Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Aarau (Kanton Aargau, CH) 
Jüdische Geschichte
  

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer   
Aus dem jüdischen Gemeindeleben  
Jüdische Schüler können bereits in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gymnasium und das Lehrerseminar in Aarau besuchen    
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe     
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletFotos / Darstellungen   
bulletLinks und Literatur   

   

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde     
    
In Aarau lebten Juden zunächst im Mittelalter. Zur Zeit des Schwarzen Todes (Judenverfolgungen in der Pestzeit) versuchte Herzog Albert von Österreich die Juden in seinen Städten, darunter auch Aarau, vor den Verfolgern zu schützen und ließ 330 von ihnen in seine Festung Kyburg bringen, gab dann aber dem Drängen der Städte nach und ließ sie am 18. September 1349 verbrennen.   
  
Im 19./20. Jahrhundert bestand nur nach 1870 für einige Jahre eine kleine jüdische Gemeinde. Sie hatte nicht lange Bestand. Bereits in der Zeit des Ersten Weltkrieges findet sich in den Verzeichnissen der jüdischen Gemeinden in der Schweiz (in den "Jüdischen Jahrbüchern für die Schweiz") kein Hinweis mehr auf eine Gemeinde in der Stadt. Möglicherweise wurde die Gemeinde bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung um 1870 wieder aufgegeben. Nur in den Ausschreibungen der Lehrerstelle von 1871 und 1872 wird im Blick auf Aarau von einer "hiesigen" jüdischen Gemeinde gesprochen.  
  
Jüdische Schüler aus Endingen und Lengnau konnten bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gymnasiums in Aarau besuchen. Auch das Lehrerseminar stand denen offen, die sich für den Lehrerberuf ausbilden lassen wollten (vgl. unten Bericht zu Salomon Wyler aus Endingen).      
   
Die jüdischen Familien waren vor allem aus den Dörfern des Surbtales zugezogen (Lengnau und Endingen). 1862 gab es eine jüdische Familie auf einem Gut in der Nähe von Aarau, für die Rabbiner Dr. Kayserling (Endingen) einen Hauslehrer suchte (siehe Anzeige unten). Im selben Jahr betrieb Hermann Guggenheim bereits ein Manufakturwarengeschäft in Aarau (siehe Anzeige unten). 1871 gab es acht jüdische Familien in der Stadt, 1872 sieben. Bei der Beerdigung eines jüdischen Kindes 1874 wird ein Schächter in der Gemeinde genannt (siehe Bericht unten).
  
Unter den jüdischen Einwohnern Aaraus war 1895/96 als Schüler der Alten Kantonsschule Aaron auch der spätere Physiker Albert Einstein (1879-1955), der hier seine Matura (Abitur) nachmachte, um am Zürcher Polytechnikum studieren zu können. Am Wohnhaus Einsteins in Aarau ist eine Gedenktafel angebracht mit der Inschrift: "In diesem Hause wohnte / 1895/96 der Kantonsschüler / Albert Einstein  / 1879-1955  / der berühmte Physiker". Vgl. Wikipedia-Artikel zu Albert Einstein. Seit März 2011 erinnert eine große Einstein-Bronzetafel an der Einstein-Passage, die von der Haupthalle des neuen Bahnhofs Aarau in Richtung Postgebäude führt. Als Vorlage für die Darstellung auf der Bronzetafel diente ein Klassenfoto aus der Alten Kantonsschule von 1896. Aus der Aarauer Zeit ist ein erstes Gedankenexperiment Einsteins überliefert, das mit der speziellen Relativitätstheorie zu tun hat.     
   
1888 wurden 55 jüdische Einwohner gezählt.           
   
An Einrichtungen bestand ein Betraum, der vermutlich in einem der jüdischen Häuser eingerichtet wurde, und eventuell kurzzeitig eine jüdische Religionsschule (mit Unterricht durch den jüdischen Lehrer). Die Toten der jüdischen Gemeinde wurden auf dem Friedhof zwischen Lengnau und Endingen beigesetzt. 1874 bestanden die Behörden in Aarau jedoch auf die Beisetzung von zwei verstorbenen Kindern auf dem kommunalen (christlichen) Friedhof in Aarau (siehe Bericht von 1874 unten).   
  
