo fieri permittent, sed ipsos fovebunt et nanutenebunt, dolo et fraude in premissis exculsis. Quod si aliquis vel aliqui judeos predictos vel aliquem ex ipsis, ipso rum culpa non exigente, offenderit, leserit, seu manus in personas et res eorundem injecerit, vulneraverit vel occiderit, corpus et res illius, qui hoc fecerit erit in potestate domini nostri archiepiscopi; et scultetus et scabini Andernacenses illum capient et tenebunt ita quod idem dominus noster de corpore et de rebus illius suani facere potent voluntatem. Si vero aliquis de militibus, seabinis, majori bus seu de universitate Andernacensi volens judeos defendere et bona ipsorum, aliquem vel aliquos imientes in judeos seu bona ipsorum violaverit, leserit, percusserit vel occiderit, vel aliquid aliud mali intulerit, dictus defensor hoc faciet sine pena, nec dominus noster, scultetus suus, vel scabini aliquod judicium facient vel sument de eodem, ut unusquisque paratior et promptior sit pro judeis defendendis. Item milites, scabini, majores et unusquisque opidanus Andernacensis dives et pauper familie sue domestice prohibebit, ne aliquos insultus, contumelias vel offensas facient in judeos. Quod si fecerint, dominus suus illum non recolliget in domum suum nec etiam aliquis alius de opido predicto, nisi ex gratia domini nostri vel sui sculteti, sufficienti tamen secundum modum excessus prius prestita emenda. Item scabini et majores prohibebunt et deponent vexilla et cantus probrosos: sub certa pena, prout ipsis videbitur expedire, quia de talibus possit discordia exoriri. Item scabini et majores apud quoscunque intellexerint bona et res judeorum detentas esse, una cum sculteto Andernacensi compellent tales ad restitutionem bonorum predictorum. Item universi opidani Andernacenses divites et pauperes nocentes et innocentes scolas et domos judeorum et hereditatem domini nostri archiepiscopi confractas et confractam reedificabunt eque bene infra festum beati Martini hyemalis secundum bonitatem et dispositionem priorem edifiorum predictorum. Item cum dominus noster graves fecerit expensas primo pro custodia castri sui Andernacensis, in quo judei propter timorem opidanorum pro conservanone vite se receperunt, et etiam propter expensas nunc in tractatu habito in aus Köln, die wir von unserm verehrungswürdigen Herrn Erzbischof von Köln einerseits, und von den Schöffen und der Gemeinde von Andernach andererseits, zu Schiedsrichtern wegen der Vertreibung der Juden, wegen Zerstörung ihrer Schule, ihrer Häuser und des erblichen Eigentums unseres Herrn, gewählt worden sind, verkündigen, nachdem wir redliche Leute zu Rate gezogen, und sagen aus: Die Ritter, Schöffen, Meier und die Gemeinde von Andernach sollen schwören, dass sie die dortigen Juden mit ganzer Kraft verteidigen, und kein Unrecht und keine Gewalt ihnen antun, noch von einem andern antun lassen werden, sondern sie hegen und stützen — der Schwur soll ohne allen Vorbehalt geschehen. Wenn nur Einer oder Mehrere die vorgenannten Juden oder Einer von ihnen, ohne dass sie's verschuldet, beleidigen, verletzen, oder Hand an ihre Personen oder Besitztümer legen, verwunden oder töten wird, so soll Leib und Gut dessen, der dies getan, der Gewalt unseres Herrn Erzbischofs verfallen sein, und Schultheiß und Schöffen von Andernach sollen ihn fangen und halten, so dass unser Herr über Leib und Besitztümer desselben frei verfügen könne. Wenn aber Einer von den Rittern, Schöffen, Meiern oder der Gemeinde von Andernach bei der Verteidigung der Juden und ihrer Güter Einen oder Mehrere der Judenverfolger oder ihre Güter verwunden, verletzen, zerschlagen oder tobten, oder diesen sonst ein Übel zufügen sollte, so soll dieser Verteidiger ohne Strafe bleiben, noch soll unser Herr, sein Schultheiß oder die Schöffen ihn verurteilen; damit ein Jeder umso geneigter zur Verteidigung der Juden sein soll. Ferner sollen Ritter, Schöffen, Meier und ein jeder Bürger von Andernach, reich wie arm, seinem Hausgesinde verbieten, Beleidigungen, Schmähungen und Angriffe gegen die Juden zu machen. Tuen's diese doch, so soll weder ihr Herr, noch sonst Einer in der Stadt sie in sein Haus aufnehmen, es sei denn auf Vergünstigung unseres Herrn oder seines Schultheißen, nachdem jedoch eine im Verhältnis zum Exzess stehende Strafe gebüßt worden. Ferner sollen Schöffen und Meier Spottfahnen u. Spottlieder bei wirksamer Strafe verbieten und abschaffen, weil daraus Tumult entstehen kann. Wenn ferner die Schöffen u. Meier erfahren, dass Besitztümer von Juden von Jemand unrechtmäßig eingehalten werden, so sollen sie mit dem Schultheißen von Andernach diesen zur Rück­gabe derselben zwingen. Ferner sollen alle Bürger von Andernach, reiche und arme, schuldige und unschuldige, die Schulen und die Häuser der Juden und das Erbe unseres Herren Erzbischofs, welches alles zerstört ist, bis Martini in derselben Güte und Lage wieder aufbauen, die jene Gebäude früher gehabt haben. Da ferner unser Herr schwere Ausgaben gehabt hat, erstlich bei der Beschützung der Burg von Andernach, wohin die Juden aus Furcht vor den Bürgern, um das Leben zu erhalten, geflohen waren, sodann durch die Kosten der zwischen ihm und den Bürgern deshalb stattgefundenen Unterhaltung; so bestimmen wir, dass vorgenannte Bürger diese Ausgaben in dem Maße unserm Herrn ersetzen sol-   
ter ipsum et opidanos factas dicimus, quod opidani predicti ad hujusmodi expensas facere puterunt eidem domino nostro prout ipsis expedire videbitur, et ipse dominus noster ultra id, quod ipsi opidani sibi motu proprio liberaliter facere voluerint, pro expensis predictis non artabit, sed quidquid dederint liberaliter et favorabiliter recipiet ab eisdem. Item dicimus quod scabini et opidani Andernacenses literam concessam judeis super libertatibus suis a domino nostro predicto et sigillatum sigillo suo et capituli Coloniensis sigilz6labunt communi sigillo opidi Andernacensis. Item pronuntiamus quod omnes illi sub juramento scabinorum jam nominati sive adhuc nominandi, qui domum domini nostri archiepiscopi Coloniensis et hereditadem beati Petri ac scolas judeorum confregerunt, infra crastinum beati Laurentii proximo futurum exibunt opidum Andernacense nunqam reversuri absque nostra licentia speciali. Quodsi aliquis de predictis malefactoribus post tempus predictum in Adernaco remanserit, vel absque nostra licentia postquam exivit reintraverit, scultetus, scabini et majores illum capient et tenebunt et non dimittent absque mandato domini nostri et per scultetum et scabinos sequestrabuntur, nec se de illis malefactores licentiam habuerint Andernacum reintrandi. Quod si aliquis de predictis malefactoribus in sua perseverans pertinacia infra crastinum beati Laurentii non exierit vel exire noluerit Andernacum, scultetus, scabini, et majores ipsum tene­bunt et se de rebus suis et corpore intromittent ex parte domini nostri predicti. Item scultetus, milites, scabini et majores post crastinum beati Laurentii judeos domini nostri ducent et conducent et reponent in domos suas et deinceps defendunt prout est premissum. Quodsi premissa non fuerint observata, fidejussores super hoc dati, moniti a nobis vel ab altere nostrum, si aliquein de nobis, quod absit, muri vel abesse contingeret, Bunnam intrabunt ad jacendum, inde non recessuri quousque premissa omnia fuerint adimpleta; et sic dominus noster predictus omnem injuriam occasione predicta sibi factam ab opidanis predictis remisit et remittit eisdem.
Actum et pronuntiatum apud Andernacum in die Inventionis beati Stephani protomartyris in presentia ipsius domini nostri archiepiscopi et aliorum quamplurium fidedignorum. In cuius rei testimonium et firmi- tatem sigilla nostra presentibus duximus apponenda.
Datum anno domini millesimo. CC. LXXX. Septimo; in die Inventionis predicto.
{Günther Cod. dipl. Rh. M. II 463—66.)"
len, als es ihnen selbst recht scheint, und dass unser Herr über das von den Bürgern ihm Zugedachte hieraus für jene Ausgaben nichts erzwingen, sondern was sie geben werden von ihnen freundlich annehmen soll. Ferner bestimmen wir, dass Schöffen und Bürger von Andernach die von unserm Herrn den Juden über ihre Freiheiten ausgestellte Urkunde, die mit seinem und dem Siegel des Kölner Kapitels besiegelt sind, mit dem Gemeinde-Siegel der Stadt Andernach befestigen sollen. Dann sprechen wir aus, dass alle, die von den Schöffen eidlich als Zerstörer des Hauses unseres Herrn Erzbischofs von Köln, des Erbens des heiligen Petrus, und der Judenschulen angegeben worden oder noch angegeben werden möchten, binnen 8 Tagen (bis zum 11. August) die Stadt Andernach zu verlassen haben, und ohne unsere besondere Erlaubnis nie zurückkehren dürfen. Bleibt aber einer jener Übeltäter über diesen Termin in Andernach, oder kehrt er, nachdem er die Stadt verlassen, ohne unsere Erlaubnis wieder zurück, so sollen Schultheiß, Schöffen und Meier ihn fangen, festhalten und ohne besondere Erlaubnis unseres Herrn nicht loslassen. Die Güter der erwähnten Missetäter sollen unserem Herrn gehören und durch den Schultheiß und die Schöffen sequestriert werden, worein sich jene Übeltäter nicht zu mischen haben, es sei denn dass sie unsere Erlaubnis zur Rückkehr hätten. Wird einer jener Verbrecher hartnäckig binnen acht Tagen die Stadt nicht verlassen wollen, so sollen Schultheiß, Schöffen u. Meier ihn festhalten und sich von Seiten unseres Herrn seiner Besitztümer wie seiner Person bemächtigen. Ferner sollen Schultheiß, Kriegsleute, Schöffen und Meier nach dem 11. August die Juden unseres Herrn, wie schon gesagt, zurückführen und in ihre Häuser wieder einsetzen und dann verteidigen. Wenn unsere Bestimmungen nicht erfüllt werden, so werden die deshalb gestellten Bürgen, auf unser oder das Ermahnen Eines von uns (wenn, was fern sei, der Eine oder Andere von uns gestorben oder fern sein sollte) sich nach Bonn ins Gefängnis begeben und nicht früher heimkehren bis alles Vorangeschickte erfüllt ist. — Ist dies aber geschehen, so betrachtet unser Herr den ihm bei erwähnter Gelegenheit zugefügten Schaden als getilgt.
Geschehen und verkündet bei Andernach, am 3. August, in Gegenwart unseres Herrn Erzbischofs und vieler anderer Vertrauenswürdiger. Zu Zeugnis und Befestigung dessen haben wir unsere Siegel diesem Schreiben anfügen lassen.
Gegeben im Jahre des Herrn 1287 am vorerwähnten 3. August.. 

  
Über das mittelalterliche Judenbad in Andernach  
Anmerkung: Der Beitrag gibt die damalige (wissenschaftliche) Diskussion um das Andernacher Judenbad wieder und ist daher von forschungsgeschichtlichem Interesse. 

Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 1. Juli 1887: "Das Andernacher Judenbad.
Das im Hofraume des Rathhauses in Andernach gelegene und unter dem Namen 'Judenbad' bekannte Gebäude ist wohl den meisten Lesern dieses Blattes weder aus unmittelbarer Anschauung, noch aus Beschreibungen bekannt. Wir halten es deshalb für angemessen, unserer Besprechung dieses interessanten Baudenkmales einige Notizen vorauszuschicken.
Das Gebäude ist zum allergrößten Teile unterirdisch und hat die Gestalt eines viereckigen Turmes. Die Oberfläche bedeckt ein Gewölbe, das 1,38 Meter über den Hofraum emporragt und mit einem Überbau versehen ist, in welchem nach der Kramgasse hin der Eingang sich befindet. Die starken Umfangmauern sind aus Schiefersteinen mit Kalkmörtel aufgeführt; an einer derselben läuft auswärts eine ziemlich breite Stiege, deren Stufen aus Mendiger Haussteinen bestehen, bis zur Sohle des Bades hinab. Das Innere des Baues ist durch Gewölbe in drei Räume geteilt. Das erste ist 2,13 Meter, das andere 3,12 Meter höher als die Sohle. In die beiden oberen Räume führen von der Treppe etwas unbequeme Eingänge, an welchen noch eiserne Spuren von früheren Türen vorhanden sind. Die untern Gewölbe hatten ehemals Öffnungen von beträchtlicher Größe, durch welche das Licht, wenn auch gebrochen, einfallen konnte. Das Mauerwerk ruht auf einem Roste von Eichenholz. Die Tiefe beträgt 10,83 Meter, das Wasser des Bassin, in das breite Stufen hinabführen, steigt und fällt mit dem Rheine und behält selbst bei niedrigstem Wasserstande eine Höhe von mehr als 60 Zentimeter.
Was war nun die ursprüngliche Bedeutung dieses merkwürdigen Gebäudes? Einige, wie Lang (Reise auf dem Rhein) und Minola (Übersicht usw. S. 215) u.a.m. wollen darin ein römisches Bad erkennen. Diese Ansicht wird mit dem Charakter des Gebäudes begründet, das beim ersten Anblick den Eindruck seines hohen Alters hervorruft und eine solche Festigkeit und Dauerhaftigkeit zeigt, wie römische Bauten sie aufzuweisen pflegen. Auch beruft man sich zu Gunsten dieser Annahme auf die bekannte Badesucht der Römer, welche es gewiss nicht versäumt hätten, in ihrem Castellum Antunnacum ein solides Bad zu errichten. —
Allein diese Deutung hat bereits der Bonner Professor Dr. Braun in seiner Festschrift zu Winkelmanns Geburtstagsfeier am 9. Dez. 1853 über 'das Judenbad zu Andernach' mit triftigen Gründen widerlegt. Er weist zunächst hin auf den bekannten Luxus der reichen Römer, die überall, wo sie sich festsetzten, prachtvolle Bäder erbauten und gewiss nicht 10—11 Meter tief unter die Erde, unter schauerliche Gewölbe gestiegen seien. Sodann erinnert er an die große Sorge der Römer für die Gesundheit und demnach für Reinheit und Zuträglichkeit des Wassers; sie würden sich schwerlich dazu verstanden haben, ein Bad anzulegen, das nicht gerade leicht zu reinigen ist und somit fast notwendig ein receptaculum sordium, ein Schmutzbehälter, hätte werden müssen. Ferner macht er auf den Wassermangel im Bade gerade zur Sommerzeit, der eigentlichen Badesaison, aufmerksam, sowie auf den Umstand, dass auch der Boden im untersten Gemache keinerlei Spuren der Einrichtung eines römischen Bades enthält. 'Wozu hätten,' fragt er dann weiter, 'diese zwei, drei Gewölbe über demselben, wozu die kleinen Zellen zwischen den Gewölben den Badenden dienen sollen? Gegen die Benutzung derselben, namentlich nach dem Bade, würde jetzt jeder Arzt lebhaften Einspruch einlegen, wenn es unter gegebenen Verhältnissen irgend jemand in den Sinn kommen könnte, diese Räume zum Baden zu gebrauchen. Wozu hätten die Öffnungen in den Gewölben selbst dienen sollen? Damit das Licht einfalle? Aber warum beschränkte man denn das Licht überhaupt durch diese Gewölbe? Solche enge Zellen, schauerlichen Totenkammern vergleichbar, baut sich der Luxus nicht!' Endlich schließt Dr. Braun seine Begründung mit dem Hinweis auf den Charakter des Mauerwerkes selbst, das allerdings wohl kaum jemand für römische Arbeit erklären und noch weit schwerer als solche beweisen wird.
Gewiss, ein römisches Luxusbad ist das unserige niemals gewesen und nur Unverstand hat es dafür erklären können! Andere versichern, das Gebäude sei nichts anders, als was der Name besage, nämlich ein jüdisches Bad. Sie gehen bei Begründung ihrer Meinung von der den Israeliten auferlegten Pflicht aus, nach gewissen Vorgängen in fließendem Wasser zu baden und sie stützen ihre Behauptung auf die mindestens bis ins Jahr 1407 zurückreichende Tradition, außerdem auf die Ähnlichkeit unseres Bades mit andern anerkannten Judenbädern. Diese Ansicht  
hat noch in neuerer Zeit der Koblenzer Bauinspektor J.C. v. Lassaulx mit großer Zuversicht in folgender Weise ausgesprochen. 'Unter (soll heißen: neben) dem Rathause wölbt sich das Judenbad, den Reisenden so oft als ein Römerbad vorgeführt. Es ist jedoch nichts als ein ganz gewöhnliches Judenbad, dergleichen sich in allen Städten befinden, wo Juden wohnen, indem die Judenfrauen verpflichtet sind, zuweilen ein Bad zu nehmen und zwar in einem Wasser, welches in das Becken geflossen sein muss und nicht hineingetragen oder gepumpt werden darf. Es ist seit 1596 (?) nicht mehr gebraucht worden, weil damals die Juden aus Andernach vertrieben und nie wieder aufgenommen wurden.' (Klein, Rheinreise. S. 275.) Zu dieser auch im 'Rheinischen Antiquarius III.Abt. 4.Band S. 375' angeführten Stelle gibt Chr. von Stramberg folgende Note: 'Ein ähnliches (Bad) in Koblenz ist ganz roh, ein anderes zu Friedberg in der Wetterau dagegen sehr zierlich im Spitzbogenstil ausgeführt. Alle bestehen aus einem Brunnen, um welchen eine Treppe bis zum Wasser hinunterführt.' Auf eine Anfrage in Betreff des Koblenzer Judenbades teilte Herr Medizinalrat Dr. Wegeler dem Schreiber dieses mit: 'Unzweifelhaft hat hier in den ältesten Zeiten der jüdischen Ansiedelung ein Ritualbad bestanden, das aber so unbedeutend, dass seiner nicht erwähnt wurde. Bei der um 1700 gebauten Synagoge wurde im Vorderhause und zwar im Keller ein Bad hergerichtet, das unter französischer Herrschaft sogar einen Faden aus der Metternicher Wasserleitung erhielt. Als aber die Straße verbreitet wurde, musste das Haus abgerissen werden. Mit ihm fiel das Bad im Jahre 1849 oder 1850 und ein neues ward von der Gemeinde nicht mehr errichtet.'
Das Friedberger Judenbad ist beschrieben von Dr. C. Dieffenbach in dem vom hessischen Verein für die Aufnahme mittelalterliche Kunstwerke zu Darmstadt dargestellten Denkmälern der deutschen Baukunst, Darmstadt 1856, ferner von Philipp Dieffenbach in seiner 'Geschichte der Stadt und Burg Friedberg in der Wetterau, 1857.' In seiner Kritik der letztern Schrift bemerkt Dr. J. Mooren: 'Das Werkchen macht, abweichend von dem, was man von dem Judenbade in Andernach hat behaupten wollen, es gewiss, dass das dortige wirklich von den Juden zu ihren gesetzlichen Abwaschungen benutzt worden ist. Über das aus dem Jahre 1462 stammende und 1854 zerstörte Judenbad zu Frankfurt berichtet eingehend Dr. L.H. Euler im Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst (Neue Folge, I. S. 292—99). Auf diesen Bericht, der uns zumeist zu vorliegender Untersuchung angeregt hat, werden wir noch weiter unten zurückkommen.
Zu Köln wurde im Jahre 1861 beim Abbruche des südwärts neben dem Rathause gelegenen sog. Plasmanschen Hauses unter dem Kellerboden eine wasserdichte Bodenfläche gefunden, die in einem Artikel der Kölnischen Zeitung (No. 216) als Sohlstätte des Judenbades bezeichnet wurde. 'Während in den meisten rheinischen Städten', heißt es unter andern in diesem Artikel, 'wo sich eine Synagoge befand, wie Worms, Speyer, Andernach etc. das Judenbad nachgewiesen werden kann, war dasselbe in Köln den Forschern unbekannt geblieben; wohl aus der Ursache, weil nach Vertreibung der Juden aus Köln ihre Häuser inner- und außerhalb ihres Ghettos konfisziert und geteilt, an Private verkauft und die Sohlstätte des Judenbades zur Erweiterung des Rathauses überbaut wurde. Das Plasmansche Haus war um die Mitte des 14. Jahrhunderts von einem reichen Juden, Isaak von Ahrweiler, bewohnt.' Am 25. August 1861 erschien darauf in den damaligen Kölner Blättern (No. 195) ein widersprechender Artikel vom Archivar Dr. Ennen, der es aber nur für 'gewagt' erklärt, den erwähnten Beton in bestimmtester Weise als die Sohlstätte des Kölner Judenbades zu bezeichnen.
Was das Judenbad zu Worms betrifft, so ist uns darüber von dort folgender Bericht zugegangen: 'Das neben der Synagoge und zwar im Garten derselben sich vorfindende Judenbad ist vollständig erhalten; aber es ist seit etwa 2 Jahrzehnten fast verschüttet. Leute, welche früher darin waren, erzählen — und es lässt sich dies noch jetzt durch zwei schachtartige Eingänge erkennen —, dass das Judenbad ein geräumiges Gewölbe ist, auf dessen Boden man über eine lange steinerne Treppe hinabstieg. Das Wasser erhielt diese Kammer jedenfalls aus dem das Rheinwasser filtrierenden Kiesboden. Weil die Juden Gegenstände ihres Kultus, die verbraucht sind, nicht verbrennen dürfen, so hat die jüdische Gemeinde derartige Sachen, die lange auf dem Speicher der Synagoge oder sonst wo lagen, in das Judenbad geschüttet und dann dasselbe geschlossen und vermauert. Sogar das Regenwasser und die Gossen werden in dasselbe abgeführt und alle zugeführte Flüssigkeit versickert in dem Kiesboden des Judenbades. Durch zwei in dem Gewölbe des Judenbades befindliche, mit viereckigen Steinen geschlossene Öffnungen kann man vermittelst Leitern in die Tiefe hinabsteigen. Vielleicht zeigt das Judenbad romanischen Stil, wie die Synagoge.'
Doch kehren wir nunmehr zum Andernacher Judenbade zurück. (Fortsetzung folgt.). 
Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 7. Juli 1887: "Das Andernacher Judenbad. (Fortsetzung.)
Auch die zweite Ansicht, das in Frage stehende Gebäude nämlich sei ein wirkliches Judenbad, will Professor Braun nicht gelten lassen. Dieselbe hat nach seiner Darstellung keine bessere Gründe für sich als die, welche ein Römerbad in demselben erkennt. Die Entstehung des Namens Judenbad weiß Dr. Braun sich auf die leichteste Art zu erklären. 'Die ursprüngliche Bestimmung dieses Gebäudes und vielleicht das Gebäude selbst', so schreibt er Seite 11, 'war in Vergessenheit geraten. Als das letztere wieder entdeckt wurde, suchte man nach der Deutung, und irgendjemand erklärte mit derselben Bestimmtheit, wie dieses von Herrn de Lassaulx geschehen ist, dasselbe sei ein Judenbad und nichts als ein Judenbad, und da niemand Widerspruch erhob, war es leicht, diese Ansicht in Andernach und in weiteren Kreisen in Umlauf zu bringen.' Doch lassen wir diese wohlfeile Hypothese unberücksichtigt und hören wir die Gründe, welche Braun gegen die traditionelle Auffassung vorzubringen weiß. ' Gegen diese Annahme', heißt es Seite 8, ' streiten zum Teil dieselben Gründe, welche wir auch gegen die Annahme eines Römerbades geltend gemacht haben. Dazu kommen aber noch andere. Nach der Vorschrift der Rabbiner, welche dabei zuletzt auf Leviticus (3. Mose) 15, 16 zurückgehen, muss das Bad jedes Mal so viel Wasser enthalten, dass die Badenden mit dem ganzen Körper untertauchen können. Geschieht dieses nicht, so ist das Gesetz nicht erfüllt. Wenn nun aber das Wasser in dem sogenannten Judenbade im Sommer nicht mehr als zwei Fuß Höhe erreicht, so würde das Untertauchen in demselben doch schwer zu bewerkstelligen und das Bad nicht selten im Jahre unbrauchbar sein. Die mögliche    
Einwendung, der untere Raum sei ursprünglich tiefer gewesen, wird durch den Augenschein widerlegt. Auch die Lage selbst streitet wider die Annahme eines Judenbades. Das fragliche Gebäude befindet sich mitten in der Stadt, auf dem Hofe des gegenwärtigen und wahrscheinlich unter dem früheren Rathause. Nun hätten die Juden doch offenbar die Herren der Stadt im Mittelalter sein müssen, wenn es ihnen gestattet gewesen wäre, das Bad für ihre Weiber unmittelbar neben oder gar in dem Rathause selbst zu errichten; sie hätten mindestens eine Stellung in Andernach einnehmen, hätten Freiheiten daselbst besitzen müssen, die ihnen sonst überall im Mittelalter versagt waren.'
Das sind die Gründe, womit Prof. Braun die Ansicht, unser Gebäude sei ein jüdisches Bad, widerlegt zu haben vermeint, und wir gehen nunmehr daran, dieselben der Reihe nach einer Prüfung zu unterwerfen.
1. Der erste Grund ist von der abschreckenden Beschaffenheit der tief unter der Erde, unter schauerlichen Gewölben gelegenen Badestätte hergenommen. Nun ist es wahr, düster und unheimlich ist der Ort und es konnte keine Annehmlichkeit sein, in solchem Raume ein Bad zu nehmen. Allein für die Juden war das Baden nicht, wie für die Römer, Sache des Luxus und des Vergnügens; es war vielmehr die Erfüllung einer religiösen, auf ein milderes Klima (?) berechneten Vorschrift, welche sie bewog, an so unheimlicher Stätte sich ins Wasser zu begeben. Das Bad war eine gesetzliche Anordnung, deren strenge Beobachtung tief in das eheliche Leben eingriff. Die Juden mussten ein solches Bad haben, und erwägt man nun, wie die Lokalitäten beschaffen waren, welche man ihnen zu bewohnen gestattete, so ergab es sich von selbst, dass ihnen selten eine Wahl verblieb und sie jede Räumlichkeit, mit welcher eine dem Gesetze genügende Wassersammlung verbunden war, nehmen mussten, ohne andere Momente berücksichtigen zu dürfen. Die bekannten Judenbäder zu Friedberg in der Wetterau und zu Frankfurt am Main waren übrigens nicht minder tief und schauerlich, als das zu Andernach. Ersteres, nach der Beschreibung Dr. C. Dieffenbachs 'ein einfach überwölbter, kellerartiger Raum, geht 93 Fuss tief in die Erde und die Bodenfläche desselben ist gewöhnlich ungefähr 11 Fuß hoch mit Quellwasser bedeckt.' Das Frankfurter wird in einem vom 17. September 1771 datierten Bericht des dortigen Bauamtes 'ein abscheuliches, schreckhaftes, scheußliches Loch von fürchterlicher Tiefe' genannt (Anmerkung: Zur Zeit, als die Quelle schon zugeschüttet worden, war es noch über 8,12 Meter tief). 'Dieses abscheuliche Loch', so berichten die Deputierten des Bauamtes, empfängt seine ganze Beleuchtung durch ein oben an der Decke auf die Strasse gehendes Keller- oder Tag-Loch, welches 2 1/2 Schuh breit und ebenso hoch sein mag, aber ein so geringes Licht verschaffet, dass wir Nachmittags um 3 Uhr an einem hellen Tage 5 bis 6 Lichter nötig hatten, um sehen zu können, und dennoch mit den Stöcken beständig vor uns her sondieren mussten, um nicht einen gefährlichen Fehltritt zu tun . . . Die Tiefe dieses schreckhaften Loches, die dicke Finsternis, welche darin herrschet, die Kälte des Gewölbes und des Wassers, die Einsamkeit der Gegend, die Entfernung von aller Hilfe müssen auch dem kühnsten Juden Entsetzen und Grausen verursachen, zu geschweigen, dass schwache Weibsbilder, welche mehrenteils allein diese Grube besteigen, von Frost und Schwindel befallen, die schmale und steile Stiege hinabstürzen, entweder in den Geländern hängen bleiben, oder in das Wasser, wenn es auch, wie jetzo, am niedrigsten, doch 5 Schuhe, also beinahe eine Mannes-Tiefe hat, stürzen und also ohne Rettung elendiglich um das Leben kommen können.' Fürwahr, da hat Direktor Euler wohl recht, wenn er seine Abhandlung über 'das alte Judenbad in Frankfurt' mit den Worten schließt: 'Wenn in Andernach nicht andere überwiegende Umstände gegen die Bezeichnung Judenbad streiten, so liegt wenigstens in der abschreckenden Beschaffenheit des Orts nach den hier gegebenen Schilderungen des ebenso schauerlichen Frankfurter und Friedberger Judenbads kein Grund, diesem Bauwerke eine andere Bestimmung zuzuweisen.'
2. Aber die Unzuträglichkeit des kalten und dazu noch schmutzigen Wassers für die Gesundheit?! Das Friedberger Judenbad wird nicht selten auch 'das kalte Bad' genannt, weil das Wasser selbst im höchsten Sommer nie über 6 1/2 Grad Wärme hatte, und vom Frankfurter wird angegeben, dass die Judenfrauen sich in dem obern Teile des Baues entkleideten, dann in ein großes wollenes Tuch gehüllt bis zur Quelle hinabstiegen und sich rasch in dieselbe eintauchten, wenn zuvor die begleitende Magd einen Zuber heißen Wassers in die Quelle geschüttet, um das kalte Wasser derselben für einen Augenblick zu erwärmen. Dazu kommt die auch von Braun nicht bezweifelte Tatsache, dass anderwärts, wo keine eigenen Bäder zum Zwecke der Reinigung erbaut waren, die Juden und Jüdinnen ohne Rücksicht auf die Jahreszeit und die Kälte des Wassers ihrer Pflicht bald in Bächen und Flüssen, bald aber auch in tiefen Löchern oder Brunnen im Keller genügten, welche gewiss nicht weniger schwer zu reinigen waren. Derartige Bäder hatten allerdings oft genug Gefahren für die Gesundheit im Gefolge, weshalb denn auch der Rabbiner Cohen auf die Aufforderung der Königlichen Regierung zu Arnsberg im Jahre 1831 Vorschläge zur Milderung der unter dem Einflüsse einer heißeren Zone gegebenen Vorschriften und zur Beseitigung dieser Gefahren machte. (Anmerkung: H. Cohen: Reinigungsordnung zum Gebrauche für Israeliten-Weiber. Rödelheim 1831).
3. Was drittens 'den Mangel an Wasser zur Sommerzeit' betrifft, 'wodurch das Bad nicht selten im Jahre unbrauchbar sein soll', so kann es sich hier nur um die Frage handeln, ob die in unserm Bade enthaltene Wassersammlung den Vorschriften des Gesetzes genügte. Nun gehen die rituellen Bestimmungen des allein als maßgebend zu betrachtenden Talmud (Traktat Mikwaoth, Jom. 31,1, Jore Deah, Abschnitt 201) dahin, dass das Wasserbehältnis mindestens eine Elle lang, eine Elle breit und drei Ellen tief sein und wenigstens drei Kubikellen Quellwasser enthalten musste, damit beim Untertauchen der ganze Körper und zwar in stehender Stellung, auch das Haar, vom Wasser bedeckt würde (Anmerkung: Eine jüdische Elle betrug etwa über 1/2 Meter (genau 0,525 Meter). Wurde die Wassermasse geringer, so war eben das Bad zeitweise für den Zweck der Reinigung unbrauchbar; man musste ein dem Gesetze genügendes Bad in der Nachbarschaft benutzen oder sich bequemen zu warten, bis das Wasser wieder gestiegen war. Hören wir nun, dass unser Bad bedeutend größer ist, als eine Quadratelle und dass das Wasser desselben nur selten weniger als zwei Meter tief ist, so erkennen wir, dass dasselbe der Regel nach den gesetzlichen Vorschriften vollauf genügte. Sank aber das Wasser einmal unter zwei Meter hinab, so war es gestattet, nahezu drei Log oder 1/3 Kubikelle geschöpftes Wasser hinzuzugießen. Sonach war unser Bad nicht, wie Dr. Braun 
behauptet, häufig, sondern im Gegenteil sehr selten im Jahre zum Zwecke der Reinigung unbrauchbar.
4. Wir kommen nun zur Beantwortung der von Braun aufgeworfen Fragen über die Bedeutung der Gewölbe, der Öffnungen in denselben und der Zellen.
