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Aarau (Kanton
Aargau, CH)
Jüdische Geschichte
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In Aarau lebten Juden zunächst im Mittelalter. Zur Zeit
des Schwarzen Todes (Judenverfolgungen in der Pestzeit) versuchte Herzog
Albert von Österreich die Juden in seinen Städten, darunter auch Aarau, vor
den Verfolgern zu schützen und ließ 330 von ihnen in seine Festung Kyburg
bringen, gab dann aber dem Drängen der Städte nach und ließ sie am 18.
September 1349 verbrennen.
Im 19./20. Jahrhundert bestand nur nach 1870 für einige Jahre eine
kleine jüdische
Gemeinde. Sie hatte nicht lange Bestand. Bereits in der Zeit des Ersten
Weltkrieges findet sich in den Verzeichnissen der jüdischen Gemeinden in der
Schweiz (in den "Jüdischen Jahrbüchern für die Schweiz") kein Hinweis
mehr auf eine Gemeinde in der Stadt. Möglicherweise wurde die Gemeinde bereits kurze Zeit nach ihrer
Gründung um 1870 wieder aufgegeben. Nur in den Ausschreibungen der Lehrerstelle
von 1871 und 1872 wird im Blick auf Aarau von einer "hiesigen"
jüdischen Gemeinde gesprochen.
Jüdische Schüler aus Endingen und
Lengnau konnten bereits in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gymnasiums in Aarau besuchen. Auch das
Lehrerseminar stand denen offen, die sich für den Lehrerberuf ausbilden lassen
wollten (vgl. unten Bericht zu Salomon Wyler aus Endingen).
Die jüdischen Familien waren vor allem aus den Dörfern des Surbtales zugezogen
(Lengnau und Endingen).
1862 gab es eine jüdische Familie auf einem Gut in der Nähe von Aarau, für
die Rabbiner Dr. Kayserling (Endingen) einen Hauslehrer suchte (siehe Anzeige
unten). Im selben Jahr betrieb Hermann Guggenheim bereits ein
Manufakturwarengeschäft in Aarau (siehe Anzeige unten). 1871 gab es acht
jüdische Familien in der Stadt, 1872 sieben. Bei der Beerdigung eines
jüdischen Kindes 1874 wird ein Schächter in der Gemeinde genannt (siehe
Bericht unten).
Unter den jüdischen Einwohnern Aaraus war 1895/96 als Schüler der Alten
Kantonsschule Aaron auch der spätere Physiker Albert Einstein
(1879-1955), der hier seine Matura (Abitur) nachmachte, um am Zürcher
Polytechnikum studieren zu können. Am Wohnhaus Einsteins in Aarau ist eine
Gedenktafel angebracht mit der Inschrift: "In diesem Hause wohnte / 1895/96
der Kantonsschüler / Albert Einstein / 1879-1955 / der berühmte
Physiker". Vgl. Wikipedia-Artikel
zu Albert Einstein. Seit März 2011 erinnert eine große Einstein-Bronzetafel
an der Einstein-Passage, die von der Haupthalle des neuen Bahnhofs Aarau in
Richtung Postgebäude führt. Als Vorlage für die Darstellung auf der
Bronzetafel diente ein Klassenfoto aus der Alten Kantonsschule von 1896. Aus der
Aarauer Zeit ist ein erstes Gedankenexperiment Einsteins überliefert, das mit
der speziellen Relativitätstheorie zu tun hat.
1888 wurden 55 jüdische Einwohner
gezählt.
An Einrichtungen bestand ein Betraum, der vermutlich in einem der
jüdischen Häuser eingerichtet wurde, und eventuell kurzzeitig eine jüdische
Religionsschule (mit Unterricht durch den jüdischen Lehrer). Die Toten der
jüdischen Gemeinde wurden auf dem Friedhof
zwischen Lengnau und Endingen beigesetzt. 1874 bestanden die Behörden in
Aarau jedoch auf die Beisetzung von zwei verstorbenen Kindern auf dem kommunalen
(christlichen) Friedhof in Aarau (siehe
Bericht von 1874 unten).
In der Dokumentation des jüdischen
Friedhofes Endingen-Lengnau (s.Lit.) werden folgende Personen mit Wohn-/Sterbeort
Aarau genannt (es ist jedoch möglich, dass einige der Personen nicht in
Aarau wohnhaft waren, sondern hier nur gestorben sind):
- Emanuel Guggenheim (1820-1879), ursprünglich aus Lengnau.
- Magdalena Guggenheim geb. Bollag (1832-1893), ursprünglich aus
Endingen.