In der Dokumentation des jüdischen Friedhofes Endingen-Lengnau (s.Lit.) werden folgende Personen mit Wohn-/Sterbeort Aarau genannt (es ist jedoch möglich, dass einige der Personen nicht in Aarau wohnhaft waren, sondern hier nur gestorben sind): 
  
-  Emanuel Guggenheim (1820-1879), ursprünglich aus Lengnau. 
-  Magdalena  Guggenheim geb. Bollag (1832-1893), ursprünglich aus Endingen. 
-  Malwine Guggenheim (gest. 1898), ursprünglich aus Lengnau
-  Karl Dreifus (1834-1905), ursprünglich aus Endingen. 
-  Rachael Dreifus geb. Wyler (1836-1914), ursprünglich aus Endingen. 
-  Mina Bloch (Kind, 1923-1923), ursprünglich aus Endingen
-  Wilhelm Wyler (1853-1929), ursprünglich aus Endingen.
-  Therese Wyler geb. Bolag (1856-1932), ursprünglich aus Endingen. 
-  Sigi Wyler (1884-1938), ursprünglich aus Endingen.   
-  Moritz Dreyfuss (1866-1943), ursprünglich aus Endingen
-  Marcel Wyler (1925-1944), ursprünglich aus Endingen.
-  Melanie Weil geb. Wyler (1883-1952), ursprünglich aus Endingen.  
-  Saly Geismar (1905-1956), ursprünglich aus Derby (England).  
-  Germaine Bloch (1902-1961), ursprünglich aus Endingen.  
-  Hermann Bloch (1904-1973), ursprünglich aus Endingen.
-  und ca. fünf weitere Personen bis Anfang der 1990er-Jahre  
 
Über die weitere Geschichte einzelner jüdischer Familien liegen keine Informationen vor. Hinweise bitte gegebenenfalls als den Webmaster (Adresse siehe Eingangsseite).   
 
In der NS-Zeit zogen einzelne jüdische Personen/Familien nach Aarau zu, darunter Simon Pikard, der aus Bad Säckingen nach Aarau emigrierte und hier nun ein Bekleidungsgeschäft betrieb.   
    
    
    
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
    
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer  
Ausschreibungen der Stelle eines Hauslehrers (1862), später eines Religionslehrers / Vorbeters / Schochet

Aarau AZJ 28011862.jpg (50070 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. Januar 1862: "Für eine streng religiöse Familie auf einem Gute in der Nähe von Aarau suche ich einen Hauslehrer, der in den Elementargegenständen, besonders aber im Hebräischen gründlichen Unterricht erteilen und womöglich auch die Schechita versehen kann. Gehalt außer völlig freier Station 500 Frcs. Die hierauf Reflektierenden belieben ihre Zeugnisse baldigst portofrei einzureichen. 
Rabbiner Dr. Kayserling in Endingen."        
 
Aarau AZJ 21111871.jpg (41433 Byte) Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. November 1871: "Die hiesige Gemeinde aus acht israelitischen Familien bestehend, sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Lehrer, Schochet und Bal Kore mit einem jährlichen Gehalt von 800 bis 900 Frcs.  
Reisekosten werden nicht vergütet. Anmeldungen nimmt bis Mitte Dezember dieses Jahres entgegen  
Meyer-Wyler in Aarau (Schweiz).      
 
Aarau Israelit 01051872.jpg (48748 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Mai 1872: "Inserat
Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Religionslehrer, Schochet, Bal Kore und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Franken nebst freier Kost und Logis. Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit übrig. Anmeldungen bis Ende Mai dieses Jahres nimmt entgegen  
Meyer Wyler
in Aarau (Schweiz)."      
  
Aarau Israelit 24071872.jpg (65710 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1872: "Inserat.  
Da die in der Nr. 18 und 19 des 'Israelit' ausgeschriebene Stelle in hiesiger Gemeinde noch unbesetzt ist, wird dieselbe neuerdings wieder ausgeschrieben, nämlich: Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt, einen unverheirateten Religionslehrer, Kantor und Bal Kore, Schächter und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Frcs. nebst freier Kost und Logis, sowie Vergütung der Reisekosten. 
Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit übrig. 
Anmeldungen, sowie Einsendungen der erforderlichen Zeugnisse bis Mitte August dieses Jahres nimmt franco entgegen Meier-Wyler in Aarau (Schweiz)."       

     
Über den Lehrer Prof. Daniel Jacoby (1873-1877 Lehrer an der Kantonschule in Aarau)     

Aus einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Februar 1918: "... Nach bestandenem Staatsexamen ging er nach Wien und wirkte als angestellter Professor für deutsche Literatur ein Jahr an der dortigen Handelsakademie, bis er 1873 an die Kantonschule in Aarau berufen wurde. Dort blieb er vier Jahre, während des letzten zugleich Privatdozent  für deutsche Literatur. 1877 an das neu gegründete Königstädtische Gymnasium in Berlin gewählt...."
Zum weiteren Lesen des Artikels bitte Textabbildung anklicken.   