Dass das Judenbad nicht nach Art unserer Brunnen rundförmig, sondern vierseitig gestaltet ist, haben wir bereits angegeben. Aus dieser Beschaffenheit des Baues ergibt sich aber unseres Erachtens die Bedeutung der Gewölbe von selbst. Sollten sie nicht dazu dienen, den unterirdischen Mauern namentlich bei hohem Rheinpegel, beim Andrange des steigenden Grundwassers größere Widerstandsfähigkeit und Dauerhaftigkeit zu verleihen? Aber noch ein anderer Zweck der Gewölbe lässt sich anführen. Oft genug nämlich steigt das Wasser im Bade mehrere Meter hoch, so dass die Benutzung desselben schlechterdings unmöglich wäre, falls sich nicht in bestimmten Zwischenräumen Gewölbe befunden, auf welche man ohne Gefahr in das darüber stehende Wasser steigen konnte. Die somit durchaus nicht zweckwidrigen Gewölbe mussten sodann, damit das ohnehin spärliche Licht nicht gänzlich abgehalten werde, passende, und den Badenden selbstverständlich ungefährliche Öffnungen haben. Endlich lag es nahe, die Zelle zwischen den Gewölben zum An- und Auskleiden, was doch nicht füglich auf der Treppe geschehen konnte, zu benutzen.
Wenn Braun in diesen Zellen schauerliche Totenkammern erblickt und bemerkt, die Benutzung derselben, besonders nach dem Bade, würde jeder Arzt entschieden missbilligen, so hat er freilich darin nicht unrecht. Ja nicht nur gegen die Zellen, sondern überhaupt gegen die ganze Einrichtung würde derselbe Arzt mit Fug und Recht Protest erheben. Trotzdem aber haben nachweislich die Juden derartige Bäder gebraucht und gebrauchen müssen. (Forts. folgt).  
  Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 15. Juli 1887: "Das Andernacher Judenbad. (Fortsetzung.)
5. Der letzte und von Professor Braun sichtlich als durchschlagend betrachtete Grund ist die Lage des Gebäudes. 'Das fragliche Gebäude,' so schreibt er S. 8, 'befindet sich mitten in der Stadt auf dem Hofe des gegenwärtigen und wahrscheinlich unter dem frühem Rathause.' Für den letzten Teil seiner Behauptung beruft er sich S. 9 auf — 'die Meinung der Bürgermeisterei zu Andernach' und noch dazu S. 11 auf — 'den Bericht des Pfarrers Dr. Rosenbaum im 18. Hefte der Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande'. Gestützt auf diese doppelte, die weltliche und geistliche Autorität, gelangt er dann zu folgendem Schlüsse: 'Es kann somit nicht bezweifelt werden, dass das Judenbad unmittelbar mit dem alten Rathhause verbunden war und einen Teil dieses städtischen Gebäudes bildete.' Wie verhält es sich nun mit dieser Folgerung? Unsere Antwort lautet: Braun hat sich durch die Berichte seiner Autoritäten irre leiten lassen. Das Judenbad lag nicht unter dem alten Rathhause, war nicht unmittelbar mit demselben verbunden und bildete keinen Teil desselben, sondern es lag, wie noch gegenwärtig, im Hofe des Rathauses und hatte einen eigenen Eingang von der Kramgasse aus, an welcher, wohlgemerkt! in nächster Nähe ebenfalls die Judenschule oder Synagoge gelegen war. Das geht deutlich und klar aus einigen im hiesigen Stadtarchiv befindlichen Schriftstücken des 15. Jahrhunderts hervor, deren Inhalt wir im wesentlichen mitteilen. Wilhelm von Cleberg und seine Frau Else vererbpaohten am 5. April 1407 an Johann Hollender und dessen Frau Grete für 14 Mark Jahrzins den Schulhof mit dem Backhaus in der Kramgasse hinter dem Rathause mit Ausnahme des Judenbades, 'den hoff mit dem Backhuisse genant der Schoilhoff so wie der gelegen is zo Andernach in der Craemgassen hinder dem Raithuisse usgescheiden dat Judenbat.'
Der genannte Hollender verkaufte am 15. April 1426 der Stadt 'das Backhaus, den Schulhof daran und zwei Hofstätten zwischen der Judenschule und dem an das Rathhaus stoßenden Backhause nebst dem Ausgange in die Kramgasse, ausgenommen das Judenbad, welches auch seinen Eingang aus der Kramgasse behalten soll.' Am 31. Januar 1481 endlich verkaufen die Brüder Philipp und Wilhelm von Cleberg der Stadt ihr Hofstättchen mit allem Zubehör in der Kramgasse, das ehemals ein Judenbad gewesen ist, 'unse heeftstetgen, so wie dat gelegen is bynnen Andernach In der Kraemgassen zusschen deme raithuiss grasse, kirfftgen, Zecken und Wilcken van Segen und is vurmails gewest eyn Jueden bat.' Die Lage des Backhauses und demnach des Schulhofes und des alten Rathhauses lässt sich noch genauer bestimmen, wenn wir zwei spätere Akten des Archivs in Betracht ziehen. Am 20. Juli 1690 verkaufte nämlich die Stadt an Johann Stoll den öden Platz am Rathause, worauf das bei Verheerung der Stadt durch die Franzosen am 30. April 1689 zugleich mit dem Rathause zerstörte Backhaus gestanden. Hier baute nun Stoll ein Haus, welches seine Erben am 9. Sept. 1731 dem Bäckermeister Molitor für 550 Reichstaler überließen. Nach dem Kaufkontrakt lag es 'am Eck der Kramgasse und dem Rathause' und ist ohne Frage das vom kürzlich verlebten Rentner Peter Molitor der Stadt geschenkte und nunmehr von Herrn Joseph Weiss bewohnte Haus. Wir werden somit nicht irren, wenn wir annehmen, dass sowohl das um 1411, als auch das um 1690 erneuerte Rathaus auf den Fundamenten des früheren errichtet ist und denselben Raum einnimmt. Höchstens hat die Front des früheren etwas zurückgestanden, eine Vermutung, die man auf den Umstand gründen könnte, dass vor dem Rathause sich Brodhallen befanden. Im Jahre 1486 nämlich kaufte der Magistrat vom Kloster Marienstatt zwei Mark Erbzins aus einer Brodhalle auf der 'Hoerstrasse vor dem neuen Rathause nächst an dessen Türe nach der Kramgasse zu,' welche Halle der Stadtrat, als er das neue Haus baute, hatte abbrechen lassen. Desgleichen erklärt im Jahre darauf der Bäcker Engel von Aldenkirch, dass er sich mit dem Stadtrat wegen Zahlung der drei Weisspfennige Erbzins an die v. Cleeberg aus einer wegen des Baues des neuen Rathauses abgebrochenen Brodhalle auf der 'Heerstrasse' verglichen habe. Auch vor dem im Anfange des 15. Jahrhunderts erneuerten Rathhause befanden sich noch solche Hallen, denn bei der Reform der Bäckerzunft im Jahre 1545 wurde festgestellt, 'dass die Bäcker die broithallenn vur dem Raithauss deglichs mit feilenn kauf Ruokerm und wissbroit besetzen und uff satzong des Raits feill gebenn.'
Aus den mitgeteilten Akten erhellt also aufs klarste, dass das Judenbad auf dem Schulhofe neben dem Grasplatze des Rathhauses, in unmittelbarer Nähe der Judenschule lag und einen besondern Eingang von der Kramgasse her hatte, wie noch heutzutage. Die Kramgasse wird in Schriftstücken des 13. Jahrhunderts als 'vicus mercatorum' bezeichnet, als Strasse der Kaufleute, ein Name, der vermutlich auf die Handel und Geschäfte treibenden Juden als die Hauptanwohner dieser Straße hindeutet.
Aus der Lage des Judenbades nicht unter, sondern nahe bei und hinter dem Rathhause braucht man nun natürlich durchaus nicht zu folgern, dass die Juden im Mittelalter die Herren der Stadt hätten sein müssen.
Wenn Professor Braun diesen Satz selbst beschränkend fortfährt: 'Sie, nämlich die Juden, hätten mindestens eine Stellung in Andernach einnehmen, hätten Freiheiten daselbst besitzen müssen, die ihnen sonst überall im Mittelalter versagt waren,' so ist auch diese Folgerung übertrieben und unzulässig.
Bis zur Zeit der Kreuzzüge galten ja bekanntlich in Deutschland die Juden als unmittelbare Schützlinge des Reiches, so dass jede Beeinträchtigung ihrer Rechte als Vergehen gegen das Reich angesehen wurde. Rücksichtlich ihrer inneren Angelegenheiten hatten sie die Freiheit einer Corporation; sie konnten sich als Gemeinden konstituieren, Gemeinden teilen oder verschmelzen, ohne dass irgend eine Autorität sich einmischen durfte. Die einzelnen Stände, Fürsten, Ritter und Städte erwarben das Recht, Juden zu halten und zu schützen, oft als besonders wertvolles Lehen. Diese günstige Lage der Juden änderte sich erst, als die Horden Gottschalks in Trier, Emichos am Main sich gegen die wehrlosen Juden wandten und der Fanatiker Rudolf in den Rheinlanden zur Verfolgung der Juden als Feinde der christlichen Lehre reizte und solche Erbitterung hervorrief, dass nur die kräftigsten Reden des herbeigeeilten h. Bernhard von Clairvaux und die Macht König Konrads den Gehorsam und die Ordnung wieder herzustellen vermochten (Anmerkung: Fr. von Raumer: Geschichte der Hohenstaufen I, 449). Gleichwohl wiederholten sich bald darauf die Verfolgungen allenthalben. Auch in Andernach wütete man gegen die Juden, zerstörte ihre Häuser und die Synagoge, brach die erzbischöfliche Burg, wohin die Juden sich geflüchtet hatten, und trieb dieselben aus der Stadt. 
Der damalige Kölner Kurfürst aber, Siegfried von Westerburg, nahm sich der ungerecht Vertriebenen an und übertrug die Schlichtung des Streites dem Trierer Chorbischof Gerhard von Eppenstein, den Kölner Domherren Wilhelm und Johann von Rennenberg und den Andernacher Schöffen. Diese erließen am Tage Stephani Erfindung (3. August) des Jahres 1287 einen Schiedsspruch wider die Stadt und Bürgerschaft mit nachfolgenden bemerkenswerten Bestimmungen, welche uns über die Stellung und Freiheiten der Juden in unserer Stadt belehren.  (Fortsetzung folgt).  
Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 22. Juli 1887: "Das Andernacher Judenbad. (Fortsetzung.)
1. Ritter, Schöffen, Vorsteher (maiores) und Bürgerschaft sollen sich eidlich verpflichten, die Juden Andernachs nach ihrem ganzen Vermögen zu verteidigen, ihnen keinerlei Unbilde oder Gewalt anzutun oder von andern antun zu lassen, vielmehr dieselben zu schützen sonder List und Betrug.
2. Wer irgend einen der Andernacher Juden, ohne dass dieser dazu Anlass gegeben hat, beleidigt, verletzt, Hand an seine Person oder Habe legt, ihn verwundet oder tötet, derselbe verfällt dem Erzbischof. Schultheiß und Schöffen sollen ihn gefänglioh einziehen und verwahren, bis der Erzbischof über seinen Körper und sein Eigentum verfügt hat.
3. Wenn einer der Ritter, Schöffen oder wer immer aus der Gemeinde jemand schlägt, verwundet oder tötet aus dem Grunde, weil derselbe sich an den Juden vergriffen hat, so soll er dafür straflos bleiben, damit ein jeder um so bereitwilliger und hurtiger sei, die Juden in Schutz zu nehmen.
4. Ritter, Schöffen, reiche und arme Bürger sollen ihre Hausgenossen abhalten, den Juden irgend eine Schmach oder Beleidigung zuzufügen. Geschieht dies trotzdem, so soll weder der Hausherr, noch irgendein Bewohner der Stadt den Übeltäter ins Haus aufnehmen, es geschehe denn mit Zustimmung des Erzbischofs oder seines Schultheißen, nachdem der Exzess geziemend gebüßt ist.
5. Schöffen und Vorsteher sollen die zur Beschimpfung der Juden angefertigten Fahnen und Spottlieder unter bestimmter Strafe untersagen, weil dergleichen zu Zwietracht Veranlassung gibt.    
6. Schöffen und Vorsteher werden unter Zuziehung des Schultheißen alle, bei denen sich Gegenstände vorfinden, welche den Juden gehören, zur Restitution anhalten.
7. Sämtliche Einwohner Andernachs, reich and arm, schuldig oder unschuldig, sollen die zerstörten Häuser und Schulen (scolas!) der Juden, auch das gebrochene Erbe des Erzbischofs bis zu Martini in dem Zustande wiederherstellen, in welchem sie vordem gewesen sind.
8. Weil unser Herr große Kosten gehabt hat, einmal für die Hut der Burg, wohin die Juden in ihrer Angst vor den Bürgern zur Erhaltung des Lebens sich geflüchtet, zum andern während der mit der Stadt gepflogenen Unterhandlung, so setzen wir fest, dass die Einwohner der Stadt Andernach dem Erzbischof zur Entschädigung gutwillig darbieten sollen, was sie ihren Mitteln gemäß für angemessen halten. Dann wird der Erzbischof nicht mehr von ihnen verlangen, sondern gnädig und freundlich mit dem so Dargebrachten sich begnügen.
9. Schöffen und Bürgerschaft sollen die von unserm Herrn den Juden in Betreff ihrer Freiheiten ausgestellte und von ihm und dem Domkapitel besiegelte Urkunde ebenfalls mit dem gemeinen Stadtsiegel bekräftigen.
10. Alle, welche von den Schöffen auf ihren Eid bezüchtigt sind, oder noch bezüchtigt werden, an dem Bruche der erzbischöflichen Burg und der Judenschulen sich beteiligt zu haben, sollen bis zum Tage nach Laurentius die Stadt räumen und ohne unsere ausdrückliche Bewilligung niemals dahin zurückkehren. Sollte einer der bezeichneten Übeltäter nach Ablauf dieser Frist in Andernach zurückbleiben oder ohne unsere Erlaubnis dahin zurückkommen, so werden Schultheiß, Schöffen und Vorsteher denselben gefänglich einziehen und ihn lediglich auf das ausdrückliche Gebot unseres Herrn freigeben. Auch sollen die Güter dieser Übeltäter unserm Herrn verfallen sein; Schultheiß und Schöffen sollen dieselben mit Beschlag belegen und nicht eher den ehemaligen Besitzern ausliefern, bis diese die Erlaubnis erhalten haben, wieder nach Andernach zu ziehen. Sollte einer der Übeltäter in seiner Hartnäckigkeit verharrend, bis zum Tage nach Laurentius aus der Stadt nicht weggezogen sein, so werden Schultheiß, Schöffen und Vorgesetzte ihn gefänglich einziehen und mit seiner Person und seinem Eigentum von wegen unseres Herrn schalten und walten.
11. Wenn der mit dem Tage nach Laurentius geschlossene Termin abgelaufen ist, so sollen Schultheiß, Ritter, Schöffen und Vorsteher die Juden unseres Herrn wie befohlen ist.
12. Falls gedachte Bestimmungen nicht beobachtet werden, so sollen die dafür bestellten Bürgen, sobald sie von uns gemahnt werden, zu Bonn einreiten und dort so lange Einlager halten, bis alle obigen Bestimmungen erfüllt sind und unser Herr Erzbischof die von den Andernachern erlittene Kränkung verziehen hat.
Also geschehen zu Andernach in Gegenwart unseres Herrn Erzbischofs und vieler andern glaubwürdigen Zeugen. (Fortsetzung folgt.). 
Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Literaturblatt" vom 29. Juli 1887: "Das Andernacher Judenbad. (Schluss)
Dieser in mancher Hinsicht merkwürdige Schiedsspruch zeigt, in welchem Grade die Juden in Andernach des Schutzes des Kölner Erzbischofes sich er- freuten und dass sie im Genusse von Freiheiten waren, die man ihnen anderwärts zu damaliger Zeit vielfach entzogen hatte. Wie bedeutend ihre Gemeinde hierselbst gewesen ist, bezeugen außer der Synagoge der Judenkirchhof an der sog. Beun (Anmerkung: Beun oder Beunda, althochdeutsch biunda bezeichnet ein eingehegtes Grundstück), die Judengasse (Anmerkung: Der Ratsordnung vom Jahre 1591 zufolge lag die Judengasse, wohin die Juden aus dem vicus mercatorum oder der Kramgasse sich verzogen hatten, nahe beim Burgthor zwischen Schreibers- und Morssgasse und ist vielleicht die jetzige Nonnengasse), der Judenturm zwischen dem Schaf- und Kirchtor, endlich der Judenberg und Judenbüchel. Zu den Juden nahm die Stadt gerne ihre Zuflucht, wenn es ihr an barem Gelde gebrach. Das beweisen die zahlreichen von den Rittern, Schöffen, dem Rat und der Bürgerschaft den Andernachern Juden Leyfmann (1300), Samuel (1365), Jakob von Guylghe (Jülich) (1365), Anselm (1365), Vivus oder Vyvis von Broele (1383), Suyskind (1383), Gumprecht (1388), Vyvelin Simons von Euskirchen Sohn (1389), Lemmelin (1398), Salomon (1398), Jacob von Düren (1404), Caleman von Rodinberg (1405), Hetgin und Frau Dultze (1428), Seligman (1441) u. A. ausgestellten Schuldverschreibungen über mehr oder minder bedeutende Summen.
In Vorstehendem glauben wir die Gründe, welche nach der Meinung Dr. Brauns der Bezeichnung unseres Gebäudes als eines Judenbades widerstreiten, zur Genüge widerlegt zu haben. Daraus folgt freilich noch nicht, dass dasselbe wirklich ein Judenbad gewesen ist, sondern nur, dass es ein solches gewesen sein kann. Vergegenwärtigen wir uns nun aber zunächst die Verpflichtung der Juden, abgesondert von den Christen*) in fliessendem Wasser zu baden, ferner die Lage des Gebäudes in unmittelbarer Nähe der Judenschule oder Synagoge, sodann die Aehn .chkeit desselben mit den Judenbädem in Frankfurt und Friedberg und endlich den Umstand, dass dasselbe bereits 1407 unter dem Namen Judenbad bekannt war und 1481 als Hofstättchen bezeichnet wurde, 'welches vormals gewest eyn Juodenbat': so scheint uns die Annahme, das in Frage stehende Gebäude sei in der Tat, was der Name besagt, ein Judenbad gewesen, wohlbegründet und gerechtfertigt zu sein.
Wenn Professor Braun gegen Schluss seiner Abhandlung seinerseits die Behauptung aufstellt, das 'Judenbad' sei ursprünglich und von Anfang an ein Verließ, ein unterirdisches Gefängnis gewesen, so hat er für seine Erklärung nur Phantasie- und Wahrscheinlichkeitsgründe, welche jeder geschichtlichen Grundlage entbehren.
Es mag ja sein, dass es im Mittelalter dergleichen unterirdische Kerker gab und dass das 1885 beim Abbruche des Minoriten-Klosters zu Köln entdeckte Gebäude ein solches Gefängnis in Wirklichkeit war. Darf man denn aus solchen Tatsachen sofort die Folgerung ziehen: also war das Andernacher Judenbad niemals ein Judenbad, sondern ebenfalls ein Gefängnis und nichts als ein Gefängnis?! 'Lassen wir,' so schreibt Braun Seite 8, 'der Phantasie einen Augenblick freien Spielraum, denken wir ans das vorhandene Denkmal nicht als ursprüngliches Ganzes, sondern als den übrig gebliebenen Teil eines großen Ganzen, als den untern Teil eines Rathausturmes, auf welchem der städtische Wächter wohnte, von welchem er bei Nacht über Schloss und Stadt wachen, die Ankunft von Freund und Feind, von Feuersbrunst und Wassersnot verkünden musste, auf welchem er der Stadt durch sein Horn bei Tage die Stunde auszurufen und ähnliche Zeichen zu geben hatte, dann verschwindet die Schwierigkeit und das Ei des Kolumbus steht.' Wahrlich, ein schönes Spiel der Phantasie! Das Ei des Kolumbus steht, um im nächsten Augenblick umzufallen und zu zerschellen! Die Schwierigkeit verschwindet und sofort erhebt sie sich wieder! Lag das Judenbad zwischen der Judenschule und dem Grasplatze des Rathauses, wie ist es da denkbar, dass es der untere Teil des Rathausturmes war, eines Turmes, von dem auch nicht die geringste Meldung geschieht und nicht die kleinste Spur aufzufinden ist? Wie ist es zu erklären, das 'dieser zum Rathhause gehörende Teil' im Jahre 1407 sich im Privatbesitze eines Wilh. v. Cleberg befindet und die Stadt genöthigt ist, denselben 1481 von den Erben des Cleberg zu kaufen? Dafür möchte selbst Professor Braun schwerlich eine befriedigende Erklärung gefunden haben. Erst, nachdem das 'Hofstättchen'
Eigentum der Stadt geworden, also erst nach 1481, ist dasselbe zum Gefängnis eingerichtet und als solches benutzt worden. So wurde zum Beispiel am 15. April 1585 Schuster Eberhard Winnenmacher, 'weil 
er vol und dol gewesen, über die Gassen gelaufen als ein verdolter Mensch, seine frau geschlagen, den Nachbarn allen Verdruss angetan, in den vollheit vom Raidt in das Judenbad am Raidthaus in Haft gezogen und darnach in den bürgerthurm geführt.'
Bevor wir unsere Abhandlung schließen, wollen wir noch einige die Juden zu Andernach betreffende Nachrichten folgen lassen, welche immerhin ein gewisses kulturhistorisches Interesse in Anspruch nehmen dürften." 