- Malwine Guggenheim (gest. 1898), ursprünglich aus Lengnau
- Karl Dreifus (1834-1905), ursprünglich aus Endingen.
- Rachael Dreifus geb. Wyler (1836-1914), ursprünglich aus
Endingen.
- Mina Bloch (Kind, 1923-1923), ursprünglich aus Endingen
- Wilhelm Wyler (1853-1929), ursprünglich aus Endingen.
- Therese Wyler geb. Bolag (1856-1932), ursprünglich aus Endingen.
- Sigi Wyler (1884-1938), ursprünglich aus Endingen.
- Moritz Dreyfuss (1866-1943), ursprünglich aus Endingen
- Marcel Wyler (1925-1944), ursprünglich aus Endingen.
- Melanie Weil geb. Wyler (1883-1952), ursprünglich aus
Endingen.
- Saly Geismar (1905-1956), ursprünglich aus Derby (England).
- Germaine Bloch (1902-1961), ursprünglich aus Endingen.
- Hermann Bloch (1904-1973), ursprünglich aus Endingen.
- und ca. fünf weitere Personen bis Anfang der 1990er-Jahre
Über die weitere Geschichte einzelner jüdischer Familien liegen keine
Informationen vor. Hinweise bitte gegebenenfalls als den Webmaster (Adresse
siehe Eingangsseite).
In der NS-Zeit zogen einzelne jüdische Personen/Familien nach Aarau zu, darunter
Simon Pikard, der aus Bad Säckingen
nach Aarau emigrierte und hier nun ein Bekleidungsgeschäft betrieb.
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte der
jüdischen Lehrer
Ausschreibungen der Stelle eines Hauslehrers (1862), später eines Religionslehrers / Vorbeters / Schochet
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. Januar 1862:
"Für eine streng religiöse Familie auf einem Gute in der Nähe von Aarau
suche ich einen Hauslehrer, der in den Elementargegenständen, besonders
aber im Hebräischen gründlichen Unterricht erteilen und womöglich auch
die Schechita versehen kann. Gehalt außer völlig freier Station 500 Frcs.
Die hierauf Reflektierenden belieben ihre Zeugnisse baldigst portofrei
einzureichen.
Rabbiner Dr. Kayserling in
Endingen." |
|
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. November 1871:
"Die hiesige Gemeinde aus acht israelitischen Familien bestehend,
sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Lehrer, Schochet und
Bal Kore mit einem jährlichen Gehalt von 800 bis 900 Frcs.
Reisekosten werden nicht vergütet. Anmeldungen nimmt bis Mitte Dezember
dieses Jahres entgegen
Meyer-Wyler in Aarau (Schweiz). |
|
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Mai 1872: "Inserat.
Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht
zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Religionslehrer, Schochet,
Bal Kore und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Franken nebst
freier Kost und Logis. Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt
genügend freie Zeit übrig. Anmeldungen bis Ende Mai dieses Jahres nimmt
entgegen
Meyer Wyler in Aarau
(Schweiz)." |
|
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1872:
"Inserat.
Da die in der Nr. 18 und 19 des 'Israelit' ausgeschriebene Stelle in
hiesiger Gemeinde noch unbesetzt ist, wird dieselbe neuerdings wieder
ausgeschrieben, nämlich: Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen
Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt, einen unverheirateten
Religionslehrer, Kantor und Bal Kore, Schächter und Borscher mit einem
jährlichen Gehalt von 600 Frcs. nebst freier Kost und Logis, sowie
Vergütung der Reisekosten.
Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit
übrig.
Anmeldungen, sowie Einsendungen der erforderlichen Zeugnisse bis Mitte
August dieses Jahres nimmt franco entgegen Meier-Wyler in Aarau
(Schweiz)." |
Über den Lehrer Prof. Daniel Jacoby
(1873-1877 Lehrer an der Kantonschule in Aarau)
Aus
einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Februar
1918: "... Nach bestandenem Staatsexamen ging er nach Wien und wirkte als
angestellter Professor für deutsche Literatur ein Jahr an der dortigen
Handelsakademie, bis er 1873 an die Kantonschule in Aarau berufen
wurde. Dort blieb er vier Jahre, während des letzten zugleich Privatdozent
für deutsche Literatur. 1877 an das neu gegründete Königstädtische Gymnasium
in Berlin gewählt...."
Zum weiteren Lesen des Artikels bitte Textabbildung anklicken. |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Die erste jüdische Person kann sich
in Aarau niederlassen (1851)
Aus
einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10.