   
   
Aus dem jüdischen Gemeindeleben       
Die erste jüdische Person kann sich in Aarau niederlassen (1851)     

Aus einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Februar 1851: "Ein im Jahre 1845 ins Leben getretenes Gesetz ermächtigt die Regierung, gut beleumdeten Israeliten die Niederlassungsbewilligung auch außerhalb der Marken von Endingen und Lengnau, worauf die aargauischen Israeliten bis anhin beschränkt waren, zu erteilen. Es wurde nun diese Bewilligung seither erteilt: 8 Israeliten für Baden, 1 in Aarau, 1 in Bremgarten, 2 in Zurzach, 2 in Rheinfelden, 1 in Stein, 2 in Frick, 1 in Erlisbach, 1 in Steinach, 1 in Gebensdorf, 1 in Mellingen, 1 in Leibstadt, 2 in Sins, 2 in Sarmenstorf, also zusammen an 26 Israeliten. In einigen Gemeinden wurden diese Niederlassungen in Übereinstimmung mit dem Willen der betreffenden Gemeinden, in anderen auch gegen denselben erteilt..."   

   
Mitteilungen aus verschiedenen Gemeinden: in Aarau wird ein Jude Mitglied des Schwurgerichtes (1859)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  18. Juli 1859:  "Ober-Endingen, 4. Juli (1859). In Baden im Aargau haben die Juden nun sich förmlich zu einem Kultusvereine verbunden und hierfür ein Statut entworfen, das sie von dem hohen Regierungsrate sanktionieren lassen und ihren Vorstand und Sekretär gewählt. Die Religionslehrerstelle daselbst, mit welcher auch das Kantoramt verbunden ist, wird in nächster Zeit im Amtsblatte und in der Zeitung des Judentums ausgeschrieben werden. Besoldung 800 Fr.   
Im eidgenössischen Dienste stehen an der italienischen Grenze 22 Juden von Endingen und Lengnau. Darunter ein Divisionsfähnrich, ein Oberleutnant und mehrere Graduierte. Die israelitische Gemeinde Endingen zahlt den im Felde stehenden Soldaten aus ihrer Mitte täglich 40 Centimes = 12 Fr. Soldzulage.   
Unlängst machte ein aargauisches Blatt, 'Freie Presse', seine hämische Bemerkung darüber, dass der Bundesrat eine auswärtige Angelegenheit durch einen Israeliten in Chaux-de-Fonds besorgen ließ. Das Aarauer Tageblatt rügt dieses Benehmen der 'Freien Presse', und bemerkt hierzu, dass der Bundesrat schon noch einmal eine Angelegenheit im Auslande durch einen aargauischen Juden besorgen ließ und es nicht zu bereuen habe. - Beim jüngsten Schwurgerichte in Aarau war ein Jude Mitglied. - Unrichtig wurde unlängst von Genf aus berichtet, dass es zwei Rabbinate in der Schweiz gebe, sondern wir haben deren drei: Genf, Lengnau und Endingen. Letzteres ist noch immer vakant. Und das kommt daher, weil einige Wenige aus unserer Gemeinde sich bemühten, einen Mann von altem Stile an die Stelle zu bringen, was ihnen schwerlich gelingen wird, da sowohl Gesetz als Behörde, sowie die Gemeinde hierfür wenig geneigt sind. Letztere hat sogar die Absicht, einem Rabbiner, dessen Wirken ihren Beifall erhalten wird, den Gehalt um ein Bedeutendes zu erhöhen. Unser künftiger Rabbiner darf nur seinen Obliegenheiten, die keine andern sind als diejenigen, die ein Seelsorger, der Beruf fühlt, von selber erfüllt, nachkommen, so erwirbt er sich die Zuneigung der Gemeinde und der Regierung, sowie des weiteren Publikums und verschafft sich somit eine gute Stellung sowohl in moralischer als materieller Beziehung, da einem solchen die vielen zerstreuten Gemeinden der Schweiz zum großen Teile zufallen werden. M. G. Dreifus, Lehrer."      