   
Als Ort einer Judenverfolgung in der Pestzeit 1349 wird Andernach auch im Memorbuch Buttenwiesen genannt
Anmerkung: aus einem Beitrag von Louis Lamm (Berlin): Das Memorbuch in Buttenwiesen. In: Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums 45 1901 Heft 5 S. 540-549. Das Memorbuch Buttenwiesen ist wohl in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts angelegt worden. Auch in weiteren kleinen jüdischen Gemeinden finden sich ähnliche Memorbücher. Andernach wird z.B. auch im Memorbuch der Gemeinde Pfersee genannt: Beitrag von Joseph Perles: "Das Memorbuch der Gemeinde Pfersee": Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums 22 1873 Heft 11 S. 508-515 (Andernach wird S. 515 genannt).        

Aus dem o.g. Artikel von Louis Lamm in der "Monatsschrift für..." 1901 S. 546: "...An diese Namen schließt sich eine Aufzählung von Städtenamen an, die hier alphabetisch geordnet folgen möge. Im Memorbuch stehen diese Namen weder in geographischer, noch in chronologischer Reihenfolge, weshalb hier, um den Vergleich mit anderen Memorbüchern zu erleichtern, die alphabetische Ordnung gewählt, und die Schreibart der Ortsnamen im Memorbuch genau beibehalten wurde. In (Klammern) sind die jetzt üblichen Namenformen beigesetzt.
.... ״ יזכור אלקים נשמת הרוגי ושרופי קהלות 'Gedenke, 0 Herr ! der Seelen derer, die erschlagen und gemartert wurden in folgenden Gemeinden: 
אובן (— Ofen), אוברלינגן (— Ueberlingen), אויגשבורג (= Augsburg), אולטינץ (= Olmütz), איגלויא (= Iglau), אנדרנאך (= Andernach), אקפנפורט (=Ochsenfurt), באזל (=Basel)..."  

 
Die Lage der mittelalterlichen Ansiedlung der Juden in Andernach (Beitrag von 1930)    
Anmerkung: aus einem Beitrag von Alexander Pinthus: Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten. In: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland. Heft 2 Juli 1930 S. 101-130.

Artikel in der "Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" 1930 S. 109: "2. Andernach. Tafel II. 1. Um 1200. 2. -  3. Kramgasse. 4. Gasse vom Markt zur Hauptstraße, außerhalb des römischen Kastells. — Kober in 'Germ. Jud.' S. 11, zu 4. Plan in Renard, 'Städtebilder', und im Jahrbuch des Vereins v. Altertumsfr. im Rheinland (Bonner Jahrbücher). Bonn 1905, Bd. 107. — 5. 1566 Verwendung zu städtischen Bauten. — C. Brisch: 'Gesch. d. J. in Köln u. Umgebung aus ältester Zeit bis auf die Gegenwart", Bd. I, II nebst Urkunden, Köln 1879/82 II. S. 219, u. Bonner Jahrbuch 1852. — 6. Bereits 1129 mit Mauern umgeben, 1169 als Reichsstadt an die Kölnische Kirche abgegeben. — Th. Ilgen. 'Die Entstehung der Städte des Erzstiftes Köln am Niederrhein". Ann. d. hist. V. f. d. Niederrh. XXXIV, 1902, u. Renard, 'Städtebilder", S. 93." 
Ausschnitt der S. 128 des o.g. Beitrages: Lage der Judensiedlungen in Preßburg, Andernach, Augsburg und Neuß - Angelehnt an Domfreiheit, Burg, Marktsiedlung.  

  
Das "Judenbad" in Andernach (Beitrag von 1909) 
Abschnitt auf der Publikation von Wilhelm Schleyer: Bäder und Badeanstalten. Leipzig. Verlag Carl Scholtze 1909. 

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Über die Überbauung eines Teiles der Judengasse mit dem Rathaus in Andernach (Beitrag von 1930)
Anmerkung: aus einem Beitrag von Alexander Pinthus: Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten. In: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland. Heft 3 Oktober 1930  

Artikel in der "Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" 1930 S. 206: "...Für das Stadtbild von viel größerer Bedeutung waren dagegen die Lücken, die die Zerstörungen von Judenvierteln in die Bebauung rissen. Sie waren willkommene Bauplätze, vor allem da, wo sie im Stadtzentrum lagen, und die Judenerben waren oft Streitobjekte zwischen Kirche, Reich und Stadt. Zum Teil wurden sie schon vor der Austreibung an adlige Herren verschenkt. So entstanden die Herrenhäuser im einstigen Judenviertel (Rothenburg o.T.). Nach der Austreibung im 15. Jahrhundert, wo die Juden Schutzeigene des Rates waren, gab das Terrain, das der Stadt anheim fiel, günstige Baustellen für öffentliche Gebäude. Auf solchem Baugrunde entstanden das Rathaus in Andernach, der Marstall, das Gewandhaus und die Fleischstände in Braunschweig, die Münze und das Templerhaus in Hildesheim, der Marstall in Schweidnitz, die Moritzburg in Halle u. a. Vor allem aber konnte man unbehindert von Einsprüchen der Eigentümer, wie sie sonst wohl nach Bränden und Zerstörungen geltend gemacht wurden und durchgreifende Neuanlagen verhinderten, hier in voller Bewegungsfreiheit Straßenregulierungen und Platzanlagen vornehmen. So entstanden der Rathausplatz in Köln — als erster seiner Art 'der Platz' genannt —, der Judenschulhof wurde in Wien (1423) zum 'Neuen Platz" und in Rothenburg o.d.T. zum 'Kapellenplatz', in Regensburg bezeichnet der Neupfarrplatz den Ort der früheren jüdischen Siedlung. Am großzügigsten wurde wohl in Nürnberg der Markt auf dem Platze des Judenviertels angelegt..."  

  
Der Judeneid in Andernach (Beitrag von 1887)  

Artikel in der Zeitschrift "Jüdisches Litteraturblatt" vom 2. September 1887: "Der Judeneid in Andernach.
Von den ältesten Zeiten an war für die Juden eine eigene Eidesform in ganz Deutschland in Gebrauch. Im hiesigen Schöffenbuch (Blatt 66 bis 67) wird dieselbe folgendermaßen eingeleitet:
Judenaydt aus Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Mainz Hofgerichtsordnung Tit. 20. Vorred.   Adonai ich ruffe dich und deinen heyligen Nahmen und Allmächtigkeit an, dass du helfest bestetigen meinen aydt, den ich jetz thuen soll, und wo ich unrecht und betrüglich schwehren werde, so seye ich beraubt aller gnaden des ewigen Gottes und mir werden auferlegt alle straffen und flüch, die Gott den verfluchten Juden auferlegt hat und ich soll auch nicht teil haben an Messias, noch an dem versprochenen Erdreich des heyligen landts. — Die Formel selbst hat nachstehenden Wortlaut:
Aydt. Adonai, ein scheffer der Himmeln und des Erdtreichs und aller Ding, auch mein und der Menschen, die hier stehen. Ich ruffe Dich an durch deinen heyligen Nahmen auf diese Zeit zu der Wahrheit und schwehre bei demselbigen, dass ich umb alles das, so ich in dieser Sachen befragt werde und mir wissendt ist, ein recht lautere Wahrheit sagen und darin keinerley falschheit, Verborglichkeit oder Unwahrheit gebrauchen will; also bitte ich mir gott adonai zu helfen und zu bestätigen diese Wahrheit, wo ich aber hierin einigen betrug und Vorhaltung der Wahrheit gebrauchen würde, seye ich verflucht ewiglich und übergehe und zerstöre mich das feuer, dass Sodoma und Gomorra überging und alle die flüch, so an der Thorah geschrieben steht und dass mir auch der wahre gott, so laub und grass erschaffen hat und alle ding, immer zu hülf noch zu statten komme in einigen meinen sachen und nöthen; wo ich aber wahr und recht thun in dieser sachen, so helfe mir der wahre Gott Adonai und nichts anders! (Niederrh. Geschichtstr. 1883)"   

 
 
 

Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer    

Ausschreibung der Lehrerstelle für die "Spezial-Gemeinden"  Nickenich und Kruft (1869) 

Andernach Israelit 29091869.jpg (60927 Byte) Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. September 1869: "Offene Lehrerstelle. Die Synagogengemeinde Andernach beabsichtigt für die Spezial-Gemeinden Nickenich (statt: Zirkenich) und Kruft einen israelitischen Religionslehrer gegen ein noch später zu vereinbarendes gutes Gehalt anzustellen. 
Qualifizierte Bewerber wollen ihre Bemerkungen bis zum 25. laufenden Monats unter Anschluss ihrer Zeugnisse an den unterzeichneten Vorstand einreichen. 
Andernach, dem 10. September 1869. 
Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Nickenich (statt: Zirkenich), Jacob Kaufmann."    

    
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers (1873: zweier Religionslehrer) / Vorbeters / Schächters 1873 / 1882 / 1887 / 1890 / 1893 / 1894 / 1898 / 1906 /1929  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. April 1873: "Annonce
Für die Synagogengemeinde Andernach werden zwei Religionslehrer gesucht. Reflektanten wollen sich an den Unterzeichneten werden.
Andernach
, den 6. April 1873. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. 
I.A. Simon Gottschalk."    
 
Andernach Israelit 29031882.jpg (27335 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. März 1882: "Für die israelitische Gemeinde Andernach wird per Juni die Stelle eines Lehrers und Kantors vakant. Reflektierende Bewerber (unverheiratet) belieben unter Angabe ihrer Zeugnisse sich an den Vorsteher Sim. Gottschalk in Andernach zu wenden."    
 