Februar 1851:
"Ein im Jahre 1845 ins Leben getretenes Gesetz ermächtigt die Regierung, gut
beleumdeten Israeliten die Niederlassungsbewilligung auch außerhalb der
Marken von Endingen und Lengnau, worauf die aargauischen Israeliten bis
anhin beschränkt waren, zu erteilen. Es wurde nun diese Bewilligung seither
erteilt: 8 Israeliten für Baden, 1 in
Aarau, 1 in Bremgarten, 2 in Zurzach, 2 in
Rheinfelden, 1 in Stein, 2 in Frick, 1 in Erlisbach, 1 in Steinach, 1 in
Gebensdorf, 1 in Mellingen, 1 in Leibstadt, 2 in Sins, 2 in Sarmenstorf,
also zusammen an 26 Israeliten. In einigen Gemeinden wurden diese
Niederlassungen in Übereinstimmung mit dem Willen der betreffenden
Gemeinden, in anderen auch gegen denselben erteilt..." |
Mitteilungen aus verschiedenen Gemeinden: in Aarau wird
ein Jude Mitglied des Schwurgerichtes (1859)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 18. Juli 1859: "Ober-Endingen, 4. Juli (1859).
In Baden im Aargau haben die Juden
nun sich förmlich zu einem Kultusvereine verbunden und hierfür ein
Statut entworfen, das sie von dem hohen Regierungsrate sanktionieren
lassen und ihren Vorstand und Sekretär gewählt. Die
Religionslehrerstelle daselbst, mit welcher auch das Kantoramt verbunden
ist, wird in nächster Zeit im Amtsblatte und in der Zeitung des Judentums
ausgeschrieben werden. Besoldung 800 Fr.
Im eidgenössischen Dienste stehen an der italienischen Grenze 22 Juden
von Endingen und Lengnau.
Darunter ein Divisionsfähnrich, ein Oberleutnant und mehrere Graduierte.
Die israelitische Gemeinde Endingen zahlt den im Felde stehenden Soldaten
aus ihrer Mitte täglich 40 Centimes = 12 Fr.
Soldzulage.
Unlängst machte ein aargauisches Blatt, 'Freie Presse', seine hämische
Bemerkung darüber, dass der Bundesrat eine auswärtige Angelegenheit
durch einen Israeliten in Chaux-de-Fonds
besorgen ließ. Das Aarauer Tageblatt rügt dieses Benehmen der 'Freien
Presse', und bemerkt hierzu, dass der Bundesrat schon noch einmal eine
Angelegenheit im Auslande durch einen aargauischen Juden besorgen ließ
und es nicht zu bereuen habe. - Beim jüngsten
Schwurgerichte in Aarau war ein
Jude Mitglied. - Unrichtig wurde unlängst von
Genf aus berichtet, dass es zwei Rabbinate in der Schweiz gebe, sondern
wir haben deren drei: Genf, Lengnau und
Endingen. Letzteres ist noch immer
vakant. Und das kommt daher, weil einige Wenige aus unserer Gemeinde sich
bemühten, einen Mann von altem Stile an die Stelle zu bringen, was ihnen
schwerlich gelingen wird, da sowohl Gesetz als Behörde, sowie die
Gemeinde hierfür wenig geneigt sind. Letztere hat sogar die Absicht,
einem Rabbiner, dessen Wirken ihren Beifall erhalten wird, den Gehalt um
ein Bedeutendes zu erhöhen. Unser künftiger Rabbiner darf nur seinen
Obliegenheiten, die keine andern sind als diejenigen, die ein Seelsorger,
der Beruf fühlt, von selber erfüllt, nachkommen, so erwirbt er sich die
Zuneigung der Gemeinde und der Regierung, sowie des weiteren Publikums und
verschafft sich somit eine gute Stellung sowohl in moralischer als
materieller Beziehung, da einem solchen die vielen zerstreuten Gemeinden
der Schweiz zum großen Teile zufallen werden. M. G. Dreifus, Lehrer."
|
Schwierigkeiten bei der Beisetzung von zwei jüdischen
Kindern (1874)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Februar 1874:
"St. Gallen, im Februar (1874). Als vor Kurzem sich hier das
Gerücht verbreitete, dass in Aarau, wo nur wenige jüdische
Familien wohnen und kein jüdischer Begräbnisplatz vorhanden ist, den
Eltern zweiter rasch aufeinander verstorbener israelitischer Kinder der
Transport der Leichen nach der Heimatgemeinde Endingen von der
Ortsbehörde untersagt, und sonach die Beerdigung auf dem dortigen
christlichen Friedhof angeordnet worden, wollten wir ihm kaum Glauben
schenken. Vor Jahren, dachten wir, würde es noch Kämpfe gekostet haben,
um für eine jüdische Leiche ein Plätzchen auf einem christlich
geweihten Kirchhof zu erringen, und heute sollte man förmlich danach
fahnden? - Möglicherweise konnte hier aber auch die noch nicht sehr lange
datierte schweizerische Toleranz gegen die Juden in ihrem jugendlichen
Eifer zu weit gegangen sein und sich Übergriffe erlaubt haben, wodurch
sie gerade in ihr Gegenteil umgeschlagen und zurückgefallen sein durfte.