    
Schwierigkeiten bei der Beisetzung von zwei jüdischen Kindern (1874)   

Aarau AZJ 24021874.jpg (94087 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Februar 1874: "St. Gallen, im Februar (1874). Als vor Kurzem sich hier das Gerücht verbreitete, dass in Aarau, wo nur wenige jüdische Familien wohnen und kein jüdischer Begräbnisplatz vorhanden ist, den Eltern zweiter rasch aufeinander verstorbener israelitischer Kinder der Transport der Leichen nach der Heimatgemeinde Endingen von der Ortsbehörde untersagt, und sonach die Beerdigung auf dem dortigen christlichen Friedhof angeordnet worden, wollten wir ihm kaum Glauben schenken. Vor Jahren, dachten wir, würde es noch Kämpfe gekostet haben, um für eine jüdische Leiche ein Plätzchen auf einem christlich geweihten Kirchhof zu erringen, und heute sollte man förmlich danach fahnden? - Möglicherweise konnte hier aber auch die noch nicht sehr lange datierte schweizerische Toleranz gegen die Juden in ihrem jugendlichen Eifer zu weit gegangen sein und sich Übergriffe erlaubt haben, wodurch sie gerade in ihr Gegenteil umgeschlagen und zurückgefallen sein durfte. Wir wandten uns daher an die betreffende Behörde mit der Bitte um gefällige Auskunft über fraglichen Sachverhalt und respektive Motivierung ihrer Verfahrungsweise, und erhielten folgende amtliche Mitteilungen:   
'Beantwortend Ihre geehrte gestrige Zuschrift, so ist es allerdings richtig, dass dem hier seit längerer Zeit niedergelassenen Israeliten M.W. untersagt worden, die Beerdigung     
Aarau AZJ 24021874a.jpg (383105 Byte)zweier rasch aufeinander verstorbener Kinder anderwärts als da, wo derselbe niedergelassen, anzuordnen. Das Beerdigungsrecht steht dahier unter den Polizeibehörden. Der Ortspolizei ist sofort von jedem Todesfalle Anzeige zu machen, dieselbe trifft sodann alle Anordnungen für die Beerdigung, und den Anverwandten eines Verstorbenen liegt nur ob, sofern sie die Beiwohnung eines Geistlichen bei der Beerdigung wünschen, einen solchen hierfür zu suchen. 
Bis zum Jahre 1870 wurde jede Konfession auf einer besonderen Abteilung des Beerdigungsplatzes beerdigt, die Katholiken namentlich auf ihrer hierfür besonders geweihten Abteilung. Von da an, und weil auf der letzteren kein Raum für fernere Bestattungen sich mehr fand, im Einverständnis der Kirchenpfleger beider christlichen Konfessionen, wurde zu den Beerdigungen nur noch eine Abteilung bestimmt und die Toten ohne weitere Rücksicht in der chronologischen Reihenfolge bestattet.   
Vor ca. 2 1/2 Jahren wurde einem hier etablierten Israeliten ein Kind geboren, welches einige Wochen nach der Geburt starb und ohne weitere Anzeige an die Ortspolizeibehörde nach Endingen zur Beerdigung transportiert wurde. Diese Gelegenheit benutzte die Ortsbehörde, den hier niedergelassenen Israeliten zu notifizieren, dass die Beerdigung ihrer Angehörigen hier am Niederlassungsorte stattzufinden habe, welche Schlussnahme in Folge dagegen erhobener Beschwerde, vom Regierungsrate bestätigt wurde.   
Aus diesem Grunde wurde Herr M. verhalten, seine Kinder auf hiesigem Platze und zwar auf der Abteilung für die Kinder beerdigen zu lassen, dabei aber ausdrücklich bemerkt, den Israeliten werde volle Freiheit in Beobachtung ihrer rituellen Vorschriften gelassen. So fand denn die Beerdigung statt, der Transport der Leiche nach Vorschrift, aber gefolgt von einer großen Zahl Teilnehmer aller Konfessionen; Gebet und Würde beim Grabe unter Assistenz von Glaubensgenossen und Christen vom Schächter gehalten. 