Andernach Israelit 17011887.jpg (49063 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1887: "Für die israelitische Gemeinde in Andernach am Rhein ist die Stelle eines Religionslehrers und Kantors vakant.   
Qualifizierte und das inländische Staatsbürgerrecht besitzende (unverheiratete) Persönlichkeiten wollen sich unter gefälliger Angabe ihrer Gehaltsansprüche melden bei Sim. Kaufmann, Andernach."  
 
Andernach Israelit 17111887.jpg (47108 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. November 1887: "Für die israelitische Gemeinde Andernach wird zum baldigen Eintritt ein Religionslehrer und Kantor, welcher auch gleichzeitig Schochet ist, gesucht.  
Reflektanten (nur unverheiratete) wollen sich gefälligst bei dem Unterzeichneten, unter Angabe ihrer Gehaltsansprüche und Einsendung ihrer Zeugnisse melden. 
Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Simon Kaufmann."   
 
Andernach Israelit 09011890.jpg (48472 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. Januar 1890: "Für die Synagogen-Gemeinde Andernach am Rhein wird per April 1890 die Religionslehrer-, Kantor und Schächterstelle vakant.  
Seminaristisch gebildete und das inländische Staatsbürgerrecht besitzende unverheiratete Bewerber wollen sich unter Angabe ihrer Gehaltsansprüche und Einsendung ihrer Zeugnisabschriften bei dem Unterzeichneten melden.  
Andernach, 5. Januar 1890. Der Vorstand. J.A."  
  
Andernach Israelit 22061893.jpg (54461 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Juni 1893: "Für die Synagogen-Gemeinde Andernach am Rhein ist zur sofortigen Besetzung die Religionslehrer- und Kantorstelle vakant. 
Seminaristisch gebildete und das inländische Staatsbürgerrecht besitzende, unverheiratete Bewerber wollen sich unter Angabe ihrer Gehaltsansprüche und Einsendung des Zeugnisses bei dem Unterzeichneten melden.  
Andernach, 18. Juni 1893. 
Vorstand der Synagogen-Gemeinde Andernach. Der Vorsitzende: Sim. Kauffmann."  
  
Bei der nachfolgenden Ausschreibung 1894 ist von Interesse, dass in Andernach auch ein Synagogenchor bestand bzw. von dem Religionslehrer/Kantor künftig geleitet werden sollte. Die Stellenausschreibung war nötig nach dem Weggang von Lehrer O. Dreyfuß nach Mingolsheim. Allerdings meldeten sich zunächst keine Bewerber, erneute Ausschreibungen bis Ende Juni im "Israelit" und in "Jeschurun" (Stelle ist "immer noch vakant"). Wenig später erfolgte die Neubesetzung mit Lehrer J. David.  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. April 1894: "Für die Synagogen-Gemeinde Andernach ist die Religionslehrer- und Kantorstelle vakant. Seminaristisch gebildete und das inländische Staatsbürgerrecht besitzende unverheiratete Bewerber, die auch einen Synagogenchor selbständig leiten können, wollen sich unter Angabe ihrer Gehaltsansprüche und Einsendung des Zeugnisses bei dem Unterzeichneten melden.  
Andernach, 18. Juni 1893. 
Vorstand der Synagogen-Gemeinde Andernach.

Der Vorsitzende: Sim. Kauffmann..  
 
Nach dem Weggang von Lehrer J. David wurde die Stelle ab Oktober 1898 neu ausgeschrieben, allerdings nicht gleich mit Erfolg. Erneute Ausschreibungen im Sommer 1899, u.a. im "Israelit" vom 3.7.1899. Auch im Januar 1900 gab es Ausschreibungen der Stelle, u.a. im "Israelit" vom 18.1.1900. Gleichfalls Ausschreibung im März 1901 ("Allgemeine Zeitung des Judentums" vom 29.3.1901).   
Andernach Israelit 11101898.jpg (41907 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Oktober 1898: "Synagogengemeinde Andernach am  Rhein. Die Stelle eines Religionslehrers und Kantors ist per 1. Januar 1899 neu zu besetzen. Bewerber wollen sich mit Zeugnissen und Gehaltsansprüchen gefälligst an der Unterzeichneten wenden. 
Der Vorsitzende: Albr. Weber."  
    
1902 erfolgten nächste Ausschreibungen (u.a. "Allgemeine Zeitung des Judentums" vom 5.9.1902); 1903/1905 wird Lehrer und Kantor M. Baum genannt ("Israelitisches Familienblatt" vom 9.2.1905 und "Statistisches Jahrbuch deutscher Juden" 1905). Nächste Ausschreibungen im Februar / März 1905 (u.a. "Israelitisches Familienblatt" vom 22.2.1905 und "Israelitische Wochenschrift" vom 3.3.1905).   
   
1905/06 war mit dem Lehramtskandidaten Abraham Reinhardt die Lehrerstelle provisorisch besetzt. Nachdem er am Lehrerseminar Kassel die zweite Dienstprüfung erfolgreich bestanden hatte (siehe unten), wurde er auf eine ständige Lehrerstelle besetzt. 
Abraham Reinhardt ist am 1. September 1881 in Wachenbuchen geboren als Sohn von Joseph Reinhardt und seiner Frau Hannchen geb. Montag. Abraham Reinhardt starb am 3. Mai 1937 in Köln-Ehrenfeld, wo er zuletzt als Volksschullehrer war. Informationen nach http://www.brüder-schönfeld-forum.de/Juden_W.htm und https://online-ofb.de/famreport.php?ofb=juden_nw&ID=I112339&nachname=REINHARDT&lang=de   
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 13. April 1906: "Durch meine Versetzung ist die Stelle eines
Religionslehrers und Kantors

in Andernach am Rhein zum 1. Mai frei. Einkommen inklusive Nebeneinnahmen aus Filialunterrichte 2000 Mark. Bewerbungen an den Vorstand erbittet Abraham Reinhardt, Lehrer." 
 
Nach dem Weggang von Dr. Alfred Veis nach Hamburg war die Stelle neu zu besetzen: 
Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 25. Januar 1929: "In unserer Gemeinde ist die Stelle eines
Lehrers, Vorbeters und Predigers

neu zu besetzen. Die Besoldung erfolgt nach Gruppe 7. Reichsdeutsche Herren mit abgeschlossener seminaristischer Vorbildung belieben Offerten an den Unterzeichneten zu senden.
Vorstand der Synagogengemeinde Andernach a. Rh.
Der Vorsitzende: G. Lichtenstein." 

       
Kritik an einer durch Lehrer Moritz Abraham aus Andernach in Nickenich durchgeführten Hochzeit (1891)  

Anmerkung: nach traditionellen jüdischen Vorschriften sollen drei Wochen vor dem Trauer- und Fasttag des 9. Aw keine Hochzeiten gefeiert werden. Auch ist - mindestens ab dem 1. Aw - der Genuss von Wein und Fleisch verboten.  

Nickenich Israelit 10081891.jpg (70086 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. August 1891: "Mayen. Zur Charakterisierung der traurigen religiösen Verhältnisse auf den kleineren Ortschaften, möge es vielleicht von Interesse sein, veröffentlicht zu werden, dass am verflossenen Mittwoch Rosch Chodesch Aw (= 1. Aw) in dem eine Stunde von Andernach entfernten Dorfe Nickenich eine Hochzeit stattgefunden hat, und dass der Lehrer Abraham in Andernach (jüdischer Religionslehrer), welcher seine Ausbildung in einem orthodoxen Lehrerseminar erhalten hat, als Baal Kiduschin (Trauender) fungiert hat, welcher, nebenbei bemerkt, die Erlaubnis zur Abhaltung der Hochzeit an Rosch Chodesch Aw soll erteilt haben. 
Welche Zukunft für Kinder, welche bei solchen Lehrern Religionsunterricht genießen!"   

   
Über Lehrer Moritz Abraham (1890 bis 1893 Lehrer in Andernach) (Beitrag von 1930)      
Anmerkung: Lehrer Moritz Abraham trat am 1. April 1890 ins Schulamt. Seine erste Stelle war in Andernach, wo er bis 1893 blieb. Danach war er Lehrer an der jüdischen Volksschule in Kettwig (NRW), bis er 1898 an die jüdische Volksschule in Essen wechselte. Hier blieb er bis zu seinem Ruhestand Anfang der 1930er-Jahre, zuletzt als Rektor der Volksschule.
    

Artikel in "Blätter für Erziehung und Unterricht" vom 27. März 1930: "Ein Jubilar, der sich jede Ovation zu seinem Ehrentage verbeten haben würde, wenn er geahnt hätte, dass man ihm den schuldigen Tribut zu zollen beabsichtigt, ist unser Freund, Rektor Moritz Abraham in Essen. Er möge mir die Indiskretion verzeihen, wie er mir schon manche Neckerei vergeben hat von jenen Tagen an, da wir als Knaben oft in enger Stube über Mischnah oder Gemarah beisammen saßen. Die Jahre sind dahin geeilt, Altersschnee liegt auf unseren Häuptern, verjüngende Erinnerung macht uns oft noch froh. —
Am 1. April 1890 trat Abraham ins Schulamt, er war dafür prädestiniert, Vater und Vorfahr hatten als Lehrer sich bewährt. In zwei kleinen rheinischen Gemeinden (Andernach und Kettwig) erwarb der junge strebsame Lehrer durch wertvolle Veröffentlichungen Anerkennung, die ihm eine Berufung an die jüdische Volksschule nach Essen, als dort 1898 die dritte Lehrerstelle errichtet wurde, eintrug. Hier fühlte er sich in seinem Elemente wie ein Fisch im Wasser. Unbeschwert durch die Lasten irgend eines Nebenamtes, das in kleinen Gemeinden der jüdische Lehrer, ob's ihm liegt oder nicht, mitversehen muss, konnte er sich ganz dem Dienste an der Schule und ihrer Jugend hingeben. Mit wahrem Bienenfleiße arbeitete er sich in Materie und Methodik ein und bereitete sich in gewissenhaftester Weise auf jede Unterrichtsstunde vor; und was er in jungen Jahren geübt und getan, mag der alte Praktikus noch heute nicht entbehren, unvorbereitet erscheint er vor seiner Klasse nie. Frohgemut und heiteren Gemütes tritt er jeden Morgen seinen Schulweg an, und wenn er müde und abgespannt von anstrengender Tätigkeit heimkommt, erlangt er bald neue Frische und Freudigkeit in seiner reichhaltigen Bücherei bei der Arbeit für die Schule. Wer mit solchem Eifer und Ernste sein Werk vollbringt^ dem fehlt nicht der Erfolg, und Achtung, Wertschätzung und unein­geschränkte Verehrung begegnen ihm allüberall. Als 1921 die Rektorstelle an der inzwischen sechsstufig gewordenen Schule besetzt werden musste, suchte man nicht in weiter Ferne nach einem Kandidaten, der durch Ablegung entsprechender Examina per se geeignet schien, man erblickte vielmehr die Eignung in Tugenden, die den Lehrer und Menschen zieren: in der Begabung mit der Jugend zu verkehren, in der Liebe und dem Verständnis für die Schule, in dem reichen Wissen, das Anregung bringt, in der Vornehmheit des ganzen Wesens, das würdevoll auftritt und ausgleichend wirkt. So begegneten sich Schulbehörde, Lehrerkollegium, Rabbiner und Gemeindevertretung in dem Wunsche, Abraham an die Spitze der Schule zu stellen.
Er rechtfertigte das in ihn gesetzte Vertrauen. Zunächst sammelte er die jüdischen Schüler aus dem weiten Stadtgebiet. Bald waren die Räume in der Geerlingstraße zu eng, man zog nach der Dreilindenstraße um und seit einiger Zeit wohnt die jüdische Schule mit einer evangelischen freundnachbarlich in einem großen, modern ausgestatteten Schulbau in der Sachsenstraße unter einem Dache. In das Schuljahr 1930/31 wird die jüdische Schule zu Essen mit zehn Klassen eintreten, sodass die Säkularfeier im Juli dieses Jahres soviel voll besetzte Klassen begehen können wie bei Eröffnung der Schule vor hundert Jahren etwa Schüler vorhanden gewesen sein mögen.
Mit allen seinen Kollegen und Kolleginnen verbindet ihn ein angenehmes Freundschaftsverhältnis. Niemals könnte es ihm in den Sinn kommen, in überheblicher Weise auf seine Stellung zu pochen; wenn es aber gilt, schützend für jemanden einzutreten, tut er es mit der ganzen Autorität seiner Persönlichkeit. Er setzt nicht Erfolge auf sein Habenkonto, um mit Misserfolgen das Schuldkonto anderer zu belasten, jedem gönnt er das Seine. Nicht erschöpft er sich in kleinlichen Äußerlichkeiten und verliert darüber den Blick auf ein großes Ziel. Jeder mag sich in seiner Klasse nach Herzenslust ausleben, soweit die Einheit des Organismus es verträgt. Die Wahrung dieser Einheitlichkeit liegt in seiner Hand, aber in tief erfasstem Sinne echter kollegialer Schulleitung, weiß er jeden mitverantwortlich zu machen für das Gelingen des Ganzen. So hat er einen wohltuenden Wetteifer unter allen an der Schule Mitwirkenden geweckt, der beharrlich dem Ziele einer Mittelschule zustrebt. Von der Einrichtung wahlfreien Unterrichts in Gartenbau, Maschinenschreiben, Stenographie und englischer Sprache machen immer mehr Schüler und Schülerinnen Gebrauch.
Von ehrlichem Willen beseelt, einem großen, heiligen Werke zu dienen, ist seine Forderung nach Pflegschaftsbezirken für den Religionsunterricht entsprungen, deren Durchführung segenbringend werden müsste und zur Erneuerung auf religiösem Gebiete führen könnte. Kleinliche Furcht vor Schmälerung des eignen Ansehens halten die Verwirklichung der Idee in manchen Kreisen hintan.
Solch zielgerichtete Arbeit macht Abraham zum Führer geeignet. Obwohl er an unserem Vereinsleben stets regen Anteil nahm und es zu befruchten verstand, waren seine Bedenken, es könne der Schularbeit Abbruch geschehen, doch nicht leicht zu überwinden, ehe er sich entschloss, im Jahre 1912 den Vorsitz in unserm Verein zu übernehmen. Er tat es schließlich in dem Gedanken, dadurch auch der Schule dienen zu können. Im vergangenen Frühjahre trat er von der Vereinsleitung wieder zurück, weil er seine letzten Amtsjahre ganz der Schule weihen möchte. Unter seiner Leitung wurden die Bezirkskonferenzen ausgebaut, Arbeitsgemeinschaften errichtet und wertvolle Arbeit in Kommissionen — es sei nur an die Lehrplankommission erinnert — geleistet. Im Vorstande der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche wie auch im Ausschüsse des Verbandes rheinischer Synagogengemeinden, in den er berufen ward, erwies er sich stets als ein treuer Hüter und Förderer der jüdischen Volksschule, wo und solange die Gemeinschaftsschule nur eine auf dem Papiere stehende Forderung ist. Auch für Lehrer- und Beamteninteressen hat er sich in diesen Gremien kraftvoll eingesetzt. Seit fast einem Vierteljahrhundert bekleidet er in Essen das Amt eines Repräsentanten. Als 1920 die völlige Neuordnung der Beamtenverhältnisse vor sich ging, hat er sich um eine würdevolle und angemessene Besoldung der Beamten der Essener Gemeinde bemüht, die engen vom Staate gezogenen Grenzen, wo es nötig erschien, überschreitend. Er konnte das wagen, ohne den Vorwurf fürchten zu brauchen, dass er pro domo wirke. Abraham hat in der Essener Gemeinde nie ein bezahltes Nebenamt bekleidet. So selbstlos handeln nicht immer Beamte, oft neiden sie andern die Überholung ihres eignen Einkommens. — Wenn Interesse und Opferwilligkeit für die Städtische jüdische Schule in Essen bei den Kollegien der Synagogen-Gemeinde besteht, obwohl sie auf Leitung und Gestaltung der Schule kaum noch Einfluss haben, so ist es Abrahams Verdienst, es geweckt und gepflegt zu haben.
Mit Genugtuung darf unser Jubilar auf ferne vierzigjährige Tätigkeit zurückschauen. Sie ist reich an Segenvollem und Wohltuendem; und wenn er in seiner Bescheidenheit es nicht zugestehen mag, so soll er nicht ungehalten sein, wenn andere es offen anerkennen, dass er zu dem Fortschritte auf schulischem Gebiete wie auf dem Gebiete der Lehrerbildung, der wirtschaftlichen und sozialen Besserstellung des Lehrerstandes sein gut Teil beigetragen hat.
Wir danken's ihm und werden's nicht vergessen. Und wenn er nächstens zu mir nach Pensionopolis kommen will, wollen wir ganz der Erinnerung mitsammen leben; seine ist reicher und wertvoller als meine. Möge sie ihm noch viele Jahrzehnte seines Lebens verschönen. dt."   