Wir wandten uns daher an die betreffende Behörde mit der Bitte um
gefällige Auskunft über fraglichen Sachverhalt und respektive
Motivierung ihrer Verfahrungsweise, und erhielten folgende amtliche
Mitteilungen:
'Beantwortend Ihre geehrte gestrige Zuschrift, so ist es allerdings
richtig, dass dem hier seit längerer Zeit niedergelassenen Israeliten M.W.
untersagt worden, die Beerdigung |
zweier
rasch aufeinander verstorbener Kinder anderwärts als da, wo derselbe
niedergelassen, anzuordnen. Das Beerdigungsrecht steht dahier unter den
Polizeibehörden. Der Ortspolizei ist sofort von jedem Todesfalle Anzeige
zu machen, dieselbe trifft sodann alle Anordnungen für die Beerdigung,
und den Anverwandten eines Verstorbenen liegt nur ob, sofern sie die
Beiwohnung eines Geistlichen bei der Beerdigung wünschen, einen solchen
hierfür zu suchen.
Bis zum Jahre 1870 wurde jede Konfession auf einer besonderen Abteilung
des Beerdigungsplatzes beerdigt, die Katholiken namentlich auf ihrer
hierfür besonders geweihten Abteilung. Von da an, und weil auf der
letzteren kein Raum für fernere Bestattungen sich mehr fand, im
Einverständnis der Kirchenpfleger beider christlichen Konfessionen, wurde
zu den Beerdigungen nur noch eine Abteilung bestimmt und die Toten ohne
weitere Rücksicht in der chronologischen Reihenfolge
bestattet.
Vor ca. 2 1/2 Jahren wurde einem hier etablierten Israeliten ein Kind
geboren, welches einige Wochen nach der Geburt starb und ohne weitere
Anzeige an die Ortspolizeibehörde nach Endingen zur Beerdigung
transportiert wurde. Diese Gelegenheit benutzte die Ortsbehörde, den hier
niedergelassenen Israeliten zu notifizieren, dass die Beerdigung ihrer
Angehörigen hier am Niederlassungsorte stattzufinden habe, welche
Schlussnahme in Folge dagegen erhobener Beschwerde, vom Regierungsrate
bestätigt wurde.
Aus diesem Grunde wurde Herr M. verhalten, seine Kinder auf hiesigem
Platze und zwar auf der Abteilung für die Kinder beerdigen zu lassen,
dabei aber ausdrücklich bemerkt, den Israeliten werde volle Freiheit in
Beobachtung ihrer rituellen Vorschriften gelassen. So fand denn die
Beerdigung statt, der Transport der Leiche nach Vorschrift, aber gefolgt
von einer großen Zahl Teilnehmer aller Konfessionen; Gebet und Würde
beim Grabe unter Assistenz von Glaubensgenossen und Christen vom Schächter
gehalten.
Ich muss hierbei noch namentlich bemerken, dass die beiden Kinder an einer
unter den Kindern damals herrschenden Epidemie verstorben sind, und schon
aus sanitätspolizeilichem Grunde ein Forttransport der Leichen unter
keinen Umständen gestattet werden konnte.
Ergänzend sei noch ferner hinzugefügt, dass der Beschluss des
Gemeinderates, wonach alle hier sich Aufhaltenden und Niedergelassenen auf
hiesigem Beerdigungsplatze beerdigt werden sollen, alle Konfessionen
beschlägt, und dass auch auf der Durchreise hier Verstorbene nur in
Ausnahmsfällen, in epidemischen Fällen aber gar nicht, gegen bestimmte
Vorschriften von hier wegtransportiert werden dürfen.
Was übrigens unsere israelitischen Glaubensgenossen betrifft, so haben
sich dieselben nachträglich, nachdem sich bei erwähnter Beerdigung eine
allseitige Teilnahme gezeigt und ihnen bezüglich ihrer Kultusvorschriften
keinerlei Hindernisse gemacht worden sind, mit der Beschlussnahme der
Behörde ausgesöhnt und mit dem Vorgehen derselben einverstanden
erklärt.'
Mit vollkommener Hochachtung etc. Der Gemeindeammann.