Ich muss hierbei noch namentlich bemerken, dass die beiden Kinder an einer unter den Kindern damals herrschenden Epidemie verstorben sind, und schon aus sanitätspolizeilichem Grunde ein Forttransport der Leichen unter keinen Umständen gestattet werden konnte.  
Ergänzend sei noch ferner hinzugefügt, dass der Beschluss des Gemeinderates, wonach alle hier sich Aufhaltenden und Niedergelassenen auf hiesigem Beerdigungsplatze beerdigt werden sollen, alle Konfessionen beschlägt, und dass auch auf der Durchreise hier Verstorbene nur in Ausnahmsfällen, in epidemischen Fällen aber gar nicht, gegen bestimmte Vorschriften von hier wegtransportiert werden dürfen.  
Was übrigens unsere israelitischen Glaubensgenossen betrifft, so haben sich dieselben nachträglich, nachdem sich bei erwähnter Beerdigung eine allseitige Teilnahme gezeigt und ihnen bezüglich ihrer Kultusvorschriften keinerlei Hindernisse gemacht worden sind, mit der Beschlussnahme der Behörde ausgesöhnt und mit dem Vorgehen derselben einverstanden erklärt.' 
Mit vollkommener Hochachtung etc. Der Gemeindeammann.   
Wie aus Obigem zu ersetzen, war das Verfahren der Aarauer Ortsbehörde durchaus kein willkürliches, vielmehr ein von den dort allgemein gültigen Bestimmungen gebotenes, ein Verfahren, auf das unsere dortigen Glaubensgenossen nach dem abschläglichen Bescheid von Seiten des Regierungsrates schon Jahre lang gefasst sein mussten. Ob die periodischen Ausgrabungen der Gebeine auch auf dem dortigen Friedhofe üblich, und in diesem Falle, ob auch die jüdischen Gräber diesem Gebrauche unterworfen sind, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Möglich, dass eventuell die Unverletzlichkeit letzterer von betreffender Behörde noch nachträglich garantiert wird, wenn es ihr in Wirklichkeit, und wir zweifeln keinen Augenblick daran - darum zu tun ist, die Gleichstellung der Juden auch im Begräbniswesen strikt durchzuführen, ohne die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu beeinträchtigen.  
Sollte übrigens das Verbot, Leichen wegzutransportieren, auch in anderen Kantonen Nachahmung finden, so dürften wohl Fälle, wie wir sie hier und in Zürich wahrzunehmen Gelegenheit haben, dass nämlich Juden an Orten, wo eine israelitische Gemeinde existiert, sich niederlassen, ohne dem Gemeindeverbande beizutreten, weit seltener werden. Rabbiner Dr. Engelbert. 
(Es versteht sich von Selbst, dass vor sanitären Rücksichten alle anderen schweigen müssen, wie z.B. in epidemischen Fällen. Sonst aber sieht man, zerschneidet die Aarauer Regierung die Begräbnisfrage mit einem Striche, nämlich durch den Zwang des Gesetzes, der kleinen Minoritäten gegenüber leicht ausführbar ist. Man erklärt den Begräbnisplatz und die Beerdigung der Toten für lediglich polizeiliche Sache, und man ist fertig. Die Polizei hat niemals nach der Konfession und deren Bedürfnis zu fragen, wie z.B. in den Gefängnissen. Übrigens steht hierin der Kanton Aarau bis jetzt allein da, indem überall den Juden die Erlaubnis auf ihre Kosten einen gesonderten Begräbnisplatz herzustellen, nicht verkümmert wird. Kostete es doch auch hier vor einigen Jahren große Anstrengungen, um das Verbot, Tiere rituell zu schlachten, zu verhindern. Die Redaktion".    
 