  
Lehrer Dreyfuß wechselt nach Mingolsheim (1894)    
Anmerkung: Lehrer O. Dreyfuß war nur kurze Zeit nach dem Weggang von Lehrer Moritz Abraham in Andernach. Möglicherweise stammte er aus Malsch (KA) und ist zunächst zurück zu seiner Familie, da es dort mehrere Familien Dreyfuß gab (Mitteilung vom 27.4.1894). Danach war er für ein paar Monate Lehrer in Bad Mingolsheim (Mitteilungen in "Jeschurun" vom 4.5. und 16.11.1894). 

Mitteilung in der Zeitschrift "Jeschurun" vom 27. April 1894: "Herr Lehrer Dreyfuß hat sein Amt in Andernach aufgegeben und ist nach Malsch (Baden) verzogen. Die Tragödie, die auch dieser Amtsniederlegung zu Grunde liegt, ist vor einiger Zeit in 'Katheder und Kanzel' (anonym) mitgeteilt worden."   
 
Mitteilung in der Zeitschrift "Jeschurun" vom 4. Mai 1894: "Personalien. Versetzt die Herren: - Dreyfuß von Andernach nach Mingolsheim." 

   
Unter den Gefallenen des Ersten Weltkrieges ist auch Lehrer Josef Isenberg von Andernach (1914)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Oktober 1914: "Von jüdischen Beamten, die in den Krieg gezogen, sind auf dem Felde der Ehre gefallen: Lehrer Max Strauß von der Israelitischen Religionsgesellschaft in München (aus Hofheim stammend); Lehrer H. Isenberg von Andernach am Rhein; Lehrer Benno Rosenstock, Lehrer und Kantor in Wiesbaden; Lehrer Ludwig Neumann an der städtischen Gemeindeschule in Frankfurt am Main; Lehrer John Horwitz in Koesfeld, Westfalen. Der Sekretär der Berliner jüdischen Reformgemeinde, Lehrer H. Blumenthal, wurde in den Kämpfen an der Ostgrenze leicht verwundet."           

   
Vorübergehend als Lehrer in Andernach: Lehrer Hermann Hirsch (1914)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. März 1930: "Coburg. (Amtsjubiläum) Am Sabbat, dem 6. März, beging Prediger Hermann Hirsch, der auch ein eifriger Mitarbeiter des 'Israelitischen Familienblattes' ist, in Coburg sein 25-jähriges Amtsjubiläum als Prediger und Lehrer. Ein ausgezeichneter Schüler des Kasseler Seminars, bekleidete er einige Zeit die Kantorstelle in Kassel selbst, kam dann nach Andernach a. Rh. und im Jahre 1914 nach Coburg als Prediger und Lehrer, wo er sich größter Beliebtheit erfreut. Während des Weltkrieges diente Prediger Hirsch eine Zeitlang an der Front und dann als anerkannter und beliebter Feldprediger. Der Jubilar genießt besonders als moderner Pädagoge den besten Ruf und genießt auch in nichtjüdischen Kreisen größtes Ansehen."  

   
Abschied von Lehrer Dr. Alfred Veis (Lehrer in Andernach von 1914-1928) und Begrüßung in Hamburg (1928/29)  
Dr. Alfred Veis ist am 21. September 1893 in Stuttgart geboren. Er war als Nachfolger des gefallenen Lehrers Josef Isenberg in Andernach als Lehrer und Kantor tätig. 1928 wechselte er zur Tempelgemeinde in Hamburg https://de.wikipedia.org/wiki/Israelitischer_Tempel_(Hamburg). Im Hamburger Tempelverband war er akademischer Religionslehrer und stellvertretender Rabbiner im Israelitischen Tempel in der Poolstraße - ab 1929 als Stellvertreter von Rabbiner Bruno Italiener. Seit 1936 war Dr. Veis am Israelitischen Krankenhaus in Hamburg tätig sowie gleichfalls Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWSt). 1938 wurde Dr. Veis in das KZ Sachsenhausen verbracht, dort jedoch wieder entlassen, vgl. https://www.ushmm.org/online/hsv/person_view.php?PersonId=8517665. Dr. Alfred Veis konnte noch 1939 in die USA emigrieren, wo er sich Alfred Vise nannte und wieder als Rabbiner tätig war: 1939-1945 in Clarksville TN, 1945-1957 als Chaplain bei der Blytheville Air Force Base in Blytheville AR sowie als Rabbiner als Temple Israel in Blytheville. Er starb 1957 in Blytheville, Ark. https://mira.geschichte.lmu.de/10209.
Vgl. einen Artikel zu seinem Sohn Harry Vise und zu seiner Enkelin Joyce Vise https://eu.tennessean.com/story/news/local/wilson/2020/01/24/holocaust-survivor-harry-vise-cumberland-university-joyce-vise-texas-boot/4554659002/  Das Foto links: Quelle https://www.isjl.org/arkansas-blytheville-temple-israel-encyclopedia.html 

Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 28. Dezember 1928: "Andernach. (Abschiedsfeier für Dr. Veis). Der langjährige Religionslehrer der israelitischen Gemeinde verlässt demnächst seinen hiesigen Wirkungskreis, um nach Hamburg überzusiedeln. Die Gemeinde würdigte die verdienstvolle Arbeit Dr. Veis durch eine besondere Abschiedsfeier, bei der Vorsteher Lichtenstein dem Scheidenden Worte des Dankes und der Anerkennung widmete. Im Namen des Repräsentantenkollegiums sprach Apotheker Heimann herzliche Abschiedsworte, ebenso Herr Windmüller namens des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten. Der Jüdische Frauenbund ließ durch seine Vorsitzende, Frau Apotheker Heimann, ein wertvolles Abschiedsgeschenk überreichen. Dr. Veis dankte allen Rednern und Freunden mit bewegten Worten für die ihm bereitete Sympathiekundgebung."  
  
Artikel in der "Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg" vom 10. Januar 1929: "Auch von der Tätigkeit des Herrn Dr. Alfred Veis, von dessen Wahl zum akademischen Religionslehrer und Stellvertreter des Rabbiners des Tempelverbandes wir jüngst berichteten und der inzwischen sein Amt angetreten hat, erwartet unsere Gemeinde viel für die ihm anvertraute Jugend. Herr Dr. Veis wurde am 21. September 1893 in Stuttgart geboren und kam in jungen Jahren bereits nach Köln, wo er die Volksschule und dann das Realgymnasium besuchte. In Köln und in Bonn oblag er später seinen akademischen und jüdisch wissenschaftlichen Studien, die ihn auch auf das Gebiet der vergleichenden Religionsgeschichte führten. Diesem gehört auch die Dissertation an, auf Grund deren er 1913 in Bonn zum Doktor promoviert wurde: 'Mythen über die Entstehung des Todes in den Religionen der Primitiven.' Zur gleichen Zeit übernahm Herr Dr. Veis das Amt des Predigers und Religionslehrers der Synagogen-Gemeinde Andernach, in welcher er bis zu seinem Fortgang nach Hamburg, also insgesamt 14 Jahre, gewirkt hat. Herr Dr. Veis hat es in dieser Zeit verstanden, in seiner amtlichen und nichtamtlichen Tätigkeit sich bei Juden und Nichtjuden hohe Achtung zu erringen, und hat durch sein Wirken namentlich zur Hebung des Ansehens seiner Gemeinde und zur Wahrung des konfessionellen Friedens in Andernach beigetragen. Das kam insbesondere an dem Tage der Andernachschen Nachbarschaften, einem rheinischen Feste, das in Andernach am 21. Oktober vorigen Jahres stattfand, zum Ausdruck: in dem ausführlichen Bericht der dortigen Zeitungen über das Fest wird die Rede des Herrn Dr. Veis ausführlich wiedergegeben. Die Wertschätzung, deren er sich erfreute, kam bei der ihm zu Ehren veranstalteten Abschiedsfeier zu beredtem Ausdruck. Vertreter des Vorstandes, des Repräsentanten-Kollegiums, des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten und des Israelitischen Frauenvereins kamen auf dieser Feier zu Worte. Auch die höheren Schulen, die Bezirks-Gemeinden, der jüdische Jugendverband, dessen Leiter Herr Dr. Veis war, die paritätischen Gesangs-Vereine der Stadt und die Provinzial-Heil- und Pflege-Anstalt widmeten ihm Abschiedsfeiern."      

  
Der Prediger Martin Stiebel aus Berlin wird Nachfolger für Dr. Alfred Veis (1929)    

Artikel im "Israelitischen Familienblatt" vom 24. April 1929: "Andernach. Die Synagogengemeinde Andernach, deren Predigerstelle durch die Berufung von Dr. Veis nach Hamburg einige Monate verwaist war, hat zum Nachfolger den Prediger Martin Stiebel aus Berlin gewählt, der bereits sein Amt angetreten hat."   

 
Lehrer Martin Stiebel berichtet über eine Palästinareise (1930)  

Artikel in der "Jüdischen Rundschau" vom 26. September 1933: "Koblenz. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten veranstaltete am 18.9. einen Vortragsabend des Herrn Lehrer Stiebei (Andernach) über 'Eindrücke einer Palästinareise 1933'. Der Vorstand des R.J.F. halte sich zur Wahl dieses Vortrags entschlossen, weil er der Auffassung war, dass der Aufbau Palästinas heute keine Parteiangelegenheit mehr ist, vielmehr jeden Juden, gleich welcher Richtung, angeht. Daß diese Auffassung heute in weiten Kreisen des deutschen Judentums geteilt wird, bewies die außerordentlich große Teilnehmerzahl von 230 Personen, die auch nur annähernd bei keiner jüdischen Veranstaltung der letzten Jahre in Koblenz zu verzeichnen war. Dem Redner gelang es, den Zuhörern ein anschauliches Bild vom augenblicklichen Stand des Palästina-Aufbauwerks zu vermitteln. Der Vortrag fand starken Beifall und wird in nächster Zeit in einigen ländlichen Nachbargemeinden wiederholt."   

  
  
  
Aus dem jüdischen Gemeindeleben  
Schwierigkeiten innerhalb des Synagogenbezirks Andernach (1893)  
Anmerkung: in diesen Artikeln erfährt man von der Gründung des "Synagogenbezirks Andernach" 1866 - zu dem die Kleingemeinden Andernach, Kruft, Miesenheim, Nickenich und Saffig gehörten. Allerdings gab es alsbald Schwierigkeiten.   

Saffig Israelit 19121892.jpg (65452 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Dezember 1892: "Andernach, 7. Dezember (1891). Ein eigentümlicher Vorfall passierte, wie die "Deutsche Reichszeitung" erfährt, kürzlich in der Synagoge in Saffig (statt Sassey). Während des Gebetes am Sabbat betrat plötzlich der Polizeidiener R. die Synagoge; das Synagogen-Vorstandsmitglied K. ging auf den Vorbeter zu und ersuchte ihn, im Gebete aufzuhören, da der Polizeidiener eine Mitteilung zu machen. Dieser forderte hier 'im Namen des Gesetzes' drei der Anwesenden, namens Simon, Jonas und Marcus K. auf, die Synagoge sofort zu verlassen, ihre Bücher mitzunehmen, und nicht eher wieder das 'Lokal' zu betreten, bis ihnen Weiteres mitgeteilt werde. Die Betreffenden leisteten der Aufforderung Folge, worauf der Polizeibeamte sich ebenfalls wieder entfernte. Veranlassung zu der außergewöhnlichen Maßregel soll die Weigerung der drei Ausgewiesenen, zu den Kultuskosten beizutragen, gewesen zu sein."  
   
Saffig Israelit 05011893.jpg (202054 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Januar 1893: "Andernach, 22. Dezember (1893). Ihr geschätztes Blatt veröffentlichte jüngst die bereits durch mehrere Zeitungen verbreitete Nachricht von der Ausweisung dreier Synagogenbesucher aus der Synagoge in Saffig. Da nun der angegebene Grund dieser außergewöhnlichen Maßregel nicht ganz der Tatsache entspricht, und zu irrigen Auffassungen Anlass geben könnte, teile ich Ihnen in Folgendem den Beweggrund zu diesem Einschreiten mit.  
1866 bildete sich hier auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847 der Synagogenbezirk Andernach, bestehend aus den Spezialgemeinden Andernach, Kruft, Miesenheim, Nickenich und Saffig. Des Segens und der Vorteile dieser Einrichtung sollte sich die junge Gemeinde nicht lange erfreuen, denn sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes betreffend 'den Austritt aus jüdischen Synagogengemeinden' sind mit einemmal 23 Gemeinde-Mitglieder angeblich aus religiösen Bedenken, aus dem Synagogenbezirk ausgetreten. Hiermit war das Todesurteil für den Bezirk vollzogen; die noch verbliebenen Mitglieder reichten nicht mehr aus, um Vorstand, und Repräsentanten zu wählen.
Die Zustände wurden nun vollständig unhaltbar, namentlich mangelte es den Kindern ganz und gar am Religionsunterricht, weil eben niemand mehr verpflichtet werden konnte, zu den Lasten eines Religionslehrers beizutragen, und so verblieb es bei diesem Zustand bis 1889, wo es mir gelungen, für die nicht ausgetretenen Mitglieder des Bezirkes auf Grund des Ministerial-Reskripts vom 1. Juli 1879 die Synagogengemeinde Andernach (dies ist der Name des Bezirks) wieder zu bilden.   
Nach der nunmehr geschehenen Neubildung der Synagogengemeinde Andernach, wurde sofort für den Bezirk die Anstellung eines Religionslehrers veranlasst.  
Die hieraus erwachsenen Kosten gaben den noch verbliebenen Mitgliedern der Landgemeinden Veranlassung, ebenfalls wegen 'religiösen Bedenken' aus der Synagogengemeinde auszutreten, sodass in 3 Ortschaften nur noch ein Gemeindemitglied existierte. Nachdem nun mangels Gemeindemitglieder die Spezialgemeinden Saffig, Miesenheim und Kruft als nicht mehr zu Recht bestehend zu betrachten waren musste der Vorstand des Synagogenbezirks Andernach zum Schutze des Eigentums für etwa sich später wieder bildende Spezialgemeinden Maßregeln treffen; diese bestanden darin, dass auf Ansuchen des Vorstandes zufolge Entscheidung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Koblenz vom 18. November 1891 vom Vorstande die Synagogen in Saffig, Miesenheim und Kruft am 13. Januar 1892 geschlossen wurden. 
Nach der Zurückweisung einer Zivilklage wegen Besitzstörung seitens der Krufter Judenschaft gegen den Vorstand des Synagogenbezirks, sind nach und nach die Mitglieder dem Bezirk wieder beigetreten, und gehören nun mit Ausnahme der Juden aus Kruft, eines aus Miesenheim, und der drei aus Saffig aus der Synagogen Ausgewiesenen, wieder sämtlich dem Synagogenbezirk Andernach an, und konnten somit die Synagogen in Saffig und Miesenheim wieder ihren Spezialgemeinden übergeben werden.    
Diese drei Herren in Saffig besuchten nun trotz ihrer 'religiösen Bedenken' vor wie nach in regelmäßiger Weise den Gottesdienst, ohne zu den Kultuskosten beizutragen.  
Diesem Gebaren musste der Vorstand ganz entschieden entgegentreten, weshalb denn die Ausweisung besagter drei Herren aus der Synagoge in Saffig in der von Ihnen geschilderten Weise erfolgte. Simon Kaufmann, Vorsitzender des Vorstandes."    