Wie aus Obigem zu ersetzen, war das Verfahren der Aarauer Ortsbehörde
durchaus kein willkürliches, vielmehr ein von den dort allgemein
gültigen Bestimmungen gebotenes, ein Verfahren, auf das unsere dortigen
Glaubensgenossen nach dem abschläglichen Bescheid von Seiten des
Regierungsrates schon Jahre lang gefasst sein mussten. Ob die periodischen
Ausgrabungen der Gebeine auch auf dem dortigen Friedhofe üblich, und in
diesem Falle, ob auch die jüdischen Gräber diesem Gebrauche unterworfen
sind, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Möglich, dass eventuell die
Unverletzlichkeit letzterer von betreffender Behörde noch nachträglich
garantiert wird, wenn es ihr in Wirklichkeit, und wir zweifeln keinen
Augenblick daran - darum zu tun ist, die Gleichstellung der Juden auch im
Begräbniswesen strikt durchzuführen, ohne die Glaubens- und Gewissensfreiheit
zu beeinträchtigen.
Sollte übrigens das Verbot, Leichen wegzutransportieren, auch in anderen
Kantonen Nachahmung finden, so dürften wohl Fälle, wie wir sie hier und
in Zürich wahrzunehmen Gelegenheit haben, dass nämlich Juden an Orten,
wo eine israelitische Gemeinde existiert, sich niederlassen, ohne dem
Gemeindeverbande beizutreten, weit seltener werden. Rabbiner Dr.
Engelbert.
(Es versteht sich von Selbst, dass vor sanitären Rücksichten alle
anderen schweigen müssen, wie z.B. in epidemischen Fällen. Sonst aber
sieht man, zerschneidet die Aarauer Regierung die Begräbnisfrage mit
einem Striche, nämlich durch den Zwang des Gesetzes, der kleinen
Minoritäten gegenüber leicht ausführbar ist. Man erklärt den
Begräbnisplatz und die Beerdigung der Toten für lediglich polizeiliche
Sache, und man ist fertig. Die Polizei hat niemals nach der Konfession und
deren Bedürfnis zu fragen, wie z.B. in den Gefängnissen. Übrigens steht
hierin der Kanton Aarau bis jetzt allein da, indem überall den Juden die
Erlaubnis auf ihre Kosten einen gesonderten Begräbnisplatz herzustellen,
nicht verkümmert wird. Kostete es doch auch hier vor einigen Jahren
große Anstrengungen, um das Verbot, Tiere rituell zu schlachten, zu
verhindern. Die Redaktion". |
|
Aus
einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Dezember
1876: "(Die Schweiz, die sich nun einmal an eine wirkliche Freiheit,
namentlich Gewissensfreiheit durch ausnicht gewöhnen kann, führt das
Schauspiel des Gewissenszwanges immer von neuem auf. In Aarau hat man
die Juden gezwungen, ihre Leichen auf dem allgemeinen Kirchhofe zu begraben,
weil sie daselbst keinen eigenen Begräbnisplatz haben und man die Abführung
der Leiche nach einer benachbarten Gemeinde nicht dulden wollte. In
St. Gallen geht man weiter und will
den jüdischen Friedhof schließen, obschon das Physicat die sanitäre
Unchädlichkeit amtlich bezeugt hat: Man sieht die alte Welt kann noch immer
von der neuen lernen. Das Polizeiwesen ist noch immer der eigentliche Faktor
des europäischen Staatslebens und der Liberalismus will desselben ebenso
wenig entbehren, wie die Reaktion.)" |
Einweihung
eines Denkmales für Augustin Keller in Aarau - mit Unterstützung der
israelitischen Gemeinde in Baden und Zürich (1889)
Anmerkung: zu Augustin Keller vgl. den Wikipedia-Artikel
Augustin Keller (Politiker)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 16. Mai 1889: "Bonn, 6. Mai (1889). Wir erhalten folgendes
Rundschreiben, welches wir in allen seinen Teilen wahr und angemessen
erkennen. Auch wir hatten Gelegenheit, mit dem seligen A. Keller in
Verbindung zu treten und ihn hochachten zu lernen. Die Redaktion.
Das Schreiben lautet:
'Wie Ihnen wohl durch die Tagespresse bekannt, findet am Sonntag den 12.
Mai im Rathausgarten zu Aarau die Einweihung des Denkmals Augustin
Kellers statt und es verbindet sich damit eine Gedenkfeier zu Ehren dieses
großen Toten.
Treffend und schön sagen diejenigen, welche uns in einem Aufrufe zur
Teilnahme an der genannten Feier einladen: 'Ein wackeres Volk ehrt seine
wackeren Männer.'