Aus einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Dezember 1876: "(Die Schweiz, die sich nun einmal an eine wirkliche Freiheit, namentlich Gewissensfreiheit durch ausnicht gewöhnen kann, führt das Schauspiel des Gewissenszwanges immer von neuem auf. In Aarau hat man die Juden gezwungen, ihre Leichen auf dem allgemeinen Kirchhofe zu begraben, weil sie daselbst keinen eigenen Begräbnisplatz haben und man die Abführung der Leiche nach einer benachbarten Gemeinde nicht dulden wollte. In St. Gallen geht man weiter und will den jüdischen Friedhof schließen, obschon das Physicat die sanitäre Unchädlichkeit amtlich bezeugt hat: Man sieht die alte Welt kann noch immer von der neuen lernen. Das Polizeiwesen ist noch immer der eigentliche Faktor des europäischen Staatslebens und der Liberalismus will desselben ebenso wenig entbehren, wie die Reaktion.)"

    
Einweihung eines Denkmales für Augustin Keller in Aarau -  mit Unterstützung der israelitischen Gemeinde in Baden und Zürich (1889)   
Anmerkung: zu Augustin Keller vgl. den Wikipedia-Artikel Augustin Keller (Politiker)      

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Mai 1889: "Bonn, 6. Mai (1889). Wir erhalten folgendes Rundschreiben, welches wir in allen seinen Teilen wahr und angemessen erkennen. Auch wir hatten Gelegenheit, mit dem seligen A. Keller in Verbindung zu treten und ihn hochachten zu lernen. Die Redaktion.   
Das Schreiben lautet: 
'Wie Ihnen wohl durch die Tagespresse bekannt, findet am Sonntag den 12. Mai im Rathausgarten zu Aarau die Einweihung des Denkmals Augustin Kellers statt und es verbindet sich damit eine Gedenkfeier zu Ehren dieses großen Toten. 
Treffend und schön sagen diejenigen, welche uns in einem Aufrufe zur Teilnahme an der genannten Feier einladen: 'Ein wackeres Volk ehrt seine wackeren Männer.'  
Was Augustin Keller seinem engern Vaterlande war und welche Verdienste er sich um die Eidgenossenschaft erworben, davon wird so lange die Rede sein, als es eine Geschichte des Schweizervolkes gibt: Auch der schweizerische Israelit hat alle Veranlassung, in Verehrung und Dankbarkeit des großen Staatsmanns zu gedenken. Denn er war es, der mit Eisnetzung seiner ganzen Kraft und mit der vollen Wucht seiner gewaltigen Beredsamkeit die Emanzipation der aargauischen Juden durchsetzte! Augustin Keller war es, der die Ghettos von Lengnau und Endingen öffnete und uns zu vollberechtigten und freien Bürgern eines freien Staates machte!  
Lesen Sie die vom, Geiste Lessings durchwehte Rede, die Keller anlässlich der 'Judendebatte' am 15. Mai 1862 im aargauischen Großen Rate hielt sie folgt hier beigeschlossen) und Sie werden mit uns in bewundernder Dankbarkeit ausrufen: Ehre seinem Namen!  
Keine Undankbaren hat Keller verpflichtet, als er für die Juden eintrat! Auch wir wollen seiner am nächsten 12. Mai gedenken. So recht im Geiste Augustin Kellers aber feiern wir sein Gedächtnis, wenn wir jenen Tag mit einer guten Tat beschließen!  
Wir laden Sie deshalb ein, mit uns an eine milde Gabe beizusteuern, die wir am Tage der Gedenkfeier einer wohltätigen aargauischen Anstalt zu überreichen gedenken mit der Widmung: 'Zu Ehren und zum Andenken an den seligen verstorbenen Landammann August Keller.'  
Zürich und Baden, im April 1889. 
H. Guggenheim, Fürsprech in Baden
Dr. jur. Hermann Guggenheim in Zürich. 
Adolf Guggenheim in Baden.'  
P.S.: Beiträge sind beförderlichst an H. Guggenheim, Fürsprech in Baden zu übermitteln. Ein Verzeichnis der verehrten Subskribenten wird denselben mit einem Rechnungsabschluss zugesandt werden.' 
Der Gedanke, die Emanzipationsrede Kellers wieder abdrucken zu lassen, war ein glücklicher, und wünschen wir, dass sie in recht vieler Hände komme - es tut der Gegenwart not."         

   
   
Jüdische Schüler können bereits in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts das Gymnasium und das Lehrerseminar in Aarau besuchen 
 
Zum Tod von Lehrer Salomon Wyler (1828 bis 1842 Lehrer in Endingen; starb 1889 in Zürich)
    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Juni 1889: "Bonn, 9. Juni (1889). Man schreibt uns aus Zürich. Am 14. vorigen Monats wurde hier ein Mann zu Grabe getragen, der es verdient, auch in Ihrer geschätzten Zeitung einen ehrenden Nachruf zu erhalten. Herr Salomon Wyler, geb. 1807 in Ober-Endingen, Kanton Aargau, in dem bekannten ehemaligen Ghetto der Schweiz, war einer der ersten, dem es vergönnt war, das Gymnasium und später das Lehrerseminar in Aarau zu besuchen. Von 1828 bis 1842 wirkte er als Lehrer in seinem Heimatorte, wobei er zugleich mehrere Gemeindeämter bekleidete. Als Gemeindeschreiber, dann als Gemeindekassierer, Mitglied und längere Zeit Vorsteher der Schulpflege, des Krankenvereins, hatte er Gelegenheit, Gutes zu stiften, wodurch er sich die Liebe der Glaubensgenossen, das Vertrauen aller Bürger und die Anerkennung der Regierung erwarb. Durch seine freundschaftlichen Beziehungen zu Landammann August Keller hat er auch viel zur Gleichstellung der Juden im Aargau beigetragen, wie er auch bei der Revision der Verfassung im Jahre 1848 beteiligt war. Seit 1876 lebte er bei seinem Sohne zurückgezogen hier in Zürich, wo er am 12. Mai im Alter von 82 Jahren, umringst von Kindern und Enkeln, sanft verschied. Trotz seiner hohen Alters war er bin an sein Lebensende rüstig und munter, interessierte sich für alle öffentlichen Angelegenheiten, und fehlte selten im Gotteshause. Er war ein ehrenwerter Charakter, rechtschaffen und gerade; jede Heuchelei, die religiöse, wie die politische, war ihm fern."            