   
Schwierigkeiten bei der Beisetzung von jüdischen Patienten der Irrenanstalt in Andernach (1878)

Andernach Israelit 18091878.jpg (112906 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. September 1878: "In dem von hier einige Stunden entfernten Städtchen Andernach am Rhein befindet sich bereits seit vielen Jahren eine Irrenanstalt, welche in jüngster Zeit mit der Provinzial-Heil- und Irrenanstalt verbunden wurde. In derselben befinden sich leider sehr viele jüdische Kränke. In früheren Jahren wurde bei einem eingetretenen Sterbefalle eines solchen, sofort die jüdische Gemeinde in Andernach hiervon benachrichtigt und die Leiche alsdann auf dem jüdischen Begräbnisplatz in Miesenheim beerdigt. Dieser ist eine halbe Stunde von Andernach entfernt. In letzterer Zeit hat die jüdische Gemeinde in Andernach sich einen eigenen Begräbnisplatz akquiriert; ob nun hiermit auch eine Sparsamkeit eingetreten ist, und die Begräbniskosten nicht gerne aus Gemeindemitteln bewilligt wurden, kann Einsender nicht behaupten, jedoch wurden seit länger als zwei Jahren keine in der mehrerwähnten Anstalt Verstorbenen auf dem jüdischen Friedhofe beerdigt. Die Vermutung liegt deshalb sehr nahe, dass dieselben auf christlichen Begräbnisplätzen beerdigt werden, und ist es deshalb jedenfalls im Interesse einer jüdischen Sache und eine Wohltätigkeit, diesem Übel abzuhelfen.
Vielleicht würde diese Anregung dazu beitragen, zu erfahren, wie es bei anderen ähnlichen Anstalten in solchen Fällen zugeht."     

   
Einladung / Anzeige zum Chanukka-Ball (1921) 

Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 2. Dezember 1921: "Andernach a. Rh.
Samstag, den 31. Dezember 1921:
Großer Chanukkaball
mit Überraschungen.
Erstklassige Musik / prima Weine / Rituelle Speisen
Unser berühmtes Café 'Jontef'

Der Reinertrag ist zum Besten unseres Synagogen-Neubau-Fonds.
Der Festausschuss.
Näheres über Lokal und genaue Zeit wird noch bekanntgegeben."     
 
Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 23. Dezember 1921: "Der Andernacher Chanukka-Ball
findet Samstag, den 7. Januar, 7 1/2 Uhr im Hotel 'Engelsburg' Andernach statt (Siehe Notiz im Vereinsboten)."      
 
Mitteilung in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 23. Dezember 1921: "Festausschuss der Gemeinde Andernach.
Aus dringenden Gründen ist unser Chanuka-Ball verlegt und findet Samstag, den 7. Januar, ab 7.30 Uhr abends, im neuen Saal des Hotel 'Engelsburg" (Seul). Schafbachstr., statt. Für reiche Abwechslung und Unterhaltung ist gesorgt. (Gelegenheit zu gemütlichem Zusammensein bis zu den Morgenzügen)."   

 
Chanukka-Feiern des Jugendvereins (1921 / 1922)     

Mitteilung in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 23. Dezember 1921: "Andernach
Jüdischer Jugendverein
. Adresse: Dr. Alfred Veis, Wilhelmstraße 10.
Der Heimabend Freitag, den 23. Dez., fällt des Vortrags von Frau Prof. Goldschmidt (am vergangenen Mittwoch) wegen aus. Nächsten Freitag Heimabend bei Erna Simon 'Gemütliche Chanuka-Zusammenkunft'."  
 
Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 17. November 1922: "Jüdischer Jugendverein Andernach. *
Einladung zu dem am Samstag, den 2. Dezember, abends 8 Uhr, in Andernach, im großen Saale und sämtlichen Räumen des Hotels 'Laacher See' (2 Min. vom Bahnhof) stattfindenden  Chanuka-Ball
Erstklassiges Ballorchester    Rituelle Küche  -  Grosse Überraschungen  -  feine Weine
Likörstube Tanzgelegenheit bis zu den Morgenzügen   Diele und Bar  -  Der Reinertrag dient einem wohltätigen Zwecke."

   
Purim-Veranstaltung des Jugendvereins (1922) 

Mitteilung in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 10. März 1922: "Andernach
Jüdischer Jugendverein
. Adresse: Dr. Alfred Veis, Wilhelmstraße 10. Samstag, den 11. März, abends 8 Uhr (pünktlich)  im Hotel 'Laacher See' findet unsere Purim-Zusammenkunft statt, bestehend 1. aus einem hochinteressanten Vortrag des Herrn Otto Löb - Neuwied über 'Gedankenübertragung und Gedankenlesen' mit Vorführung praktischer Beispiele aus dem Zuhörerkreis, 2. gemütliches Zusammensein mit Vorträgen und Tanz. Wir hoffen auf das pünktliche Erscheinen aller Vereinsmitglieder. Gäste sind herzlich willkommen". 

  
Veranstaltungen des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (1922)    

Mitteilung in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein": Andernach.
Ortsgruppe des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Vorsitzender: Dr. Alfred Veis.
Samstag, 18. November, abends punkt 8 Uhr, bei Schorn 'Laacher See', Mitgliederversammlung. 1. Vortrag des Herrn RealschulIehrers Okunski - Bendorf ('Deutschtum und Judentum'). 2. Geschäftliche Mitteilungen. Erscheinen aller Mitglieder mit ihren Damen sowie der Jugendlichen dringend erforderlich.
Jüdischer Jugendverein.
Samstag, den 2. Dezember, großer Chanuckaball (siehe Anzeige in dieser Nummer.) Wir laden schon heute die Nachbarvereine sowie Freunde und Bekannte herzlich zu dieser Veranstaltung ein."                           Anzeige ist oben eingestellt

    
"Ökumenisches" Miteinander zwischen den christlichen Gemeinden und der jüdischen Gemeinde (1928) 
Anmerkung: zugleich Abschied des jüdischen Lehrers Dr. Veis 

Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 2. November 1928: "Andernach. (Feier der 'Nachbarschaften'.) Es besteht hier die uralte Einrichtung der 'Nachbarschaften'; das sind Vereinigungen, die edles Menschentum und praktische Nächstenliebe auf ihre Fahnen geschrieben haben und die in bewusster Nichtbeachtung konfessioneller Scheidewände alle Glaubensbekenntnisse in herzlicher Zuneigung umfassen. Sie haben im Laufe der Jahrhunderte einen wundervollen Geist edler Toleranz und vorbildlicher Eintracht werden lassen, und sie bilden auch heute im Zeitalter wüstester Hetzen ein festes Bollwerk gegen jede Anfechtung. Das kam zu erhebendem Ausdruck, als am 22. Oktober den evangelischen Nachbarschaftsmitgliedern eine Fahne überreicht wurde. Anlässlich dieser Feier hielten die Vertreter der drei Konfessionen herzerfreuende Reden, aus denen immer wieder der Wille zu konfessioneller Eintracht sprach. Tiefen Eindruck hinterließ namentlich die Ansprache des jüdischen Lehrers Dr. Veis, die zugleich eine Abschiedsrede war, weil Herr Dr. Veis nach 14-jähriger segensreicher Tätigkeit die Gemeinde Andernach verlässt, um als Religionslehrer an die Tempelgemeinde Hamburg zu gehen."   

   
"Wo Juden unerwünscht sind" - Vorboten der NS-Zeit (1910 / 1930)    
Anmerkung: in jüdischen Zeitschriften wurde frühzeitig darauf hingewiesen, in welchen Gaststätten und Hotels jüdische Reisende eher nicht zu Gast sein sollten oder wo sie aus anderen Gründen nicht willkommen waren.

       
  Eine Apotheke in Andernach wollte
 keine jüdischen Gehilfen aufnehmen
  Ein Hotel in Andernach sollte von jüdischen Gästen gemieden werden,
da es damals "Verkehrslokal der NSDAP" war.
 
"Jüdische Rundschau"
vom 20. Mai 1910
 "Israelitisches Familienblatt"
vom 12. Juni 1930
 CV-Zeitung - Zeitschrift des "Centralvereins"
vom 30. Mai 1930
 

   
Vorstandswahlen im September 1932 (1933)     

Mitteilung im "Israelitischen Familienblatt" vom September 1932: "Andernach. Bei der Vorstandswahl für die israelitische Gemeinde wurden wiedergewählt: Gustav Lichtenstein 1. Vorsitzender, Julius Loeb und Dr. Wallach 2. und 3. Vorsitzender. Neugewählt wurde Eduard Loeb zum Stellvertreter. Zu Vorsitzenden der Repräsentanten wurden Apotheker Heimann und Hugo Kahn ernannt."   

  
 Fußballspiel zu Beginn der NS-Zeit zwischen den jüdischen Sportgruppen Dierdorf und Andernach  (1933)   

Artikel in "Israelitisches Familienblatt" vom 30. November 1933: "Fußball im Westerwald. Der Kreis Mosel-Westerwald im Sportbund des Reichsbundes jüdischer Freundsoldaten trat in Dierdorf Bezirk Koblenz) zum ersten Male sportlich mit einem Fußballspiel zwischen den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten Sportgruppen Westerwald (Sitz Dierdorf) und Andernach-Rhein an die Öffentlichkeit. Die Überlegenheit Andernachs machte sich gleich bemerkbar. Das erste Tor konnte trotzdem Walter Berg vom Westerwald einschießen, worauf R. Bender (Andernach) den Ausgleich erzielte. Durch eine Unachtsamkeit des Westerwald-Tormann konnte Andernach durch Bruno Lambert ein weiteres Tor schießen und mit 2:1 Führung in die Halbzeit gehen. Nach der Halbzeit glich Möllerich durch einen indirekten Strafstoß aus, und Daniel sandte den letzten Treffer für Westerwald ein. H. Gottschalk stellte den Ausgleich her, und nachdem Fritz und Walter Schubach noch je ein Tor für Andernach geschossen hatten, stellt Fritz Schubach in der 8. Minute vor dem Schlusspfiff das Ergebnis auf 6:3 für Andernach. Beide Mannschaften besitzen leider noch sehr mangelhafte Trainingsmöglichkeiten. Obwohl die Sportgruppe Westerwald einen Platz besitzt, ist es in Anbetracht dessen, dass die Spieler in fast 60-70 Kilometer voneinander entfernt liegenden Orten beheimatet sind, unmöglich, jeden Sonntag die Mannschaft zum Training zusammen zu bekommen. Andernach hat bisher sogar weder einen Platz noch eine Trainingsmöglichkeit. Nach dem Spiel gab es eine Bewirtung in der jüdischen Schule, wo die Begrüßung durch die Ortsgruppenführer stattfand. Unter anderem waren auch der Bezirksgruppenführer des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten Mittelrhein, Gottschalk (Koblenz) und der Reichsportführer des Kreises Mosel-Westerwald, Sundheimer (Ems), erschienen."   

   
  
   
Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde       
Am Lehrerseminar Kassel besteht Seminarist Reinhardt aus Andernach die zweite Lehrerprüfung (1905)  
 
Anmerkung: bei den drei genannten Seminaristen handelt es sich zugleich um Lehramtskandidaten, die an den genannten Orten die Lehrerstellen provisorisch vertraten.   

Artikel in "Der Gemeindebote" vom 10. November 1905: "Kassel, 1. November. Unter dem Vorsitz des Provinzialschulrats Geheimrat Otto wurde am hiesigen Lehrerseminar heute die zweite Prüfung beendet, die drei Lehrer bestanden: Mannsberg aus Nesselröden, Katzenstein aus Wanfried und Reinhardt aus Andernach. In der schriftlichen Prüfung war 'die Einführung in den Zahlenkreis 1—5' zu bearbeiten. Lehrproben waren: Religion (Hephata), Deutsch ('Der Sänger' von Goethe); Geschichte: Friedrich II. von Hohenstaufen; Rechnen: 'Addition ungleichnamiger Brüche.'"   

      
25jähriges Amtsjubiläum von Simon Kaufmann als Präsident der jüdischen Gemeinde (1910) 

Andernach FrfIsrFambl 08041910.jpg (12994 Byte)Meldung im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 8. April 1910: "Andernach. Simon Kaufmann feierte sein 25-jähriges Jubiläum als Präsident der jüdischen Gemeinde".  

      
Zum Tod des langjährigen Gemeindevorstehers Simon Kaufmann (1911)  

Artikel im "Israelitischen Familienblatt" vom 12. Oktober 1911: "Andernach. In Köln starb nach kurzem Krankenlager Herr Simon Kaufmann. Mit Herrn Kaufmann ist eine Persönlichkeit aus dem Leben geschieden, die in allen jüdischen Kreisen unserer Provinz geachtet und geehrt war. Länger als 25 Jahre war er der Vorsitzende unserer Synagogen-Gemeinde. Dem Ausschuss des Provinzialverbandes rheinischer Synagogen-Gemeinden gehörte er seit dessen Gründung an".  
 
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 5. Oktober 1911: "Nachruf!
Am 29. September dieses Jahres verschied im 68. Lebensjahre unerwartet unser Vorstandsmitglied Herr
Simon Kaufmann in Andernach

Wir verlieren in dem teuren Entschlafenen einen von den höchsten Idealen erfüllten, aufopfernden Freund, an dessen für die Bestrebungen unseres Vereins warmschlagenden Herzen wir uns begeisterten.
Uns wird der edle Verstorbene unvergesslich bleiben.
Remagen, 1. Oktober 1911.
Der Verein zur Förderung des Handwerks unter den Juden.

Der Vorsitzende Moritz Fassbender."  

   
Zum Tod des langjährigen Gemeindevorstehers Julius Gottschalk (1926)   
Anmerkung: Julius Gottschalk ist am 21. Mai 1863 in Andernach geboren als Sohn von Simon Gottschalk aus Mayen und der Frieda geb. Cahn. Simon Gottschalk war als Kaufmann in Andernach tätig. Er war seit 1895 (in Helmarshausen) verheiratet mit Johanna geb. Hohenberg (geb. 30. September 1870 in Helmarshausen).  https://www.online-ofb.de/famreport.php?ofb=juden_nw&ID=I155389&lang=de 
Julius und Johanna Gottschalk hatten eine Tochter Eleonore, die am 2. Februar 1900 in Andernach geboren ist.

Artikel im "Israelitischen Familienblatt" vom 19. August 1926: "Andernach. (Todesfall.) Plötzlich und unerwartet verschied der langjährige Vorsitzende der hiesigen Synagogengemeinde Julius Gottschalk. Die Gemeinde verliert in dem zu früh Dahingeschiedenen einen treuen Freund und Berater." 
 
Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 13. August 1926: "Nachruf.
Plötzlich und unerwartet verschied der langjährige Vorsitzende unserer hiesigen Synagogengemeinde
Herr Julius Gottschalk.

Wir verlieren in dem leider zu früh Dahingeschiedenen nicht nur den Führer unserer Gemeinde, sondern auch einen treuen Freund und Berater von edlem Charakter, dessen Andenken wir stets in Ehren halten werden.
Andernach, den 7. August 1926.
Der Vorstand und die Repräsentanten da Synagogengemeinde Andernach.
"   
 
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 23. August 1926: "Plötzlich und unerwartet wurde uns durch den Tod mein lieber Gatte, unser treusorgender Vater, Bruder, Onkel und Schwager,
Herr Julius Gottschalk
im 64. Lebensjahre entrissen.
Im Namen aller Hinterbliebenen:
Johanna Gottschalk
geb. Hohenberg.
Andernach, den 6. August 1926."    
 
Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins" vom 13. August 1926: "(Am 1. August) starb plötzlich Herr Stadtrat Julius Gottschalk aus Andernach im 64. Lebensjahre. Als langjähriger erster Vorsitzender der Synagogengemeinde und Zweiter Vorsitzender unserer Ortsgruppe des Centralvereins ist der Verstorbene stets in treuer Pflichterfüllung als Mensch und Jude für die Ziele unserer Bewegung, für Deutschtum und Judentum, eingetreten. Ehre seinem Andenken!"