Was Augustin Keller seinem engern Vaterlande war und welche Verdienste er
sich um die Eidgenossenschaft erworben, davon wird so lange die Rede sein,
als es eine Geschichte des Schweizervolkes gibt: Auch der schweizerische
Israelit hat alle Veranlassung, in Verehrung und Dankbarkeit des großen
Staatsmanns zu gedenken. Denn er war es, der mit Eisnetzung seiner ganzen
Kraft und mit der vollen Wucht seiner gewaltigen Beredsamkeit die
Emanzipation der aargauischen Juden durchsetzte! Augustin Keller war es,
der die Ghettos von Lengnau und Endingen öffnete und uns zu
vollberechtigten und freien Bürgern eines freien Staates
machte!
Lesen Sie die vom, Geiste Lessings durchwehte Rede, die Keller anlässlich
der 'Judendebatte' am 15. Mai 1862 im aargauischen Großen Rate hielt sie
folgt hier beigeschlossen) und Sie werden mit uns in bewundernder
Dankbarkeit ausrufen: Ehre seinem Namen!
Keine Undankbaren hat Keller verpflichtet, als er für die Juden eintrat!
Auch wir wollen seiner am nächsten 12. Mai gedenken. So recht im Geiste
Augustin Kellers aber feiern wir sein Gedächtnis, wenn wir jenen Tag mit
einer guten Tat beschließen!
Wir laden Sie deshalb ein, mit uns an eine milde Gabe beizusteuern, die
wir am Tage der Gedenkfeier einer wohltätigen aargauischen Anstalt zu
überreichen gedenken mit der Widmung: 'Zu Ehren und zum Andenken an
den seligen verstorbenen Landammann August Keller.'
Zürich und Baden, im April 1889.
H. Guggenheim, Fürsprech in Baden.
Dr. jur. Hermann Guggenheim in Zürich.
Adolf Guggenheim in Baden.'
P.S.: Beiträge sind beförderlichst an H. Guggenheim, Fürsprech in Baden
zu übermitteln. Ein Verzeichnis der verehrten Subskribenten wird
denselben mit einem Rechnungsabschluss zugesandt werden.'
Der Gedanke, die Emanzipationsrede Kellers wieder abdrucken zu lassen, war
ein glücklicher, und wünschen wir, dass sie in recht vieler Hände komme
- es tut der Gegenwart not."
|
Jüdische
Schüler können bereits in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gymnasium
und das Lehrerseminar in Aarau besuchen
Zum Tod von Lehrer Salomon Wyler (1828 bis 1842 Lehrer in Endingen; starb 1889
in Zürich)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 13. Juni 1889: "Bonn, 9. Juni (1889). Man schreibt
uns aus Zürich. Am 14. vorigen Monats wurde hier ein Mann zu Grabe
getragen, der es verdient, auch in Ihrer geschätzten Zeitung einen
ehrenden Nachruf zu erhalten. Herr Salomon Wyler, geb. 1807 in Ober-Endingen,
Kanton Aargau, in dem bekannten ehemaligen Ghetto der Schweiz, war
einer der ersten, dem es vergönnt war, das Gymnasium und später das
Lehrerseminar in Aarau zu besuchen. Von 1828 bis 1842 wirkte er als
Lehrer in seinem Heimatorte, wobei er zugleich mehrere Gemeindeämter
bekleidete. Als Gemeindeschreiber, dann als Gemeindekassierer, Mitglied
und längere Zeit Vorsteher der Schulpflege, des Krankenvereins, hatte er
Gelegenheit, Gutes zu stiften, wodurch er sich die Liebe der
Glaubensgenossen, das Vertrauen aller Bürger und die Anerkennung der
Regierung erwarb. Durch seine freundschaftlichen Beziehungen zu Landammann
August Keller hat er auch viel zur Gleichstellung der Juden im Aargau
beigetragen, wie er auch bei der Revision der Verfassung im Jahre 1848
beteiligt war. Seit 1876 lebte er bei seinem Sohne zurückgezogen hier in
Zürich, wo er am 12. Mai im Alter von 82 Jahren, umringst von Kindern und
Enkeln, sanft verschied. Trotz seiner hohen Alters war er bin an sein
Lebensende rüstig und munter, interessierte sich für alle öffentlichen