  
Unfreundliche Entscheidung gegen jüdische Schüler nach dem Tod ihres Vaters: "Glaubensansichten stehen hinter bürgerlichen Pflichten" (1900)     

Artikel in "Israelitisches Familienblatt" vom 28. November 1900: "Aarau. Nach dem Tode eines Familienvaters verlangten die Verwandten, dass die schulpflichtigen Kinder während des Trauerjahres von der ersten Unterrichtsstunde dispensiert werden, damit sie an dem Morgengottesdienst teilnehmen können. Dieses Gesuch wurde von der Erziehungs-Direktion des Kantons Aargau mit der Begründung abgewiesen, dass nach § 49 der Bundesverfassung die Glaubensansichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten entbinden. Die Anordnung, dass die Kinder Verstorbener bestimmte Gebete zu verrichten haben, beruhe zweifellos auf einer Glaubensansicht. Die Schulpflicht sei aber eine bürgerliche Pflicht, weshalb jene Anordnung vom Schulbesuche nicht entbinden könne."          

  
 
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde    
Über den jüdischen Künstler Otto Wyler  
Weitere Informationen siehe Wikipedia-Artikel  https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wyler    http://www.kunstimsonnenhaus.ch/kunstler/otto-wyler/  
   
Über den Künstler Otto Wyler in Aaron anlässlich einer jüdischen Buch- und Kunst-Ausstellung in Zürich (1927)         

Artikel in "Jüdische Rundschau" vom 18. März 1927: "Jüdische Buch- und Kunst-Ausstellung in Zürich. Aus Zürich wird uns berichtet: die U.O.B.B.-Augustin Kellerloge in Zürich eröffnete am 10. März im eigenen Heim eine 'Das jüdische Buch' genannte Ausstellung, der zur lebhaften Gestaltung eine Anzahl von Werken bildender Künstler aus der Schweiz und aus Frankfurt am Main beigegeben waren. Von den in der Schweiz lebenden Künstlern hatten Otto Wyler in Aarau, Gregor Rabinowitch in Zürich, Madeleine Woog in Chaux de Fonds, die Bildhauerin Alice Guggenheim in Zürich, Alice Brandenburger-Levaillant in Zürich und Arthur Bryks in Porza bei Lugano Arbeiten eingesandt..."   

         
Erinnerung an die Zeit Albert Einsteins in Aarau (Artikel von 1921 und 1929)       
Anmerkung: Albert Einstein besuchte 1895/96 die Alte Kantonsschule in Aarau. Ein Gebäude dieser Schule heißt seit 2006 "Albert Einstein-Haus". Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Kantonsschule_Aarau. Allgemein auch im Artikel  https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Einstein: Albert Einstein wohnte während seiner Schulzeit in Aarau im Haus der Familie Winteler, wo er auch eine Beziehung zu der zwei Jahre älteren Marie Winteler einging. Anfang 1896 gab Einstein seine württembergische und somit auch die deutsche Staatsbürgerschaft auf und ließ sich gleichzeitig als keiner Religionsgemeinschaft zugehörig eintragen. Die nächsten fünf Jahre blieb er staatenlos. In dem in Aarau am 3. Oktober 1896 ausgestellten Zeugnis der "Maturitätsprüfung" stand fünfmal die bestmögliche Schulnote, in der Schweiz eine Sechs.
   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Juni 1921: "Albert Einstein. Es dürfte die zahlreichen Leser dieser Zeitschrift interessieren, etwas über den Werdegang und die Persönlichkeit dieses großen Naturforschers der Gegenwart zu hören. Ohne Zweifel bildet dieser 'lebende Kopernikus" eine Umkehr in der Entwicklung der Wissenschaft. Einstein ist im März 1879 in Ulm geboren, verbrachte die ersten Jugendjahre in München, wohin die Eltern den Aufenthalt verlegt hatten...   
... Vom Jahre 1894 an finden wir die Familie Einstein in Italien; nach weiterem Besuch der schweizerischen Kantonschule Aarau und dort erreichter Maturität öffneten sich dem jungen Gelehrten die Pforten des Polytechnikums in Zürich. Hier studierte er vom 17. bis 21. Lebensjahre..."      
 
Artikel in "Jüdische Rundschau" vom 12. März 1929: "Biographisches. Albert Einstein wurde am 14. März 1879 in Ulm an der Donau geboren. Als er fünf Jahre alt war, übersiedelte die Familie Einstein nach München...  1894 verlegten seine Eltern den Wohnsitz nach Italien. Das behaglich bürgerliche Dasein hatte damit ein Ende gefunden. Einstein ging dann in die Schweiz, um am Züricher Polytechnikum Mathematik zu studieren. Er wurde aber in dieser Anstalt nicht aufgenommen. Er besuchte die Schule des Kantons Aarau, wo ihm das Problem der Optik bewegter Körper, genauer, die Lichtaussendung von Körpern, die sich relativ zum Aether bewegen, beschäftigte. Die Uranfänge der Relativitätstheorie fallen in diese Zeit..."   
 