   
Zum Tod von Elise Weber geb. Seligmann (1933 in Krefeld)       

Artikel im "Israelitischen Familienblatt" vom 2. Juni 1933: "Krefeld. Im Alter von 92 Jahren starb Frau Elise Weber geb. Seligmann, die nach dem Ableben ihres Gatten, der einst als Vorsteher die Gemeinde Andernach betreut hatte, hierher übersiedelt war. Nach dem vor kurzem erfolgten Ableben von Herrn Samson Weinberg s. A., der im gleichen Alter verschied, war sie die älteste Einwohnerin der Stadt."   

   
   
   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Einzelpersonen  
Frau S. Beer wirbt für ihre Pension für gemüts- oder nervenleidende israelitische Frauen (1887)

Andernach Israelit 26051887.jpg (130492 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1887: "Andernach am Rhein.   
5 bis 6 israelitische Damen - gemüts- oder nervenleidend - finden in dem mit allen Bequemlichkeiten eingerichteten Hause der Unterzeichneten die sorgsamste Aufnahme. Vermöge der an der hiesigen Rheinischen Provinzial-Irren-Anstalt und Irren-Bewahrungs-Anstalt St. Thomas berufstätigen, berühmten Autoritäten von Spezial-Ärzten kann den Kranken die denkbar sorgfältigste und erfolgreichste ärztliche Behandlung zuteil werden. Pension nach Vereinbarung, aber mäßig. Andernach, unmittelbar am Rhein liegend (Eisenbahn- und Dampfschiff-Station), berühmt durch seine kunstvollen alten Baudenkmale, ist wegen seiner herrlichen, aber sehr geschätzten Lage auch als klimatischer Kurort warm zu empfehlen, unmittelbar am Platze anschließend die prachtvollsten Waldpromenaden, sodann 10 Minuten entfernt die 'Krahnenburg' mit herrlichen Anlagen, ein der unstreitig schönsten Aussichtspunkte am Rhein. 1 1/2 Stunden entfernt der Laacher See, per Wagenverbindung in 3/4 Stunden zu erreichen. Näheres zu erfahren durch Frau S. Beer."    

   
Anzeigen des Kolonialwarengeschäftes sowie Mehl-, Frucht- und Weinhandlung Moritz Löb (1900)  

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Februar 1900: "Für mein Kolonialwaren-Geschäft suche per sofort ein kräftiges
Mädchen
aus achtbarer Familie in die Lehre, vom zweiten Jahre ab gewähre Salair, ebenso für meine Mehl-, Frucht- u. Weinhandlung einen angehenden
Commis
für jetzt oder Ostern.
Moritz Loev,  Andernach a. Rh.
".  
 
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 20. März 1902: "Koscher al Pessach
Rhein-Weine

(weiß u. rot) per Ltr. zu 60, 70 und 80 Pfg. in Gebinden von ca. 20 Ltr. an sowie reinen
Heft- und Tresterbranntwein

per Ltr. Mk. 2,50 und Mk. 2,00, incl. Glas und Packung, Abgabe von 3 Ltr. an, versendet
Moritz Loeb. Weingutsbesitzer,
Andernach,
Rhein."   

  
Anzeigen des Manufaktur- und Modewarengeschäftes Simon Kaufmann (1900 / 1907)     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. September 1900: "Lehrmädchen.
Für mein Manufaktur- u. Modewarengeschäft zum sofortigen Eintritt ein Lehrmädchen gesucht.
Sim. Kaufmann,
Andernach a. Rh."   
 
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 14. März 1907: "Verkäuferin gesucht.
Für mein Manufaktur- u. Modewaren-Geschäft suche per 1. Mai eine gewandte Verkäuferin. Familienanschluss und Pension im Hause. Erbitte Bewerbungen unter Angabe von Gehaltsansprüchen und Einsendung von Photographie und Zeugnisabschriften.
Sim. Kaufmann, Andernach a. Rh.
"    

   
Lehrlingssuche des Manufaktur- und Konfektionsgeschäftes Gebr. Simon (1901)  
Anmerkung: Anzeigen des Manufaktur- und Konfektionsgeschäftes der Gebrüder Simon finden sich immer wieder seit Ende der 1890er-Jahre in der Zeitschrift "Der Israelit" usw.

Andernach Israelit 21031901.jpg (37606 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. März 1901: "Wir suchen zu Ostern für unser Manufaktur- und Konfektionsgeschäft einen Lehrling und ein Lehrmädchen mit der nötigen Schuldbildung. 
Kost und Logis im Hause. 
Gebrüder Simon,
Andernach am Rhein."   

  
Lehrlingssuche des Getreide- und Mehlgeschäftes mit Mühle Simon Gottschalk (1901)  

Andernach Israelit 21031901a.jpg (28745 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. März 1901: 
"Suche für mein Getreide- und Mehlgeschäft per 1. April oder 1. Mai einen 
Lehrling. 
S. Gottschalk,
Andernach am Rhein."   
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Juni 1902: "Für meine Getreidehandlung nebst Mühle, suche einen mit den nötigen Kenntnissen versehenen
Lehrling.
Simon Gottschalk, Andernach
am Rhein."   

  
Lehrlingssuche von Hermann Weber, Getreide- und Mühlenfabrikate (1902)     

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 1. Mai 1902: "Ein Lehrling
gesucht, Eintritt zum 1. Mai, laut Übereinkunft freie Station im Hause
bei Hermann Weber. Getreide- u. Mühlenfabrikate Andernach am Rhein."    

 
Anzeige von A. Rosenheim (1905)   

Anzeige im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 3. März 1905: "Andernach am Rhein. Knaben, welche das hiesige Vollgymnasium besuchen wollen, finden in meinem Hause liebevolle Pflege und gewissenhafte Beaufsichtigung durch staatlich-geprüften Lehrer. Beste Referenzen stehen zu Diensten. A. Rosenheim."  

  
Anzeige der Eisen- und Metallhandlung Felix Daniel (1905)    

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 26. Oktober 1905: "Eisen u. Metalle.
Suche per sofort einen anständigen
jungen Mann,

der in dieser Branche die Lehre bestanden. Gutes Zeugnis erforderlich. Pension im Hause. Salär nach Uebereinkunft.
Felix Daniel,
Eisen und Metalle, Andernach a. Rh
."   

   
Anzeige des Kaufhauses "Alte Post" bzw. von Heinrich Lipsky (1906)  
Anmerkung: Inhaber des Kaufhauses "Alte Post" war Heinrich Lipsky (1863-1929
), der mit Cäcilie Lipsky geb. Salinger (1869-1942) verheiratet war (siehe zu ihr Informationen bei Anzeige unten von 1928). Bei dem in der Anzeige genannten 5-jährigen Mädchen handelt es sich um die erste Tochter des Ehepaares: Charlotte (geb. 20. Mai 1901 in Charlottenburg). Ein historisches Foto der "Alten Post" (Inh. Heinrich Lipsky) findet sich in der Website  https://www.andernachernachbarschaft.de/bahnhofstrasse.html  Foto von Heinrich Lipsky https://www.geni.com/people/Heinrich-Lipsky/6000000054488669893
Charlotte Lipsky heiratete Theodor Berg (geb. 19.12.1887 in Köln), mit dem sie zwei Kinder hatte: Anneliese Berg (geb. 9.2.1923 in Andernach), Günther Hermann Berg (geb. 9.8.1924 in Koblenz). Charlotte starb am 24. Januar 1976 in Andernach. Informationen mit Foto  https://www.geni.com/people/Charlotte-Berg/6000000054488708899 
Heinrich und Cäcilie Lipsky hatten noch eine weitere Tochter: Lilli (geb. 7. April 1909, verheiratet mit Dr. Hans Ernst Eppstein aus Mannheim, gestorben 15. März 2006 in Stockholm) vgl. https://www.geni.com/people/Lilli-Eppstein/6000000054488778821 mit Foto. 

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 21. Juni 1906: "Israelitisches Fräulein
aus guter Familie zur Unterstützung der Hausfrau und Beaufsichtigung meines 5jährigen Mädchens per 1. oder 15. Juli gesucht. Dasselbige muss Küche u. Haushalt gründlich verstehen, obwohl Köchin im Hause. Meldungen mit Zeugnissen und Gehaltsansprüchen an
Kaufhaus 'Alte Post',
Andernach a. Rh."
   
 
Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 30. August 1906: "Für israelitisches junges Mädchen, das bürgerlich gut kocht, bietet sich günstige, dauernde Stellung zur
Unterstützung der Hausfrau

in nicht streng rituellem besseren Haushalt. Dienstmädchen im Hause.
Meldungen mit Zeugnissen u. Gehaltsansprüchen an
Heinrich Lipsky, Andernach a. Rh
."  

 
Anzeige von Henny Robert (1913)    

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 20. Februar 1913: "Suche per sofort ein jüdisches junges Mädchen zur Erlernung des Haushalts, bei Familienanschluss und monatlicher Vergütigung. Dienstmädchen vorhanden. Offerten mit Bild erbeten an
Frau Henny Robert 
Andernach."   

   
Lehrlingssuche des Getreide- und Lebensmittelgeschäftes Abraham Weber (1915)   
Anmerkung: "Fruchthändler" Abraham Weber inseriert regelmäßig mit Lehrlingssuchen seit 1902 (u.a. "Der Israelit" vom 21.4.1902)   

Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 1. August 1919: "Für mein Getreide- u. Lebensmittelgeschäft Sohn achtbarer Eltern als
Lehrling
gesucht
Abraham Weber, Andernach"     

  
Verlobungsanzeige von Paula Herz und Julius Treidel (1919)     
Anmerkung: Julius Treidel ist am 27. April 1892 in Kettenbach geboren als Sohn von Moses Treidel und Susanne geb. Wallerstein. Er heiratete 1920 Paula geb. Herz (geb. 1894). Die beiden lebten später in Bonn, wo ihre zwei Kinder geboren sind: Lotte (geb. 1925) und Walter (geb. 1922). Alle vier wurden im Juli 1942 von Köln deportiert und in der Tötungsstätte Maly Trostinec ermordet.    

Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 15. Oktober 1919:
"Statt Karten!
Wir haben uns verlobt 
Paula Herz  -  Julius Treidel  
Bonn Kesselgasse  -  Andernach  Oktober 1919"  

  
Verlobungsanzeige von Henny Herz und Alfred Gärtner (1922) 
Anmerkung: Informationen zu den Personen in der Website https://brotmanblog.com/2022/08/30/dusschen-blumenfeld-strauss-part-iii-her-children-bertha-and-moritz-and-their-lives-in-america/  
Alfred Gärtner (geb. 9. August 1895 in Brohl - 18. Dezember 1968 in New York) und Henrietta geb. Herz (1901-1983): beide konnten von Bonn aus rechtzeitig in die USA emigrieren.
Alfred Gärtner war ein Sohn von Moses Gärtner und Mathilda geb. Schloß. 
Henriette geb. Herz war eine Tochter von Morris Herz und seiner Frau Bertha. Auch sie konnten zusammen mit Ingeborg, der Tochter von Alfred und Henrietta Gärtner in die USA emigrieren und lebten 1940 in New York City, wo sowohl Alfred als auch Morris als Schneider arbeiteten, Alfred für ein Versandhaus und Morris für ein Einzelhandelsschneidergeschäft.
Zum Stammbaum der Familie Gärtner siehe https://tobiasherz.de/stammbaum-gaertner 
Nachweis: Grab für Alfred / Fred Gärtner https://de.findagrave.com/memorial/239335119/fred-gaertner  

Anzeige in der Zeitschrift "Jüdischer Bote vom Rhein" vom 10. November 1922: 
"Henny Herz  -  Alfred Gärtner  
Verlobte  
Bonn       -    Andernach
Gehard v. Arestraße 6   -   Hochstraße 6." 

  
Geburtsanzeige für Siegbert Portje (1923)  
Anmerkung: Siegbert Portje (geb. 25. Januar 1923 in Andernach) lebte mit seinen Eltern in Andernach. Er wurde am 12. September 1942 ab Mechelen (Malines) in das Durchgangslager für die Organisation Schmelt in Cosel (Kozle) deportiert und ist umgekommen. https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/de945559  https://www.ushmm.org/online/hsv/person_view.php?PersonId=5652582  
Die Eltern Carl Portje (geb. 11. Dezember 1891) und Tilly Portje (8. Juli 1898) konnten noch in die USA emigrieren. Carl Portje starb am 5. November 1956 und wurde im Cedar Park Cemetery in Paramus, Bergen County, NJ beigesetzt: https://de.findagrave.com/memorial/230090784/karl-portje. Tilly Portje starb am 19. Januar 1987 und wurde ebenda beigesetzt.   

Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Centralvereins") vom 15. Februar 1923: "Siegbert. Die glückliche Geburt eines gesunden, kräftigen Jungen zeigen hocherfreut an
Carl Portje und Frau Tilly geb. Salomon.
Andernach, den 25. Januar 1923."    
Grab von Carl Portje und Tilly geb. Salomon: https://de.findagrave.com/memorial/230090784/karl-portje  

 
Hochzeitsanzeige von Julius Michel und Blanka geb. Loeb-Weinberg (1925)        

Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 3. Juli 1925:
"Julius Michel  -  Blanka Michel geb. Loeb-Weinberg  
Vermählte  
Merxheim (Nahe)  -  Andernach (Rhein) 
28. Juni 1925."   

  
Anzeige von Leo Fernich (1928)  
Anmerkung: Leo Fernich ist am 2. Januar 1886 in Klotten geboren. Er wohnte in Andernach, wo er ein Schuhgeschäft hatte (Foto in Informationen siehe https://mosella-judaica.de/Gemeinden/Spuren235.html). Er war verheiratet mit Helene geb. Blumenthal (geb. 14. Mai 1887 in Castrop). Die beiden hatten einen Sohn Hans (geb. 3. Juni 1920 in Koblenz). In der NS-Zeit wurden alle drei von Köln am 30. Oktober 1941 in das Ghetto Lodz deportiert. Leo und Helene wurden ermordet. Der Sohn Hans überlebte das Ghetto Lodz und emigrierte nach einem Aufenthalt im DP-Lager Mittwald (bis Februar 1947) nach Kalifornien/USA. Er nannte sich in den USA Harry Hans Fern und starb am 26. August 2010 in Scottsdale, Maricopa County, Arizona, vgl. https://www.geni.com/people/Leo-Lio-Fernich/6000000001211379442  und https://spurenimvest.de/2021/01/26/blumenthal-helene/ (mit Abbildungen von Dokumenten zur Familiengeschichte) sowie https://www.ancestry.com/genealogy/records/harry-hans-fern-24-df547m  

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 9. August 1928:
"Tüchtiges sauberes Mädchen
für kleinen Haushalt, zwei erwachsene Personen, ein Kind, 8 Jahre,
sofort gesucht.
Westfälin bevorzugt. Waschfrau vorhanden.
Leo Fernich, Andernach,
Rhein." 

 
Anzeige von Cäcilie Lipsky (1928)     
Anmerkung: es handelt sich um Cäcilie Lipsky geb. Salinger (geb. 14. Mai 1869 in Gardeja [Garnsee, Polen], gest. 20. Juni 1942 in Baden-Baden). Sie war verheiratet mit Heinrich Lipsky, Inhaber der "Alten Post" (siehe Anzeige oben von 1906). Cäcilie Lipsky lebte bis 1939 in Andernach und verzog dann nach Baden-Baden. Informationen nach https://gedenkbuch.baden-baden.de/person/lipsky-caecilie-geb-salinger/ (hier auch Foto). Heinrich Lipsky ist am 12. Juni 1863 in Neidenburg geboren, war als Kaufmann in Andernach tätig und starb hier am 4. Mai 1929. Vgl. https://ofb2.genealogy.net/famreport.php?ofb=juden_nw&ID=I148171&lang=en.     

Anzeige im "Israelitischen Familienblatt" vom 10. Mai 1928:
"Per 1. Juni suche ich für meinen aus 4 Personen bestehenden, nicht rituellen Haushalt eine
Stütze
,
welche gut kocht und mit einem Zweitmädchen zusammen meinen Haushalt selbständig verdient. Angebote mit Zeugnisabschriften erbeten.
Frau Heinrich Lipsky, Andernach, Rheinland
."   

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

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Stand: 06. Oktober 2024