Angelegenheiten, und fehlte selten im Gotteshause. Er war ein ehrenwerter
Charakter, rechtschaffen und gerade; jede Heuchelei, die religiöse, wie
die politische, war ihm fern." |
Unfreundliche Entscheidung gegen
jüdische Schüler nach dem Tod ihres Vaters: "Glaubensansichten stehen hinter
bürgerlichen Pflichten" (1900)
Artikel
in "Israelitisches Familienblatt" vom 28. November 1900: "Aarau. Nach
dem Tode eines Familienvaters verlangten die Verwandten, dass die
schulpflichtigen Kinder während des Trauerjahres von der ersten
Unterrichtsstunde dispensiert werden, damit sie an dem Morgengottesdienst
teilnehmen können. Dieses Gesuch wurde von der Erziehungs-Direktion des
Kantons Aargau mit der Begründung abgewiesen, dass nach § 49 der
Bundesverfassung die Glaubensansichten nicht von der Erfüllung der
bürgerlichen Pflichten entbinden. Die Anordnung, dass die Kinder
Verstorbener bestimmte Gebete zu verrichten haben, beruhe zweifellos auf
einer Glaubensansicht. Die Schulpflicht sei aber eine bürgerliche Pflicht,
weshalb jene Anordnung vom Schulbesuche nicht entbinden könne." |
Berichte zu
einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
Über den jüdischen Künstler Otto Wyler
Weitere Informationen siehe Wikipedia-Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wyler
http://www.kunstimsonnenhaus.ch/kunstler/otto-wyler/
Über den
Künstler Otto Wyler in Aaron anlässlich einer jüdischen Buch- und
Kunst-Ausstellung in Zürich (1927)
Artikel
in "Jüdische Rundschau" vom 18. März 1927: "Jüdische Buch- und
Kunst-Ausstellung in Zürich. Aus Zürich wird uns berichtet: die
U.O.B.B.-Augustin Kellerloge in Zürich eröffnete am 10. März im eigenen Heim
eine 'Das jüdische Buch' genannte Ausstellung, der zur lebhaften Gestaltung
eine Anzahl von Werken bildender Künstler aus der Schweiz und aus Frankfurt
am Main beigegeben waren. Von den in der Schweiz lebenden Künstlern hatten
Otto Wyler in Aarau, Gregor Rabinowitch in Zürich,
Madeleine Woog in Chaux de
Fonds, die Bildhauerin Alice Guggenheim in Zürich, Alice
Brandenburger-Levaillant in Zürich und Arthur Bryks in Porza bei
Lugano Arbeiten eingesandt..." |
Erinnerung an die Zeit Albert
Einsteins in Aarau (Artikel von 1921 und 1929)
Anmerkung: Albert Einstein besuchte 1895/96 die Alte Kantonsschule in Aarau. Ein
Gebäude dieser Schule heißt seit 2006 "Albert Einstein-Haus". Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Kantonsschule_Aarau. Allgemein auch im
Artikel
https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Einstein: Albert Einstein wohnte
während seiner Schulzeit in Aarau im Haus der Familie Winteler, wo er auch eine
Beziehung zu der zwei Jahre älteren Marie Winteler einging. Anfang 1896 gab
Einstein seine württembergische und somit auch die deutsche Staatsbürgerschaft
auf und ließ sich gleichzeitig als keiner Religionsgemeinschaft zugehörig
eintragen. Die nächsten fünf Jahre blieb er staatenlos. In dem in Aarau am 3.
Oktober 1896 ausgestellten Zeugnis der "Maturitätsprüfung" stand fünfmal die
bestmögliche Schulnote, in der Schweiz eine Sechs.
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Juni 1921: "Albert
Einstein. Es dürfte die zahlreichen Leser dieser Zeitschrift
interessieren, etwas über den Werdegang und die Persönlichkeit dieses großen
Naturforschers der Gegenwart zu hören. Ohne Zweifel bildet dieser 'lebende
Kopernikus" eine Umkehr in der Entwicklung der Wissenschaft. Einstein ist im
März 1879 in Ulm geboren, verbrachte die ersten Jugendjahre in München,
wohin die Eltern den Aufenthalt verlegt hatten...