Das Maturazeugnis Albert Einsteins zum Abschluss seines Besuches der aargauischen Kantonsschule in Aarau (Quelle: Wikimedia Commons).  

    
    
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe       
 
Anzeige des Manufakturwarengeschäftes J. J. Wyler in Schöftland bei Aarau (1865)        

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. September 1865: "Für einen noch jetzt im Institute befindlichen Knaben von 16 Jahren wird eine Lehrlingsstelle in einem tüchtigen Manufakturwarengeschäfte gesucht, wo derselbe an Sonn- und Festagen frei hat, und streng religiös leben kann. Gefällige Offerten franco an J. J. Wyler, in Schöftland bei Aarau (Schweiz)."        

 
Anzeige des Manufakturwaren-Geschäftes Hermann Guggenheim (1862) und Anzeige von Bäckermeister (?) J. Guggenheim (1894)   

Aarau AZJ 06051862.jpg (26177 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Mai 1862: "Für mein Manufakturwaren-Geschäft suche ich zum baldigen Antritt einen jungen Mann, der mit der Buchführung vertraut ist und einige Zeit in einem Garderobe-Geschäft gearbeitet hat. An Sabbath- und Festtagen ist geschlossen. Meldungen portofrei. 
Hermann Guggenheim in Aarau."   
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Januar 1894: "Matzenmaschine zu verkaufen.
Wegen Todesfalls ist eine bereits neue Matzenmaschine samt Matzen-Inventar im Werte von 800 Mark um den billigen Preis von 270 Mark per sofort zu verkaufen.
Offerten sind zu richten an J. Guggenheim, Aarau.

   
   
   
Zur Geschichte des Betsaales    
  
Zur Geschichte eines Betsaales liegen keine weiteren Informationen vor. Er war vermutlich im in den 1860er-Jahren im Haus einer der jüdischen Familien eingerichtet.             
    
Adresse/Standort des Betsaales: unbekannt     
   
   
Fotos     

Zur jüdischen Geschichte in Aarau liegen noch keine Fotos oder Abbildungen vor.  
     

    
     

Links und Literatur   

Links:   

bulletWebsite der Stadt Aarau     

Literatur:  

bulletGermania Judaica II,1 S. 2. 
bulletErnst Haller: Die rechtliche Stellung der Juden im Kanton Aargau. Aarau 1900. 310 S.    
bullet Endingen Lengnau Friedhof Buch 01.jpg (102543 Byte)Verein für die Erhaltung der Synagogen und des Friedhofs Endingen-Lengnau (Hrsg.): Der Judenfriedhof Endingen - Lengnau. Gräberverzeichnis. 2 Bände. Baden (CH) 1993.
bulletHerbert Hunziger: Der jugendliche Einstein und Aarau. Birkhäuser Verlag Basel u.a. 2005.  ISBN 978-3-7643-7444-0.
Zum Inhalt (nach Verlagsinformationen): Es darf als gesichert gelten, dass Einstein bereits 1895-1896, während er sich an der Aargauischen Kantonsschule auf die Maturitätsprüfung vorbereitete, erste Ideen zur Relativitätstheorie entwickelte. Die Publikation befasst sich eingehend mit der Aarauer Zeit des später zu Weltruhm gelangten Physikers und bespricht die grundlegenden Ideen seiner Arbeiten von 1905, die diesen Weltruhm begründeten. 
Aus dem Inhalt:- Kommentierte Originalabdrucke dreier vom siebzehnjährigen Einstein verfasster Maturitätsprüfungsarbeiten- Spezielle Relativitätstheorie: Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung- Einstein und die Begründung der Quantentheorie- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne. Beitragsautoren: Domenico Giulini, Herbert Hunziker, Walter Pfeifer, Heinrich Staehelin, Norbert Straumann. 
Inhaltsverzeichnis von "Der jugendliche Einstein und Aarau":
Vorwort.- Albert Einstein an der Aargauischen Kantonsschule Aarau.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Mathematik 1896 mit Kommentar.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Physik 1896 mit Kommentar.- Spezielle Relativitätstheorie. Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten.- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie.- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung.- "Es lebe die Unverfrorenheit!" Albert Einstein und die Begründung der Quantentheorie.- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne.   

     
      

       
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Stand: 30. Juni 2020