... Vom Jahre 1894 an finden wir die Familie Einstein in Italien; nach
weiterem Besuch der schweizerischen Kantonschule Aarau und dort erreichter
Maturität öffneten sich dem jungen Gelehrten die Pforten des Polytechnikums
in Zürich. Hier studierte er vom 17. bis 21. Lebensjahre..."
|
|
Artikel
in "Jüdische Rundschau" vom 12. März 1929: "Biographisches. Albert
Einstein wurde am 14. März 1879 in Ulm an der Donau geboren. Als er fünf
Jahre alt war, übersiedelte die Familie Einstein nach München... 1894
verlegten seine Eltern den Wohnsitz nach Italien. Das behaglich bürgerliche
Dasein hatte damit ein Ende gefunden. Einstein ging dann in die Schweiz, um
am Züricher Polytechnikum Mathematik zu studieren. Er wurde aber in dieser
Anstalt nicht aufgenommen. Er besuchte die Schule des Kantons Aarau, wo
ihm das Problem der Optik bewegter Körper, genauer, die Lichtaussendung von
Körpern, die sich relativ zum Aether bewegen, beschäftigte. Die Uranfänge
der Relativitätstheorie fallen in diese Zeit..." |
|
Das
Maturazeugnis Albert Einsteins zum Abschluss seines Besuches der
aargauischen Kantonsschule in Aarau (Quelle: Wikimedia Commons).
|
Anzeigen jüdischer
Gewerbebetriebe
Anzeige des
Manufakturwarengeschäftes J. J. Wyler in Schöftland bei Aarau (1865)
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. September 1865: "Für
einen noch jetzt im Institute befindlichen Knaben von 16 Jahren wird eine
Lehrlingsstelle in einem tüchtigen Manufakturwarengeschäfte gesucht, wo
derselbe an Sonn- und Festagen frei hat, und streng religiös leben kann.
Gefällige Offerten franco an J. J. Wyler, in Schöftland bei Aarau
(Schweiz)." |
Anzeige des Manufakturwaren-Geschäftes Hermann Guggenheim
(1862) und Anzeige von Bäckermeister (?) J. Guggenheim (1894)
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Mai 1862:
"Für mein Manufakturwaren-Geschäft suche ich zum baldigen
Antritt einen jungen Mann, der mit der Buchführung vertraut ist und
einige Zeit in einem Garderobe-Geschäft gearbeitet hat. An Sabbath- und
Festtagen ist geschlossen. Meldungen portofrei.
Hermann Guggenheim in Aarau." |
|
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Januar 1894:
"Matzenmaschine zu verkaufen.
Wegen Todesfalls ist eine bereits neue Matzenmaschine samt Matzen-Inventar
im Werte von 800 Mark um den billigen Preis von 270 Mark per sofort zu
verkaufen.
Offerten sind zu richten an J. Guggenheim, Aarau." |
Zur Geschichte des Betsaales
Zur Geschichte eines Betsaales liegen keine weiteren Informationen vor. Er war
vermutlich im in den 1860er-Jahren im Haus einer der jüdischen Familien
eingerichtet.
Adresse/Standort des Betsaales: unbekannt
Fotos
Zur jüdischen
Geschichte in Aarau liegen noch keine Fotos oder Abbildungen vor. |
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Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Germania Judaica II,1 S. 2. |
| Ernst Haller: Die rechtliche Stellung der Juden im
Kanton Aargau. Aarau 1900. 310 S. |
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Verein für die Erhaltung der Synagogen und des Friedhofs
Endingen-Lengnau (Hrsg.): Der Judenfriedhof Endingen - Lengnau.
Gräberverzeichnis. 2 Bände. Baden (CH) 1993. |
| Herbert Hunziger: Der jugendliche Einstein und
Aarau. Birkhäuser Verlag Basel u.a. 2005. ISBN 978-3-7643-7444-0.
Zum Inhalt (nach Verlagsinformationen): Es darf als gesichert gelten, dass Einstein bereits 1895-1896, während er sich an der Aargauischen Kantonsschule auf die Maturitätsprüfung vorbereitete, erste Ideen zur Relativitätstheorie entwickelte. Die Publikation befasst sich eingehend mit der Aarauer Zeit des später zu Weltruhm gelangten Physikers und bespricht die grundlegenden Ideen seiner Arbeiten von 1905, die diesen Weltruhm begründeten.
Aus dem Inhalt:- Kommentierte Originalabdrucke dreier vom siebzehnjährigen Einstein verfasster Maturitätsprüfungsarbeiten- Spezielle Relativitätstheorie: Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung- Einstein und die Begründung der Quantentheorie- Relativitätstheorie und der Friedhof der
Sterne. Beitragsautoren: Domenico Giulini, Herbert Hunziker, Walter Pfeifer, Heinrich Staehelin, Norbert Straumann.
Inhaltsverzeichnis von "Der jugendliche Einstein und Aarau":
Vorwort.- Albert Einstein an der Aargauischen Kantonsschule Aarau.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Mathematik 1896 mit Kommentar.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Physik 1896 mit Kommentar.- Spezielle Relativitätstheorie. Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten.- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie.- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung.- "Es lebe die Unverfrorenheit!" Albert Einstein und die Begründung der Quantentheorie.- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne. |
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